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Aufenthaltgenehmigung in Pass? (Gelesen: 2.785 mal)
Walentina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch UND russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltgenehmigung in Pass?
07.11.2007 um 18:46:37
 
Hallo Leute,

ich habe mal wieder ein paar Fragen Zwinkernd

Und zwar:
Ich habe den neuen UNMIK-Pass von meinem Freund ENDLICH bekommen  Laut lachend

Jetzt ist es so, in dem alten Pass war seine (unbefristete) Aufenthaltsgenehmigung drin. In dem neuen natürlich noch nicht.

1) kann ich denn mit einer Vollmacht in die Ausländerbehörde gehen und das für ihn beantragen?

2) mein Schatz ist ja in Haft und wir haben ja die begründete Vermutung, dass er abgeschoben werden kann. Geben sie ihm dann überhaupt eine Aufenthaltgenehmigung? Oder rollen sie erst seinen Fall auf und entscheiden dann vielleicht gleich zu Gunsten einer Abschiebung? Ich weiß ja nicht, wie so etwas läuft, hatte ja noch nie mit der ABH zu tun...

Ah ja, und die "alte" Aufenthaltsgenehmigung lief auf seinen Ehenamen, jetzt hat er aber wieder seinen Geburtsnamen angenommen, daher der neue Pass...

LG, W.
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 07.11.2007 um 20:10:53
 
Walentina schrieb am 07.11.2007 um 18:46:37:
1) kann ich denn mit einer Vollmacht in die Ausländerbehörde gehen und das für ihn beantragen? 


Ja, das kannst Du.

Walentina schrieb am 07.11.2007 um 18:46:37:
2) mein Schatz ist ja in Haft und wir haben ja die begründete Vermutung, dass er abgeschoben werden kann. Geben sie ihm dann überhaupt eine Aufenthaltgenehmigung? 


Das ist von hier aus nicht zu beantworten. Es hängt von der Straftat ab, ob etwa ein Ausweisungsgrund besteht - und auch da gäbe es verschiedene Möglichkeiten: Es könnte der Tatbestand einer zwingenden oder einer Regel- oder auch "nur" einer Ermessensausweisung erfüllt sein. Dazu wäre dann jeweils einzelfallbezogen abzuwägen und zu entscheiden.  (siehe dazu §§ 53 bis 55 AufenthG )

In diesem Kontext wäre aber auch noch zu berücksichtigen, dass Dein Partner evtl. besonderen Ausweisungsschutz (NE und mehr als fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland?) genießt (§ 56 AufenthG ).

Angesichts einer so komplex zu beurteilenden Situation und in Unkenntnis des exakten Sachverhalts ist eine seriöse Antwort zu dieser Frage wirklich nicht möglich.

=schweitzer=
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 08.11.2007 um 06:05:57
 
schweitzer schrieb am 07.11.2007 um 20:10:53:
Angesichts einer so komplex zu beurteilenden Situation und in Unkenntnis des exakten Sachverhalts ist eine seriöse Antwort zu dieser Frage wirklich nicht möglich.
 


Wieder mal ist crossposting für dieses Phänomen verantwortlch.

Hier ist der Sachverhalt:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1194199048;revpost=yes;start...

schweitzer schrieb am 07.11.2007 um 20:10:53:
Es hängt von der Straftat ab, ob etwa ein Ausweisungsgrund besteht - und auch da gäbe es verschiedene Möglichkeiten: Es könnte der Tatbestand einer zwingenden oder einer Regel- oder auch "nur" einer Ermessensausweisung erfüllt sein. 


Wie bereits im anderen Thread in Antwort 4 angedeutet:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1194199048/4#4

Ich neige weiterhin zum § 53

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Walentina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch UND russisch
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Antwort #3 - 13.11.2007 um 17:07:47
 
Hallo Leute,

Das war eigentlich nicht meine Frage, sondern, ob meine Aktion mit der Aufenthaltsgenehmigung ERST RECHT die ABH auf seinen Fall sozusagen "ansetzt"? Oder wissen die es schon eh?

Danke Smiley

LG, W.
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 13.11.2007 um 18:13:58
 
Wenn dein Schatzi in Haft sitzt, wird es die ABH erfahren haben. Sie wird automatisch benachrichtigt.

proll
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Walentina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch UND russisch
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Antwort #5 - 13.11.2007 um 18:17:57
 
okay, dankeschön Smiley
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