Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
!!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!! (Gelesen: 26.811 mal)
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
15.02.2008 um 13:50:38
 
hallo leute ich weiss es gehört nicht hier rein aber wollte wegen wohnung fragen... ich habe schonmal meine situation geschildert

das ich schwanger bin und bei meinem eltern wohne in 2 zimmer wohnung mit 4 personen.. in 10 wochen kriege ich mein kind...

ich kann ja nicht weiter hin bei meinem eltern im schlafzimmer schlafen...

naja ich wollte nur wissen wer mir dafür helfen kann.. wo ich mich infomieren kann..ich habe heute einen antrag für alg2 abgegeben und unser wohnverhätnisse habe ich beschrieben.. die frau meinte das es nicht notwendig ist

ich werd auf ein brief warten ob alg2 und babyausstatung bewillgt ist..

kann ich dann nochmal hin und wegen wohnung mit denen sprechen wisst ihr was davon

oder besser gesagt wo ich mich online darüber im internet unterhalten kann???
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #1 - 15.02.2008 um 15:59:08
 
bostanci89 schrieb am 15.02.2008 um 13:50:38:
naja ich wollte nur wissen wer mir dafür helfen kann.. wo ich mich infomieren kann.


Beim Wohnungsamt deiner Stadt z. B., die dir einen Berechtigungsschein für eine Sozialwohnung ausstellen kann. Kirchliche und caritative Einrichtungen oder auch Frauenvereine, die es fast in jeder kleineren Stadt gibt, wären als Anlaufstelle zu erwähnen; aber auch Mutter-Kind-Häuser.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #2 - 16.02.2008 um 10:47:14
 
bostanci89 schrieb am 15.02.2008 um 13:50:38:
ich habe heute einen antrag für alg2 abgegeben und unser wohnverhätnisse habe ich beschrieben.. die frau meinte das es nicht notwendig ist 


Das ist ja unglaublich, so wie Du Eure Wohnverhältnisse beschrieben hast! -

Was die Frau so "aus der Hüfte heraus" meint, ist gar nicht maßgeblich  Ärgerlich

Zwar bist Du erst 18 und hast damit laut einschlägigem Recht grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Wohnung außerhalb der Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern, aber es ist schon noch einzelfallbezogen zu prüfen, was tatsächlich zumutbar ist - und bei Unzumutbarkeit, ist ein Abweichen von dem Grundsatz nicht nur möglich, sondern angezeigt!

Gehe deshalb bitte, wie folgt vor:

Stelle bitte unbedingt schriftlich einen Antrag bei der ARGE auf Zustimmung zu eigenem, angemessenem Wohnraum für Dich und das auf die Welt kommende Baby. Erläutere noch einmal detailliert Deine jetzigen Wohnverhältnisse und begründe daraus die Unzumutbarkeit der Wohnverhältnisse spätestens mit Geburt des Kindes.

Verlange zu Deinem Antrag einen schriftlichen, begründeten und rechtsmittelfähigen Bescheid.

Wende Dich, wenn irgend möglich zur Unterstützung an eine Sozialberatungsstelle, eine kompetente Arbeitsloseninitiative etc. - Gegebenfalls frage bei Wohlfahrtsverbänden (Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, DRK, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband) nach. - Auch die Ärztinj/der Arzt, die Dich wegen Deiner Schwangerschaft betreuen, kannst Du ansprechen bzw. eine Schwangerenberatungsstelle.

Lass Dich auf jeden Fall nicht einfach so abfertigen, wie geschehen - das hat mit seriöser Arbeit nichts aber auch gar nichts zu tun!


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 16.02.2008 um 11:00:57 von schweitzer »  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Kirsten
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 23
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #3 - 16.02.2008 um 10:58:31
 
schweitzer schrieb am 16.02.2008 um 10:47:14:



Zwar bist Du erst 18 und hast damit laut einschlägigem Recht grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Wohnung außerhalb der Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern, ..

=schweitzer=



Bei unter 25- jährigen mit eigener Familie (dazu zählt auch ein Kind) gilt die Altersbeschränkung von 25 für eigene Wohnung nicht.

Ansonsten schließe ich mich den Vorpostern an.

Ich empfehle obendrein das Forum von Tacheles.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #4 - 16.02.2008 um 12:06:29
 
mein schwangerschaftsberaterin meinte aber das ich ein anspruch dfrauf habe weil ich verheiratet und bald ein kind kriege..

mein schwangerschaftsberaterin hat dies geschrieben für arge ist das nicht gut????

sehr geehrte frau...

wie eben besprochen gebe ich meiner klientin frau bostanci hiermit eine STELLUNGNAHME zur Dringlichkeit eine Wohnungswechsels mit,damit sie einem umzug zustimmen können.

Frau bostanci lebt der zeit mit ihren eltern und ihrem bruder in einer kleinen 2 zimmer wohnung. Sie ist schwanger (et 1.5.08) und mit ihrem mann verheiratet der noch in der türkei lebt.Sie schläft derzeit nachts auf der couch im gemeinsamen wohnzimmer das bis spät nachts zum fernsehen und für den umgang  mit dem pc genutzt wird. sie schläft dementsprechend sehr schlecht ein und hat ständig rückenschmerzen von der ungeeigneten unterlage ( vgl. die bescheinigung von FA) sie steht sehr stark unter der kontolle ihres vaters der sie auch emotional  mit seinem misstrauen sehr verletzt. Der vater hält sie derzeitige situation für alle beteiligten für umzumutbar (s. anschreiben in der anlage)

frau bostanci möchte gerne alg2 beantragen um unabhängig zu sein und eine eigene wohnung beziehen zu können. ich halte diesen wunsch auch für sehr dringlich da die wohnverhältnisse  gesundheitlich umzumutbar  sind und die sehr hohe psychische belastung sich negativ auf den schwangerschaftsverlauf auswirken könnte.

mit fr grüssen .....


ich das nicht gut geschrieben oder sollte ich noch was schreiben?????????
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #5 - 16.02.2008 um 13:42:58
 
Das ist schon "gut geschrieben" - Das unterstützt sehr nachdrücklich die Notwendigkeit, dass Du noch vor Geburt Deines Kindes in eine eigene Wohnung ziehen darfst.

