Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin (Gelesen: 27.086 mal)
opust
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
05.07.2008 um 12:01:36
 
Hallo,

ich bin ein 29-jähriger Deutscher und möchte nun nach 3 Jahren meine 27-jährige chinesische Freundin heiraten.

Sie ist seit 2000 in Deutschland und hat hier studiert. Nach Abschluss des Studiums (2007) hat sie eine Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitssuche erhalten (Gültig bis 31.08.2008).
Wir waren bereits beim Standesamt in Deutschland und haben uns beschreiben lassen, was wir alles brauchen. Das Problem bei uns ist, dass wir nicht wissen ob wir alles bis ende August schaffen können (Dokumente besorgen, beglaubigen, legalisieren, Prüfen lassen etc.).

Deswegen meine Fragen.
Mit welchen Zeitraum müssen wir realistisch rechnen, um in Deutschland heiraten zu können? Also inklusive der Besorgung aller nötigen Dokumente aus China bis hin zum Heiratstermin in Deutschland und wie würde es in dem Fall aussehen wenn wir erst im September / Oktober in Deutschland heiraten könnten. Muss meine Freundin dann nach China zurück, um ein Heiratsvisum zu erhalten oder kann das bestehende Visum verlängert werden? Bzw. kann in Deutschland gleich ein Heiratsvisum ausgestellt werden?

Da wir beide Angst haben, dass wir zeitlich nicht alle Dokumente  beschaffen können, haben wir uns überlegt vielleicht in Dänemark zu heiraten. Damit Sie nicht extra nochmal ein Visum o.a. beantragen muss. Ich würde dabei gern wissen, wie es dann nach der Heirat in Dänemark aussieht. Angenommen wir würden mitte August dort heiraten und dann wieder nach Deutschland zurück kommen. Würde eurer Meinung nach meine Freundin dann gleich eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können oder muss sie dann wieder ausreisen (nach China) und wir müssen einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen?

Das waren meine Fragen, für Antworten bin ich euch (bzw. sind wir) euch sehr dankbar!

Herzliche Grüße
Sascha
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Antwort #1 - 05.07.2008 um 12:25:02
 
opust schrieb am 05.07.2008 um 12:01:36:
Nach Abschluss des Studiums (2007) hat sie eine Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitssuche erhalten (Gültig bis 31.08.2008).  

Sicherlich hat sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, denn eine Aufenthaltsgenehmigung gibt es nicht. Zwinkernd

opust schrieb am 05.07.2008 um 12:01:36:
Mit welchen Zeitraum müssen wir realistisch rechnen, um in Deutschland heiraten zu können?  

Wenn du die vielfältigen Threads hierzu liest, wirst du feststellen, dass man keine verlässliche Aussage treffen kann. Besonders was China anbelangt, scheint eine Heirat in Deutschland mit einem nicht unerheblichen zeitlichen Aufwand verbunden zu sein.

opust schrieb am 05.07.2008 um 12:01:36:
Ich würde dabei gern wissen, wie es dann nach der Heirat in Dänemark aussieht

Heiraten in DK --> Anmeldung beim Meldeamt --> ABH und AE beantragen.
So einfach es klingt, sollte es auch sein. Eine Rückreise nach China ist nicht mehr nötig.

Ob die dänische Heiratsurkunde noch beglaubigt werden muss, solltet ihr vorher mit der Standesamtsaufsicht abklären.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Antwort #2 - 05.07.2008 um 14:12:04
 
trixie schrieb am 05.07.2008 um 12:25:02:
Ob die dänische Heiratsurkunde noch beglaubigt werden muss, solltet ihr vorher mit der Standesamtsaufsicht abklären.


??? Was hat die damit zu tun?

Zum Thema "Beglaubigung": formal kann eine Apostille auf der Heiratsurkunde verlangt werden.

Hier steht, wie man die Apostille bekommt:
http://www.um.dk/en/menu/ConsularServices/Legalisation/

In der Praxis kommen Fälschungen etc. wohl so selten vor, dass viele Behörden auf die Apostille verzichten.

