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Scheidung und Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir (Gelesen: 6.834 mal)
yoruba
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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31.10.2007 um 15:33:27
 
Hallo,
ich habe da mal eine Frage und hoffe, jemand, der sich auskennt, kann mir weiterhelfen:

Ich bin von einem nigerianischen Mann geschieden, wie haben zusammen einen Sohn, der bald 7 Jahre alt wird.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir, Sorgerecht wurde geteilt.
Nach der Scheidung meinte mein Anwalt, ich brauche meinen Ex nicht zu fragen, wenn ich mit unserem Sohn nach Nigeria fliegen will (meine Freundin wohnt zur Zeit dort, da der Mann bei der Deutschen Botschaft arbeitet). Er will das nicht, da er meint, das er derjenige wäre, der seinem Sohn als Erster sein Land zeigen muss.

Da ich für unseren Sohn einen Reisepass beantragen muss, und der Ex aus den o.g. Gründen seine Vollmacht nicht gibt, die ich jetzt aber per Gericht angefordert habe (so viel ich weiß, setzen die für eine kurze Zeit dann das Sorgerecht für ihn aus), so daß ich auch ohne seine Unterschrift den Pass machen lassen kann, möchte ich wissen, wie das rechtlich aussieht.

Wer weiß Rat?
Vielen Dank und Gruß yoruba danke
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Mick
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Antwort #1 - 31.10.2007 um 15:37:38
 
Zitat:
möchte ich wissen, wie das rechtlich aussieht. 

Hoi,
wie soll das aussehen, wenn Du eine gerichtliche
Entscheidung erwirkst? Verstehe den Sinn der
Frage nicht, sorry.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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yoruba
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 31.10.2007 um 15:42:21
 
Also, ich habe ans Familiengericht geschrieben, das mein Ex keine Unterschrift auf der Vollmacht für einen Kinderreisepass gibt.
Man sagte mir bei der Stadt, das das Gericht dann für eine kurze Zeit das Sorgerecht aussetzt (oder auf das Gericht überträgt), damit ich ohne seine Zustimmung einen Pass machen lassen kann. Das wäre der Weg.

Wenn ich nun den Pass habe, kann ich ja eigentlich reisen. Der Punkt ist nur, ob ich das rechtlich kann, ohne sein Einverständnis.


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Antwort #3 - 02.11.2007 um 08:08:45
 
M. E. ist es für eine Passbeantragung doch allein entscheidend, wer das (alleinige) Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt, da ein Pass ja gerade dazu benötigt wird, den Aufenthaltsort zu verändern.
Bin leider kein Experte, hoffe, es weiss jemand besser und hat auch die richtige Erklärung dafür?
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Ralf
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Antwort #4 - 02.11.2007 um 09:37:43
 
Wassermann schrieb am 02.11.2007 um 08:08:45:
da ein Pass ja gerade dazu benötigt wird, den Aufenthaltsort zu verändern. 

Hauptsächlich ja wohl eher, um die Identität und die
Staatsangehörigkeit zu belegen. Dazu natürlich auch
zum Reisen.

Nebenbei: Da das Kind vermutlich neben der deutschen
auch die nigerianische StA besitzen dürfte, wird es zur
Einreise nach Nigeria einen nigerianischen Pass benötigen.
Ob den überhaupt die deutsche Mutter beantragen kann?

Für die Wiedereinreise nach Deutschland ist dann ein
deutscher Pass erforderlich.

Also wie auch immer: Das Kind wird beide Pässe brauchen,
egal mit welchem Elternteil es nach Nigeria reist. Also
wozu der Streit?
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Wassermann
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Antwort #5 - 02.11.2007 um 11:15:13
 
Ich glaube, das mit der Passpflicht war auch nicht mehr das Hauptproblem der Threadstellerin, sondern eher die Frage, ob die Erteilung eines Passes die Zustimmung/Unterschrift des Vaters voraussetzt.

