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Reisen mit Fiktionsbescheinigung (Gelesen: 32.803 mal)
maki
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laie!


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Antwort #30 - 17.09.2007 um 13:47:32
 
Mia schrieb am 17.09.2007 um 13:34:32:
Können wir bzw. kann er denn nur mit dem "Zettel" verreisen? Weil der (gültige) Pass liegt ja momentan bei der ABH. Oder müssen wir den dann für den Urlaub erst wieder abholen? 


Der Pass (samt abgelaufener AE) muss dabeisein, sonst hilft die FB gar nix.
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Mia
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Antwort #31 - 17.09.2007 um 14:48:21
 
So,

also, mein Mann hat in der FB § 81 Abs. 4 AufenthG stehen.

Das schaut doch gut aus, oder.?

Wir müssen also jetzt den gültigen Pass mit abgelaufenem Aufenthalt bei der AB wieder abholen und diesen sowie diese FB mit dem og. Paragraph/Abs. 4 bereithalten und bekommen dann weder bei der Einreise noch bei der Ausreise Probleme???  :zweifel

Mia
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maki
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Antwort #32 - 17.09.2007 um 14:51:19
 
Mia schrieb am 17.09.2007 um 14:48:21:
Wir müssen also jetzt den gültigen Pass mit abgelaufenem Aufenthalt bei der AB wieder abholen und diesen sowie diese FB mit dem og. Paragraph/Abs. 4 bereithalten und bekommen dann weder bei der Einreise noch bei der Ausreise Probleme???

Ganz genau Smiley

Gruß,

maki
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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #33 - 26.09.2007 um 16:12:15
 
Hallo Mia,
es kann sein dass ihr in der Türkei erst bei der Abresie Probleme bekommt. Sie werden sich dumm anstellen und die Fiktionsbescheinigung nicht akzeptieren. Klärt es bitte zuerst beim Konsulat und verlangt was schriftliches bevor ihr in die Türkei einreist
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arakna
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Antwort #34 - 04.11.2007 um 13:08:37
 
Hallo . Ich nabe das gleische probleme . Fiktionsbescheinigung §81 abs 3 ,
Ich muss dringend reisen nah Ukraine aber habe angst - ich denke ich krige probleme bei wider einreisen in deutchland .
Ich habe noh mal telefoniert mit ausladerbehörde und habe antvont von schef auslanderbehörde- Was ich kann ausreisen mit diese paragraf .
Aber ich muss meine kind lasen hier in deutchland ,.
Was sol ich mahen wais ich nicht .  Traurig
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ronny
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Antwort #35 - 05.11.2007 um 09:25:35
 
arakna schrieb am 04.11.2007 um 13:08:37:
Was sol ich mahen wais ich nicht . 


Hallo,

welchen Aufenthaltstitel hast Du gehabt, und wann ist dieser abgelaufen ?

Wann hast Du einen Verlängerungsantrag gestellt ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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GaDDy
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Antwort #36 - 26.11.2007 um 22:41:36
 
:moin alle zusammen,

erstmal möchte ich ein Kommentar zu der Webseite hinzüfügen : es ist einfach toll was hier geleistet wird und das so viel Tipps und Hilfe angeboten wird  [beifall=beifall.gif]

Ich bin neu hier und habe ein ähnliches Problem, ich habe nun mehrere Themen über die FB gelesen, es geht um meine Hochzeit in Italien, die allerdings  in Januar geplant ist , nun hat meine Mutter eine FB bekommen in das angekreuzte Feld folgendes besagt: der Aufenthaltstitel gilt als fortbestehend §81 Abs.4 AufenthG. die FB gilt für die nächsten 6 Monate. Sie lebt und arbeitet schon über 6 Jahre in Deutschland und zahlt brav ihre Steuern Smiley nun hat sie einen Antrag auf Niederlassungerlabnis gestellt und muss jetzt warten bis die AB darüber entschieden hat.

