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Fragen zu Vergleichseinigung! (Gelesen: 1.932 mal)
Sami
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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26.01.2008 um 15:17:17
 
Hallo zusammen,

habe eine Frage bezüglich der Vergleichseinigung.
Wie ich vor ein paar Tagen bereits schrieb, hat sich das AA auf einen Vergleich wegen des Visums meines Mannes eingelassen.
Leider durfte er ja noch nicht einreisen, weil es wohl Missverständnisse bei der deutsche Botschaft gibt...

Nun habe ich heute den offiziellen Beischeid vom AA bekommen. Darin steht, dass ich als Kläger die Kosten tragen muss, die sich auf 5.000 Euro belaufen  Schockiert/Erstaunt

Das erscheint mir doch recht hoch und mir sind Fälle bekannt, wo die Kläger weniger zahlen mussten...

Ich bin natürlich völlig fertig, weil 5.000 Euro für mich gerade unbezahlbar sind!

Kennt sich vieleicht jemand mit so etwas aus? Warum muss ich so viel Geld bezahlen, wenn andere viel geringere Summen zahlen müssen?
Wie kann ich mich mit dem AA einigen und die Kosten even. senken???

Bitte um eure Hilfe und Antworten
Viele Grüße Sami
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.01.2008 um 15:49:32
 
Sami schrieb am 26.01.2008 um 15:17:17:
Nun habe ich heute den offiziellen Beischeid vom AA bekommen. Darin steht, dass ich als Kläger die Kosten tragen muss, die sich auf 5.000 Euro belaufen  Schockiert/Erstaunt

Das erscheint mir doch recht hoch und mir sind Fälle bekannt, wo die Kläger weniger zahlen mussten...

Ich bin natürlich völlig fertig, weil 5.000 Euro für mich gerade unbezahlbar sind!

Kennt sich vieleicht jemand mit so etwas aus? Warum muss ich so viel Geld bezahlen, wenn andere viel geringere Summen zahlen müssen?
Wie kann ich mich mit dem AA einigen und die Kosten even. senken???



Dein Mann hat sich geeinigt. Der Richter hätte Euch die Kosten nach Befragen des Beklagtenvertreters wahrscheinlich sogar ausgerechnet. Wenn die 5.000 EUR jetzt die Kosten sind und nicht etwa nur der Gegenstandswert, dann bleibt Deinem Mann nicht viel mehr, als um Ratenzahlung zu bitten.

Gruß, ULF
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Sami
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Antwort #2 - 26.01.2008 um 17:49:16
 
Hallo nochmal,

habe vorhin vor lauter Aufregung einiges vergessen oder wahrscheinlich etwas wichtiges übesehen. Damit ihr mir eventuell weiterhelfenkönnt, müsste ich etwas nachtragen.

In dem Beschluß des Verwaltungsgericht Berlin steht wortwörtlich:
"Das der Wert des Streitgegenstandes auf 5.000 Euro festgesetzt wird."

Würde das jetzt bedeuten, dass ich auch tatsächlich 5.000 Euro zahlen muss?
Bin gerade völlig fertig und verwirrt, weil ich auf so einen Betrag nicht vorbereitet war und mir auch keiner etwas davon gesagt hat...

An dem Schreiben war auch keine Kostenzusammensetztung oder Zahlungsauforderung....????

Kann es sein, dass ich gar nicht 5.000 Euro zahlen muss?
Wenn mir jemand weiterhelfen kann, bin ich dankbar.

Gruss Sami


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Toppy
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Antwort #3 - 26.01.2008 um 17:58:10
 
Hi Sami,

nun mal ruhig Blut Brauner. Der Streitwert hat nichts mit den Kosten zu tun. Die sind erheblich geringer. Es gibt hier auch Profis die dir das ziemlich genau ausrechnen können. Wird sich sicher noch einer melden.
Ich pers. hatte letztens eine Streitsache mit Streitwert 5.450,-. Kosten waren dann ca. 480,- für mich zu bezahlen. War ein Vergleich.

Gruß

-Toppy-
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
 
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Sami
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Antwort #4 - 27.01.2008 um 09:52:58
 
Hi Toppy,

Deine Antwort beruhigt mich schonmal ungemein...vielen Dank Du hast meinen Sonntag gerettet  Zwinkernd

Vieleicht meldet sich ja noch jemand, der mir die ungefähren tatsächlichen Kosten mitteilen kann?!

Schönen Sonntag an alle
Sami
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trixie
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Antwort #5 - 27.01.2008 um 13:37:40
 
Sami schrieb am 27.01.2008 um 09:52:58:
Vieleicht meldet sich ja noch jemand, der mir die ungefähren tatsächlichen Kosten mitteilen kann?!  


Wenn du beim Gericht anrufst, erfährst du die tatsächlichen Kosten.  Zwinkernd

trixie
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Lori
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 27.01.2008 um 17:45:49
 
Hast du einen Anwalt? Dann wende dich gleich morgen an ihn und bespreche alles mit ihm.
Ich kenne das so, dass man die gesamten Kosten am Anfang mit dem Anwalt bespricht und alles an ihn zahlt.
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