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Visum FzF zum deutschen Kind, Vaterschaftsanerkennung (Gelesen: 3.610 mal)
Ruwah
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22.04.2008 um 17:34:51
 
Hallo allerseits,

mein Verlobter hat bereits vor vier Wochen seine Visaformulare bei der Deutschen Botschaft in Kabul abgegeben. Die verweigerten ihm aber die Vaterschaftsanerkennung. Er selbst kann sich keinen Termin für eine Vaterschaftsanerkennung geben lassen. Das geht nur über seinen Anwalt.

Das Problem ist aber unsere Anwältin. Sie kümmert sich um nichts, obwohl ich ihr schon mit einer Beschwerde bei der Anwaltskammer gedroht habe. Mir ist klar, es bleibt mir wohl nichts Anderes übrig, als den Anwalt zu wechseln. Nur im Moment ist das gerade sehr schwierig (ich hatte eine OP und bin erst gestern aus dem Krankenhaus entlassen worden, muss mich noch einige Wochen schonen, weswegen ich mit meinem vier Monate alten Sohn bei meiner Mutter in einer anderen Stadt bin).

Ich weiß, Ihr könnt' mir wohl auch nicht weiter helfen. Aber es tut schon gut, darüber geschrieben zu haben.

Bin einfach nur enttäuscht und total traurig, mein Sohn wird älter und älter und es ist immer noch nicht in Sicht, wann sein Vater endlich kommen kann. Noch dazu befürchte ich, dass das Visum einfach abgelehnt wird, weil es ja keine Vaterschaftsanerkennung gibt.

Danke für's Zuhören.

LG
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Reni
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Antwort #1 - 22.04.2008 um 17:43:02
 
Wieso verweigert man die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung?
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Ruwah
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Antwort #2 - 22.04.2008 um 18:04:22
 
Hallo Reni,

es wurde ihm mehrmals gesagt, er bräuchte keine Vaterschaftsanerkennung. Erst als die Anwältin anrief, teilten sie mit, er könne die Vaterschaftsanerkennung machen, bräuchte einen Termin. Den Termin geben sie ihm aber nicht. Darum muss sich die Anwältin kümmern. Nur der Anwalt erhält einen Termin.

LG
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Sondra
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Antwort #3 - 22.04.2008 um 18:09:00
 
Ruwah schrieb am 22.04.2008 um 17:34:51:
Die verweigerten ihm aber die Vaterschaftsanerkennung.

Verstehe ich nicht ganz. Wie? Mit welcher Begründung? Es wurde zwar bereits Dezember 2007 ein  Gesetzentwurf verabschiedet, der die Anfechtung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen ermöglicht. Dadurch sollen Behörden die Befugnis erhalten, Vaterschaftsanerkennungen anzufechten, wenn der Anerkennung weder eine sozial-familiäre Beziehung noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde liegt (guck hier). Aber so weit mir bekannt, zu den dazu befügten (zu befügenden) Behörden gehören die Botschaften nicht. Sie könnten eventuell verlangen, dass ein Test vorgelegt werden soll, der beweißt, dass die Vaterschaft "leiblich" ist (der Vater der biologische, nicht nur der anerkennende Vater ist) - aber richtig verweigern ... kann ich nicht glauben, dass es geht (auch wenn ich bereit bin, auf dem Gebiet vieles zu glauben).

Ruwah schrieb am 22.04.2008 um 17:34:51:
Das Problem ist aber unsere Anwältin. Sie kümmert sich um nichts

Nun - worum sollte sie sich konkret kümmern? Hast du bereits deine notariell beurkundete Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung und eventuell auch die Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht bereits nach Kabul geschickt? Hat der Vater deines Kindes diese Unterlagen bei der Botschaft vorgelegt? Hat er dir konkret mitgeteilt, wie die Verweigerung der Botschaft begründet wurde / sich gezeigt hat? Sollte deine Anwältin in deiner Vertretung die Botschaft anschreiben? Was genau ist passiert und was genau schwebt dir vor?
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Sondra
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Antwort #4 - 22.04.2008 um 18:11:32
 
Ruwah schrieb am 22.04.2008 um 18:04:22:
Nur der Anwalt erhält einen Termin

Der Anwalt / die Anwältin aus Deutschland erhält einen Termin in Kabul? Nicht gerade üblich, oder? Wieso sollte deine Anwältin eher einen Termin bekommen als der betroffene Vater? Sollte sie ihn dort vertreten, oder wie soll das gemeint sein?
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Muleta
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Antwort #5 - 22.04.2008 um 18:47:50
 
Sondra schrieb am 22.04.2008 um 18:09:00:
Aber so weit mir bekannt, zu den dazu befügten (zu befügenden) Behörden gehören die Botschaften nicht.


das Gesetz tritt erst zum 01.06.2008 in Kraft, insofern...

Zitat:
Sie könnten eventuell verlangen, dass ein Test vorgelegt werden soll, der beweißt, dass die Vaterschaft "leiblich" ist (der Vater der biologische, nicht nur der anerkennende Vater ist)


nein, können sie nicht. Die Anerkennung eines nicht-leiblichen Kindes ist vom Gesetzgeber ausdrücklich ermöglicht worden - ein DNA-Test kann also keine irgendwie relevante Information liefern.

Muleta
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Ruwah
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Antwort #6 - 22.04.2008 um 19:18:14
 
Hallo,

Sondra,

Zitat:
Verstehe ich nicht ganz. Wie? Mit welcher Begründung?


Ohne jegliche Begründung, aber nach mehreren Nachfragen mit dem Hinweis, dass der Anwalt sich melden solle. Die Anwältin hat dann eben eine andere Auskunft erhalten, nämlich dass er die Vaterschaftsanerkennung machen kann.

Zitat:
Es wurde zwar bereits Dezember 2007 ein  Gesetzentwurf verabschiedet, der die Anfechtung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen ermöglicht. Dadurch sollen Behörden die Befugnis erhalten, Vaterschaftsanerkennungen anzufechten, wenn der Anerkennung weder eine sozial-familiäre Beziehung noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde liegt ( hier). Aber so weit mir bekannt, zu den dazu befügten (zu befügenden) Behörden gehören die Botschaften nicht. Sie könnten eventuell verlangen, dass ein Test vorgelegt werden soll, der beweißt, dass die Vaterschaft "leiblich" ist (der Vater der biologische, nicht nur der anerkennende Vater ist) - aber richtig verweigern ... kann ich nicht glauben, dass es geht (auch wenn ich bereit bin, auf dem Gebiet vieles zu glauben).


Danke für die Pressemitteilung. Ich denke, auf eine richtige Verweigerung läuft es nicht hinaus, da eben unsere Anwältin eine andere Auskunft bekommt. Eigentlich glaube ich, die wollen damit erst einmal mögliche Scheinväter abwimmeln.

Von mir aus sollen sie einen DNA-Test verlangen. Hauptsache, er bekommt dadurch die Möglichkeit, die Vaterschaft anzuerkennen.

Zitat:
Nun - worum sollte sie sich konkret kümmern? Hast du bereits deine notariell beurkundete Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung und eventuell auch die Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht bereits nach Kabul geschickt? Hat der Vater deines Kindes diese Unterlagen bei der Botschaft vorgelegt?


Ja, das ist geschehen. Dennoch darf mein Verlobter selbst keinen Termin ausmachen. Es wird immer auf den Anwalt verwiesen.

Zitat:
Der Anwalt / die Anwältin aus Deutschland erhält einen Termin in Kabul? Nicht gerade üblich, oder? Wieso sollte deine Anwältin eher einen Termin bekommen als der betroffene Vater? Sollte sie ihn dort vertreten, oder wie soll das gemeint sein?


Frag' mich nicht, wieso. Es ist so. Ja, sie soll ihn dort vertreten.

Vielen lieben Dank!

LG

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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 22.04.2008 um 19:22:55
 
Ich sehe nicht ein, wieso er dort nicht selbst in der Botschaft einen Termin zur Beurkundung bekommen soll. Ich würde an deiner Stelle mal beim Auswärtigen Amt in Berlin anrufen und fragen, wie er zu dem Termin kommt. Dort ist man i.d.R. sehr nett und eine Anfrage des AA in Kabul könnte das Problem eventuell sehr schnell lösen.
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Ruwah
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Antwort #8 - 22.04.2008 um 19:33:57
 
Hallo Reni,

vielen Dank für Deinen Tipp. Das werde ich gleich morgen früh tun, denn leider bekomme ich nur afghanische Mitarbeiter in der Botschaft ans Telefon, die mich weder an einen deutschen Mitarbeiter weiterleiten noch irgendeine Nummer herausrücken (und die leider auch selbst über kaum Berufserfahrung in diesem Fall verfügen).

LG
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Ulf
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Antwort #9 - 24.04.2008 um 15:00:32
 
Ruwah schrieb am 22.04.2008 um 18:04:22:
es wurde ihm mehrmals gesagt, er bräuchte keine Vaterschaftsanerkennung. Erst als die Anwältin anrief, teilten sie mit, er könne die Vaterschaftsanerkennung machen, bräuchte einen Termin. Den Termin geben sie ihm aber nicht.


Will es die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch.... auf eine Klage des Kindes zur Ermöglichung der Beurkundung seiner Vaterschaft ankommen lassen?
Klärung der Abstammung ist einklagbares Grundrecht.

Gruß, ULF
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