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Reise bzw Ausreise mit Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 1.940 mal)
Elti
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27.01.2008 um 14:39:12
 
Hallo, mein Mann hat seit 2006 eine AE und Arbeitserlaubnis wg. Ehe mit mir, einer Deutschen. Was passiert, wenn wir auswandern wollen nach Kanada, bevor er Ende 2009 eventuell seine unbefristete AE bekommt. Verfällt es dann.? Welchen Status hat er, falls wir zurückkommen wollen nach D (egal, ob wg. Urlaub oder zum Leben)?
Danke für tipps und links...
Elti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 28.01.2008 um 08:41:22
 
Elti schrieb am 27.01.2008 um 14:39:12:
Was passiert, wenn wir auswandern wollen nach Kanada, bevor er Ende 2009 eventuell seine unbefristete AE bekommt. Verfällt es dann.?  


Dann wird seine AE erlöschen - schau mal in den § 51 (1) AufenthG - erst wenn er die NE hätte (eine unbefristete AE gibt es seit Inkrafttreten des ZuwG nicht mehr), würde, das Du Deutsche bist, § 51 (2) Satz 2 und Satz 3 einschlägig sein.

Elti schrieb am 27.01.2008 um 14:39:12:
Welchen Status hat er, falls wir zurückkommen wollen nach D


Erstmal gar keinen - IMHO bräuchte er jeweils ein Visum - er ist insoweit ungünsiger gestellt, als wenn er mit einer anderen als einer deutschen EU-Bürgerin verheiratet wäre, dann würde er laut FreizügG nämlich Freizügigkeit hinsichtlich (Wieder-)einreise und Aufenthalt in Deutschland genießen - als Ehegatte einer Deutschen ist das nicht so! Stichwort: Inländerdiskriminierung!

Falls ich das falsch sehe, bitte korrigieren - also, warte diesbezüglich mal noch ein bisschen ab, elti, ob hier jemand noch etwas anderes postet.

=schweitzer=
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trixie
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Antwort #2 - 28.01.2008 um 09:15:51
 
Elti schrieb am 27.01.2008 um 14:39:12:
Welchen Status hat er, falls wir zurückkommen wollen nach D (egal, ob wg. Urlaub oder zum Leben)?  


Solange er die nigerianische Staatsangehörigkeit hat, verhält es sich so, wie schweitzer gesagt hat. Sollte er einmal in den Genuß der kanadischen Staatsangehörigkeit kommen, bräuchte er nach jetziger Rechtslage kein Visum für Deutschland, bzw. könnte die AE für einen Daueraufenthalt in Deutschland direkt bei der dann zuständigen ABH beantragen.

trixie
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Mikael321
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Antwort #3 - 28.01.2008 um 10:56:02
 
Elti schrieb am 27.01.2008 um 14:39:12:
Hallo, mein Mann hat seit 2006 eine AE und Arbeitserlaubnis wg. Ehe mit mir, einer Deutschen. Was passiert, wenn wir auswandern wollen nach Kanada, bevor er Ende 2009 eventuell seine unbefristete AE bekommt.
Ich würde die NE noch abwarten, wenn du ganz sicher gehen willst, Dann gilt :

Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen

Die Niederlassungserlaubnis erlischt nicht, wenn Sie mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben, die eheliche Lebensgemeinschaft oder die eingetragene Lebenspartnerschaft im Ausland fortbestand und im Bundesgebiet nach Ihrer Wiedereinreise weiterhin besteht.

Die Ausländerbehörde stellt eine Bescheinigung als Nachweis des Fortbestehens der Niederlassungserlaubnis aus. Diese Bescheinigung, kann für die Wiedereinreise erforderlich sein. Die Gebühr für die Ausstellung dieser Bescheinigung beträgt 10,- €.


Bei einer NUR AE, wirst du dann bei der Botschaft wieder ein FZV machen müssen. Die AE erlischt nach 6 Monaten im Ausland.



Michael
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Elti
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Antwort #4 - 28.01.2008 um 14:41:47
 
Man, ist das kompliziert!!
Danke für eure Antworten, die habe ich alle verstanden, das war nicht kompliziert. Aber das System ist kompliziert und man fühlt sich so eingeschränkt in seinem Lebenswandel...
Wie ist das ,wenn man Urlaub im "NichtSchenge Bereich" machen will? Angenommen Kanada oder USA, muß man etwas besonderes beachten für meinen Mann? Bei der ABH abmelden oder so???
Gruß Elti
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trixie
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Antwort #5 - 28.01.2008 um 14:49:55
 
Elti schrieb am 28.01.2008 um 14:41:47:
Wie ist das ,wenn man Urlaub im "NichtSchenge Bereich" machen will? Angenommen Kanada oder USA, muß man etwas besonderes beachten für meinen Mann? Bei der ABH abmelden oder so???


Wenn du nur Urlaub machen möchtest, mußt du, bzw. dein Mann gar nichts machen. Es ist keine Meldung an eine deutsche Behörde abzugeben.

trixie
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Antwort #6 - 28.01.2008 um 14:51:36
 
Elti schrieb am 28.01.2008 um 14:41:47:
Wie ist das ,wenn man Urlaub im "NichtSchenge Bereich" machen will?


Spezielle Visumpflichten wären zu beachten denen er dort unterliegt Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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