Ich empfehle aber trotzdem auf dieser Grundlage einen schriftlichen Antrag zu stellen, und auch einen schriftlichen, begründeten Bescheid zu verlangen.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #6 - 16.02.2008 um 16:17:52
 
achso okey bedanke mich für dein antwort..

ich werd es mal mit mein schwangerschaftsberaterin noch dadrüber reden

mal kuken vllt kann sie ja noch was für mich machen besser gesagt mit mir was für die arge schreiben

meine eltern kümmern sich nicht um mich

ich muss selber alles hinkriegen obwohl ich von nix ahnung habe weil ich sowas vorher noch nie gemacht habe..
aber wenn man was will muss man dafür auch kämpfen oder?

liebe grüsse bostanci
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #7 - 17.02.2008 um 23:14:01
 
habe ne kurze frage.. wann sollte ich wieder im amt  nach fragen wegen mein alg2 antrages????

wie vorhin geschrieben kriege ich mein baby in 10 wochen und davor muss ich unbedingt umziehen...

und habt ihr vllt ahnung ob ich einen termin zum gespräch bekommen werde wegen dem wohnung ob es geht oder nicht????

weil ich bei der antrags begründung alles rein geschrieben habe wieso ich umziehen muss etc

würde mich für jede antwort sehr freuen

danke
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #8 - 17.02.2008 um 23:20:25
 
bostanci89 schrieb am 17.02.2008 um 23:14:01:
wie vorhin geschrieben kriege ich mein baby in 10 wochen und davor muss ich unbedingt umziehen...  

Das wird aber deinen Antrag sicherlich nicht beschleunigen. Du hättest ihn auch schon früher stellen können. Mit einer Bearbeitungszeit des Erstantrages von vier bis sechs darfst du schon rechnen.

bostanci89 schrieb am 17.02.2008 um 23:14:01:
und habt ihr vllt ahnung ob ich einen termin zum gespräch bekommen werde  

Schnapp dir das Telefon und rufe selber an, oder du schaust persönlich vorbei. Ein bisschen Eigeninitiative und Mobilität solltest du schon an den Tag legen. Wir hier im Forum können dir nicht alles beantworten.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #9 - 17.02.2008 um 23:48:50
 
ja okey nicht sauer seinnnnn Traurig

trotzdem danke fürs antwort
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #10 - 18.02.2008 um 11:20:01
 
Trixie, früher stellen hätte wohl auch nichts genutzt. Leider sind die meisten ARGEs so drauf, dass sie sagen, der Bedarf besteht erst mit der Geburt, vorher gibts keine eigene oder größere Wohnung. Die Begründung für diese Haltung ist so, dass ich sie hier nicht wiedergeben will, mit Rücksicht auf bostanci.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #11 - 18.02.2008 um 11:44:03
 
ich weiss aber meine schwangerschaftsberaterin meinte zu mir das man ab der 12 ssw ein anspruch auf ein eigens wohnung hat...

ich warte jetzt nun auf ein bescheid was passieren wird

mein vater will mich nicht mal jetzzt zuhause haben...und wenn das kind bald da ist wird es zuhause schlimmer sein denk ich mal... weil es bei uns zuhause sehr eng ist und das stört den wenn wir mehrere werden

ich kann das bett meines babys doch nicht ins wohnzimmer stellen oder???

also ich selber schlafe im sofer..wie es dann wird weiss ich nicht
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #12 - 18.02.2008 um 12:46:53
 
Reni schrieb am 18.02.2008 um 11:20:01:
früher stellen hätte wohl auch nichts genutzt.

Sorry! Hier geht es nicht nur darum, dass ein Kind unterwegs ist (unabhängig davon, dass ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht), sondern auch darum, dass die Frau verheiratet ist und dass der Mann nach Deutschland kommen möchte. Da möchte ich die ARGE sehen, die dann einen entsprechenden Antrag ablehnt.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #13 - 18.02.2008 um 13:54:38
 
wie ist es jetzt gemeint???

arge wird ablehnen???
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
Toppy
Junior Top-Member
**
Offline


Ich liebe euch doch alle


Beiträge: 242

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #14 - 18.02.2008 um 13:57:07
 
naja, Reni hat den Nagel eigentlich schon auf den Kopf getroffen.
.....der Mann möchte nach Deutschland kommen. Also ist er noch nicht da, also Zukunft.
......das Kind soll geboren werden. Ist also auch noch nicht da, also Zukunft.

Die ARGE wird sicherlich nicht ablehnen wenn aus den Zukunftsaussagen Gegenwart geworden ist. Stand heute sehe ich da aber keinen Anspruch.

-Toppy-
Zum Seitenanfang
  

Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #15 - 18.02.2008 um 14:00:25
 
meine schwangerschaftsberaterin sagt mir aber das ich einen anspruch auf alg2 habe genau so für wohnung..

könnt ihr mit 5 personen in einem 2 zimmerwohnung wohen?????
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #16 - 18.02.2008 um 14:10:15
 
Gutes Argument, mit der zu kleinen Wohnung deiner Eltern. Versuch es weiter, und wenn sie ablehnen, solltest du - eventuell mit Hilfe dieser Beraterin, deren Schreiben ich sehr gut fand, auch Widerspruch einlegen.
Was ich meinte, ist, dass du möglicherweise nicht gleich kriegst, was du willst, sondern dass die ARGE das anders sieht. Dass du auch meiner Meinung nach eine eigene Wohnung und ein anständiges Bett haben müsstest, ist klar.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #17 - 18.02.2008 um 14:13:40
 
ich habe denen alles geschrieben wie es bei uns zuhause läuft sogar das die mal vorbei schauen sollen... die können es gerne machen wenn die mir nicht glauben...

ich weiss ich muss mich auf bemühen um hilfe von denen zu bekommen.

ich habe die maßnahme angenommen und arbeite wochentlich 38.5 std

was sollte ich den noch machen..??

Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #18 - 18.02.2008 um 14:24:26
 
bostanci89 schrieb am 18.02.2008 um 14:00:25:
das ich einen anspruch auf alg2 habe genau so für wohnung

Aber selbstverständlich hast du das

Zitat:
Die Angemessenheit der Größe einer Wohnung ist nicht so entscheidend wie die Angemessenheit der Miete. Das bedeutet: findet man eine Wohnung, die größer als angemessen ist, deren Mietpreis aber einer in der Größe angemessenen Wohnung entspricht, so wird sich das Amt in aller Regel hiermit zufrieden geben.
Zur Wohnungsgröße (nur für Mietwohnungen) gelten die aus dem früheren Sozialhilferecht übernommenen Regelwerte: 45m² sind für eine, 60m² für zwei Personen angemessen. Jeder weitere in der Wohnung lebende Person kann einen zusätzlichen Wohnraum von 15m² beanspruchen; das gilt allerdings nicht für Kinder im Babyalter.
Die Kosten für eine eigenen Wohnung werden bei den unter 25jährigen Hartz-IV-Empfängern ... übernommen, wenn
- gravierende soziale Gründe gegeben sind und ein Verbleiben in der elterlichen Wohunung deshalb unzumutbar ist.
- aus beruflichen Gründen ein Umzug erforderlich ist oder
- oder ein ähnlich gravierender Grund gegeben ist.
Wichtig: der Antrag auf Übernahme der Kosten für eine eigene Wohnung muss vor dem Auszug gestellt werden!

Du machst also folgendes (mit Hilfe deiner Schwangerschaftsberaterin): stellst einen schriftlicher Antrag auf Übernahme der Mietkosten durch die ARGE für eine Wohnung von 45 m² für dich und dein Kind, das am (Datum) geboren wird mit einem Dringlichkeitsersuchen auf Grund der unzumutbaren Zustände in deiner elterlichen Wohnung (z.B. Wohnungsgröße, Anzahl der Personen, die in dieser Wohnung leben müssen, dein gesundheitlicher Zustand, die Konflikte mit deinem Vater, etc.). Diesen Antrag schickst du an "höchster" (Vorgesetzte) Stelle - und musst dann allerdings auf die Antwort warten. Aber sei zuversichtlich - es wird schon klappen, egal wer was gesagt hat.

Reni schrieb am 18.02.2008 um 14:10:15:
mit Hilfe dieser Beraterin, ... auch Widerspruch einlegen

Genau. Nicht locker lassen.
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
Toppy
Junior Top-Member
**
Offline


Ich liebe euch doch alle


Beiträge: 242

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #19 - 18.02.2008 um 14:27:18
 
Hi Bostanci,

dir springt derzeit die Verzweiflung aus allen Knopflöchern, das ist verständlich. Beruhige dich bitte und versuche Hilfe anzunehmen die es in Deutschland auf vielfälltigste Art gibt. Du brauchst Hilfe.

Versuche
1. ein Gespräch mit deiner Schwangerschaftsberaterin gemeinsam bei der Arge.
2. Unterstützung bietet auch die Caritas und ähnliche Einrichtungen.
3. Versuche dich einer wirklich guten Freundin zu offenbaren.
4. Überlege gut wer dir sonst noch helfen könnte und suche das Gespräch.

Mensche wollen eigentlich gerne helfen, nur muss man sie manchmal direckt darauf ansprechen. Oft ist es auch falscher Stolz der daran hindert ein Problem ganz klar auf den Tisch zu bringen.
Ich glaube nicht dass dir hier im Forum noch entscheidend geholfen werden kann. (und dass soll schon was heißen)

Kopf hoch und viel Glück,

-Toppy-

"und immer wenn du denkst es geht nicht mehr kommt irgendwo ein Lichtlein her". Öffne die Augen.
Zum Seitenanfang
  

Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #20 - 18.02.2008 um 14:31:26
 
danke für dein antwort..ich hoffemal das alles klappen wird..weil die sachberaterin irgendwie komisch drauf war..als wolle sie meine papiere nicht annehmen..

naja ich bin mal jetzt weg muss zum gesundheitsamt  und was mit mein schwangerschaftsberaterin besprechen.. den sie will morgen mein sachberaterin anrufen und nochmal meine situation schildern..

da die sb denkt das ich jetzt kein wohnung nötig habe..obwohl ich vom FA und schwangerschaftsberaterin ein schreiben abgegeben habe das ich nicht mehr zuhause wohnen kann..

bedanke mich für eure antworten

liebe grüsse bostanci

Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
dete
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 373
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #21 - 18.02.2008 um 15:02:22
 
bostanci89 schrieb am 18.02.2008 um 14:31:26:
..weil die sachberaterin irgendwie komisch drauf war..als wolle sie meine papiere nicht annehmen.. 


