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Einbürgerung-Anerkenung Studienzeiten in Bayern (?) (Gelesen: 8.154 mal)
Enigma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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05.04.2008 um 17:27:21
 
Hallo an Alle,

laut Gesetz erfülle ich alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Eine Sache ist mir jedoch unklar und scheint auch eine Auslegungssache der Bundesländer zu sein, leider: Studienzeiten. Werden diese als Teil des rechtmäßigen, gewönlichen Aufenthalts in Bayern (Dachau, München) anerkannt? Wer hat schon Erfahrungen diesbezüglich? Auch in anderen Bundesländer.
Die 8 Jahre werde ich dieses Jahr erfüllen, jedoch inkl. Studienzeiten.
An wen kann man sich in München am Besten wenden um nähere Informationen zu erhalten? (Amt)

Grüße
Cristina

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SigSag
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Antwort #1 - 05.04.2008 um 17:31:06
 
Hallo,

Studienzeiten werden in der Regel nur zur Hälfte mit angerechnet.

SigSag
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Tippi
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Antwort #2 - 05.04.2008 um 18:04:23
 
Enigma schrieb am 05.04.2008 um 17:27:21:
An wen kann man sich in München am Besten wenden um nähere Informationen zu erhalten? (Amt) 


Kreisverwaltungsreferat
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Staatsangehörigkeit/Einbürgerungen
Ruppertstr. 19, II. Stock
80337 München
Fax: 089-233 26019

email: einbuergerung.kvr@muenchen.de
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Ralf
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Antwort #3 - 05.04.2008 um 19:43:47
 
SigSag schrieb am 05.04.2008 um 17:31:06:
Studienzeiten werden in der Regel nur zur Hälfte mit angerechnet. 

Möglich, dass das in einzelnen Bundesländern so
gehandhabt wird, eine allgemeingültige Regel ist
das jedenfalls nicht. Es kommt ja auch nicht auf
die Tätigkeit (hier: Sttudium) an, sondern darauf,
welchen Aufenthaltstitel man in der Zeit besessen
hat, und nach welcher Rechtsgrundlage das Einbür-
gerungsverfahren behandelt wird.

Vgl.: http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/rm_aufenthalt.htm

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Crazy-Eye-Jim
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Antwort #4 - 11.04.2008 um 20:47:48
 
So, jetzt bin ich auch dran mit Schreiben,  Laut lachend

Ich komme aus Marokko und studiere in Deutschland seit 2000
nun am 11.9. beende ich das 8. Jahr und überlege die Einbürgerung zu beantragen
Mit Hilfe vieler Infos dieser Webseite, "denke"  Zunge ich, bin berechtigt  die Einbürgerung zu beantragen...ich hoffe ich habe alles richtig verstanden... Augenrollen
Sinn und Zweck meiner Frage ist: Kann ich sie jetzt schon beantragen und muss ich einen Integrationskurs besuchen,  obwohl ich mehrere Sprachdiplome (Z-Daf Goethe Institut Zertifikat Deutsch als Fremdsprache + DSH Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang Uni-Paderborn) und bald- abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule habe
und ob es besser wäre einen Anwalt deswegen zu beauftragen??

ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir helfen würdet Smiley  Laut lachend

eure Lamia  Zwinkernd
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SigSag
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Antwort #5 - 11.04.2008 um 21:11:33
 
Crazy-Eye-Jim schrieb am 11.04.2008 um 20:47:48:
Mit Hilfe vieler Infos dieser Webseite, "denke"Zunge ich, bin berechtigtdie Einbürgerung zu beantragen...ich hoffe ich habe alles richtig verstanden...


Hi,

du kannst dich als Student nicht einbürgern lassen, denn dein Aufenthalt ist zweckgebunden an deinem Studium.
Solltest du dein Studium abgeschlossen haben und hier in DE eine Arbeitsstelle gefunden haben, dann kann mit der neuen AE deine Studienzeit - allerdings nicht vollständig - bei einer Beantragung der Einbürgerung berücksichtigt werden.

SigSag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 11.04.2008 um 23:16:04
 
Crazy-Eye-Jim schrieb am 11.04.2008 um 20:47:48:

Ich komme aus Marokko und studiere in Deutschland seit 2000
nun am 11.9. beende ich das 8. Jahr und überlege die Einbürgerung zu beantragen


Ich vermute du hast dich schon für eine Einbürgerung qualifiziert. Du studierst seit dem 11.09??? Dem Angriffstag auf die westliche Welt

Seit acht Jahren, man andere haben da gleich zwei Studiengänge abgeschlossen.
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Enigma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 23.04.2008 um 13:49:01
 
Liebe Leute,

danke für Eure Meldung. Nun wurde das Thema hier auch öfters thematisiert, jedoch sehe ich gerade in den "Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministerium des Inneren" (Nov. 2007) S. 7, 4.3.1.2 Pkt. d), dass auch Aufenthaltsbewilligungen als anrechbare Zeiten anzusehen sind.

eine Aufenthaltserlaubnis, eine Aufenthaltsberechtigung, eine Aufenthaltsbewilligung oder eine Aufenthaltsbefugnis nach dem bis zum 31. Dezember 2004 gültigen Ausländerrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis-EG nach dem bis zum 31. Dezember 2004 gültigen Aufenthaltsgesetz/EWG oder der Freizügigkeitsverordnung-EG oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU nach dem bis zum 27. August 2007 gültigen Freizügigkeitsgesetz oder ....


Meiner Meinung nach ist die Sache doch klar, als Student hat man i.d.R. eine Aufenthaltsbewilligung und wird somit angerechnet.

Oder?????

LG
Cristina
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Antwort #8 - 23.04.2008 um 13:50:36
 
Enigma schrieb am 23.04.2008 um 13:49:01:
jedoch sehe ich gerade in den "Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministerium des Inneren" (Nov. 2007) S. 7, 4.3.1.2 Pkt. d), dass auch Aufenthaltsbewilligungen als anrechbare Zeiten anzusehen sind. 

Nicht in Bayern, da hier Aufenthaltstiel zum Zwecke des Studiums nicht als sog. "gewöhnlicher" Aufenthalt angesehen werden.
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Enigma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 23.04.2008 um 13:53:20
 

.....es ist aber eine Aufenthaltsbewilligung, zum welchen Zweck, da macht das BMI keine Differenzierung...und die Angaben des BMI sind ja von allen Bundesländern einzuhalten.

?
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Antwort #10 - 23.04.2008 um 13:54:50
 
Enigma schrieb am 23.04.2008 um 13:53:20:
und die Angaben des BMI sind ja von allen Bundesländern einzuhalten. 

Eben nicht wenn es um VAH geht, da darf jedes Bundesland seine eigenen AH machen.

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Enigma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 23.04.2008 um 13:56:51
 
....und wo finde ich dann die bayrischen VAH? die möchte ich gerne mal sehen.....
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Antwort #12 - 23.04.2008 um 13:59:05
 
Soviel ich weiss, sind die nur für Behördeninternen Gebrauch gedacht und nicht für die Öffentlichkeit.

Falls du sie trotzdem finden solltest, sag bescheid, wäre auch sehr interessiert daran.

Ansonsten kannst du ja mal im Forum suchen, wieviele schon deswegen nicht eingebürgert werden konnten in Bayern, ist nix neues.
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Enigma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 23.04.2008 um 14:02:43
 
....mag sein, möchte es aber gerne schriftlich sehen auf welcher Grundlage dann eine Entscheidung getroffen wird. Irgendein Papier muss es ja geben.Smiley

Hast Du persönliche Erfahrungen oder woher die Überzeugung?

Finde es sowieso eine Sauerei, dass hier elementare Fragen auf Bundesland-Ebene zu entscheiden sind. Sowas sollte nun wirklich bundesweit geregelt sein.

Grüße
cristina
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Antwort #14 - 23.04.2008 um 14:13:33
 
Enigma schrieb am 23.04.2008 um 14:02:43:
...mag sein, möchte es aber gerne schriftlich sehen auf welcher Grundlage dann eine Entscheidung getroffen wird. Irgendein Papier muss es ja geben.Smiley 

Du kannst bei Ablehnung auf einen Rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen, da würde das dann drinnen stehen.
Persönlich würde ich davon abraten, man macht sich keine Freunde damit, die Gebühren sind voll zu zahlen (anstatt nur 50-75%) und glaube kaum das man vor Gericht ein anderes Ergebnis bekommt, müsste mal nach Gerichtsbeschlüssen googeln.

Enigma schrieb am 23.04.2008 um 14:02:43:
Hast Du persönliche Erfahrungen oder woher die Überzeugung? 

Lese hier schon länger mit, hab meine Erfahrung mit der ABH & EBH München, bin aber keine ehem. Student.
Wie gesagt, ist nix neues, einfach mal suchen.

Enigma schrieb am 23.04.2008 um 14:02:43:
Finde es sowieso eine Sauerei, dass hier elementare Fragen auf Bundesland-Ebene zu entscheiden sind. Sowas sollte nun wirklich bundesweit geregelt sein.
 

Mag sein, aber der Förderalismus gehört nunmal zur Grundordnung der BRD, kein gutes Argument bei der EBH wenn man sich einbürgern lassen will...


Als alternative bleibt immer noch die Ermesseneinbürgerung (§8), wobei hier allerdings die Anforderungen an den LU etc. höher sind, speziell die Vorsorge fürs Alter, da sammelt die EBH im KVR die Daten für die Akte und übermittelt sie an die zuständige Regierung (zB. Regierung von Oberbayern wenn du in München lebst) wo dann die Entscheidung getroffen wird.

Oder man überlegt sich, wegzuziehen...
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