Eduard
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Antwort #3 - 05.07.2008 um 15:08:29
 
@ Eduard

Vor einiger Zeit wurde ich nach einer Anfrage bei der ABH bzgl. einer dänischen Eheurkunde an die Standesamtsaufsicht verwiesen. Dort sagte man mir, dass die dänische Heiratsurkunde auch ohne Apostille akzeptiert wird.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
suiyuan
Full Member
***
Offline


^__^


Beiträge: 55

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Antwort #4 - 06.07.2008 um 11:51:24
 
Hallo,

Derzeit bereite ich auch gerade die Heirat mit meiner chinesischen Freundin vor. Wir haben uns allerdings für die "andere Seite" entschieden, d.h. wir wollen in Beijing heiraten.

Wegen den Dokumenten für eine Heirat in Deutschland sei auf die sogenannte "Kölner Liste" verwiesen. http://www.olg-koeln.nrw.de/home/aufgaben/ju_verw/dez_7/ausl_ehe.htm Dort drin steht genau, was ein chinesischer Staatsbürger für eine Eheschließung in Deutschland benötigt.

Die Ledigkeitsbestätigung beim chinesischen Konsulat war eine relativ einfache Angelegenheit. Deine Freundin muß sich eine Aufenthaltsbestätigung bei der Meldebehörde holen (Vorsicht! Hat nichts mit der Ausländerbehörde zu tun, auch wenn es zuerst so klingen mag) und damit dann beim Konsulat / der Botschaft diese Bescheinigung holen. Bei uns hat das 5 Tage gedauert und kam in Form einer notariellen Urkunde auf Chinesisch. Das Teil wiederum muß dann noch von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer auf Deutsch übersetzt werden.

Wegen der Geburtsurkunde: Die Familie von Deiner Freundin muß mit ihrem Hukou und ihrer Einzelkindbescheinung zur zuständigen Polizeidienststelle. Die machen dann eine Bescheinigung, mit der beim Notar (sind öffentlich!) die eigentliche Geburtsurkunde erstellt wird. In unserem Fall lassen wir sie gleich mit auf Deutsch machen, was allerdings extra kostet. Wenn die Urkunde fertig ist, muß sie danach noch zum Außenministerium zur Beglaubigung sowie zur Deutschen Botschaft wegen Legalisierung.

Anmerkung: Außerhalb von Beijing bieten die Notardienststellen gegen Aufpreis einen zusätzlichen Service an: Die fertige Urkunde wird vom Notar dann direkt zum Ministerium sowie zur Botschaft / zum Konsulat geschickt.

sui
Zum Seitenanfang
  
chen_le_an  
IP gespeichert
 
Schari
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Chinesin
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Antwort #5 - 06.07.2008 um 19:18:17
 
Hallo Zusammen,

Vielen Dank für Euere Information.

Mein Freund ist ein Deutscher und ich bin eine Chinesin. Wir möchten ebenfalls reiraten, wissen nicht genau, ob wir in Deutschland oder in China reiraten sollen.

Ich bin auch Chinesin, seit 2000 bin ich in Deutschland und seit 2 Jahre arbeite ich in einem Automobil-Unternehmen. Also, ich habe kein Problem mit dem Arbeitserlaubniss bzw. Aufenthaltungsgenehmigung.

Wir ich hier gelesen habe, in Ausländer zu verreiraten wird hier bevorzugt, haben wir auch für die Heirate in Chia entschieden.

Wo macht er diese Bescheinigung
1) Meldebescheinigung beglaubigen lassen -> wo kann man es machen?
2) Reisepass und Meldebescheinigung in China übersetzen lassen
-> vor Ort in Notar-office?
3) Nach dem Heiraten müssen wir zu Deutsche Botschaft fahren, beglaubigen zu lassen?

>>Anmerkung: Außerhalb von Beijing bieten die Notardienststellen gegen Aufpreis einen zusätzlichen Service an: Die fertige Urkunde wird vom Notar dann direkt zum Ministerium sowie zur Botschaft / zum Konsulat geschickt.>>
heisst das, dass man muss nicht persönlich hinfahren, um die Heiratsurkunde bei Botschaft  anerkennen zu lassen. wie macht man es genauer?