Lass sie mal schauen wie sie will.
Du hättest schon sehr viel eher ALG2 beantragen können,nämlich ab Feststellung der Schwangerschaft.
Laut § 9 abs3 SGB3 hätte trotz U25 das Einkommen deiner Eltern keine Rolle gespielt.
§ 9
....
2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners zu berücksichtigen. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.
(3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut.

Also Anspruch auf ALG2 auf jeden Fall.

Deine Schwangerschaft stellt einen s.g. schwerwiegenden Grund nach
§ 22 Absatz 2a SGB II  dar.
Stell also unverzüglich den entsprechenden schriftlichen Antrag zur Übernahme von angemessenen Kosten für eine eigene Wohnung.
Des weiteren kannst du auch einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Haushaltsgeräten stellen. Rechtsgrundlage § 23 Absatz 3.1 SGB II
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #22 - 18.02.2008 um 20:12:08
 
danke fürs antwort...

ich habe schon
vom gesundheitsamt ein schreiben + vom frauenarzt + von mein vater wegen unser wohnung..und natürlich von mir

das alles habe ich abgegeben.. die sachberaterin meinte die papiere sehen gut aus

aber lesen hat sie es nicht was ich über unser wohnung geschrieben habe...

sie sagt das es nicht notwendig ist sie wohnen ja noch bei ihren eltern...

ich möchte aber nicht mehr bei meinem eltern im wohnzimmer schlafen sondern ich möchte ein eigenes zimmer wo ich auch das bett meines babys stellen kann Griesgrämig

mein schwangerschaftsberaterin wird sie mal morgen anrufen mal schauen was die SB der sagen wird..

ist echt nicht leicht hier zu wohnen..

seid dem ich verheiratet und schwanger bin möchte mein vater mich so oder so nicht zuhause haben...

ein teller mehr aufdem tisch stört den glaube ich Griesgrämig Traurig Traurig Traurig
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #23 - 20.02.2008 um 14:16:09
 
ne kurze frage noch an euch...

wo ich meine anträge für alg2 abgebeben habe..müsste sie mir doch ein bewilligunsbescheid geben wo drauf steht wieviel qm mir zustehen damit ich damit auch den WBS beantragen kann.. wieso hat sie mir es nicht gegeben???

sie sagte sie wohnen ja bei den eltern ist nicht notwenidg jetzt..

obwohl

1. die wollen mich nicht mehr zuhause haben (weil verheiratet)
2. weil ich schwanger bin und es so oder so bei uns eng ist

ich habe schon schreiben von mein eltern und von mein schwangerschaftsberaterin abgegeben aber da ist nix

stimmt das so das ich nur für mich ein wohnung kriege???

oder auch fürs baby,,?? das kind kommt doch in c.a 9 wochen
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #24 - 20.02.2008 um 14:22:08
 
bostanci89 schrieb am 20.02.2008 um 14:16:09:
wo ich meine anträge für alg2 abgebeben habe..

... muß der Antrag doch erst bearbeitet werden. Und das dauert eine Weile.  Zwinkernd

Hast du von der ARGE schon einen Bescheid oder eine Mitteilung bekommen?

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #25 - 20.02.2008 um 14:40:43
 
ich habe noch nix von der arge bekommen...obwohl meine beraterin der sb geschrieben hat das es dringend ist...

da wo ich die maßnahme mache die frau meinte aber das sie das jetzt schon geben sollte??

ich weiss  nicht ist das den so das die anträge erst bearbeitet werden müssen um ein wohnung bewilligt zu bekommen???

auch wenn es dringend ist dauert die bearbeitung trotzdem von 6-8 wochen???

Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #26 - 20.02.2008 um 17:57:02
 
????????? antwortet mir keiner????????
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #27 - 21.02.2008 um 22:13:22
 
hallo leute unswar hat mir meine schwangerschaftsberaterin geschrieben das die zustimmung für ein umzug unterwegs wäre da sie mit der SB telefoniert hat... nun meine frage ist das so wenn ich erstaml die zustimmung habe den wbs beantragen kann???

muss ich da auch sagen das ich bald ein kind kriege und mein mann wird hier her kommen???

würden die dann für mich oder auch für mein baby ein zimmer geben???
irgendwie sagen die mir das ein säugling nicht als person zählt die noch nicht geboren ist... stimmt es??

was meint ihr  auf wieviel qm ich anspruch habe???

das geht ja doch wenn man beim arbeitsamt druck macht

erst sagt die sb das ich kein grund habe um umzuziehen und das sie kein notwendigkeit sieht
und jetzt wo mein schwangerschaftsberaterin immer bei der anruft sagt sie die zustimmung würde unterwegs sein

zustimmung heisst doch das ich es bewilligt bekommen habe oder???

danke für eure antworten schonmal

liebe grüsse
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #28 - 21.02.2008 um 22:23:48
 
Im Schreiben der ARGE (ein Arbeitsamt gibt es nicht mehr, sondern nur noch eine Agentur für Arbeit) wird dir mitgeteilt, was für euch angemessen ist. Damit würde ich zu den Wohnungsgenossenschaften gehen, die dir dann eine Wohnung anbieten.

bostanci89 schrieb am 21.02.2008 um 22:13:22:
muss ich da auch sagen das ich bald ein kind kriege  

Sieht man das noch nicht? Würde mich fast wundern, im 7. Monat.

