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Meiner ukrainischen Freundin wurde ihr Visa-Antrag abgelehnt! (Gelesen: 2.598 mal)
Piet
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Meiner ukrainischen Freundin wurde ihr Visa-Antrag abgelehnt!
20.01.2008 um 06:01:40
 
Hi,

ich bräuchte bitte Hilfe,>Ich hab (bzw. mit Vollmacht meiner ukrainischen Freundin)>für meine ukr. Freundin eine Remonstration/Widerspruch beim Auswärtigen Amt Berlin gestellt. Ich will ein Besuchervisa für meine ukr. Freundin, was aber leider abgelehnt wurde. D.h., meine Freundin bekommt kein Visa, mit dem Hinweis, dass man - mittels eines Rechtsanwaltes - bei Gericht dagegen Einspruch erheben kann. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, >weiß jemand in München einen guten Rechtsanwalt ?

Oder kann mir jemand sonst irgendeinen guten Tip geben, was mir helfen könnte, dass ich für meine Freundin ein Visa bekomme bzw. wie ich nun vorgehen soll ?? (>Ich habe von einem ukrainischen Bekannten erfahren, dass es in der Ukraine eine Art Document/Formular gibt, mit dem man formell heiraten kann!! >>Würde das - in Sachen Einspruch bei der dt. Botschaft Kiew - helfen ?

Danke, für Eure Hilfe
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trixie
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meiner ukrainischen Freundin wurde ihr Visa-Antrag abgelehnt!
Antwort #1 - 20.01.2008 um 09:46:35
 
Wenn du in Vollmacht deiner Freundin remonstrieren möchtest, mußt du das allerdings bei der Deutschen Botschaft in Kiew machen. Da du die Ausgangslage kaum beschreibst, ist es natürlich schwer, dir in deiner Sache Ratschläge zu geben.

Für die Genehmigung eines Visums spielen u. a. Faktoren wie Alter, Beruf, Verwurzelung in der Heimat, Familienstand usw. eine Rolle.

Piet schrieb am 20.01.2008 um 06:01:40:
Ich will ein Besuchervisa für meine ukr. Freundin, was aber leider abgelehnt wurde.  

Nicht du willst ein Visum, sondern deine Freundin.  Zwinkernd
Wurden die hierzu notwendigen Voraussetzungen geschaffen? VE, Krankenversicherung usw.?

Piet schrieb am 20.01.2008 um 06:01:40:
Ich habe von einem ukrainischen Bekannten erfahren, dass es in der Ukraine eine Art Document/Formular gibt, mit dem man formell heiraten kann!!  

Was heißt "formell heiraten"? Eine "formelle Heirat" ohne die Führung einer schützenswerten Ehegemeinschaft würde eher den Verdacht einer Scheinehe bringen und somit auch zu einer Visumsablehnung führen.


trixie
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Piet
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Antwort #2 - 20.01.2008 um 12:08:35
 
Hallo, Trixie,

danke für Deine Antwort. Kurz zur Erläuterung: Meine Freundin ist 36, lebt immer schon in der Ukraine, hat keine Kinder, aber 4 Geschwister, wobei sie vor allem mit einer Schwester einen guten Kontakt hat, und auch Vater+Mutter leben in der Ukraine. Meine Freundin arbeitet in einem Optikergeschäft, und kam bisher noch nie raus, aus der Ukraine. Wir mögen uns, aber die dt.Botschaft behauptet frech, dass dies gar nicht möglich sein kann, weil die Frau doch (lt. Botschaft)>so schlecht Englisch sprícht...>Beim Interview-Termin/Kiew wurden meiner Freundin Fragen gestellt, warum sie raus will (>eben, weil sie eingeladen wurde, und sie mich halt wiedersehen wollte!!)>diese Fragen konnte sie auf Englisch anscheinend nicht "zufriedenstellend" beantworten (>Für unser dortiges tägl.Zus.sein genügen halt einfachere englische Vokabel ! Zwinkernd >Außerdem begründet dt.Botschaft ihr "Nein" zur Visa-Erteilung, dass sie nicht glaubt, dass meine Freundin i.d.Ukraine arbeitet (>dazu haben Die aber bei meiner Freundin in d.Arb. angerufen, und sich diesbezüglich erkundigt!! Der Chef von meiner Freundin hat ihr sogar ein Papier unterschrieben, dass sie jeden Tag arbeitet, >und dt. Botschaft glaubt bzw. behauptet frech, dass ihr Chef dies nur aus reiner Gefälligkeit getan hat (Die spinnen, Die in der dt.Botschaft!!!) Lt. weiterer Botschafts-Begründung fehlen meiner Freundin die "Wurzeln" zur Ukraine (>obwohl sie dort seit 36 Jahren lebt!)>und die Botschaft glaubt, dass meine Freundin dann nicht mehr in die Ukraine zurückkommt... (So ein Schwachsinn, aber wie soll man denen das - bitte schön - verklickern...!)
Ich kenne meine Freundin erst aufgr. 2-er Besuche dort usw., so dass es für eine Heirat (und somit Visa-Erleichterung) noch zu früh ist, und somit muss ich nun wohl leider hier vor Gericht klagen! (Ob dann meine Freundin für ein paar Wochen raus darf, weiß ich leider nicht,>>kann mir da viell. jemand irgendwie weiterhelfen, das wäre schön,
Vielen Dank!
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trixie
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Antwort #3 - 20.01.2008 um 12:29:20
 
Die Ukraine ist - aufgrund der Historie - sicherlich ein sensibles Land geworden, wenn es um die Erteilung eines Schengen Visums  geht. Du/deine Freundin hat nur die Möglichkeit zu remonstrieren und noch einmal alle Fakten zu präsentieren, die gegen die Behauptung der Botschaft sprechen. Was das Arbeitsverhältnis anbelangt, gibt es sicherlich einen amtlichen Nachweis, in Form von Lohnabrechnungen oder eines Sozialversicherungsnachweises. Eine Bestätigung von der Meldebehörde, wie lange sie dort schon wohnt usw. Eben alles, was belegbar ist.

