Enigma schrieb am 23.04.2008 um 14:02:43:...mag sein, möchte es aber gerne schriftlich sehen auf welcher Grundlage dann eine Entscheidung getroffen wird. Irgendein Papier muss es ja geben.Smiley
Du kannst bei Ablehnung auf einen Rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen, da würde das dann drinnen stehen.
Persönlich würde ich davon abraten, man macht sich keine Freunde damit, die Gebühren sind voll zu zahlen (anstatt nur 50-75%) und glaube kaum das man vor Gericht ein anderes Ergebnis bekommt, müsste mal nach Gerichtsbeschlüssen googeln.
Enigma schrieb am 23.04.2008 um 14:02:43:Hast Du persönliche Erfahrungen oder woher die Überzeugung?
Lese hier schon länger mit, hab meine Erfahrung mit der
ABH &
EBH München, bin aber keine ehem. Student.
Wie gesagt, ist nix neues, einfach mal suchen.
Enigma schrieb am 23.04.2008 um 14:02:43:Finde es sowieso eine Sauerei, dass hier elementare Fragen auf Bundesland-Ebene zu entscheiden sind. Sowas sollte nun wirklich bundesweit geregelt sein.
Mag sein, aber der Förderalismus gehört nunmal zur Grundordnung der BRD, kein gutes Argument bei der
EBH wenn man sich einbürgern lassen will...
Als alternative bleibt immer noch die Ermesseneinbürgerung (§8), wobei hier allerdings die Anforderungen an den
LU etc. höher sind, speziell die Vorsorge fürs Alter, da sammelt die
EBH im KVR die Daten für die Akte und übermittelt sie an die zuständige Regierung (zB. Regierung von Oberbayern wenn du in München lebst) wo dann die Entscheidung getroffen wird.
Oder man überlegt sich, wegzuziehen...