Warte erst einmal ab, was im Schreiben der ARGE steht und besprich die dann notwendigen Einzelheiten mit deiner Schwangerschaftsberaterin. Die ist sicherlich kompetenter, als wir hier im Forum. Wir können dir nur einen geistigen Tritt geben, mehr aber auch nicht.  Laut lachend

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #29 - 21.02.2008 um 23:09:38
 
geistigen tritt hört sich ja lustig an Laut lachend Durchgedreht Laut lachend Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich

Smiley doch ich bin schon in der 31ssw natürlich sieht man es.. okey bedanke mich fürs anwtort

geistiger tritt weinend weinend weinend Cool Cool Cool Cool
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
Giesinger
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #30 - 22.02.2008 um 08:05:31
 
Folgende Fragen seien gestattet:

Wie stellt sich die ausländerrechtliche Situation dar ? Welchen Status hast du zur Zeit ? Wie sieht`s mit Unterhalt aus ? Liegen der ArGe irgendwelche Unterlagen vor, was den Ehegatten angeht ?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #31 - 22.02.2008 um 13:57:35
 
ich habe ein türkischen pass mit aufhelthalt drin

mit unterhalt ist nix also kein einkommen nix da lebe bei mein eltern
und über mein mann habe ich auch was eingegeben das er dort arbeitslos ist usw..

eine frage mein schwangerschaftsberaterin hat dies von der arge bekommen

Bezugnehmend auf unser heutiges Telefonat kann ich Ihnen nun in obiger Angelegenheit folgendes mitteilen:
Die schriftliche Zustimmung zum Umzug ist auf dem Postweg zu Frau Bostanci unterwegs.


heisst das das es zugestimmt wurde das ich eine wohnung für mich und fürs baby kriege oder kann das auch die abhelnung sein... obwohl ablehnung darf es nicht sein weil ich vom arzt gesundheitsamt und von papa schreiben abgegeben habe...
ich bin schon in der 31 ssw.. und schlafe immer noch im sofer (wohnzimmer) wo ich den kinderbett garnicht hinstellen kann da kein platz da ist...

was meinen sie könnte es ein ablehnung sein????
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
jetflyer
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 752

Pinneberg, Germany
Pinneberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #32 - 22.02.2008 um 13:59:48
 
Zitat:
Die schriftliche Zustimmung zum Umzug ist auf dem Postweg zu Frau Bostanci unterwegs


Hallo,

Ich verstehe ja , das Du sehr aufgeregt und in Sorge bist.

Aber "Zustimmung" heißt "Ja" 
(wenn Du denn das am Telefon richtig verstanden hast)

GRüße
Jetflyer
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #33 - 22.02.2008 um 14:28:53
 
die schwangerschaftsberaterin hat ja mit ihr telefoniert deswegen weiss ich nicht ob es ablehnung ist

die beraterin meinte dies


Die Genehmigung zum Umzug ist unterwegs an Sie; ich gehe davon aus, dass sie für zwei Personen gilt. Sobald SIe das Schreiben haben gehen Sie zum Wohnungsamt und beantragen den WBS (den Antrag können Sie schon vorher aus dem Internet runterladen und ausfüllen!).
Die Beihilfen für sie Schwangerenbekleidung wird nun sicherlich auch gezahlt werden. Nach ein paar Wochen müssen wir auf jeden Fall nachfragen und vielleicht Druck machen, damit es schneller geht. Darauf hat Frau Stark aber wohl keinen Einfluss mehr, sondern die Leistungsabteilung. Im März werden Sie das Geld aus der Stiftung erhalten. Alles wird gut! Und lassen Sie sich bitte nicht immer wieder von allen möglichen Leuten, die nicht oder zu wenig Bescheid wissen, verunsichern!
Ein schönes Wochenende wünscht

achja ist das den so wenn ich ein brief von der arge kriege

das ich dann auch die bewilligung für babyausstatung kriege oder ist das erstmal wegen der wohnung? was meint ihr den??
bin voll aufgeregt und freue mich schon
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 22.02.2008 um 14:43:58 von bostanci89 »  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #34 - 22.02.2008 um 15:17:15
 
Ich will dich hier nicht vertreiben. Aber sicher sind bei
Tacheles deutlich mehr Experten zu finden, die dir da
Tipps geben können   Laut lachend

BTW:
next time bitte einen aussagekräftigeren Betreff wählen  Cool
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #35 - 22.02.2008 um 16:00:49
 
was ist tacheles???
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
thom
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #36 - 22.02.2008 um 16:04:02
 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #37 - 22.02.2008 um 16:17:57
 
bostanci89 schrieb am 22.02.2008 um 16:00:49:
was ist tacheles???  

Fons wollte ...

Zitat:
dir nur einen geistigen Tritt


... verpassen. Klicke einfach die blaue Schrift von Tacheles an und das Wunder wird dir offenbar.

Viel Glück bei der Suche nach der richtigen Antwort.

trixie

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #38 - 23.02.2008 um 15:02:43
 
hallo leute...unswar habe ich heute ein brief von der arge bekommen...
( bescheinigung zur dringendlichkeit eines wohnungswechsels)

wo drin steht das die wohnung nicht grösser als 60 qm sein darf...
heisst das jetzt das ich mir ein wohnung suchen kann und das die arge die miete übernimmt???

würde in dem 60 qm auch ein kinderzimmer drin sein???

wbs habe ich ja vom internet runtergeladen aber noch nicht ausgefüllt..

wie sieht es denn eigentlich  mit der alg2 aus???
und babyausstatung?
werde ich dafür noch extra ein brief von der arge kriegen??

bedanke mich für all eure antworten

liebe grüsse bostanci
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #39 - 23.02.2008 um 15:08:59
 
bostanci89 schrieb am 23.02.2008 um 15:02:43:
heisst das jetzt das ich mir ein wohnung suchen kann und das die arge die miete übernimmt??? 


Wer hat jetzt eigentlich den Brief:

Du oder wir ?

