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Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin (Gelesen: 27.109 mal)
Muleta
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Antwort #15 - 10.07.2008 um 23:28:57
 
trixie schrieb am 10.07.2008 um 22:57:57:
Das Anlegen eines Familienbuches kann den Vorteil haben, dass man eine Geburtsurkunde für ein Kind schneller bekommt. Andere Behörden (z.B. Familienkasse, Elterngeldstelle) müssen die dänische Eheurkunde nicht akzeptieren. Somit wäre das Prüfverfahren im Nachhinein durchzuführen, um an das Familienbuch zu kommen.


auch "andere" Behörden können kein Familienbuch verlangen.

inge schrieb am 10.07.2008 um 22:02:27:
Außerdem wird die dänische HU hier (mW und WIMRE) hier ohne Übersetzung und Apostille anerkannt (Übereinkommen zwischen D und DK)


der Quatsch mit dem Abkommen ist unausrottbar - vielleicht auch, weil die Dänen selbst es verbreiten. Es stimmt aber trotzdem nicht (ich zitiere mich mal selbst aus unveröffentlichter Quelle):

Zitat:
Auch nach Art. 1 Abs. 1 des Deutsch-Dänischen Beglaubigungsabkommen vom 17.06.1936 (RGBl., Jahrgang 1936 Teil II Nr. 22, Seite 214) ist zumindest eine Beglaubigung durch die höhere Verwaltungsbehörde erforderlich. Auch für mehrsprachige Heiratsurkunden kann eine Beglaubigung verlangt werden, da Dänemark nicht Vertragspartei des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern vom 8. September 1976 (BGBl. 1997 II, Seite 774) ist.


Muleta
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Antwort #16 - 11.07.2008 um 07:44:44
 
Zitat:
der Quatsch mit dem Abkommen ist unausrottbar

Wie es schon Goethe sagte: "Getret'ner Quark, wird breit, nicht stark!" Zwinkernd

Bleibt also nur noch - aber wenigstens - dass die Beglaubigung einer dänischen Behörde vermutlich keine große Hürde darstellt.
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Muleta
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Antwort #17 - 11.07.2008 um 08:14:55
 
inge schrieb am 11.07.2008 um 07:44:44:
Bleibt also nur noch - aber wenigstens - dass die Beglaubigung einer dänischen Behörde vermutlich keine große Hürde darstellt.


richtig - wird in Form der Apostille gemacht...

Muleta
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Antwort #18 - 11.07.2008 um 08:46:07
 
Muleta schrieb am 10.07.2008 um 23:28:57:
Auch für mehrsprachige Heiratsurkunden kann eine Beglaubigung verlangt werden,  


Somit kann die Urkunde auch ohne Beglaubigung akzeptiert werden, was hier ein User schon erlebt hat und auch eine Nachfrage meinerseits bei einer Standesamtsaufsicht ergeben hat.

trixie
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Schari
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Antwort #19 - 11.07.2008 um 17:31:29
 
Hallo Zusammen,

Heute habe ich eine offiziele Doku im Internet von Botschaft China gefunden, worin genau steht, dass ein Ehefähigkeitszeugnis  zur Ausstellung der Konsularbeschnigung benötigt. (Stand: 12.05.2008).

Also, Sui hat doch Recht!
suiyuan schrieb am 06.07.2008 um 20:08:43:
Ein Ehefähigkeitszeugnis für Deinen Freund. Dies bekommt er beim Standesamt in Deutschland, wenn folgendes da ist:

Auszug aus dem Familienbuch Deines Freundes - Abstammungsurkunde
(beglaubigte) Kopie der Geburtsurkunde
beglaubigte Kopie seines Personalausweises / Reisepasses *
Eine vom Notar in China erstellte Geburtsurkunde, die dann noch vom chinesischen Außenministerium beglaubigt und von der Deutschen Botschaft legalisiert, zusätzlich in Deutschland übersetzt (falls schon übersetzt: Übersetzung bestätigen lassen) werden muß.
Die oben beschriebene Ledigkeitsbescheinigung von Dir.
beglaubigte Kopie Deines Passes und Deiner AE*


Was meinst Du Geburtsurkunde von Außenministerium beglaubigt werden muss?

Zur Leidigkeitsbescheinigung: Müssen meine Eltern irgendschein von China für mich besorgen oder kann ich sie direkt bei China-Botschaft es besorgen (wie Du oben geschrieben hast, Aufenthaltsbeschreining -> Botschaften)?

Danke im vorab.
Schari
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Antwort #20 - 11.07.2008 um 17:59:44
 
Hallo Schari,

meine Freundin hat einfach nochmal alles wichtige auf Chinesisch geschrieben. Ich hoffe, daß Euch das weiterhilft.

