bostanci89 schrieb am 28.02.2008 um 21:48:44:ich weiss ich nerve langsam aber wer nicht antworten will soll es sein lassen...
Guten Abend, bostanci,
es ist hier weniger so, dass wir nicht antworten wollen - es ist vielmehr so, dass wir allmählich nicht mehr antworten können. Dies hier ist ein Forum primär zum Ausländerrecht und Du fragst, teilweise recht speziell, zum Sozialrecht.
Dir nun Deinen ALG II - Bescheid seriös zu erklären, ohne ihn sehen zu können, ist wirklich (zu) viel verlangt.
Ich wage einen unsicheren Versuch:
Für die Zeit von Mitte bis Ende Januar wurde bei Dir ein Gesamtbedarf von 189,- Euro festgestellt. Als Gesamtbetrag sind aber für denselben Zeitraum nur 132,- Euro genannt.
Ähnlich verhält es sich für den gesamten Februar. Als Bedarf für den ganzen Monat wurde festgestellt ein Betrag in Höhe von 406,- Euro. Als Gesamtbetrag für Februar (und auch für März) sind allerdings nur 284,- Euro genannt.
Du wirst also zunächst 132,- + 284,- = 416,- Euro für die Monate Januar und Februar erhalten, und dann Anfang März noch einmal 284,- Euro.
Wie sich die Differenz zwischen Gesamtbedarf und letztlich zu zahlendem Gesamtbetrag ergibt, lässt sich von hier nur spekulieren. Es kann damit zusammenhängen, dass irgendwelche Einkünfte die Du hast gegen den Gesamtbedarf gerechnet werden - Das ist so üblich und wäre korrekt, müsste sich aber aus den Berechnungsbögen ergeben. Es kann auch sein, dass man einen Mietanteil abrechnet, der sogleich an Deinen Vermieter überwiesen wird - auch das müsste sich aus dem Berechnungsbogen ergeben.
Wie gesagt, letzteres ist ziemlich spekulativ - das ist von hier aus auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen einfach nicht seriös zu machen.
Wende Dich doch mal an einen Wohlfahrtsverband (DRK, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Caritas o.ä.) in Deiner Nähe,. ggf. auch an den Arbeitslosenverband - die können Dir bestimmt sagen, wo es eine kompetente Sozialberatung in Deiner Nähe gibt. - Dort sollte und könnte Dir sicher besser geholfen werden. - Hier ist das wirklich sehr schwer.
Immerhin bekommst Du nun erstmal Leistungen und auch mit der Wohnungsgenehmigung sieht es ja nun gut aus. - Ich wünsche Dir für Dich und Dein Baby alles Gute!
=schweitzer=