Wer sollte denn dann besser sagen können was drin steht Zwinkernd

bostanci89 schrieb am 23.02.2008 um 15:02:43:
wie sieht es denn eigentlichmit der alg2 aus???
und babyausstatung?
werde ich dafür noch extra ein brief von der arge kriegen??



Was hast Du denn genau beantragt bei der ARGE ?

Die ist IMHO sowieso nicht mehr zuständg bei einer Problemschwangeren, aber das nur am Rande Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
nonick37
Newbie
*
Offline




Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #40 - 23.02.2008 um 15:12:17
 
Hallo Ronny,

wer wäre dann zuständig?
Zum Seitenanfang
  

die &&nonick &&__________________________________________&&Das Streben nach Vollkommenheit, macht manche Menschen vollkommen unerträglich.
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #41 - 23.02.2008 um 15:21:49
 
ja ich hab den brief bekommen.. muss mich ja nicht blöd anmachen habe doch nur gefragt weil ich es nicht richtig verstanden habe

ich habe ein antrag für alg2 (babyausstatung) und für wohnung gestellt gehabt.

habe heute die zustimmung bekommen das ich umziehen darf aber für die anderen kein bescheid.

kommt das nach?? oder wird es dauern?

weil  ich die anträge am gleichen tag abgegeben hatte...(vor einer woche)
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 23.02.2008 um 15:31:51 von bostanci89 »  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #42 - 23.02.2008 um 15:32:28
 
bostanci89 schrieb am 23.02.2008 um 15:21:49:
.. muss mich ja nicht blöd anmachen


Davon lese ich zwar nichts aber seis drum. Wenn Du bereits alles weißt frage ich mich warum Du fragst.

nonick37 schrieb am 23.02.2008 um 15:12:17:
wer wäre dann zuständig?


Da wäre m.E. eine Zuständigkeit des Sozialamtes gegeben, da hier offenkundg jemand breits mit der Schwangerschaft so belastet (wenn nicht sogar überlastet) ist, dass Zweifel an der Arbeitsfähigkeit nicht unangebracht sein dürften.

Grüße
Ronny Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #43 - 23.02.2008 um 15:42:30
 
keine hat mir aber gesagt das sozialamt mir zuständig ist Durchgedreht

sonst würde mein sb mir es doch sagen

naja egal

Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #44 - 23.02.2008 um 19:14:03
 
also wie sieht es aus wollt ihr mir nicht antworten???

kriege ich es nach geschickt?

oder wird es länger dauern???

wie gesagt alles habe ich an einem gleichen tag abgegeben..
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
dete
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 373
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #45 - 23.02.2008 um 20:24:39
 
Habe einfach etwas Geduld,jetzt hast du die Genehmigung für den Umzug.
Bewilligungsschreiben für ALG 2 wird ein Extrabrief und Bewilligung für Babyerstausstattung wird wieder ein Extrabrief.
Du hast schon sehr spät deine Anträge abgegeben,dass dauert schon seine Zeit.
Babyausstattung wird meistens erst ab 34te SSW ausgezahlt.
Wenn du eine passende Wohnung bis 60 qm und der entsprechenden Miete(müsste in den Brief auch drin stehen) musst du mit den Mietangebot, BEVOR du den Mietvertrag unterschreibst,wieder zur Arge und dir DIESE Wohnung genehmigen lassen.
Ob in der Wohnung ein Kinderzimmer ist,ist egal da dir die Arge die qm und Miethöchstgrenze vorschreibt,nicht die Zimmeranzahl.

Wenn du dann den unterschriebenen Mietvertrag hast stellst du einen Antrag auf Wohnungserstausstattung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #46 - 24.02.2008 um 17:46:03
 
okey bedanke mich für dein antwort..

ich werd schon warten...aber wollt nur wissen ob ich vllt alg2 schon am anfang des monats kriegen werde...weil ich schon bevor das kind kommt sachen kaufen möchte
habe noch nix für mein würmschen  weinend weinend weinend

wisst ihr vllt auch was man in dem erstausstatungsantrag rein schreiben kann?

zurzeit habe ich nix für die wohnung d.h das ich dann alles auflisten soll was ich brauche?

lg bostanci
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #47 - 24.02.2008 um 18:04:21
 
bostanci89 schrieb am 24.02.2008 um 17:46:03:
wisst ihr vllt auch was man in dem erstausstatungsantrag rein schreiben kann?

zurzeit habe ich nix für die wohnung d.h das ich dann alles auflisten soll was ich brauche?  


Versuche doch einmal das ganze mit deiner Schwangerschaftsberaterin zu besprechen. Die macht das sicherlich nicht das erste Mal und kennt die Gegebenheit vorort besser.

Wir können dir hier nicht alle deine Fragen beantworten. Aber schön langsam wird das hier Megathread.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #48 - 24.02.2008 um 18:20:20
 
Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig habe angst das ich die schwangerschaftsberaterin damit auch nerve

das sind ja viele fragen
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
Giesinger
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #49 - 25.02.2008 um 16:17:09
 
M.E. wäre das SGB XII einschlägig...

Möglicherweise wird`s eine Pauschale geben, ggf. solltest du einen Mehrbedarf (Schwangerschaft) beantragen, falls du es noch nicht getan hast oder er nicht bereits -von Amts wegen- ab der 12. SSW, falls bekannt,  gewährt wird. > habe den Einstieg nicht mehr in Erinnerung !

In § 31 wird z.B. die Gewährung von einmaligen Bedarfen / Erstausstattung (Wohnung + Schwangerschaft/Geburt) geregelt.





Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #50 - 26.02.2008 um 17:38:32
 
hallo leute unswar habe ich den bewilliguns bescheid für wohnung am samstag bekommen und heute kamm der post für erstausstatung  für bekleidung etc..
897 euro...was aber noch nicht auf mein konto drauf ist...

da steht

die kosten werden aufgrund der rechtsverordnung nach §27 nr 3 sgb 2
in pauschaler höhe übernommen ,

die zahlung des betrages erfolgt umgehend bzw 8 wochen vor erreschnetemn et (erstausstatung für babybekleidung bei geburt  einrichtungsgegenstände für das zu erwartende kind) an die überweisungsanschrift kontoverbindung die sie hier angegeben haben......

ich hab noch 9 wochen bis zu mein et..heisst es das es erst nächste woche drauf kommt oder?? oder wird die hälfte jetzt und die hälfte nach der geburt gezahlt???
wie ist es den?

bewilligung für wohnung habe ich..und den wbs habe ich heute beantragt...babyausstatung habe ich auch...jetzt fehlt nur noch der alg2 bescheid...was meint ihr werde ich das auch in paar tagen kriegen???

bedanke mich für eure antworten.

liebe grüsse bostanci

ps: stimmt es das nur die alg2 bezieher babyausstatung beantragen können oder besser gesagt die leute die einkommen haben???

und mehrbedarf habe ich auch beantragt aber bin jetzt schon im 8 monat ss...würde ich es noch bekommen??? oder ist es zuspät
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #51 - 26.02.2008 um 18:53:52
 
?????????antwortet mir keiner Griesgrämig

was ist eigentlich mit dem mehrbedarf.

wenn ich zb alg2 kriege werde ich dann 50 euro mehr kriegen oder wie ist es?

oder ist es schon zuspät weil ich schon im 8 monat ss bin???

würde mich freuen wenn sie mir meine fragen antworten

lg
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.456

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #52 - 26.02.2008 um 19:18:40
 
Ja neeee, is klar, du bist ja schon 1 Stunde und 15 Minuten
ohne Antwort.  Ärgerlich

Bitte ermahne nicht ständig zum Antworten  Ärgerlich

Bitte bezähme deine Ungeduld.

Deine Fragen in den verschiedenen Threads wurden bisher
alle mit Engelsgeduld beantwortet.

Und schreib jetzt bitte nicht wieder - ok, ich frag ja nix mehr
oder nicht sauer sein.

Keiner ist sauer auf dich - wir bitten dich alle nur ein bissl um
Geduld.

Gruß
Tippi



Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #53 - 26.02.2008 um 19:32:54
 
bostanci89 schrieb am 26.02.2008 um 18:53:52:
was ist eigentlich mit dem mehrbedarf.  


Am besten du liest dir einfach die §§ 19 bis 23 durch, dann bist du etwas schlauer und - vor allem - beschäftigt. Ein Teil (hoffentlich!) deiner Fragen werden beantwortet werden, oder es kommen noch mehr Fragen (hoffentlich nicht!!). Warten wir es ab.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html

Zitat:
oder ist es zuspät

ALG II Leistungen werden immer erst ab Antragsstellung gewährt und niemals rückwirkend.  Zwinkernd

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #54 - 26.02.2008 um 23:48:49
 
ich sag nix ausser danke  Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Traurig Traurig Traurig
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #55 - 28.02.2008 um 21:48:44
 
ich weiss ich nerve langsam aber wer nicht antworten will soll es sein lassen...

unswar habe ich heute die bewilligung für alg2 bekommen wo drauf ich mich seh gefreut habe...aber etwas habe ich nicht verstanden

da steht:


bostanci :monatlicher gesamtbetrag von 18.01.08 bis 31.01.08  132 euro

bostanci: monatlicher gesamt betrag vom 1.2.08 bis 31.3.08 284 euro

unten steht dann:
aus dem beigefügtem berechnungsbogen können sie entnehmen  wie sich die oben angegebenen beträge im einzelnen zusammensetzen

die zu zahlenden werde ich jewals monatlich im voraus an die nachstehenden überweisungsanschrift auszahlen. bereits fällige beträge wurden zu zahlung angewiesen..

wie ist das jetzt gemeint??

und auf dem berechnungsbogen steht

die berechnung der leistung gilt für den zeitraum vom 18.1.08 bis 31.1,08

name : bostanci

regelleistung für erwerbsfähige hilfebedürftige    gesamtbedarf 161 euro mehrbedarf 27 euro
gesamt bedarf der bedarfsgemeinschaft..189 euro

die berechnung der leistung gilt für den zeitraum 01.02.08 bis 31.03.08

regelleistung für erwerbsfähige hilfebedürftige 347
mehrbedarf 59 euro
gesamtbedarf für bedarfsgemeinschaft 406 euro


hab echt nix verstanden???
was meinen die jetzt damit wann würde ich das geld den auf mein konto kriegen und wieviel insgesamt würden ich den kriegen ???
für den zeitraum bis ende februar??

würde echt dankbar sein für ein pn

lg bostanci
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #56 - 28.02.2008 um 22:06:44
 
Bitte a) zitieren lernen (sollte man erwarten nach 53
Beiträgen). Und b) folgendes Utensil auf der Tippatur
suchen....
Zum Seitenanfang
  

shift.jpg (15 KB | 221 )
shift.jpg
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #57 - 28.02.2008 um 22:11:46
 
bostanci89 schrieb am 28.02.2008 um 21:48:44:
ich weiss ich nerve langsam aber wer nicht antworten will soll es sein lassen... 


Guten Abend, bostanci,

es ist hier weniger so, dass wir nicht antworten wollen - es ist vielmehr so, dass wir allmählich nicht mehr antworten können. Dies hier ist ein Forum primär zum Ausländerrecht und Du fragst, teilweise recht speziell, zum Sozialrecht.