出生证明:先拿着户口本或者独生子女证去户口所在地派出所开一份证明,上面要有自己的姓名性别出生日期地点和父母的姓名,然后去公证处公证这个出生证明。同时要求翻译成德
语。

单身证明:先去KVR/Stadtverwaltung开一个Aufenthalsbescheinigung,然后带着它去领馆或者使馆,他们会拿一份写好的单身证明让你签字。他们7天左右之后认证完再给你。然后你再找国家认可的翻译公司把他翻译成德文,就可以了。

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Antwort #21 - 11.07.2008 um 23:41:09
 
Hallo Sui,

Vielen Dank für die Info.

Habt ihr die Unterlagen vollständig bereitgestellt für die Heiratsantrag in Peking?
Ich verstehe nur nicht, wenn mein Freund mit mir nach China heiraten möchte, dann braucht er nur das Ehefähigkeitszeugnis vom Standsamt, wieso müssen meiner Geburtsurkunde und Leidigkeitsbescheinigung beigefügt werden?

Wir möchten deswegen in China heiraten, da ich diesen Schritt sparen möchte. Aber z.Z. sieht so aus, dass wir inChina heiraten, uns keine Vorteil bringen......

Worum möchtet ihr nach China heiraten.....wenn ich fragen darf.

L.G.
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Antwort #22 - 11.07.2008 um 23:43:50
 
Hallo Schari,

Wir wollen Mitte September in Beijing heiraten.

Deine Geburtsurkunde und auch die Ledigkeitsbescheinigung braucht das Standesamt, damit Dein Freund sein Ehefähigkeitszeugnis bekommt.

Derzeit haben wir noch nicht alles für die Eheschließung bereit. Aktuell liegt die Geburtsurkunde meiner Freundin beim Außenministerium. Wir hoffen, daß die mal zu Potte kommen und beglaubigen.

Ich kann Dir ja mal meine msn-adresse geben.

sui
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Antwort #23 - 12.07.2008 um 00:10:35
 
Schari schrieb am 11.07.2008 um 23:41:09:
Ich verstehe nur nicht, wenn mein Freund mit mir nach China heiraten möchte, dann braucht er nur das Ehefähigkeitszeugnis vom Standsamt, wieso müssen meiner Geburtsurkunde und Leidigkeitsbescheinigung beigefügt werden?  


Ein EFZ bestätigt, dass Herr xy Frau yz heiraten kann und bei beiden  keine Ehehinderungsgründe vorhanden sind. Um das prüfen zu können, werden auch deine Unterlagen gefordert.

trixie
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Antwort #24 - 12.07.2008 um 08:56:49
 
trixie schrieb am 12.07.2008 um 00:10:35:
Ein EFZ bestätigt, dass Herr xy Frau yz heiraten kann und bei beiden  keine Ehehinderungsgründe vorhanden sind. Um das prüfen zu können, werden auch deine Unterlagen gefordert.

trixie


Und genau das macht keinen Sinn. Wie ich schonmal hier schrieb:

Dvergar schrieb am 06.07.2008 um 20:49:25:
Ehefähigkeitszeugnis wollen einem die deutschen Behörden in der Regel immer andrehen. In
China
wird das aber überhaupt nicht benötigt. China benötigt nur einen >Ledigkeitsnachweis<.


Was völlig ausreicht, ist eine Meldebescheinigung (!) vom Ordnungsamt, wo Name, Wohnsitz, Familienstand etc bescheinigt werden. Das ganze muß man dann vom Landkreis beglaubigen lassen (war bei mir kostenlos), danach vom zuständigen Regierungspräsidium (bspw Darmstadt für Hessen, 12 EUR), und als letztes die Endbeglaubigung vom Bundesverwaltungsamt in Köln (10 EUR - per Post ca 1-2 Wochen). Danach dann noch die Legalisierung bei der chinesischen Botschaft (4 Tage - 20 EUR). Wichtig: Diese Ledigkeitsbescheinigung wird von den chinesischen Behörden für 6 Monate anerkannt! (also nicht erst in letzter Minute besorgen)


Ein Ehefähigkeitszeugnis sollte für Euch überhaupt nicht notwendig sein, wenn ihr in China heiraten wollt.
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nixwissen
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Antwort #25 - 12.07.2008 um 09:22:21
 
Hi,

Zitat:
Ein Ehefähigkeitszeugnis sollte für Euch überhaupt nicht notwendig sein, wenn ihr in China heiraten wollt.


