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Ausweisung - Klage? (Gelesen: 2.201 mal)
zlato
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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05.12.2007 um 13:42:21
 
Hallo zusammen,

Ich hatte hier schon mal gepostet, weil ich Fragen hatte, da habt ihr mir schon sehr geholfen und heute hätte ich wieder ein Anliegen.
Die Sache ist die, dass mein Mann ein absoluter Psychopath ist und ich ihn nicht mehr ertragen kann. Am Anfang hat er sich noch gut verstellt, aber im Laufe der Zeit hat er sein wahres Ich gezeigt und er macht mir mittlerweile sogar Angst (hat mich auch 1x geschlagen).
Ich habe heute morgen bei der ABH angerufen um nachzufragen wie das ist, wann er ausreisen muss, wenn ich mich von ihm trenne (habe ich schon, er ist zur Zeit in einer anderen Stadt bei seiner Familie) Sie meinte dann, dass er einen Termin zur Anhörung bekommt und dann entweder freiwillig ausreist (mit einem Dokument für den Zoll) oder er reist nicht aus und wird abgeschoben oder aber er klagt (!) Meine Frage ist: wenn er jetzt auf den Trichter kommt zu klagen, wie lange dauert das dann? Darf er dann die Zeit über hier bleiben? Ich habe ihn vorhin bereits beim Integrationskurs abgemeldet, da er dort eh nicht hingeht (er ist ja in einer anderen Stadt) damit ich den nicht auch noch bezahlen muss, ich habe schon genug Kosten seitdem er hier ist.
Kann mir jemand helfen und mir sagen, wie ich mich verhalten soll? Er will heute Abend kommen und sich seine restlichen Dinge aus der Wohnung holen. Ich dachte, dann wäre er weg und ich könnte wieder anfangen normal zu leben, nachdem ich die letzen Monate gelebt habe wie im Gefängnis. Allerdings scheint er ja noch mal in meine Stadt zu müssen. Hat irgendjemand einen Rat? Ich bin echt verzweifelt, ich kann seine Anwesenheit nicht ertragen. Nachts kann ich nicht schlafen, weil ich denke, dass er mir auflauert, obwohl er gar nicht in meiner Stadt ist (er ist ca. 250 km von mir entfernt zur Zeit)

Vielen Dank an alle, ihr seid super

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trixie
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Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.12.2007 um 13:57:58
 
zlato schrieb am 05.12.2007 um 13:42:21:
Meine Frage ist: wenn er jetzt auf den Trichter kommt zu klagen, wie lange dauert das dann? Darf er dann die Zeit über hier bleiben?

Diese, für dich fundamentale, Frage wird man leider nicht beantworten können. Gerichtsprozesse können sich in die Länge ziehen. Keiner weiß, welche Argumente er bzw. sein Anwalt dem Gericht präsentieren und ob er er in die Berufsinstanz geht, wenn die Klage abgewiesen wird.

zlato schrieb am 05.12.2007 um 13:42:21:
Kann mir jemand helfen und mir sagen, wie ich mich verhalten soll?

In der Familiensache solltest du dir einen Anwalt nehmen, der ihm sicherlich eine Frist setzen wird, bis wann er seine restlichen Sachen abholen soll.
Wenn du dich und dein Leben in Gefahr siehst, kannst du eine richterliche Verfügung erwirken, die ihm verbietet in die Nähe deiner Wohnung zu kommen. Darüber wird dich aber besser ein Anwalt beraten können.

trixie
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 05.12.2007 um 14:10:52
 
Hallo zlato,

das ist ja wirklich bedauerlich und tragisch, Dich hier unter solch traurigen und gefahrvollen Umständen wiedertreffen zu müssen.

Ergänzend zu dem, was trixie schon gepostet hat, möchte ich Dir raten, Dich mit einem Frauenhaus oder einer Frauen-/Familienberatungsstelle in Verbindung zu setzen. (Musst mal ein bisschen recherchieren, wo es so etwas bei Dir in der Nähe gibt - evtl. bei den Wohlfahrtsverbänden nachfragen) Die könnten Dich auf dem jetzt schwierigen Weg begleiten, Dir ggf. auch wenigstens vorübergehend Schutz gewähren und können Dir in der Regel auch ein paar gute Familienrechtsanwälte empfehlen.

Ich wünsche Dir viel Kraft.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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zlato
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.12.2007 um 16:11:56
 
Vielen Dank, ich werde mir eure Ratschläge zu Herzen nehmen. Falls er wirklich heute kommen sollte, werde ich euch morgen berichten, was sich zugetragen hat.

Danke nochmal für eure Hilfe!
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Diplom-Ingenieur
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.12.2007 um 23:36:10
 
Was ich nicht verstehe ist, warum die verzweifelten Ehemänner oder Ehefrauen immer ihre(n) Lebenspartner mit der ABH drohen. Wenn eben die Ehe nicht geklappt hat, dann geht man doch einfach getrennte Wege. Ist natürlich nur meine bescheidene subjektive Meinung Zwinkernd
Warum will man immer rausschmeißen bzw. aus Deutschland entfernen lassen?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #5 - 06.12.2007 um 01:40:47
 
Diplom-Ingenieur schrieb am 05.12.2007 um 23:36:10:
Warum will man immer rausschmeißen bzw. aus Deutschland entfernen lassen?


Keiner kann seinen Ehepartner aus Deutschland rausschmeissen oder entfernen lassen. Die Aufenthaltsfrage wird durch das Gesetz geregelt und nicht durch persönliche Befindlichkeiten.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Mick
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Antwort #6 - 06.12.2007 um 07:09:20
 
zlato schrieb am 05.12.2007 um 16:11:56:
Vielen Dank, ich werde mir eure Ratschläge zu Herzen nehmen. Falls er wirklich heute kommen sollte, werde ich euch morgen berichten, was sich zugetragen hat.   


Hoi,

mach das dann bitte im Userforum.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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