Dir nun Deinen ALG II - Bescheid seriös zu erklären, ohne ihn sehen zu können, ist wirklich (zu) viel verlangt.

Ich wage einen unsicheren Versuch:

Für die Zeit von Mitte bis Ende Januar wurde bei Dir ein Gesamtbedarf von 189,- Euro festgestellt. Als Gesamtbetrag sind aber für denselben Zeitraum nur 132,- Euro genannt.

Ähnlich verhält es sich für den gesamten Februar. Als Bedarf für den ganzen Monat wurde festgestellt ein Betrag in Höhe von 406,- Euro. Als Gesamtbetrag für Februar (und auch für März) sind allerdings nur 284,- Euro genannt.

Du wirst also zunächst 132,- + 284,- = 416,- Euro für die Monate Januar und Februar erhalten, und dann Anfang März noch einmal 284,- Euro.

Wie sich die Differenz zwischen Gesamtbedarf und letztlich zu zahlendem Gesamtbetrag ergibt, lässt sich von hier nur spekulieren. Es kann damit zusammenhängen, dass irgendwelche Einkünfte die Du hast gegen den Gesamtbedarf gerechnet werden - Das ist so üblich und wäre korrekt, müsste sich aber aus den Berechnungsbögen ergeben. Es kann auch sein, dass man einen Mietanteil abrechnet, der sogleich an Deinen Vermieter überwiesen wird - auch das müsste sich aus dem Berechnungsbogen ergeben.

Wie gesagt, letzteres ist ziemlich spekulativ - das ist von hier aus auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen einfach nicht seriös zu machen.

Wende Dich doch mal an einen Wohlfahrtsverband  (DRK, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Caritas o.ä.) in Deiner Nähe,. ggf. auch an den Arbeitslosenverband - die können Dir bestimmt sagen, wo es eine kompetente Sozialberatung in Deiner Nähe gibt. - Dort sollte und könnte Dir sicher besser geholfen werden. - Hier ist das wirklich sehr schwer.

Immerhin bekommst Du nun erstmal Leistungen und auch mit der Wohnungsgenehmigung sieht es ja nun gut aus. - Ich wünsche Dir für Dich und Dein Baby alles Gute!

=schweitzer=

Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #58 - 28.02.2008 um 22:38:34
 
bedanke mich für dein antwort...

ich hab sowas zum erstenmal bekommen deswegen weiss ich nicht wie und was ich bekommen werde deswegen

danke für alles

schönen abend noch

liebe grüsse bostanci
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #59 - 28.02.2008 um 23:01:02
 
bostanci89 schrieb am 28.02.2008 um 21:48:44:
ich weiss ich nerve langsam  

Da wird dir sicherlich keiner widersprechen.  Laut lachend Selbsterkenntnis ist der Weg zur Besserung.  Zwinkernd

bostanci89 schrieb am 28.02.2008 um 21:48:44:
hab echt nix verstanden???  

Das hätte mich auch sehr gewundert.

Vielleicht kann ich dir ein wenig helfen:

Der Bescheid ist zum 18.01.2008 - 31.03.08 gültig. Ab 01.04.08 müßtest du einen neuen Bescheid erhalten.

Du erhältst ab 01.02.08 monatlich 406 Euro Grundsicherung (für dich und deinen noch ungeborenen Wurm).

Vom 18.01.08 bis 31.01.08 erhältst du anteilig 189 Euro (406 Euro : 30 Tage X 14 Tage = 189 Euro)

Für die Miete + Nebenkosten werden dir monatlich ab 01.02.08:  284 Euro genehmigt.
Anteilig für den Zeitraum von 18.01.08 - 31.01.08 = Euro 132.

Du erhältst als vom 18.01.08 - 31.01.08: 132 Euro + 189 Euro = 321 Euro
Ab 01.02.08 erhältst du: 406 Euro + 284 Euro = 690 Euro

Wenn schweitzer nun andere Zahlen hat wie ich, dann kannst du dich für einen von uns beiden entscheiden. Oder du wirfst eine Münze: Kopf oder Zahl.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bostanci89
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 153
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #60 - 29.02.2008 um 09:58:16
 
trixie schrieb am 28.02.2008 um 23:01:02:
Für die Miete + Nebenkosten werden dir monatlich ab 01.02.08:284 Euro genehmigt.
Anteilig für den Zeitraum von 18.01.08 - 31.01.08 = Euro 132.

Du erhältst als vom 18.01.08 - 31.01.08: 132 Euro + 189 Euro = 321 Euro
Ab 01.02.08 erhältst du: 406 Euro + 284 Euro = 690 Euro 



ich bezahle aber zurzeit keine miete??? und ausserdem muss ich die miete zahlen??? die zahlen es doch oder???

und wieso sollte es vom 18.01.08 - 31.01.08 132 + 189 euro sein???
und wieso 01.02.08  406 Euro + 284 Euro = 690 Euro

heisst es heut oder montag müsste ich insgesamt 879 euro auf dem konto drauf haben??

ich weiss nicht wieso du es lustig findes wenn ich was nicht verstehe
ich bin ein türkin bin 18 jahre alt sprechen kann ich gut aber wenn es um so welche dinge geht dann bin ich dumm Schockiert/Erstaunt

ich möchte nur nicht das ich zuviel ausgezahlt kriege oder nicht zu wenig
besser gesagt möchte ich nicht das ich nachher problme mit der arge habe

danke fürs antwort trotzdem
Zum Seitenanfang
  

liebe grüsse bostanci89&&
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!
Antwort #61 - 29.02.2008 um 10:06:40
 
Mir reicht es jetzt.

geschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema