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Verpflichtungserklärung (Gelesen: 3.591 mal)
Moonjoe
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07.11.2007 um 19:46:42
 
Nach erfolgreichen Ticket buchen habe ich heute versucht die Verpflichtungserklärung zu machen. Der Besuch ist gebucht auf 10.5.2008
Die nette Bearbeiterin auf dem Ausländeramt machte michdarauf aufmerksam, da eine Verpflichtungserklärung nur für 6 Monate gültig ist.
Somit bin ich viel zu früh und soll den Antrag entsprechend später stellen.
Eigentlich hielt ich es für eine gute Idee, frühzeitig das Visum zu beantragen. Das kann ich mir ja nun wohl erstmal abschminken.
Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit, ein Touristenvisum zu beantragen?
Danke in Voraus
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Lisa1908
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Antwort #1 - 07.11.2007 um 20:11:09
 
Moonjoe schrieb am 07.11.2007 um 19:46:42:
Nach erfolgreichen Ticket buchen


Hey,
Welches Ticket? Flugticket? Hast du das jetzt schon gekauft, bevor ihr das Visum beantragt? Was, wenn das Visum abgelehnt wird?

LG;

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Moonjoe
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Antwort #2 - 07.11.2007 um 20:18:41
 
Sicher das Flugticket. Wenn das Visum abgelehnt wird, muss ich es wohl wieder stonieren. Natürlich mit einigen Verlust dabei, wäre dann aber eher mein kleinstes Problem.
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Lisa1908
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Antwort #3 - 07.11.2007 um 20:24:21
 
Naja, eigentlich sind ja Flugticket und Krankenversicherung erst nach positivem Visumsentscheid zu kaufen. Aber wenn dir die Kosten für´s Stornieren nix ausmachen!
Eine andere Art ein Besuchsvisum zu beantragen gibt es nicht.
Aus welchem Land ist denn dein Partner?
Da der Besuch für Mai geplant ist, könnt ihr das Visum ja immer noch im Februar beantragen, da wäre die Verpflichtungserklärung ja noch gültig und habt noch genügend Spielraum!
LG;
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Ernas
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Antwort #4 - 07.11.2007 um 21:43:45
 
den Visumantrag fruehestens 3 Monate vor Abreise stellen
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Moonjoe
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Antwort #5 - 07.11.2007 um 21:52:29
 
Lisa1908 schrieb am 07.11.2007 um 20:24:21:
Naja, eigentlich sind ja Flugticket und Krankenversicherung erst nach positivem Visumsentscheid zu kaufen.

Warum?

Zitat:
Aber wenn dir die Kosten für´s Stornieren nix ausmachen!

Geschenkt krieg ich auch nix. Aber es ist mir sehr wichtig, das die Einladung klappt.

Zitat:
Eine andere Art ein Besuchsvisum zu beantragen gibt es nicht.
Aus welchem Land ist denn dein Partner?

Kenia

Zitat:
Da der Besuch für Mai geplant ist, könnt ihr das Visum ja immer noch im Februar beantragen, da wäre die Verpflichtungserklärung ja noch gültig und habt noch genügend Spielraum!

Dem ist richtig. Allerdings ist das noch eine Ecke hin und damit auch endlos viele Schlaflose Nächte voller Angst verbunden. Bei den Auflagen (Orginale per Post schicken) und der Beamtenwillkür sehe ich allerdings gar keinen Spielraum.
Wenn alles so statisch vorgeschrieben und vorgeplant sein muss, müsste es doch einen Weg geben, das Ganze weiter in der Zukunft vorzuplanen.

Zitat:
LG;

Danke
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Moonjoe
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Antwort #6 - 07.11.2007 um 21:52:54
 
Zitat:
den Visumantrag fruehestens 3 Monate vor Abreise stellen
Warum?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 08.11.2007 um 07:39:25
 
Moonjoe schrieb am 07.11.2007 um 21:52:29:
und der Beamtenwillkür


Nochmal:
Die Beamten handeln nicht willlkürlich, nur weil möglicherweise nicht erreicht wird, was gewünscht ist !  Ärgerlich


DC
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Mikael321
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Antwort #8 - 08.11.2007 um 10:27:34
 
Lisa1908 schrieb am 07.11.2007 um 20:24:21:
und Krankenversicherung erst nach positivem Visumsentscheid zu kaufen.
Ein Visum wird erst bei abgeschlossener KV bewilligt. Also muss erst die KV her, und dann kommt (vielleicht) das Visum. Keine KV, mit Sicherheit kein Visum !