Besten Dank im voraus!
Schari
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
suiyuan
Full Member
***
Offline


^__^


Beiträge: 55

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Antwort #6 - 06.07.2008 um 20:08:43
 
Hallo Schari,

Wegen der Ledigkeitsbescheinigung: Du mußt zuerst mit Deinem Reisepaß und einer gültigen AE drinne zur lokalen Stadt- / Gemeindeverwaltung. Dort verlangst Du eine Aufenthaltsbescheinigung (kostete 5 Euro oder so).

Wenn Du die hast, gehst Du zum chinesischen Konsulat (gibt je eins in Hamburg, Frankfurt / Main sowie München) oder zur chinesischen Botschaft - das hängt ganz davon ab, wo Du in Deutschland wohnst.

Dort gibst Du eine "eidesstattliche Versicherung" ab, die besagt, daß Du ledig bist. Einige Tage später ist dieses Dokument dann in Form einer chinesischen notariellen Urkunde fertig.

Wenn Du die hast, muß die noch bei einem in Deutschland anerkannten Übersetzer übersetzt werden.



Damit Ihr beide in China heiraten könnt, braucht ihr folgendes:

Ein Ehefähigkeitszeugnis für Deinen Freund. Dies bekommt er beim Standesamt in Deutschland, wenn folgendes da ist:

  • Auszug aus dem Familienbuch Deines Freundes - Abstammungsurkunde
  • (beglaubigte) Kopie der Geburtsurkunde
  • beglaubigte Kopie seines Personalausweises / Reisepasses *
  • Eine vom Notar in China erstellte Geburtsurkunde, die dann noch vom chinesischen Außenministerium beglaubigt und von der Deutschen Botschaft legalisiert, zusätzlich in Deutschland übersetzt (falls schon übersetzt: Übersetzung bestätigen lassen) werden muß.
  • Die oben beschriebene Ledigkeitsbescheinigung von Dir.
  • beglaubigte Kopie Deines Passes und Deiner AE*


Die mit * markierten Dinge können direkt im Standesamt gemacht werden.

Wenn Du das hast, gibt es zwei Möglichkeiten, was Du mit dem EFZ machen kannst.

a) Beglaubigung beim Landgericht, Überbeglaubigung beim Bundesverwaltungsamt sowie Legalisation beim zuständigen chinesischen Konsulat / Botschaft. Ins Chinesische übersetzen lassen.

b) Ab damit nach China, zur Deutschen Botschaft / Konsulat, eine sogenannte Konsularbescheinigung erstellen lassen. Die noch auf Chinesisch übersetzen lassen.

Dann: Heiratstermin machen und heiraten. (Du brauchst glaub ich dafür noch Deine chinesische ID-Karte.

Wegen der Übersetzung: Meine Freundin meinte, es gibt Übersetzungsfirmen in China. Wichtig ist nur: Sie sollten in China zur Übersetzung aus dem Deutschen zugelassen sein.



Nach der Heirat:

Mit der Hochzeitsurkunde / den Hochzeitsurkunden zum Notar. Eventuell gleich mit auf Deutsch erstellen lassen.

Dann ab damit zum Außenministerium, wo die Urkunde beglaubigt wird. Schließlich noch zur Deutschen Botschaft / Konsulat für Legalisation.

In Deutschland dann noch übersetzen (oder nur die Übersetzung prüfen) lassen.



Aus welcher Provinz kommst Du eigentlich? Je nachdem wo Du herkommst ist eventuell eine persönliche Beglaubigung / Legalisation nötig.

Ansonsten viel Erfolg!

sui
Zum Seitenanfang
  
chen_le_an  
IP gespeichert
 
Dvergar
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 34
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Antwort #7 - 06.07.2008 um 20:49:25
 
Hi suiyuan,


suiyuan schrieb am 06.07.2008 um 20:08:43:
Hallo Schari,


Damit Ihr beide in China heiraten könnt, braucht ihr folgendes:

Ein Ehefähigkeitszeugnis für Deinen Freund.

möööp! Einspruch.

Ehefähigkeitszeugnis wollen einem die deutschen Behörden in der Regel immer andrehen. In China wird das aber überhaupt nicht benötigt. China benötigt nur einen >Ledigkeitsnachweis<.