@ Ralf: Ich wollte auch niemals behaupten, dass ein Pass nur zum Reisen taugt, sondern im Umkehrschluss verdeutlichen, dass eher das Reisen ohne Pass wohl nicht möglich ist. Dass er ansonsten natürlich in erster Linie zum Beleg von Identität und Staatsangehörigkeit dient, versteht sich von selbst!
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Antwort #6 - 02.11.2007 um 13:28:54
 
Hallo Ralf,

das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wieso braucht der Junge zwei Pässe, wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft hat?
Wenn ich mit ihm nach Nigeria reise, kann ich doch sicher über die niger. Botschaft ein Visum für uns erhalten?
Ob ich das Visum für ih bei geteiltem Sorgerecht bekomme, ist natürlich die zweite Frage. Dann verstehe ich nicht, wieso mein Ex sich so anstellt, wenn er hört, das ich mit dem Kind nach Nigeria reisen möchte. Wir sind gut untergebracht bei meinen deutschen Freunden, die in der deutschen Botschaft arbeiten. Wo scheint sein Problem zu sein?


An Wassermann: das hat nichts mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun, oder meinst du damit, das ich ohne sein Einverständnis nach Nigeria reisen kann und den Jungen mitnehmen?
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krebslein07
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Antwort #7 - 02.11.2007 um 13:43:42
 
Nochmal an alle hier: bitte nicht wundern, ich bin hier irgendwie mit zwei Namen im Forum: einmal krebslein und Yoruba, da ich mich zweimal angemeldet habe. Irgendwas ist hier falsch gelaufen, werde es ändern, sobald ich 5 Beiträge über krebslein geschrieben habe. Ist leider etwas verwirrend. Danke.
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Mick
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Antwort #8 - 02.11.2007 um 15:40:55
 
krebslein07 schrieb am 02.11.2007 um 13:43:42:
werde es ändern

Hoi,
hab's geändert. Dafür setze ich mal ausnahmsweise
Deine Postings auf 5, dann kannste weiter PN'en.
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Antwort #9 - 02.11.2007 um 19:38:23
 
krebslein07 schrieb am 02.11.2007 um 13:28:54:
Wieso braucht der Junge zwei Pässe, wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft hat? 

Niemand bezweifelt, dass er die deutsche Staatsange-
hörigkeit besitzt. Aber als eheliches Kind eines nigeria-
nischen Vaters besitzt er höchstwahrscheinlich (das
nig. StA-Gesetz habe ich nicht zur Hand) ebenfalls
die nigerianische Staatsangehörigkeit. Und ein nigeria-
nischer Staatsbürger wird von Nigeria kein Visum für
eine Einreise in einen fremden Pass bekommen, sondern
benötigt dazu einen nigerianischen Pass. Er würde ja
auch kein deutsches Visum in einen nigerianischen
Pass bekommen.

Grundsätzlich gilt: Eine Person, die mehrere Staatsange-
hörigkeiten besitzt, braucht zum Reisen zwischen den
Ländern, deren StA er besitzt, immer beide Pässe. Für
eine Reise in einen dritten Staat kann er sich aussuchen,
welchen Pass er benutzt.
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Antwort #10 - 05.11.2007 um 08:38:23
 
Ja, ich denke, dass Du als Inhaberin des Aufenthaltsbestimmungsrechts keine Zustimmung für die Passbeantragung benötigst, hoffe aber, dass sich dazu nochmal ein Experte äussert, denn sicher bin ich mir nicht.
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Antwort #11 - 07.11.2007 um 13:39:13
 
Hallo, ich hab mich bei einem befreundeten Nigerianer erkundigt, der meinte, das Kind brauche keinen nigerianischen Pass, sondern es reiche aus, wenn er ein Visum für Nigeria in seinem deutschen Pass hat.
Ob's stimmt, weiß ich nicht.
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