Achtung: Ich habe bei mir und anderen Unterschiedliches erlebt. Teilweise reicht eine Ledigkeitsbescheinigung der Meldebehörde, sogar nur mit inoffizieller Übersetzung durch die Brautleute selbst (!), so geschehen in Shandong 2005. Guangdong scheint es auch locker zu sehen. Bei uns (Heirat in Wuhan 2006) war zwingend die Konsularbescheinigung erforderlich.
Sowas ist in China überall und jederzeit anders, bitte immer das zuständige Standesamt in China fragen!
Daß man sich bei sowas im Bezug auf China nie auf Hörensagen verlassen sollte, müssten alle die mit China zu tun haben doch wissen. Traurig
Bei uns war die Heirat auch nur in der Hauptstadt der Provinz möglich, wo das Hukou registriert ist, in einem speziellen Standesamt zur Heirat mit Ausländern. Die notarielle Heiratsurkunde wiederum ging nur am Ort, wo das Hukou registriert ist. Die wird dann wiederum im Aussenministerium in BJ überbeglaubigt (2-3 Tage) und von der D Botschaft legalisiert (30 Minuten).
Das kann heute oder in anderen Provinzen wieder anders sein also bitte das vermutlich zuständige Standesamt fragen ob es denn wirklich zuständig ist und wie die aktuelle Regelung ist.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist auch keine große Nummer: Vom chin. Partner Kopie des RP und des Hukou, beides formlos übersetzt, also nicht beglaubigt oder sowas. Dazu die deutschen Unterlagen, Geburtsurkunde, ev. Scheidungsgeraffel...
Das wars. Das jeweilige Standesamt in D kann das anders sehen, der Beamte entscheidet weitgehend selbstständig, wie er sich davon überzeugt, daß die Heirat ok ist. Also auch hier bitte direkt fragen.
Die Konsularbescheinigung der D Botschaft in BJ kann man nach 30 Min. gleich mitnehmen.

Ein weiteres Beispiel für die ständigen 180° Regeländerungen in China:
Als mein Boss etwa 2003 den chin. Führerschein machte, brauchte er nur eine kurze Fahrprüfung machen und keine Theorie, denn er hatte ja schon einen deutschen Führerschein.
Als ich ein Jahr später den Führerschein machte, brauchte ich nur eine Theorieprüfung machen und keine Fahrprüfung, denn ich hatte ja schon einen deutschen Führerschein. Laut lachend
Beides war in Peking.

Gruß,
Norbert
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« Zuletzt geändert: 12.07.2008 um 09:35:11 von nixwissen »  

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Antwort #26 - 12.07.2008 um 11:19:19
 
Hallo,

Hab grad eben nochmal mit einem Freund geredet, der für vor einem Jahr alles für sein EFZ zusammengesammelt hat.

Die oben genannten Dinge (Geburtsurkunde, Reisepaß, AT, Ledigkeitserklärung) haben wir schon alle, bzw. sie sind in Arbeit. Das einzigste was nicht dabei ist, ist der Hukou.

@nixwissen

Brauchen wir unbedingt eine Kopie des Hukou für das EFZ, wenn wir später in China heiraten wollen?

Mein Standesamt hat mir, als ich vor einigen Wochen wegen dem EFZ angerufen hatte, nichts davon gesagt.

sui
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« Zuletzt geändert: 12.07.2008 um 11:30:55 von suiyuan »  
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Antwort #27 - 12.07.2008 um 11:59:23
 
Hi,

wie ich geschrieben hatte, das ist Sache des Standesamtes wie sie für das EFZ prüfen. Kann sein, daß eine Ledigkeitserklärung auch reicht.
Es geht nur darum, daß der Standesbeamte sich davon überzeugt daß ihr nicht anderweitig verheiratet und nicht verwandt seid.
Die meisten Chinesen haben ja gar keine Geburtsurkunde, was mein Standesamt auch wusste.
Beglaubigt wurde für das EFZ auch nichts.
Das Hukou ist ja sowas wie ein komplettes Dokument über abstammung und Familienstand aber wenn man das anderweitig dokumentieren kann...

Wie gesagt, nur das was Dein Standesamt dazu sagt ist verbindlich.

Gruß,
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Antwort #28 - 12.07.2008 um 16:06:58
 
Hallo Sui,

Ich habe Deinen Namen in MSN eingefügt und warte auf Deine Bestätigung.

Ich habe irgendwo gesehen, dass die Geburtsurkunde auf Englisch auch akzeptiert werden soll.

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Antwort #29 - 12.07.2008 um 18:33:08
 
Hi,

Leute, ich kann es nur nochmal wiederholen:
Das Standesamt bzw. der jeweilige Beamte entscheidet, was er für das EFZ haben will und in welcher Form. In China wiederrum müsst Ihr das Standesamt fragen welches Euch trauen wird, das ist überall anders und in China ändert sich sowas ständig.

Gruß,
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