Was völlig ausreicht, ist eine Meldebescheinigung (!) vom Ordnungsamt, wo Name, Wohnsitz, Familienstand etc bescheinigt werden. Das ganze muß man dann vom Landkreis beglaubigen lassen (war bei mir kostenlos), danach vom zuständigen Regierungspräsidium (bspw Darmstadt für Hessen, 12 EUR), und als letztes die Endbeglaubigung vom Bundesverwaltungsamt in Köln (10 EUR - per Post ca 1-2 Wochen). Danach dann noch die Legalisierung bei der chinesischen Botschaft (4 Tage - 20 EUR). Wichtig: Diese Ledigkeitsbescheinigung wird von den chinesischen Behörden für 6 Monate anerkannt! (also nicht erst in letzter Minute besorgen)

Ausserdem halt ganz normal Reisepass und Visum, aber das hat man ja eh bei sich.

Als Deutscher ist das bereits alles, was man in China zum heiraten braucht.

Da bei meiner Frau das Hukou in Heyuan (Guangdong) geführt wird, haben wir dort geheiratet - und nicht in Guangzhou, wie ich eigentlich aufgrund Aussagen von Anderen erwartet hätte. Da in Heyuan allerdings keine deutschen Übersetzer sind, musste ich meine Dokumente im Vorfeld beim Notar in Guangzhou übersetzen lassen (was man uns natürlich erst sagte, *nachdem* wir das erste mal in Heyuan waren!). Im einzelnen waren das bei mir 1. die deutsche Meldebescheinung mit den ganzen Beglaubigungsstufen und 2. der Reisepass mit Visum.

Des weiteren benögt man die obligatorischen Fotos mit rotem Hintergrund (für die Hochzeitsbücher etc). Da man für die nachträglich zu erstellende Heiratsurkunde (für die Botschaft und die eigenen Dokumente) jedoch ebenfalls Bilder braucht, sollte man sich nicht mit den Standard-8 begnügen, sondern lieber 12-16 machen lassen.

Deine Frau braucht für die Hochzeit Ihre ID-Card und das Hokou (Haushaltsregister).

Wichtig ist dabei, dass man die Kopien, die die Behörden haben wollen, *selbst* mitbringen muss. Und meistens gibt es genau da, wo man heiraten will, eben keine Kopierer. Da muß man sich erst nen kleinen chinesischen Copy-Shop suchen, wo man die nötigen Kopien machen kann.


Sobald man das ganze bürokratische hinter sich hat, und die roten Büchlein besitzt, braucht man eine offizielle Heiratsurkunde - die Bücher reichen der Botschaft nicht. Also mit allen Dokumenten (und genügend Kopien) zum lokalen Notar, der dann eine Heiratsurkunde ausstellt. Büchlein vorzeigen, Ausweise vorzeigen, etc. Ca 1-2 Wochen, dann ist die Urkunde fertig. Unter Umständen kann man sie gleich in englisch ausstellen lassen - das reicht zwar für die Botschaft (die das gleich legalisiert) und das Visum, aber man sollte sich auf jeden Fall danach eine Übersetzung ins deutsche anfertigen lassen - damit ist man in D auf der sicheren Seite. Mein Standesamt hier akzeptiert bspw. keine Dokumente in englisch....

Die Webseite der dt. Botschaft in Guangzhou: http://www.kanton.diplo.de

Dort gibt es auch viele weiterführende Texte und Dokumente.


Das sind jedenfalls meine Erfahrungen, als ich im Januar diesen Jahres in China geheiratet habe. Bzgl des Ledigkeitsnachweises gibt es jedoch sehr viele, die die gleiche Erfahrung gemacht haben (Meldebescheinigung reicht).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Schari
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Chinesin
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Antwort #8 - 06.07.2008 um 22:53:11
 
Hallo Zusammen,

Noch einmal besten Dank für euere ausführliche Erklärungen.

>>Aus welcher Provinz kommst Du eigentlich? Je nachdem wo Du herkommst ist eventuell eine persönliche Beglaubigung / Legalisation nötig.>>

Ich komme aus Provinz Jiangxi. Was bedeutet eine persönliche Beglaubigung nötig?
Ich bin seit 8 Jahre in Deutschland, muss ich auch bei der Botschaft einen Ledigkeitsnachweis bekommen?
meine Geburtsurkund und Leidigkeitsnachweis müssen auch in Notar beglaubigen lassen, wenn wir in China heiraten?

