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Droht Abschiebung? (Gelesen: 5.097 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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16.09.2007 um 16:14:52
 
Mein Freund besitzt ein deutsches Reisedokument mit unbegrenztem Aufenthaltsrecht aber nicht die deutsche Staatsbürgerschaft.Er ist Assyrer,geboren im Libanon mit türkischen Eltern.
Weder die Türkei noch der Libanon erkennen ihn als Staatsbürger an.Somit hat er keinen Paß.Seit 21 Jahren lebt er nun in Deutschland.Inzwischen sitzt er leider in U-Haft und soll von Deutschland an die Schweiz ausgeliefert werden.Wird er nach einer eventuellen Haftstrafe nach Deutschland zurück kommen können? Oder droht ihm eine Abschiebung?
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.09.2007 um 18:49:49
 
1 schrieb am 16.09.2007 um 16:14:52:
geboren im Libanon mit türkischen Eltern.

Wer türkische Eltern hat ist Türke, egal, wo er geboren wurde. Er muss sich um eine Registrierung in den türkischen Registern bemühen.

1 schrieb am 16.09.2007 um 16:14:52:
Inzwischen sitzt er leider in U-Haft und soll von Deutschland an die Schweiz ausgeliefert werden

Wenn er ausgeliefert werden soll, wird er sicherlich ein schwerwiegendes Delikt begangen haben. Dann kann ihm auch die Ausweisung aus Deutschland drohen.

Ob es zu einer Abschiebung kommt, kann wohl derzeit niemand prognostizieren.

p.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.09.2007 um 18:59:03
 
1 schrieb am 16.09.2007 um 16:14:52:
Wird er nach einer eventuellen Haftstrafe nach Deutschland zurück kommen können? 


Das glaube ich weniger.
Als wird als Türke wohl oder übel zukünftig in der Türkei leben müssen.
Weshalb wird er ausgeliefert ?

DC
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 16.09.2007 um 19:08:05
 
Hi,
angenommen, die Angelegenheit in der Schweiz wirkt
sich nicht auf den Status in D. aus: Dann sollte er nicht
vergessen, eine verlängerte Wiedereinreisefrist zu be-
antragen (§ 51 Abs. 4 AufenthG).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Antwort #4 - 16.09.2007 um 21:47:46
 
Zitat:


Das glaube ich weniger.
Als wird als Türke wohl oder übel zukünftig in der Türkei leben müssen.
Weshalb wird er ausgeliefert ?

DC

Er hat aber noch nie in der Türkei gelebt,wurde im Libanon geboren!In der Schweiz soll er zusammen mit seiner Ex Freundin etwas gemacht haben was dort geklärt werden muß.Der Anwalt wartet noch auf die Akten.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 16.09.2007 um 21:49:05
 
Mick schrieb am 16.09.2007 um 19:08:05:
Hi,
angenommen, die Angelegenheit in der Schweiz wirkt
sich nicht auf den Status in D. aus: Dann sollte er nicht
vergessen, eine verlängerte Wiedereinreisefrist zu be-
antragen (§ 51 Abs. 4 AufenthG).

Wie und wo beantragt man so etwas?
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 16.09.2007 um 21:52:14
 
1 schrieb am 16.09.2007 um 21:49:05:
Wie und wo beantragt man so etwas?

den Antrag kann man bei der zuständigen ABH stellen, formloses Schreiben mit Begründung sollte reichen
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.09.2007 um 07:26:50
 
1 schrieb am 16.09.2007 um 21:47:46:
Er hat aber noch nie in der Türkei gelebt,wurde im Libanon geboren!


Das spielt im Falle einer Ausweisung keinerlei Rolle und schützt ihn nicht
vor einer Abschiebung. Vielleicht könnte er dann auch in den Libanon zurück !

DC
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Antwort #8 - 17.09.2007 um 07:41:13
 
Zitat:

den Antrag kann man bei der zuständigen ABH stellen, formloses Schreiben mit Begründung sollte reichen

Mit seinem Reisedokument konnte er aber doch bisher reisen wie er wollte ohne einen Antrag auf Einreise stellen zu müssen...........
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 17.09.2007 um 07:52:01
 
1 schrieb am 17.09.2007 um 07:41:13:
Mit seinem Reisedokument konnte er aber doch bisher reisen wie er wollte ohne einen Antrag auf Einreise stellen zu müssen........... 


Darum geht es gar nicht. Die AE erlischt Kraft Gesetz, wenn er länger als 6 Monate im Ausland bleibt. Schau doch mal in den Gesetzestext hinein. Den entsprechenden § hat man Dir doch genannt !


DC
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Antwort #10 - 17.09.2007 um 07:56:44
 
1 schrieb am 17.09.2007 um 07:41:13:
Mit seinem Reisedokument konnte er aber doch bisher reisen wie er wollte ohne einen Antrag auf Einreise stellen zu müssen...........  


Es geht nicht um das Dokument, das er hat, sondern darum, dass sein Aufenthaltstitel für Deutschland automatisch erlöschen würde, wenn er sich länger als sechs Monate außerhalb Deutschlands aufhält.

Im Falle, dass ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten im Ausländ wahrscheinlich bzw. nicht auszuschließen ist, muss bzw. kann vor Ausreise bei der ABH eine verlängerte Wiedereinreisefrist beantragt werden. - Das ist hier gemeint. (Wird die Antragstellung unterlassen oder dem Antrag nicht stattgegeben, muss man innerhalb der 6 -Monatsfrist wieder einreisen, sonst erlischt, wie gedagt der Aufenthaltstitel!)

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 18.09.2007 um 16:10:05
 
1 schrieb am 16.09.2007 um 21:47:46:
Er hat aber noch nie in der Türkei gelebt,wurde im Libanon geboren!In der Schweiz soll er zusammen mit seiner Ex Freundin etwas gemacht haben was dort geklärt werden muß.


Sollte er dort verurteilt werden, wird die Schweiz nach einer Haftstrafe eine Abschiebung versuchen, so sie denn ein Land findet, das ihn nimmt, zum Beispiel aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtung als eigenen Staatsbürger.

Gruß, ULF
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