Hallo Monika,
monika18 schrieb am 15.05.2008 um 23:50:50:obwohl sie die Vaterschaft noch nicht hat anerkennen lassen?
Steht er in der Geburtsurkunde des Kindes als Vater drinnen?
Falls nein,stimmt diese Aussage:
monika18 schrieb am 15.05.2008 um 23:50:50:hat angebl. eine Aufhebung der Sperrfrist für 2010 erhalten, Grund: der im Febr. 2008 geb. gem. Sohn
nicht!Und somit ist er offiziell auch kein Vater.
Wenn er beim Antrag auf Befristung seiner Ausweisung angibt,dass er ein Kind hat,wird die
ABH aufjedenfall von ihm zumindest eine Geburtsurkunde des Kindes verlangen.Ansonsten kann ja jeder behaupten,dass er ein Kind hat,damit die
Einreisesperre kürzer ausfaellt.
Aber die
ABH könnte auch die bevorstehende Eheschliessung und die Geburt des Kindes bei der Befristungsentscheidung mitberücksicht haben und in seinem Befristungsbescheid folgendes stehen:''es wird bis 2010 Befristet....wenn er tatsaechlich die beabsichtigte Eheschliessung vollzieht,die Geburtsurkunde und die Sorgerechtbestaetigung vom Kind vorlegt''!İn diesem Fall wird dann aber die
Einreisesperre nicht mehr verkürzt.
Sollte das aber nicht der Fall sein,haette er nach der Heirat und Vaterschaftsanerkennung+geteiltes Sorgerecht,gute Chancen das die
Einreisesperre nochmal verkürzt wird.
monika18 schrieb am 15.05.2008 um 23:50:50:Wer erhält den Bescheid der Aufhebung der Befristung- meine Tochter (als Antragsgrund) oder er in Mazedonien?
Den Bescheid bekommt normalerweise er als Antragsteller selber.Falls er jemanden in Deutschland bevollmaechtigt hat(z.B. deine Tochter,Anwalt) dann bekommen die den Bescheid.
monika18 schrieb am 15.05.2008 um 23:50:50:Falls sie heiraten, darf er dann Sozialhlfe hier beziehen?
Wieso..??Kann oder will er dann nicht arbeiten?