<<Was völlig ausreicht, ist eine Meldebescheinigung (!) vom Ordnungsamt, wo Name, Wohnsitz, Familienstand etc bescheinigt werden. Das ganze muß man dann vom Landkreis beglaubigen lassen (war bei mir kostenlos), danach vom zuständigen Regierungspräsidium (bspw Darmstadt für Hessen, 12 EUR), und als letztes die Endbeglaubigung vom Bundesverwaltungsamt in Köln (10 EUR - per Post ca 1-2 Wochen). Danach dann noch die Legalisierung bei der chinesischen Botschaft (4 Tage - 20 EUR). Wichtig: Diese Ledigkeitsbescheinigung wird von den chinesischen Behörden für 6 Monate anerkannt! (also nicht erst in letzter Minute besorgen)>>
Ohoh....das hört sich doch kompliziert an. Wir wohnen in Braunschweig,  muss man dann nach Hannover Meldungsamt beglaubigen lassen, wie machen man das denn? dann kommt noch Bundesverwaltungsamt in Berlin, dort eine Endbegläubigung machen zu lassen...Zum Schluss dann bei China-Botschaft, bekommt man dort eine Leidigkeitausweis auf Chinesisch?

>>Da in Heyuan allerdings keine deutschen Übersetzer sind, musste ich meine Dokumente im Vorfeld beim Notar in Guangzhou übersetzen lassen>>
Welche Doku genauer müssen übersetzt auf Deutsch beim Notar? Reispaß auch?

Besten Dank im Vorab!

L.G.
Schari
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Dvergar
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 34
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Antwort #9 - 07.07.2008 um 12:05:37
 
Schari, die Frage ist doch, wo wollt ihr nun heiraten? Denn darauf kommt es an, was ihr wie an Unterlagen benötigt.

Wenn ihr in Deutschland heiraten wollt, braucht dein Freund sehr wenig Unterlagen, Du dagegen sehr viele. Ausserdem kommt dazu der Zeitfaktor (Termin beim Standesamt, Dauer, bis das zuständige OLG die Freistellungsbescheinigung ausgestellt hat (leicht 4 Wochen), die Unterlagen aus China mit legalisation und Übersetzung,...)

Wenn ihr in China heiraten wollt, braucht ihr beide nur sehr wenig Unterlagen, und die Abwicklung ist sehr schnell (ok, mag je nach Provinz unterschiedlich sein, ich kenne nur GZ & Heyuan).

Wenn ihr in China heiraten wollt, brauchst Du doch nur dein Hukou (Haushaltsregister), und deine ID Card, City card, oder wie das in China heist (keine Ahnung, ob Reisepass stattdessen auch reicht). Im Hukou ist doch bereits alles für Dich hinterlegt.

Und Dein Freund benötigt dann das, was ich oben geschrieben habe. Morgens zum Ordnungsamt in Braunschweig, Meldebescheinigung holen. Fragen, wo das zuständige Regierungspräsidium sitzt, am besten gleich noch Telefonnummer geben lassen. Anrufen, und nach Öffnungszeiten fragen. Hinfahren, Stempel holen, fertig. Unterlagen in Briefumschlag, an das Bundesverwaltungsamt in Köln (nicht Berlin!) schicken. Rückläuf dauert  keine 2 Wochen, oder selber nach Köln fahren, abwicklung sofort.

Link für die Endbeglaubigungen des BVA in Köln:
http://www.bva.bund.de/cln_046/nn_385550/DE/Aufgaben/Abt__II/Legalisation/merbla...


In China nach der Heirat nur noch zum öffentlichen Notar, Heiratsurkunde erstellen lassen, vom chinesischen auswärtigen Amt beglaubigen lassen, von der deutschen Botschaft legalisieren lassen, fertig. Nun nur noch in Deutschland zum Standesamt, dann sollte alles erledigt sein.

