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Doppelte Staatsbürgerschaft - Frage bezüglich (Wieder)Einreise (Gelesen: 2.646 mal)
zlato
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18.12.2007 um 14:04:06
 
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage: meinem Noch-Mann (er kommt aus Mazedonien) wird die Aufenthaltserlaubnis wahrscheinlich bis Ende Januar befristet, da unsere Ehe gescheitert ist und wir noch keine 2 Jahre verheiratet waren. Er hat sich einen Anwalt genommen, aber bei der ABH sagte man mir, dass ihm das nichts nützen wird. Er hat aber noch einen bulgarischen Pass, obwohl er kein Bulgare ist
Frage: Darf er mit dem bulgarischen Pass ein- und ausreisen wann er möchte? Gesetz den Fall, dass ihm jemand feste Arbeit besorgt, darf er dann für immer hier bleiben?
Vielleicht sollte ich folgendes noch erwähnen: Als wir heirateten war er abgeschoben, weil er mal zu lange hier war und wurde mit gefälschtem Pass an der Grenze erwischt. Ich habe das damals alles geklärt und nach 6 Monaten durfte er einreisen
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir dazu was sagen könntet

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Mick
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Antwort #1 - 18.12.2007 um 14:10:57
 
zlato schrieb am 18.12.2007 um 14:04:06:
Darf er mit dem bulgarischen Pass ein- und ausreisen wann er möchte?


zlato schrieb am 18.12.2007 um 14:04:06:
weil er mal zu lange hier war und wurde mit gefälschtem Pass an der Grenze erwischt.


Wenn er kein Bulgare ist, wird er den Pass auch nicht
zurecht haben. Oder nicht mehr. Oder es handelt sich
gar um den gefälschten.
Jedenfalls sind die Grenzen hier erreicht. Sollte ich
völlig daneben liegen, darfst Du mir gerne eine auf-
klärende PN schicken.
Mindestens bis dahin:

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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Mick
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Antwort #2 - 18.12.2007 um 14:39:02
 
zlato schrieb am 18.12.2007 um 14:21:40:
Hi! Er hat die mazedonische Staatsbürgerschaft UND die bulgarische, das ist in Mazedonien und auch in Bulgarien anscheinend normal  Ärgerlich
Ich habe den Mitarbeiter meiner ABH gefragt, der meinte, daß er damit 3 Monate lang hier bleiben darf. Wie geht sowas? Warum ist sowas legal? Er macht mir das Leben zur Hölle. Ich habe das Gefühl, dass er mich nur wegen Deutschland geheiratet hat. Was kann ich tun? Danke schön schonmal.


Na gut, wieder auf.

Und gleich eine Antwort:

Wenn er seine Ausreiseverpflichtung freiwillig erfüllt,
den Pass rechtmäßig besitzt, hat er die gleichen Rechte
und Pflichten, wie ein anderer Bulgare auch.
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zlato
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Antwort #3 - 18.12.2007 um 15:13:18
 
Ich verstehe nicht, wie ein- und dieselbe Person mit dem einen Pass eine Visa benötigt und mit dem anderen nicht.

Wie dem auch sei. Danke für die Antwort
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schweitzer
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Antwort #4 - 18.12.2007 um 15:39:25
 
zlato schrieb am 18.12.2007 um 15:13:18:
Ich verstehe nicht, wie ein- und dieselbe Person mit dem einen Pass eine Visa benötigt und mit dem anderen nicht.  


Das ist nicht so schwer nachzuvollziehen in diesem Fall:

Als Bulgare ist er Neu-EUle, als solche darf er visafrei einreisen. Als Mazedonier ist er Drittsaatler und ist visapflichtig.

Wenn also der bulgarische Pass okay und rechtmäßig erworben ist, dann darf er auf dieser Grundlage reisen ... (so sehr Dir das - verständlicherweise - gegen den Strich geht.)

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Antwort #5 - 22.12.2007 um 12:58:14
 
schweitzer schrieb am 18.12.2007 um 15:39:25:
Als Bulgare ist er Neu-EUle, als solche darf er visafrei einreisen. Als Mazedonier ist er Drittsaatler und ist visapflichtig.

Wenn also der bulgarische Pass okay und rechtmäßig erworben ist, dann darf er auf dieser Grundlage reisen ... (so sehr Dir das - verständlicherweise - gegen den Strich geht.)


Um hier nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft weiter arbeiten zu dürfen, benötigt er jedoch eine Arbeitserlaubnis-EU, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft hier kein volles Jahr andauerte.

Gruß, ULF
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