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Urlaub ? (Gelesen: 8.410 mal)
bladeblacke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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17.09.2007 um 23:34:07
 
Hallo,

ich habe eine Frage. Uzw. würde ich gerne wissen, ob ich (Ungeklärter Ausländer, im besitz einer Duldung, kein Pass vorhanden) Urlaub machen darf.
Gibt es eine Möglichkeit dies beim Ausländeramt durchzusetzen ?

Situation:
Meine Freundin macht ein Auslandssemester in Australien und ich würde sie gerne dort besuchen. Am liebsten würde ich im Juni nächstes Jahr für 2
Monate nach Down Under.


Danke !

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Mick
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Antwort #1 - 17.09.2007 um 23:42:07
 
Hi,
geht doch gar nicht ohne Pass. Und wenn er einen
hätte, könnte er sicher die Ausreisepflicht erfüllen,
gell?
Kurz: Vergiss es.

Für Nachfrage: Nein, die ABH wird sicher keinen Pass
für die Reise ausstellen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Milena0311
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.09.2007 um 23:44:18
 
bladeblacke schrieb am 17.09.2007 um 23:34:07:
ich (Ungeklärter Ausländer, im besitz einer Duldung, kein Pass vorhanden) Urlaub machen darf.   


Hi...

Also ich versteh zwar nich allzu viel davon und bin nich vom Fach, aber eine Person mit Duldung (du wirst hier nur GEDULDET) und vor allem noch viel wichtiger OHNE Pass... Wie willst du da Urlaub machen??? Ohne Pass kommst du nirgends hin, außer wieder in deine Heimat... Also den Urlaub kannste 100 pro vergessen...

Ciao Milena!
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Milena0311 DiekleineCOOLE (allemalache@gmx.net)  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.09.2007 um 07:43:37
 
bladeblacke schrieb am 17.09.2007 um 23:34:07:
(Ungeklärter Ausländer, im besitz einer Duldung, kein Pass vorhanden)


bladeblacke schrieb am 17.09.2007 um 23:34:07:
Gibt es eine Möglichkeit dies beim Ausländeramt durchzusetzen ? 


das nenn ich aber mal dreist !!!

Eine ABH ist kein Reisebüro !!  Ärgerlich

bladeblacke schrieb am 17.09.2007 um 23:34:07:
Ungeklärter Ausländer,
 

Das solltest Du mal zuerst klären


DC
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 18.09.2007 um 09:00:06
 
bladeblacke schrieb am 17.09.2007 um 23:34:07:
ich habe eine Frage. Uzw. würde ich gerne wissen, ob ich (Ungeklärter Ausländer, im besitz einer Duldung, kein Pass vorhanden) Urlaub machen darf.
Gibt es eine Möglichkeit dies beim Ausländeramt durchzusetzen ?

Situation:
Meine Freundin macht ein Auslandssemester in Australien und ich würde sie gerne dort besuchen. Am liebsten würde ich im Juni nächstes Jahr für 2
Monate nach Down Under.


Nein, keine Chance.
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 18.09.2007 um 13:40:35
 
Ich muss meinen Vorrednern etwas widersprechen:

Klär deine Staatsangehörigkeit und lass dir dann von deinem Heimatstaat einen Pass ausstellen.
Alles weitere kann dann sicherlich mit der ABH besprochen werden.

proll
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Mick
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Antwort #6 - 18.09.2007 um 14:02:29
 
Zitat:
Alles weitere kann dann sicherlich mit der ABH besprochen werden. 



Hi,
was kann dann besprochen werden? Die Reise mit
Duldung?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 18.09.2007 um 14:04:15
 
Mick schrieb am 18.09.2007 um 14:02:29:
was kann dann besprochen werden? Die Reise mit
Duldung? 


Wir nennen das :  Die Rückreiseformalitäten besprechen.

Vielleicht bekommt er ja auch ein Visum für Australien !?

DC
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Mick
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Antwort #8 - 18.09.2007 um 14:09:04
 
Zitat:
Wir nennen das :  Die Rückreiseformalitäten besprechen.

Hi,
wir auch. Aber proll's Post klingt eher danach,
als hätte er den Part mit der Duldung überlesen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 18.09.2007 um 14:11:53
 
Mick schrieb am 18.09.2007 um 14:09:04:
als hätte er den Part mit der Duldung überlesen. 


das glaube ich eigentlich nicht, oder proll ?

DC
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bladeblacke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ungeklärt
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Antwort #10 - 18.09.2007 um 15:22:39
 
Danke für eure Antworten.

Aber ich verstehe nicht, wieso einige User hier meine Frage als dreist ansehen bzw. mir PN schreiben und meinen, dass es eine Frechheit sei überhaupt so eine Frage zu stellen.

Ich möchte vorwegnehmen, dass ich schon über 22 Jahre in Deutschland lebe und 24 Jahre alt bin.
Dass ich keinen Pass besitze ist nicht mein Verschulden. Ich wurde als Neugeborenes nicht im Libanon registriert.
Jedenfalls kommt noch hinzu, dass die Ausländerbehörde behauptet, dass ich nicht aus dem Libanon stamme sondern aus der Türkei. Dies erschwert mir natürlich einiges. Natürlich auch die Klärung meiner Identität.