Wie gesagt - Heirat in Deutschland kann ich Euch (aus eigener Erfahrung) nicht empfehlen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
opust
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Antwort #10 - 07.07.2008 um 22:43:32
 
Hallo,

auch von mir vielen Dank für die informativen Antworten

Wir haben uns nun entschieden in Dänemark zu heiraten.
Eine Frage habe ich dazu noch und zwar sind wir gerade bei der Beschaffung aller nötigen Dokumente. Unklar ist uns dabei, ob eine Familienstandsbescheinigung das gleiche ist wie eine Ledigkeitsbescheinigung (ansich sollte das doch gleich sein, oder?).
Ist es dabei egal ob man diese Erklärung / Bescheinigung bei der chinesische Heimatbehörde oder beim chinesischen Konsulat abgibt?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Antwort #11 - 07.07.2008 um 22:51:29
 
opust schrieb am 07.07.2008 um 22:43:32:
Unklar ist uns dabei, ob eine Familienstandsbescheinigung das gleiche ist wie eine Ledigkeitsbescheinigung (ansich sollte das doch gleich sein, oder?).

Genauso ist es. Zwinkernd

opust schrieb am 07.07.2008 um 22:43:32:
Ist es dabei egal ob man diese Erklärung / Bescheinigung bei der chinesische Heimatbehörde oder beim chinesischen Konsulat abgibt?

Weder noch!
Du besorgst dir und von deiner Freundin vom Einwohnermeldeamt eine Aufenthaltsbescheinigung (auf dieser steht auch der Familienstand) und das war's.

trixie



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
opust
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Antwort #12 - 10.07.2008 um 21:38:29
 
Hi,

jetzt habe ich doch noch eine weitere Frage...

Wir waren heute nochmal beim Standesamt und haben die Beamtin gefragt wie es wäre wenn wir in Dänemark heiraten würden.

Nach der Meinung der Beamtin müssen wir in Deutschland ein Familienbuch anlegen, damit meine Freundin ein Visum bekommen kann und alles korrekt ist. Das Problem ist, dass wir dafür alle Dokumente (Beglaubigung,Legalisation, Übersetzung) die wir für eine Eheschliessung in Deutschland brauchen vorlegen müssen und das alles nochmal geprüft werden muss (auch über das OLG). Da die Heiratsurkunde von Dänemark wohl nicht ausreichen würde.
Wenn das alles stimmt macht die Heirat in Dänemark wenig Sinn für uns.

Habt Ihr Erfahrung ob die Aussage der Beamtin richtig ist?
Oder können wir damit rechnen, dass wir ohne einreichen aller Dokumente ein Familienbuch erhalten ?

Gruss Sascha
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Antwort #13 - 10.07.2008 um 22:02:27
 
opust schrieb am 10.07.2008 um 21:38:29:
Habt Ihr Erfahrung ob die Aussage der Beamtin richtig ist? 

Ja: Nein
Man braucht kein FamBuch für ein FZF-Visum
Man braucht eigentlich überhaupt kein FamBuch (obwohl dieses gewisse Vorteile hat)
Das FamBuch gibt's nächstes Jahr sowieso nicht mehr
Außerdem wird die dänische HU hier (mW und WIMRE) hier ohne Übersetzung und Apostille anerkannt (Übereinkommen zwischen D und DK)

WENN man ein FamBuch anlegen will, steht allerdings wieder das Urkundenprüfungsverfahren an. An Dt. Personenstandsurkunden werden halt hohe Anforderungen bzgl der Richtigkeit der Angaben gestellt.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Antwort #14 - 10.07.2008 um 22:57:57
 
opust schrieb am 10.07.2008 um 21:38:29:
Nach der Meinung der Beamtin müssen wir in Deutschland ein Familienbuch anlegen, damit meine Freundin ein Visum bekommen kann  

... mit der sie aber nicht richtig liegt.

Die dänische Heiratsurkunde gibt's in internationaler Fassung, also auch in deutsch, so dass eine Übersetzung nicht notwendig ist.

Das Anlegen eines Familienbuches kann den Vorteil haben, dass man eine Geburtsurkunde für ein Kind schneller bekommt. Andere Behörden (z.B. Familienkasse, Elterngeldstelle) müssen die dänische Eheurkunde nicht akzeptieren. Somit wäre das Prüfverfahren im Nachhinein durchzuführen, um an das Familienbuch zu kommen. Ab 2009 gibt es kein Familienbuch mehr, allerdings trotzdem die Möglichkeit der Nachbeurkundung. Wie das dann aussehen wird, wissen die Standesämter aufgrund fehlender Weisungen allerdings bis heute noch nicht.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema