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Hochzeitsreise im Schengenraum (Gelesen: 2.211 mal)
michi
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Hochzeitsreise im Schengenraum
16.02.2008 um 16:47:28
 
Hallo,

in meinen Versuchen, das Schengenrecht immer besser zu verstehen, bin ich nun an eine Grenze gestoßen und hoffe, Ihr könnt mir hier weiterhelfen - die Forumssuche hat mich eher verwirrt  Augenrollen

Folgender Sachverhalt: ein Österreicher heiratet in Österreich eine Drittstaatlerin, die sich hier mit einem (österreichischem) Visum D aufhält. Lebensunterhalt ist gesichert, Krankenversicherung abgeschlossen, der österreichische Aufenthaltstitel beantragt.

Nun möchte das Paar auf Hochzeitsreise fahren, sagen wir der Einfachheit halber: nach Deutschland. 2004/38/EG, Artikel 5 stellt die Einreise der Nicht-EUle ja recht einfach dar, Artikel 6 stellt klar, dass sie (da sie den Österreicher begleitet) auch das Recht auf Aufenthalt bis zu drei Monaten hat - das deckt sich m.E. auch mit diesem Thread.

Gleichzeitig ist z.B. hierdie Rede davon, dass bei solchen geplanten Flitterwoche ein Visum D+C beantragt bzw. der Aufenthaltstitel abgewartet werden muss.

Nun meine Frage - ich hätte das eben auf Grund der Freizügigkeit nicht für nötig gehalten, warum ist es doch so?

Danke, liebe Grüße

Michi
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janetm
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Antwort #1 - 16.02.2008 um 16:56:51
 
Ich versuche es mal:

Grundsätzlich hast du Recht, das Problem ist das die Freizügigkeit nachgewiesen werden muss. Und da ist eine AE für die Drittstaatlerin als Nachweis deutlich besser geeignet und anerkannt als eine Hochzeitsurkunde.

Ob jemand mit einer internationalen Hochzeitsurkunde an der Grenze, die es im Schengenraum ja nicht mehr gibt, zurückgewiesen werden würde ist sehr viel Konjunktiv. Am Flughafen könnte ich es mir schon vorstellen.

Aloha
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Muleta
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Antwort #2 - 16.02.2008 um 17:13:44
 
michi schrieb am 16.02.2008 um 16:47:28:
Folgender Sachverhalt: ein Österreicher heiratet in Österreich eine Drittstaatlerin, die sich hier mit einem (österreichischem) Visum D aufhält. Lebensunterhalt ist gesichert, Krankenversicherung abgeschlossen, der österreichische Aufenthaltstitel beantragt.

Nun möchte das Paar auf Hochzeitsreise fahren, sagen wir der Einfachheit halber: nach Deutschland. 2004/38/EG,


dann braucht sie nichts weiter als ein Identitätsdokument und eine Heiratsurkunde. Die Probleme sind eher praktischer Natur:

janetm schrieb am 16.02.2008 um 16:56:51:
Ob jemand mit einer internationalen Hochzeitsurkunde an der Grenze, die es im Schengenraum ja nicht mehr gibt, zurückgewiesen werden würde ist sehr viel Konjunktiv. Am Flughafen könnte ich es mir schon vorstellen.


das Risiko besteht in der Tat - allerdings nicht in Deutschland, da die BPol nach meinen Erfahrungen insgesamt gut ausgebildet ist und die Lage zutreffend einschätzen kann. Zumindest für den Frankfurter Flughafen hätte ich nicht die geringsten Bedenken (wobei auch dort keine Routinekontrollen stattfinden, das Problem also eher theoretisch bleibt).

Bei einer gewöhnlichen Personenkontrolle durch die Länderpolizeien kann das aber schon wieder ganz anders aussehen - da könnte das dann im schlimmsten Fall zu einer Nacht in der Zelle führen.

Muleta
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michi
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Antwort #3 - 16.02.2008 um 17:37:31
 
Vielen Dank für Eure Antworten, ich fühle mich schon wieder etwas klüger  Smiley

Schönes Wochenende noch, lg

Michi
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michi
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Antwort #4 - 17.02.2008 um 13:06:29
 
Hallo Muleta,

ich hab noch etwas nachgedacht und doch noch eine Frage:

Muleta schrieb am 16.02.2008 um 17:13:44:
das Risiko besteht in der Tat - allerdings nicht in Deutschland, da die BPol nach meinen Erfahrungen insgesamt gut ausgebildet ist und die Lage zutreffend einschätzen kann. Zumindest für den Frankfurter Flughafen hätte ich nicht die geringsten Bedenken (wobei auch dort keine Routinekontrollen stattfinden, das Problem also eher theoretisch bleibt).

Bei einer gewöhnlichen Personenkontrolle durch die Länderpolizeien kann das aber schon wieder ganz anders aussehen - da könnte das dann im schlimmsten Fall zu einer Nacht in der Zelle führen.


Ich hätte ja verstanden gehabt, dass die Drittstaatlerin an der Grenze ein Einreisevisum benötigt und dieses idR unverzüglich ausgestellt wird. Praktisch hätte ich mir das so vorgestellt, dass man bei Verlassen des Flugzeuges bzw. an der Grenze in Auto oder Bahn dafür sorgen muss, dass jemand kommt, der dieses Visum ausstellen kann.

Nun ist mir schon klar, dass es in der Praxis um den Nachweis des Bestehens der Freizügigkeit geht, aber würde nicht ein derartiges Einreisevisum auch bei normalen Personenkontrollen als starkes Indiz dafür gelten, dass der Aufenthalt rechtmäßig ist?

lg
Michi
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Daddy
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Antwort #5 - 17.02.2008 um 17:45:57
 
Hi...

michi schrieb am 17.02.2008 um 13:06:29:
Praktisch hätte ich mir das so vorgestellt, dass man bei Verlassen des Flugzeuges bzw. an der Grenze in Auto oder Bahn dafür sorgen muss, dass jemand kommt, der dieses Visum ausstellen kann. 

Wenn du im Intra-Schengenverkehr unterwegs bist, dann bist du bereits mit überfliegen der Staatsgrenzen eingereist ... ein Einreisevisum wäre daher eher sinnlos ... (muleta hatte mal eine interessante Theorie von Westhpal/Stoppa angebracht)

janetm schrieb am 16.02.2008 um 16:56:51:
Ob jemand mit einer internationalen Hochzeitsurkunde an der Grenze, die es im Schengenraum ja nicht mehr gibt, zurückgewiesen werden würde ist sehr viel Konjunktiv.

Ist nicht möglich, da eine Zurückweisung nur vor einem Grenzübertritt erfolgen kann... und da wie o.g. die Einreise bereits erfolgt ist, gibt's keine Zurückweisung mehr ... allenfalls eine Zurückschiebung ... aber da das Einreisevisum bei freizügigkeitsberechtigten Drittstaatsangehörigen nur deklaratorisch ist, dürfte es auch am Erfordernis der unerlaubten Einreise scheitern ...

janetm schrieb am 16.02.2008 um 16:56:51:
Am Flughafen könnte ich es mir schon vorstellen.

Noch nicht mal da... Land-/See-/Luftgrenze macht im Binnenschengenverkehr keinen Unterschied...

Daddy
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