bekomme ich denn als slowenen diese freizügigkeitsbescheinigung?
habe folgenden artikel gefunden :
Ausländerbehörde Berlin
Informationen für Staatsangehörige der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union* und ihre Familienangehörigen genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
Dasselbe gilt für Staatsangehörige der EWR-Staaten**.
* Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
** Norwegen, Island und Liechtenstein
Beitrittsstaaten
Staatsangehörige der Tschechischen Republik, von Polen, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Slowenien, Bulgarien, Rumänien und der Slowakei genießen ein eingeschränktes Freizügigkeitsrecht. Sie dürfen eine unselbstständige Erwerbstätigkeit (Beschäftigung) nur mit Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit ausüben.
quelle :
http://www.berlin.de/labo/auslaender/dienstleistungen/eu-info.html