Zitat:
Die Beamten handeln nicht willlkürlich, nur weil möglicherweise nicht erreicht wird, was gewünscht ist !  Ärgerlich
Er meinte bestimmt " ERMESSEN", was ja auch nach Willkür aussehen kann, wenn in ähnlichen Fällen, einmal so, und einmal anders entschieden wird.



Michael
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Lisa1908
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Antwort #9 - 08.11.2007 um 14:38:05
 
Mikael321 schrieb am 08.11.2007 um 10:27:34:
Ein Visum wird erst bei abgeschlossener KV bewilligt. Also muss erst die KV her, und dann kommt (vielleicht) das Visum. Keine KV, mit Sicherheit kein Visum !


Hey Michael,

mein Mann (damals Freund) hat 3x das Besuchsvisum beantragt. Erst nach positiver Mitteilung von dem Sachbearbeiter der deutschen Botschaft mussten wir das Flugticket und die KV kaufen und bei Visumsabholung vorlegen.
Ich dachte, das wäre immer so. Jedenfalls kenne ich das so nur aus meinem Bekanntenkreis.
LG;
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 08.11.2007 um 15:28:57
 
Moonjoe schrieb am 07.11.2007 um 21:52:54:
Warum?
ganz einfach, der Mensch ist wankelmuetig in seinen Entscheidungen und mueste, wenn er denn seinen Antrag zu frueh stellt und diesen Termin nicht halten kann, mit neuem Termin und Unterlagen einen neuen Antrag stellen, der Ihn auch neue Gebuehren kostet. Nun ist die Wartezeit in den meisten Visastellen sehr lang und man bekommt keinen neuen Termin mehr. Die Erfahrung zeigt ganz einfach das, wenn der Antrag erst 5 Wochen vor Reiseantrag gestellt wird, der Wankelmut erheblich reduziert ist.  Zwinkernd
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 08.11.2007 um 15:35:29
 
Moonjoe schrieb am 07.11.2007 um 21:52:29:
Bei den Auflagen (Orginale per Post schicken) [glow=yellow,4]und der Beamtenwillkür [/glow] sehe ich allerdings gar keinen Spielraum.


warum bist du eigendlich in dieses von Beamten aufgebaute, unterhaltene und unterstuetzte Forum gekommen, wo wir doch alle so willkuerlich sind? Ich kann diesen Dummlull einfach nicht mehr hoeren. Warum gehst du nicht einfach zu einer Wahrsagerin und laest dir aus der Nase lesen? Unverschaemtheit, dass man sich diesen Bloedsinn nun auch noch in seiner Freizeit antun muss.
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Moonjoe
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Antwort #12 - 08.11.2007 um 19:48:57
 
Willkür
Willkürlich ist eine Handlung, der keine intersubjektive Regel und keine subjektiv und intersubjektiv verbindlichen, über eine konkrete Situation hinausreichenden Normen zugrundeliegen.
Willkürlichen Handlungen liegen daher weder äußeren Ursachen noch die begründete Wahl zwischen alternativen Möglichkeiten zugrunde.
Eine unbegründete Wahl, die lediglich Ausdruck des rational unbegründeten Handelns des Subjekts ist, ist damit eine spezielle Form der Willkür. (Quelle: http://www.phillex.de/willkuer.htm)

"Ablehnung
Nach § 66 Abs. 2 AuslG bedarf die Ablehnung eines Visums keiner Begründung."

Auf welcher Grundlage wird ein Visum abgelehnt? Es bedarf keiner Begründung.
Meinem Verständniss nach, wird also ein Visum abgelehnt ohne das es eine Grundlage dafür gibt.
Was meiner Definition willkürlich durch Beamten entschieden wird.

