hallo, habe hier mal so einige fragen bzgl. familienzusammenführung.
zuerst möchte ich mal die aktuelle situation schildern :
- bin slowene, in D geboren und wohne auch hier seit meiner geburt
- habe in meinem slowenischen pass einen unbefristeten aufenthaltstitel
- slowenien ist ein EU-mitgliedsstaat
- habe eine kroatin geheiratet, die einen kroatischen pass besitzt
- kroatien ist kein EU-mitgliedsstaat
- meine frau lebt in bosnien-herzegovina
- meine frau war während des krieges (1991-1998) in deutschland, ist hier zur schule gegangen
- meine frau hat ein zertifikat des goethe-istitutes, das höher ist als es verlangt wird; sie spricht sehr gut deutsch
- z. z. wartet sie auf ihren neuen kroatischen reisepass, hat sie wegen der namensänderung beantragt
- nach erhalt des neuen reisepasses, wird sie ein visum
FZF in der botschaft sarajevo beantragen.
so hier nun meine fragen :
- darf sie nach der antragstellung zu mir zu besuch kommen (kroaten benötigen bis zu 3 monate kein visum)?
- was passiert nach beantragung der visas?
- wo und wann stellt man dann den antrag auf familienzusammenführung / aufenthaltserlaubniss ?
- muss meinerseits etwas nachgewiesen werden (einkommen, wohnraum) ?
- kann die familienzusammenführung untersagt werden ?
vielen dank im voraus