Ob sie nun dann ein Visum, steht auf einem anderen Papier. Dafür vor Gericht zu ziehen, dürfte eher aussichtslos sein, weil auf ein Schengen Visum kein Rechtsanspruch besteht. Unabhängig davon, dass sich das Verfahren über Jahre hinweg erstrecken kann.

Deine Argumente nicht sofort zu heiraten kann ich sehr gut nachvollziehen; trotzdem passieren dann bei einem Besuch beim Freund/der Freundin oft Schnellschüsse, die dann in eine Ehe münden. Aus diesen Erfahrungen heraus, ist die Botschaft natürlich sehr vorsichtig.

trixie
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meiner ukrainischen Freundin wurde ihr Visa-Antrag abgelehnt!
Antwort #4 - 20.01.2008 um 13:59:10
 
Piet schrieb am 20.01.2008 um 12:08:35:
Ich kenne meine Freundin erst aufgr. 2-er Besuche dort usw., so dass es für eine Heirat (und somit Visa-Erleichterung) noch zu früh ist, und somit muss ich nun wohl leider hier vor Gericht klagen! (Ob dann meine Freundin für ein paar Wochen raus darf, weiß ich leider nicht,>>kann mir da viell. jemand irgendwie weiterhelfen


Du wirst nichts bekommen, wogegen Du klagen kannst.

Gruß, ULF
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Antwort #5 - 01.02.2008 um 02:31:25
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meiner ukrainischen Freundin wurde ihr Visa-Antrag abgelehnt!
Antwort #6 - 01.02.2008 um 13:25:50
 
Piet schrieb am 20.01.2008 um 12:08:35:
Hallo, Trixie,

danke für Deine Antwort. Kurz zur Erläuterung: Meine Freundin ist 36, lebt immer schon in der Ukraine, hat keine Kinder, aber 4 Geschwister, wobei sie vor allem mit einer Schwester einen guten Kontakt hat, und auch Vater+Mutter leben in der Ukraine. Meine Freundin arbeitet in einem Optikergeschäft, und kam bisher noch nie raus, aus der Ukraine. Wir mögen uns, aber die dt.Botschaft behauptet frech, dass dies gar nicht möglich sein kann, weil die Frau doch (lt. Botschaft)>so schlecht Englisch sprícht...>Beim Interview-Termin/Kiew wurden meiner Freundin Fragen gestellt, warum sie raus will (>eben, weil sie eingeladen wurde, und sie mich halt wiedersehen wollte!!)>diese Fragen konnte sie auf Englisch anscheinend nicht "zufriedenstellend" beantworten (>Für unser dortiges tägl.Zus.sein genügen halt einfachere englische Vokabel ! Zwinkernd >Außerdem begründet dt.Botschaft ihr "Nein" zur Visa-Erteilung, dass sie nicht glaubt, dass meine Freundin i.d.Ukraine arbeitet (>dazu haben Die aber bei meiner Freundin in d.Arb. angerufen, und sich diesbezüglich erkundigt!! Der Chef von meiner Freundin hat ihr sogar ein Papier unterschrieben, dass sie jeden Tag arbeitet, >und dt. Botschaft glaubt bzw. behauptet frech, dass ihr Chef dies nur aus reiner Gefälligkeit getan hat (Die spinnen, Die in der dt.Botschaft!!!) Lt. weiterer Botschafts-Begründung fehlen meiner Freundin die "Wurzeln" zur Ukraine (>obwohl sie dort seit 36 Jahren lebt!)>und die Botschaft glaubt, dass meine Freundin dann nicht mehr in die Ukraine zurückkommt... (So ein Schwachsinn, aber wie soll man denen das - bitte schön - verklickern...!)
Ich kenne meine Freundin erst aufgr. 2-er Besuche dort usw., so dass es für eine Heirat (und somit Visa-Erleichterung) noch zu früh ist, und somit muss ich nun wohl leider hier vor Gericht klagen! (Ob dann meine Freundin für ein paar Wochen raus darf, weiß ich leider nicht,>>kann mir da viell. jemand irgendwie weiterhelfen, das wäre schön,
Vielen Dank!

hallo Piet,
bitte erst mal mit der Ruhe, dieses Forum ist nicht geschaffen worden, dass du Mitarbeiter und Kollegen hier beschimpfen kannst.
Sie hat einen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde. Die Kollegen in der Botschaft haben bei ihr Rueckkehrbedenken und glauben ihr die Arbeitsstelle nicht. Der Ablehnungsbescheid wurde mit einer Rechtsmittelbelehrung erteilt???? War das nicht bereits der Remonstrationsbescheid? Auf alle Faelle hat sie, bis zu 4 Wochen nach Zustelung dieses Bescheids die Moeglichkeit, beim VG Berlin die von dir angesprochene Klage einzureichen, danach geht nichts mehr.

Noch etwas, du kennst das Maede erst von 2 Besuchen. Woher willst du denn wissen, dass das, was sie dir bisher so alles erzaehlt hat, auch so richtig ist? Tut mir leid, aber meine Erfahrung ist die, dass nicht immer alles so stimmt, wie es so erzaehlt wird.

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