Stehe ich alleine mit meiner Meinung und meinen Bedenken alleine da?
Google liefert mir zu den Begriffen "Willkür" und "Visum" 49.900 Einträge.

Ganz so schlimm ist es allerdings nicht. Wenn man genug Zeit investiert hat und lange sucht, so findet man viele Informationen. Eine Krankenversicherung ist allerdings das Einzigste, was in meinen Augen einen Sinn ergibt.
Dann gibt es noch die "Rückkehrwilligkeit". Wozu? Wenn ich in Urlaub fliege, ist mein Wille zur Rückreise gleich null.
Reise ich trotzdem zurück? Jedes mal! Wer wird schon gegen Regeln verstossen wollen. Ich käme nicht mal auf den Gedanken, gegen ein Visum zu verstossen.
Würde ich Jemanden einladen, wenn ich Bedenken hätte, das der Eingeladene gegen bestehende Auflagen verstossen könnte und ich Ärger bekomme?
Woran macht man das überhaupt fest? Festen Job, viel Familie und Bindung zum Heimatland?
Hat man keinen Job, wird automatisch unterstellt, er wolle gegen Auflagen verstossen.

Verpflichtungserklärung. Woran macht man das fest?
Würde ich Jemanden einladen, wenn ich nicht sicher wäre, das ich meinen Gast verpflegen könnte?
Und wieso ist das nur 6 Monate gültig. Ich hab meinen Job nun über 20 Jahre, ist das in einen halben Jahr anders?

Ich hab mich verliebt und mag Zeit mit meiner Freundin verbringen.
Ich mag etwas in die Zukunft vorplanen und das ist nicht möglich.

Zitat:
nur weil möglicherweise nicht erreicht wird, was gewünscht ist !


Es liegt in meiner Natur, das ich mich gerne auf kommendes Vorbereiten mag.
Aber ich darf es nicht.

Zitat:
ganz einfach, der Mensch ist wankelmuetig in seinen Entscheidungen


Ich bin ein Mensch, also auch wankelmütig in meinen Entscheidungen?
Das sehe ich nicht so und kann mir auch Niemand nachsagen.

Zitat:
warum bist du eigendlich in dieses von Beamten aufgebaute, unterhaltene und unterstuetzte Forum gekommen, wo wir doch alle so willkuerlich sind?

Du hast Recht! Das hatte ich wirklich nicht gelesen.

Zitat:
Warum gehst du nicht einfach zu einer Wahrsagerin und laest dir aus der Nase lesen? Unverschaemtheit, dass man sich diesen Bloedsinn nun auch noch in seiner Freizeit antun muss.

Sonst hätte ich vorhersehen können, das ich solche Hilfestellung aufgezeigt bekomme.
Das und nichts anderes hätte ich dann erwartet.

Ich mag Pläne für meine Zukunft machen. Soll ich aber nicht, da ich Wankelmüdig in meinen Entscheidungen bin.
Ich mag meine Freundin einladen. Wir wollen uns gemeinsam ein Bild machen, wie wir harmonieren. Und dadurch eine Grundlage für eine Entscheidung zu haben, ob wir später zusammen eine Familie gründen können. Ganz bestimmt wird niemand von uns auf den Gedanken kommen gegen irgendwelche Auflagen zu verstossen oder Gesetze zu brechen.
Doch müssen wir befürchten, das wir dies untersagt bekommen. Aus welchen Grund? Meiner Meinung nach eben auf Grund  einer  willkürlichen  Entscheidung. Es wird also irgend ein Beamter willkürlich über meine Zukunft entscheiden.
Das dürfte meinen emotionelen Ausbruch hier wohl erklären und ich möchte mich auch Gleichzeitig dafür entschuldigen, falls sich Jemand persönlich angegriffen fühlt.


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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #13 - 08.11.2007 um 19:53:05
 
Ich sehe mal wieder unnütze Diskussion ums geltende Recht , da wir auch schon (wieder mal) weit von der Sachebene weg sind:

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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