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Rechtsberatung/Rechtsdienstleitungen durch Beratungsstellen (Gelesen: 5.535 mal)
thom
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Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #15 - 28.05.2008 um 19:53:45
 
Die 2 Briefe des RP über die Kanzlei laufen zu lassen (und damit den Stand des Einbürgerungsprozesses, an dem alles hing, zu kontrollieren) entspricht an "Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko" der eigenmächtigen Rückfrage dort - gegen 0.
Wenn diese kleine Absicherung nur gegen 1000.-+ x fürs Extramandat zu haben ist, schade...
Dann hätte man dem Klienten aber einhämmern müssen, den Schriftwechsel zur Einbürgerung immer aktuell vorzulegen.

Welcher Anwalt haftete im Ausländerrecht denn tatsächlich für seine Fehler - dürfte auch gegen 0 gehen. Die Haftpflichtprämien sind entspr. sehr gering.
Letztlich entscheidet auch beim Anwalt nur Wissen und Können, Gewissen, Ehre und Engagement.
thom
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 30.05.2008 um 21:52:43
 
thom schrieb am 28.05.2008 um 19:53:45:
Welcher Anwalt haftete im Ausländerrecht denn tatsächlich für seine Fehler - dürfte auch gegen 0 gehen.


Denkbar wären Kosten für eine vermeidbare Abschiebung, wenn diese auf ungenügender Beratung beruht.

Gruß, ULF
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 30.05.2008 um 22:38:38
 
ulf schrieb am 30.05.2008 um 21:52:43:
Denkbar wären Kosten für eine vermeidbare Abschiebung, wenn diese auf ungenügender Beratung beruht.  

Dann bräuchtest du immer einen Zeugen, der dann bestätigen kann, zu was der Anwalt geraten bzw. wie er beraten hat.

trixie
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