Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Gültigkeit der Verpflichtungserklärung (Gelesen: 3.079 mal)
katshumbari
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 25
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gültigkeit der Verpflichtungserklärung
07.11.2007 um 19:40:20
 
Hallo,

eine Bekannte möchte ihren Freund aus Ostafrika nächstes Jahr im Juni für 3 Monate einladen und schon jetzt das Visum beantragen, damit es auch wirklich zum Termin fertig ist.

Auf der ABH wurde gesagt, die Verpflichtungserklärung sei nur 6 Monate gültig. Damit wäre sie bei Einreise bereits abgelaufen.

Stimmt dies und wenn ja, was kann man tun, um das Visum trotzdem frühzeitig zu beantragen?

Grüße und Danke im Voraus für Euer Bemühen,
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lisa1908
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 12
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gültigkeit der Verpflichtungserklärung
Antwort #1 - 07.11.2007 um 20:06:59
 
Hallo,

bei uns war es so, dass wir bei der Beantragung des Visums eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben, aber das Visum dann erst 4 Monate später abgeholt haben. Mein Partner musste dann nochmal eine aktuelle Verpflichtungserklärung von mir abgeben, sonst hätte er dass Visum nicht in den Pass bekommen.
Ich war auch überrascht, weil ich dachte, die ist 6 Monate gültig.
Bei uns war es aber die deutsche Botschaft in St. Domingo/Dom.Rep.

LG;
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gültigkeit der Verpflichtungserklärung
Antwort #2 - 07.11.2007 um 20:55:33
 
Besuchervisum über 3 Monate ?
Da würde ich mich aber keinen großen Hoffnungen hingeben, daß so etwas genehmigt wird.
Wer hat denn schon 3 Monate Urlaub ?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Ernas
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gültigkeit der Verpflichtungserklärung
Antwort #3 - 07.11.2007 um 21:41:50
 
Saxonicus schrieb am 07.11.2007 um 20:55:33:
Besuchervisum über 3 Monate ?
Da würde ich mich aber keinen großen Hoffnungen hingeben, daß so etwas genehmigt wird.
Wer hat denn schon 3 Monate Urlaub ?

TS schrieb fuer 3 Monate, fuer den Rest gebe ich dir recht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Carina
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gültigkeit der Verpflichtungserklärung
Antwort #4 - 07.11.2007 um 22:11:48
 
Hallo,
eigentlich sollte die Verpflichtungserklärung 6 Monate ab Unterschrift gültig sein. Also könnte sie im Januar unterschrieben werden und sollte dann zur Visumserteilung noch reichen. Aber die Botschaften haben manchmal eigene Regeln. Vielleicht auch dorthin mal Kontakt aufnehmen.
Gruß Carina

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gültigkeit der Verpflichtungserklärung
Antwort #5 - 08.11.2007 um 07:36:22
 
katshumbari schrieb am 07.11.2007 um 19:40:20:
die Verpflichtungserklärung sei nur 6 Monate gültig. 
 

Die VE gilt und bleibt gültig, nur die Botschaft verlangt eine VE, die nicht älter als 6 Monate ist. Das ist der Unterschied.

DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema