Hallo,
ich überlege mir seit einiger Zeit, die uneingeschränkte Arbeitserlaubnis gemäß
BeschVerfV §9 zu beantragen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich alle Voraussetzungen erfülle.
Ich war während des Studiums von Mai.2002 bis April.2005 (36 Monate) und von Okt.06 bis Jun.07 (9 Monate) als studentische Hilfskraft beschäftigt. D.h., Krankenversicherung zahlte ich selbst, Rentenversicherung usw. wurden automatisch vom Gehalt abgezogen. Seit Juli 2007 besitze ich die
AE nach §18 und bin vollzeit beschäftigt.
Die erste Frage ist halt, ob ich die §9(1)1 erfülle. Ist die Beschäftigung als Hiwi eine solche Beschäftigung, die dem Absatz §9(2)2 oder §9(2)3 entspricht?
Die zweite Frage ist, falls ich die §9(1)1 jetzt nicht erfülle, wann erfülle ich denn die §9(1)2. Wenn ich nicht missverstanden habe, sollte ich nach 36-(36+9)/2=13,5 Monaten im Besitz einer
AE nach §18 die §9(1)2 erfüllen, oder?
Besten Dank für Eure Hilfe im Voraus!
Viele Grüße
diid