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(Wofür) braucht man ein Familienbuch? (Gelesen: 4.630 mal)
FelizContigo
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15.05.2008 um 01:11:01
 
Hallo,
meine Frau aus Lateinamerika und ich (Deutscher) fragen uns, ob wir in Deutschland ein Familienbuch anlegen lassen sollen. Wir haben kürzlich im Ausland geheiratet, meine Frau möchte demnächst per FZF nach Deutschland einreisen, wo wir dauerhaft zusammen leben möchten.

Nun habe ich verschiedentlich die Empfehlung gelesen, es sei vorteilhaft, ein Familienbuch anlegen zu lassen, aber uns ist nicht recht klar, wofür man das braucht oder brauchen kann und ob es sich lohnt.

Unsere Anfrage beim Standesamt am Wohnort wurde im Wesentlichen so beantwortet:
"Eine formelle Anerkennung von Eheschließungen im Ausland gibt es nicht. Wenn die Ehe nach dem dort gültigen Recht geschlossen wurde, ist sie auch hier gültig. Als Nachweis dafür dient die Heiratsurkunde mit Legalisation der Deutschen Botschaft [...] mit Übersetzung.

Sie haben die Möglichkeit ein Familienbuch auf Antrag anlegen zu lassen. Dies ist jedoch freiwillig und keine Pflicht. Wenn sich bei der Namensführung von Ihnen und Ihrer zukünftigen Frau nichts ändert, halte ich ein Familienbuch auch nicht für sinnvoll. Außerdem kann ich ein Familienbuch für Sie erst anlegen, wenn auch Ihre Frau in [Deutschland] gemeldet ist."

Da wir an der Namensführung erst mal nichts ändern möchten, legt uns diese Auskunft also nahe dass wir kein Familienbuch brauchen.

Hat jemand die Erfahrung gemacht dass man in bestimmten Situationen doch ein Familienbuch braucht oder gut gebrauchen kann?
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"Grenzen? Ich habe niemals eine Grenze gesehen. Aber ich hörte, dass sie im Geist vieler Menschen existieren." (Thor Heyerdahl)
 
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altheia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland
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Antwort #1 - 15.05.2008 um 05:33:11
 
Hallo Feliz,

vorab, meine Erfahrung mit Familienbuch und Papieren. Bin informierter Laie.
Ein paar Angaben deines Standesamtes sind entweder falsch oder es ist von Amt zu Amt unterschiedlich, was mich irritieren würde.

Wenn die Ehe in einem Apostillenland geschlossen wurde, muß nicht legalisiert werden. Übersetzung kann vorort von einem vereidigten Übersetzer gemacht werden ( der u.a. auch von der Botschaft akzeptiert wird). Apostille dran und fertig. Ob eine ausländische Übersetzung vom Standesamt akzeptiert wird ist Ermessen, also freundlich anfragen, denn der Preisunterschied  bei Übersetzungen kann enorm sein.

Ein Familienbuch ist sinnvoll, da es die offizielle Registrierung der Ehe in Deutschland darstellt, was anderes gibt es nicht...
Bedeuet, du hast dann eine internationale Heiratsurkunde D. und ein deutsches Familienbuch. Sprich, schlicht deutsche Papiere, die dir hier auf den Ämter immer leichter abgenommen werden, als ausländische Dokumente.
Es stimmt nicht, dass deine Frau hier gemeldet sein muss. Mein Mann ist noch in Kolumbien, nicht hier gemeldet und wir haben bereits ein deutsches Familienbuch und auch eine internat. Heiratsurkunde bekommen. Und soooooo teuer ist es nicht. Da haben die kolumbianischen Behörden weitaus höhere Preise.
Wir haben keine Namensänderung.
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altheia  
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Pfirsichring
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Antwort #2 - 15.05.2008 um 09:46:47
 
Hallo,

bei uns wollte das Einbürgerungsamt ein Familienbuch haben. Aufgrund der Namensänderung hatte aber schon eine inhaltliche Ueberpruefung stattgefunden und von daher ging das ganz schnell. Ansonsten hat nie jemand ein Familienbuch sehen wollen, aber das kann ja noch kommen  Zwinkernd
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streets
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Antwort #3 - 15.05.2008 um 13:30:14
 
Werden Familienbücher nicht eh nächstes Jahr abgeschafft oder verwechsle ich das jetzt?
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trixie
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 15.05.2008 um 23:11:59
 
streets schrieb am 15.05.2008 um 13:30:14:
Werden Familienbücher nicht eh nächstes Jahr abgeschafft oder verwechsle ich das jetzt?  

... wobei es trotzdem die Möglichkeit der Nachbeurkung geben wird. Die Standesämter sind da aber mit den Informationen dazu noch nicht so weit, wie das geschehen soll.

trixie
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FelizContigo
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Antwort #5 - 16.05.2008 um 00:03:50
 
streets schrieb am 15.05.2008 um 13:30:14:
Werden Familienbücher nicht eh nächstes Jahr abgeschafft oder verwechsle ich das jetzt?

Gerade habe ich bei Wikipedia nachgelesen:
"Ab dem 1. Januar 2009 werden die Familienbücher in die neuen, elektronischen Personenstandregister (hier: Heiratsregister) überführt. [...] Am 9. November 2006 hat der Deutsche Bundestag das Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG) beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 15. Dezember zugestimmt [1]. An die Stelle der Personenstandsbücher treten mit Wirkung zum 1. Januar 2009 elektronische Personenstandsregister. [...] Durch diese Reform werden die Familienbücher abgeschafft, einige ihrer Funktionen erfüllen künftig das Ehe- und das Geburtenregister."
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Familienbuch
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