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allgem. Fragen zu Hartz IV für ausländischen Ehegatten (Gelesen: 3.806 mal)
Viva_Peru
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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24.06.2008 um 19:50:38
 
Hallo zusammen,

Ich (deutsche Studentin) und mein peruanischer Ehemann planen momentan die Familienzusammenführung.

Soweit ich weiß, hätte er Anspruch auf Hartz IV bis er einen Job findet.

Leider habe ich überhaupt keine Erfahrung mit Hartz IV und somit 5 Frage:

1. Wie hoch ist Hartz 4 und wonach berechnet sich dies?
2. Bekommt man Wohngeld? Darf man seine Wohnung selbst wählen? Wie viel         
  Wohnraum wird einem Ehepaar zugesprochen und wird dies auch preislich
  beschränkt? Darf auch ich, als Studentin und ohnen Anspruch auf Hartz 4 den
  Mietvertrag unterschreiben?
  (Momentane Situation ist, dass ich ab September die Uni und die Stadt wechseln
  werde und er zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich noch nicht hier sein wird, ich
  aber trotzdem etwas für mich suchen muss)
3. Was muss noch alles beachtet werden, wenn man Hartz 4 bezieht
   (verplichtende
  Kurse, Bewerbungen, Fortbildungen, Integrationskurs,...)
4. In wie weit beeinflusst mein Einkommen, oder das meiner Eltern den
    Anspruch? Ist der Unterhalt, den meine Eltern mir monatilich zahlen (und ja
    auch irgendwie müssen) als Einkommen zu veranschlagen? Werden
    Einkünfte aus Ferienjobs meinerseits wieder vom Hartz 4 meines Mannes
    abgezogen?
5. Hätte er theoretisch auch Anspruch auf Hartz 4, würde er in Deutschland
    studieren oder eine (schulische) Ausbildung machen?
    (Dazu ist zu sagen, dass ich lieder noch nicht weiß, in wie weit dies alles
    Möglich ist)


Leider habe ich wirklich keine Ahnung wie das alles funktioniert und die ARGE sagt, sie könnte mir erst Auskünfte erteilen, wenn mein Mann hier ist, aber so lange kann ich wegen des Umzugs nicht warten und irgendwie möchte ich auch vorher wissen auf was ich mich einlasse.

Ich hoffe ich habe die Fragen hier richtig eingeordnet.
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Viva_Peru  
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 24.06.2008 um 20:23:12
 
Guten Abend,

eigentlich gehören Deine Fragen mehr ins Forum "Sonstige deutsche Rechtsgebiete" ...

Und dann, liebe Viva_Peru, das sind soviele und so grundsätzliche Fragen, dass man hier einen mehrseitigen Roman verfassen müsste, um zu antworten. Du wirst, bitte, nicht umhinkommen, Dich zunächst zumindest anderswo ein wenig einschlägig zu informieren.

Ein paar Tipps dazu:

Ein spezielles Forum zum ALG II und zur Sozialhilfe findest Du
hier
, ein weiteres
hier
.
(Blaues bitte jeweils klicken!)

Aber es gibt noch viele weitere Informationsquellen (Googeln hilft!) - Auch gibt es bei der Arbeitsverwaltung Merkblätter zum ALG II - die sollten auch ohne Antragstellung erhältlich sein und eine Erstorientierung ermöglichen.

In aller Kürze nur einige Stichworte zu einigen Deiner Fragen (ich weiß, dass die damit nicht beantwortet sind):

Viva_Peru schrieb am 24.06.2008 um 19:50:38:
1. Wie hoch ist Hartz 4 und wonach berechnet sich dies?


Das hängt von der konkreten Situation ab - es wird eine Bedarfs-/Einkommensgegenüberstellung gemacht, geprüft ob Vermögen, Einkommen etc. vorhanden ist. Die Angemssenheit der Wohnung (Miethöhe) und ähnliches spielen auch eine Rolle. Die Regelsätze (ohne Miete aber mit Kosten für Wassererwärmung) liegen derzeit bei 347,- Euro für eine erwachsene Einzelperson, bei je 312,- Euro bei Ehepartnern (Bedarfsgemeinschaft).