Wie dem auch sei. Ich finde man sollte nach über 22 Jahren Aufenthalt in der Bundesrepublik ein wenig von der Welt sehen dürfen. Ohne, dass man gleich als dreist beschimpft wird.



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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 18.09.2007 um 15:53:18
 
bladeblacke schrieb am 18.09.2007 um 15:22:39:
Jedenfalls kommt noch hinzu, dass die Ausländerbehörde behauptet, dass ich nicht aus dem Libanon stamme sondern aus der Türkei. Dies erschwert mir natürlich einiges. Natürlich auch die Klärung meiner Identität.


wie das denn ? Ist doch eher eine Hilfe zur Klärung der Identität, denn ganz offensichtlich weiß die ABH mehr als Du !

bladeblacke schrieb am 18.09.2007 um 15:22:39:
Ich finde man sollte nach über 22 Jahren Aufenthalt in der Bundesrepublik ein wenig von der Welt sehen dürfen. 


Darfst Du auch. Du darfst nur nicht zurrückkommen. Du bist geduldet. Weißt Du, was das bedeutet ? Deshalb schrieb ich auch, dass Deine Forderung dreist ist.

Für die Klärung Deiner Identität bist Du verantwortlich und nicht in erster Linie die ABH. Sie ist auch nicht dafür zuständig dafür zu sorgen, dass Du etwas von der Welt siehst. Ich glaube, Du hast das System nicht verstanden.

DC
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Antwort #12 - 18.09.2007 um 15:59:11
 
@ DC

bist du der Meinung, Proll könnte nicht allein gegen Mick
posten?

Dass er deine Aufforderung zum Gegenpost braucht???

Einfache Antwort: NEIN

Er hat in der Vergangenheit immer wieder seine Bereitschaft
zum Schlagabtausch gezeigt.


Warum diese Wahrsagernummer

Zitat:
das glaube ich eigentlich nicht, oder proll ?

DC  


- was soll das?

Mir gehen diese Angriffe auf den "Boardfrieden" so was von
auf den Keks - das glaubst du gar nicht.

Das, was ihr als fachliche Diskussion bezeichnet, ist oft nichts
weiter als ein unsachlicher Angriff.
Fachliche Fragen werden nicht beantwortet, falsche Infos
nicht zurück genommen – man holt lieber das Phrasenschwein
aus dem Schrank.

WARUM KANN MAN NICHT EINFACH MAL EIN

UPPS – HAB ICH ANDERS AUSGELEGT BZW. VERSTANDEN –
ÜBER DIE TASTATUR BEKOMMEN?


Nö, wäre ja zu einfach. Da wird lieber seitenlang debattiert –
und Gift verspritzt.

Die Belange der Themenstarter gehen vergessen, die User
werden verunsichert.

Ich bin sicher nicht unparteiisch – sieh es mir nach – aber ich
sehe es auch mit den Augen eines normalen Users – da wird es
schwierig so was zu verstehen.

Mann sollte eins nicht aus den Augen verlieren:
Die Mitarbeit an/in diesem Board ist freiwillig – man wird nicht
zum Posten gezwungen.


Wenn man sich zum Antworten entschieden hat sollte die Ant-
wort höflich, inhaltlich korrekt und für die User verständlich sein.

Die Threads sollten nicht zum persönlichen Kriegsschauplatz
umfunktioniert werden.
Dafür gibt es andere Boards und auch Spiele.

Sorry, das musste jetzt mal raus.

Tippi


eins noch...      ich führe über dieses Post keine Diskussion !!!



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« Zuletzt geändert: 18.09.2007 um 16:15:46 von Tippi »  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Ulf
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Antwort #13 - 18.09.2007 um 16:03:36
 
bladeblacke schrieb am 18.09.2007 um 15:22:39:
Ich möchte vorwegnehmen, dass ich schon über 22 Jahre in Deutschland lebe und 24 Jahre alt bin.
Dass ich keinen Pass besitze ist nicht mein Verschulden. Ich wurde als Neugeborenes nicht im Libanon registriert.
Jedenfalls kommt noch hinzu, dass die Ausländerbehörde behauptet, dass ich nicht aus dem Libanon stamme sondern aus der Türkei. Dies erschwert mir natürlich einiges. Natürlich auch die Klärung meiner Identität.


Wir hatten das hier schon einige Male, daß die Türkei etliche aktuelle und frühere Bewohner des Libanon unabhängig von deren Wissen und Wollen als eigene Staatsbürger ansieht. Sie stellt im Zweifel dann auch einen Reisepaß aus; der aber berechtigt zunächst einmal eher zu Reisen in die Türkei.
Du solltest Dich erkundigen, ob für Dich eine Bleiberechtsregelung in Betracht kommt; das eher dann, wenn Du und die Deinigen nicht versucht haben, Deine Identität zu verschleiern.

Gruß, ULF
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Antwort #14 - 18.09.2007 um 16:40:42
 
@ bladeblacke

es wäre sicher hilfreich gewesen, alle Infos gleich beim
1. Posting zu schreiben. Hätte dann evtl (zumindest et-
was) Wirbel erspart  Cool
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