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wie lange ist Schengenvisum mgl? (Gelesen: 3.151 mal)
dni128
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14.01.2008 um 17:01:17
 
hi,

meine Freundin kommt aus Peru, momentan befindet sie sich in den USA zu einem Arbeitsaufenthalt. Von dort kommt sie Mitte März zurück nach Lima, Peru, wo sie dann einen Antrag auf Visa stellen muss! ... nun meine Frage: auf welchen Zeitraum ist das begrenzt und kann man mit nem Schengenvisa regulär arbeiten? (wenn ja, im ganzen Schengenbereich?) ....

grundsätlich versuche ich herrauszufinden, welches Visa am besten ist, damit meine Freundin möglichst wenig Probleme damit hat, die Botschaft in Lima den Antrag schnell bearbeiten kann, wie kann sie die nächten 3 Jahre hierbleiben und arbeiten/studieren .... ohne dass wir dafür heiraten müssen?

ich würde die Frau sofort heiraten, aber erstens finden wir es beide schwachsinning, diesen Schritt nur zu gehen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erreichen, denn wir wollen, wenn überhaupt, dann aus Liebe heiraten und zweitens kann es ja eigentlich nicht sein, dass man in der heutigen Zeit noch eine Heirat braucht, um mit einer Ausländerin zusammen hier leben zu können, oder irre ich mich da?

also nocheinmal: kann mir irgendjemand sagen, welches Visum fuer peruanische Staatsbürger am besten geeignet (und realtiv unproblematisch) ist, um ca. 3 Jahre mit Arbeitserlaubnis in Berlin zu verbringen (und durch Europa zu reisen)???

vielen Dank, für eure Mühe!!!

mfG Dennis Draheim....
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maki
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Antwort #1 - 14.01.2008 um 17:12:44
 
dni128 schrieb am 14.01.2008 um 17:01:17:
also nocheinmal: kann mir irgendjemand sagen, welches Visum fuer peruanische Staatsbürger am besten geeignet (und realtiv unproblematisch) ist, um ca. 3 Jahre mit Arbeitserlaubnis in Berlin zu verbringen (und durch Europa zu reisen)??? 

Wie ich bereits in deinem anderen und fast identischen Thread sagte: Heiratsvisa.

Schengenvisa gibt nur für 90 Tage pro Halbjahr, und da gibt es auch Vorraussetzungen.
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dni128
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Antwort #2 - 14.01.2008 um 17:18:18
 
danke, nochmal, maki,

die frage : ich hab da was gelesen von : Heiratsabsichtserklärung! was ist denn das? das kann ich unterschreiben ... aber wie lange hat man da zeit? ist das dann nen vollwertiges (arbeits) visum? ... prüft da irgendwer nach, ob und wann wir denn nun geheiratet haben? .... oder reicht es, dass wir zusammen wohnen werden? ....

fragen über fragen! ...

mfG Dennis!

ps : ja, hab den thread nochmal geposted, weil ja im Uservorstellungs forum keine sachfragen gestellt werden sollten! ... sorry, hab ich erst danach gesehen! ;o)
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dni128 dni128  
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Antwort #3 - 14.01.2008 um 17:24:56
 
dni128,

bevor es zu konfus wird und in jedem Thread mehrfach Fragen beantwortet werden, solltest du dich unbedingt für einen Thread entscheiden.

Zu deinen Fragen:
dni128 schrieb am 14.01.2008 um 17:18:18:
die frage : ich hab da was gelesen von : Heiratsabsichtserklärung! was ist denn das? das kann ich unterschreiben ... aber wie lange hat man da zeit?

Du meinst wahrscheinlich ein Visum zur Eheschliessung, einfach mal suchen.
Zeit hat man erstmal 3 Monate, die ABH kann es bei Bedarf  (& Begründung dessen) um ein paar weitere Monate verlängern.

dni128 schrieb am 14.01.2008 um 17:18:18:
ist das dann nen vollwertiges (arbeits) visum?

Nein, keine Arbeitserlaubnis.

dni128 schrieb am 14.01.2008 um 17:18:18:
prüft da irgendwer nach, ob und wann wir denn nun geheiratet haben? .... oder reicht es, dass wir zusammen wohnen werden? ....

Ist das eine ernstgemeinte Frage? Zwinkernd
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Daddy
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Antwort #4 - 14.01.2008 um 17:47:36
 
Hi ...

nur zum grundsätzlichen Verständnis...

Das von dir angesprochene Schengenvisum ist ein Visum Typ C, wird max. auf 90 Tage / Halbjahr ausgestellt und berechtigt ausschließlich als Besucher oder Tourist ins Schengengebiet einzureisen und sich dort für die Dauer des Visums aufzuhalten ... Arbeitsaufnahme ist nicht erlaubt.

Sofern geplant ist länger in D zu bleiben greift das nationale Recht. Zur Einreise wird dann ein nationales Visum Typ D ausgestellt, im Anschluss kann dein eine AE erteilt werden. Es wird zwar auf dem gleichen Sticker ausgestellt, hat aber ganz andere Rechtsfolgen und bedarf der vorherigen Zustimmung der ABH.
Das Visum Typ D berechtigt erstmal grds. auch nicht zur Arbeitsaufnahme oder zum Reisen innerhalb der Schengen- Staaten.
Auch dieses Visum wird grds. für max. 90 Tage ausgestellt... also sollte es ein Heiratsvisum sein, so erfolgt die Erteilung einer AE erst nachdem auch tatsächlich geheiratet wurde.

Sofern irgendwann dann eine AE erteilt wurde, berechtigt diese nur zur Arbeitsaufnahme in D und nicht in den anderen Schengenstaaten, da es sich um nationales Recht handelt.

Gruß
Daddy
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dni128
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Antwort #5 - 31.01.2008 um 15:11:34
 
hi,

also, meine Freundin (Peruanerin) kommt vorraussichtlich Mitte März nach Deutschland. Da alle anderen Optionen länger dauern und sie erst ende Februar aus den USA, von einem Arbeitsaufenthalt zurückkommt und wir schon seit 8 Monaten getrennt sind, haben wir uns erstmal für ein unkompliziertes *Schengen Visum* entschieden.   Wir wollen nicht sofort heiraten (eigentlich gar nicht, wird sich aber wohl nicht umgehen lassen, wg. Ausländerrecht?) aber ich will sie auch def. nicht nach 3 Monaten wieder gehen lassen!  Das ganze dient ja dazu, daß wir uns möglichst schnell wieder sehen, denn wir können beide nicht länger ohne einander sein und wollen auch gemeinsame Freunde in Europa besuchen.

Nun meine Frage: Welche Möglichkeiten gibt es aus dem Besuchervisum während des Aufenthaltes eine AE oder ein erweitertes Visum zu erlangen?

ich bin Student, kann unseren Lebensunterhalt nicht alleine finanzieren, was heißt, sie muss auch, wenigstens geringfügig arbeiten können. Sie kann kein Wort deutsch, hat Zahntechnikerin gelernt, würde aber hier gerne Photografie studieren.  Ich bin mit meinem, gerade neu aufgenommenen Studium noch min 3 Jahre an Deutschland gebunden...

Falls es keine Möglichkeit gibt, die ihre erlaubt diese 3 Jahre in Deutschland zu bleiben, ohne vorher wieder nach Peru zurückzumüssen, werde ich mein Studium abbrechen und mit ihr dorthin gehen!

Kann mir jemand eventl einen Tip geben, ob es dazu eine Alternative gibt?

Eigentlich würde ich schon gerne zu Ende studieren, aber wenn sie nicht hierbleiben kann, ist das Zusammensein mir wichtiger!

mmmhhh, hab ich mein Problem jetzt umfassend beschrieben? Ich hoffe ja, ansonsten beantworte ich gerne alle offenen Fragen...

mfG und vielen Dank im Vorraus

Dennis
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Antwort #6 - 31.01.2008 um 15:28:34
 
Hallo,

ich habe den Thread mal mit Deinem Ausgangspost verbunden Zwinkernd

Du liest aber schon was die anderen Dir geschrieben hatten, oder ?

bspw:

Zitat:
Das von dir angesprochene Schengenvisum ist ein Visum Typ C, wird max. auf 90 Tage / Halbjahr ausgestellt und berechtigt ausschließlich als Besucher oder Tourist ins Schengengebiet einzureisen und sich dort für die Dauer des Visums aufzuhalten ... Arbeitsaufnahme ist nicht erlaubt.


Hat sie denn das Besuchsvisum bekommen ?

Wenn nein:

Wodurch soll der Lebensunterhalt sichergestellt werden ?

Zitat:
Nun meine Frage: Welche Möglichkeiten gibt es aus dem Besuchervisum während des Aufenthaltes eine AE oder ein erweitertes Visum zu erlangen?


Nur durch eine Heirat,

und auch dabei hätte ich bei fehlenden Sprachkenntnissen und fehlender Lebensunterhaltssicherung Bauchschmerzen noch von einem gesetzlichen Anspruch auf die AE auszugehen.

Grüße
Ronny Zwinkernd

äahhh und noch etwas:

Bin für offene Worte. Diese Signatur unter dem Avatar Zitat:
artfremd verliebt -
stress verdient?
ist ums mit Dieter Bohlen auszudrücken:

Einfach nur Sch.....

zumindest jedenfalls völlig daneben.

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 31.01.2008 um 15:47:45
 
hi, auch wenn der gute Mann hier nach einem Schengenvisum fragt, ist dieser fred im falschen Forum, da es hier offensichtlich um einen Daueraufenthalt, Studium/Arbeit/Heirat wenn moeglich nicht, aber Hauptsache dableiben koennen, geht, sollte der fred in das entsprechende Forum verschoben werden.

@dni:
was du vorhast, weist du anscheinend selber nicht. Was sie vorhat, weiss so auch niemand. Was aber feststeht ist, dass das was angedacht ist, mit einem Schengenvisum nicht geht, also verschwende Deine Zeit nicht damit, sondern benuehe dich um eine schnelle Art, damit sie zu dir kommen kann.
Uebrigens, wenn sie laenger als 6 Monate in den USA gearbeitet hat, dann ist, auch fuer die ersten 6 Monate ihrer Ausreise, die entsprechende Auslandsvertreteung in den USA fuer ihren Antrag zustaendig, und nicht die Botschaft in Lima.
Uebrigens, deine Fragen zeigen schon auf, dass du die gegebenen Antworten nicht richtig wahrnimmst, besser 2x lesen und dann einsinken lassen.
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