Viva_Peru schrieb am 24.06.2008 um 19:50:38:
Bekommt man Wohngeld?


Nein, da die angemessenen Unterkunftskosten bei anerkanntem Bedarf durch die ARGE übernommen werden.

Viva_Peru schrieb am 24.06.2008 um 19:50:38:
Wie viel
Wohnraum wird einem Ehepaar zugesprochen und wird dies auch preislich
beschränkt?


Ja. Die Unterkunftskosten müssen angemessen sein. Im Rahmen dessen was angemessen ist, kann man bei Zustimmung der ARGE seinen Wohnraum wählen.

Viva_Peru schrieb am 24.06.2008 um 19:50:38:
Hätte er theoretisch auch Anspruch auf Hartz 4, würde er in Deutschland
studieren oder eine (schulische) Ausbildung machen?


Einen Anspruch hätte er bei festgestelltenm anerkanntem Bedarf frühestens drei Monate nach Einreise nach Deutschland. Ggf. hätte er Anspruch auf BAföG (siehe dazu vor allem § 8 BAföG) - ein solcher Anspruch, selbst wenn er nur dem Grunde nach bestünde, würde alleerdings ALG II - Leistungen ausschließen. Dasselbe gilt für Dich.

Soweit nur zu einigen wenigen Fragen in ganz verkürzter Weise.

Du magst daran erahnen, wie kompliziert die Materie ist, und dass dies hier eigentlich das falsche Forum für so umfassende und komplexe Fragen zu einem Rechtsgebiet sind, das nicht Ausländerrecht ist.

Ich hoffe, ich konnte Dir trotzdem einige weiterführende Infos geben, und Du bist nicht sauer, dass mehr hier (von mir) nicht geht.

=schweitzer=
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.06.2008 um 20:26:26
 
schweitzer schrieb am 24.06.2008 um 20:23:12:
eigentlich gehören Deine Fragen mehr ins Forum "Sonstige deutsche Rechtsgebiete" ... 


Jepp, da isses nun gelandet  Laut lachend
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C_Devil
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
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Antwort #3 - 25.06.2008 um 00:44:18
 
schweitzer schrieb am 24.06.2008 um 20:23:12:
Auch gibt es bei der Arbeitsverwaltung Merkblätter zum ALG II - die sollten auch ohne Antragstellung erhältlich sein und eine Erstorientierung ermöglichen.  


Ja, und zwar genau hier:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sam...

Und viele, sehr viele weitere Infos zum Thema findest du hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/SiteGlobals/Forms/Suche/serviceSuche__Form...

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cantaro
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 15.07.2008 um 11:37:19
 
Viva_Peru schrieb am 24.06.2008 um 19:50:38:
Ich (deutsche Studentin) und mein peruanischer Ehemann planen momentan die Familienzusammenführung.

Soweit ich weiß, hätte er Anspruch auf Hartz IV bis er einen Job findet.

Wer studiert, bekommt kein Hartz IV, soweit ich weiß. Wie das in einer Bedarfsgemeinschaft aussieht, wo nicht alle studieren, weiß ich definitiv nicht. Wenn er bezugsberechtigt ist, so beginnt diese Berechtigung mit dem Datum der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis. Dann muss er auch gleich zur ARGE, um die Leistungen zu beantragen.

Viva_Peru schrieb am 24.06.2008 um 19:50:38:
1. Wie hoch ist Hartz 4 und wonach berechnet sich dies?

Siehe anderer Beitrag in diesem Thread. Gezahlt wird ein Grundbedarf, angemessene Wohnungskosten (Miete) sowie Heizkosten. Vorhandenes Einkommen wird nach Abzug eines Freibetrags von ca. 100 EUR gegengerechnet.

