naja, läuft alles ein wenig anders als gedacht.
wollte heute einen termin bei der
ABH vereinbaren, doch die sagten, ich soll / muss den antrag beim einwohnermeldeamt stellen.
war eben mit meiner frau beim einwohnermeldeamt. dort hatten sie erst mal kein formular für die beantragung der aufenthaltskarte eu, so dass wir nach einem telefonat (zwischen Einwohnermeldeamt und ABH) den "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsgesetz (Aufenth G)" ausgefüllt haben mit dem vermerk "antrag auf ausstellung aufenthaltkarte nach freizügigkeitsgesetz EU".
wir sollten dann auch folgende unterlagen einreichen, was wir auch gemacht haben, um es nicht unnötig zu verzögern :
- kopie reisepass meiner frau
- kopie heiratsurkunde mit apostille
- sprachzertifikat.
- nachweis über wohneigentum (als ersatz zum mietvertrag)
- bescheinigung, dass meine frau ab dem 01.08.08 1000 € brutto verdient (hatte ich ihr ausgestellt, da sie in meiner firma arbeiten wird, hatte da in die bescheinigng den hinweis eingebracht "arbeitserlaubnis vorausgesetzt")
außerdem mussten wir noch 6 euro zahlen, für die meldebestätigung. diese meldebestätigung wurde im o. g. antrag vermerkt, obwohl wir ja die anmeldebescheinigung von gestern hatten.
habe nun mal wieder so einige fragen :
- ist der vorgang korrekt, obwohl unüblich (vermutlich durch unwissen der sachbearbeiterin) ?
- ist es richtig, dass sie 6 euro berechnet hat ?
- ist es richtig, dass sie eine arbeitsbescheinigung haben wollte ?
- sie wollte ausserdem noch ne einkommensbescheinigung von mir haben, hat dann allerdings vermerkt, dass diese bereits meinem antrag auf freizügigkeit beilag - kann ein einkommensnachweis von mir verlangt werden ?
- ab wann darf meine frau arbeiten (eine lohnsteuerkarte würde sie sofort im einwohnermeldeamt bekommen) ?