Die Antworten und die Informationen, die in diesem Forum gegeben wurden: Aufenthaltserlaubnis-EU fur die lebenspartner? sind falsch. Auf diesem Forum viele panelmembers geben an, daß Nicht-Europäer, die eine lebenspartnerschaft mit einem Europäer haben, in Deutschland nicht die EU-Rechte haben, wie in
EU-Gesetz 2004-38 angegeben.
Dieses ist nicht korrekt.
Nicht Europäer von Dritten Staaten, die in Deutschland wohnen und die ein "eingetragene lebenspartnerschaft" mit einem europäischen Bürger haben, haben ein "EU Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht", nach EU Gesetz 2004-38.
Ich bin ein Europäischer Bürger und ich wohne in Deutschland mit meinem "Lebenspartner" von Peru. Er hat ein "EU Aufenthaltkarte", das ihm in Deutschland gegeben wurde, basiert auf unserer Lebenspartnerschaft.
Diese Statuskarte gibt ihm alle Rechte, die ich als Europäer in Deutschland unter EU Gesetz 2004-38 habe.
Wir sind der lebende Beweis, daß die Informationen, die auf
diesem Forum gegeben wurden nicht korrekt waren.