Viva_Peru schrieb am 24.06.2008 um 19:50:38:
2. Bekommt man Wohngeld? Darf man seine Wohnung selbst wählen? Wie viel Wohnraum wird einem Ehepaar zugesprochen und wird dies auch preislich beschränkt? Darf auch ich, als Studentin und ohnen Anspruch auf Hartz 4 den Mietvertrag unterschreiben?

Du bekommst kein Wohngeld. Für zwei Personen liegt die maximale Wohnungsgröße bei 60 m²; üblicherweise werden bis zu 10% Toleranz nach oben akzeptiert. Der maximale Preis pro Quadratmeter ist nach meiner Erfahrung derart niedrig angesetzt, dass fast nur Wohnungen in Frage kommen, für die du einen Wohnberechtigungsschein benötigst. Im übrigen sollte es reichen, wenn ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft den Mietvertrag unterschreibt. (Ich hatte auch eine Wohnung in DE, bevor meine Frau aus Argentinien nachgereist war.)

Viva_Peru schrieb am 24.06.2008 um 19:50:38:
3. Was muss noch alles beachtet werden, wenn man Hartz 4 bezieht (verplichtende Kurse, Bewerbungen, Fortbildungen, Integrationskurs,...)

Alles, was die Eingliederungsvereinbarung vorschreibt, muss beachtet werden. Wenn dein Mann eine solche unterschreibt, wird ihm darin vermutlich mindestens ein Integrationskurs vorgeschrieben werden, um seine Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Viva_Peru schrieb am 24.06.2008 um 19:50:38:
4. In wie weit beeinflusst mein Einkommen, oder das meiner Eltern den Anspruch? Ist der Unterhalt, den meine Eltern mir monatilich zahlen (und ja auch irgendwie müssen) als Einkommen zu veranschlagen? Werden Einkünfte aus Ferienjobs meinerseits wieder vom Hartz 4 meines Mannes abgezogen?

Ja, Zahlungen deiner Eltern, Einkommen aus Ferienjobs etc. zählen als Einkommen und werden auf die gezahlten Leistungen angerechnet.

Viva_Peru schrieb am 24.06.2008 um 19:50:38:
5. Hätte er theoretisch auch Anspruch auf Hartz 4, würde er in Deutschland studieren oder eine (schulische) Ausbildung machen?

Bei einer Ausbildung (schulisch oder nicht) wäre es denkbar, dass er bezugsberechtigt ist. Bei einem (Vollzeit-)Studium aber nicht.

Viva_Peru schrieb am 24.06.2008 um 19:50:38:
Leider habe ich wirklich keine Ahnung wie das alles funktioniert und die ARGE sagt, sie könnte mir erst Auskünfte erteilen, wenn mein Mann hier ist, aber so lange kann ich wegen des Umzugs nicht warten und irgendwie möchte ich auch vorher wissen auf was ich mich einlasse.

Schreib der (zukünftig zuständigen) ARGE einen klar formulierten Brief. Die Antworten darauf sollten die Sachlage klären.
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trixie
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Antwort #5 - 15.07.2008 um 12:03:13
 
cantaro schrieb am 15.07.2008 um 11:37:19:
Wie das in einer Bedarfsgemeinschaft aussieht, wo nicht alle studieren, weiß ich definitiv nicht

Die anteiligen Miet- und Nebenkosten des Studierenden werden herausgerechnet.

cantaro schrieb am 15.07.2008 um 11:37:19:
Wenn er bezugsberechtigt ist, so beginnt diese Berechtigung mit dem Datum der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis.  

Nicht ganz!
Zitat:
§ 7 Berechtigte (SGB II)
2Ausgenommen sind
1.Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmer oder Selbständige noch auf Grund des § 2 Abs. 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts,


cantaro schrieb am 15.07.2008 um 11:37:19:
Zahlungen deiner Eltern, Einkommen aus Ferienjobs etc. zählen als Einkommen und werden auf die gezahlten Leistungen angerechnet.

Erst wenn sie die anteiligen Miet- und Nebenkosten übersteigen.

trixie
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