So wie ich es verstanden habe, heisst es den Postings nach, gilt ihre Fiktionsbescheinung nur in Verbindung mit ihren Reisepass, mit dem sie nur in ihr Heimatland reisen darf. Da aber unser Heimatland nicht Italien ist, wird das wohl ein Problem, bei der Einreise wieder in Deutschland oder Abreise..
Das heisst es gibt keine andere Möglichkeiten , ausser ein Antrag auf Verlängurng der AE zu stellen für den zweitägigen Aufenthalt in Italien??

Lg und Danke für jede Antwort Smiley

:bisbald

Gaddy
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Daddy
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Antwort #37 - 26.11.2007 um 22:48:19
 
Hi ...

die FB nach 81.4 gilt als schengenwirksamer Titel in allen Schengenländern ... unabhängig, welches das Heimatland ist...

Einzige Bedingung ist, dass der Reisepass und der bisherige Aufenthaltstitel neben der FB mitgeführt werden ...

Gruß
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GaDDy
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Antwort #38 - 26.11.2007 um 23:00:36
 
Hi Daddy ,

vielen Dank für die schnelle Antwort Smiley
eine Frage habe ich noch, deshalb habe ich meine Antwort geändert, weil ich zuvor vergessen hatte zu fragen ob sie in Italien nur per Flug einreisen kann oder kann sie  auch mit dem Auto einreisen?


Gruß

GaDDy
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Daddy
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Antwort #39 - 27.11.2007 um 18:38:44
 
Hi ...

Das ist vollkommen egal ... nur um die Schweiz müsstet ihr einen Bogen machen, die erkennt die FB nicht an.

Gruß
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Antwort #40 - 28.11.2007 um 18:55:05
 
Zitat:
Inhaber einer Duldung zur Aussetzung der Abschiebung, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Fiktionsbescheinigung (vorläufige Aufenthaltsgenehmigung) müssen ein Visum beantragen.


Quelle http://www.botschaft-frankreich.de/konsulate/article.php3?id_article=81

Ist die Info eigentlich veraltet?

(Wie auch die anderen Aufenthaltstitel, die da auf der Seite erwähnt werden.)
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Daddy
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Antwort #41 - 28.11.2007 um 18:59:38
 
Abrakadabra schrieb am 28.11.2007 um 18:55:05:
Ist die Info eigentlich veraltet? 


Hi ... die Info ist definitiv veraltet ... erstens fehlt die NE als AT und 2. ist die FB nach 81.4 seit Mitte 2005 als schengenwirksamer AT anerkannt.

Daddy
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Abrakadabra
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Antwort #42 - 28.11.2007 um 23:33:00
 
Daddy schrieb am 28.11.2007 um 18:59:38:

FB nach 81.4 seit Mitte 2005 als schengenwirksamer AT anerkannt.


das ist gut zu wissen... die Seite der französischen Nachbarn hat mich etwas verunsichert.  Augenrollen
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Antwort #43 - 29.11.2007 um 00:24:55
 
Daddy schrieb am 27.11.2007 um 18:38:44:
Hi ...

Das ist vollkommen egal ... nur um die Schweiz müsstet ihr einen Bogen machen, die erkennt die FB nicht an.

Gruß



hi Daddy,

Dankeschön! Smiley

ich möchte ja nicht nerven, aber kann man sich denn diese Bestimmung irgendwo schriftlich geben lassen? Beglaubigen lassen , so dass es deutlich wird , das diese Reglung auch rechtskräftig ist? Falls die italiener es nicht verstehen.. ich habe irgendwie bedenken , mag sein das rechtlich das Reisen gestattet ist , aber was wenn es nicht klappt und dann können sie nicht zur meine Hochzeit erscheinen , absagen ist wohl schlecht, ist ja kein Termin beim Zahnarzt  Smiley alternativ wäre  wohl nur das abwarten da.. bis sich ihr Aufenthaltstitel gergelt hat, aber wer weiß wohl wie lang das noch dauert?  Griesgrämig

so wie ich es jetzt erfahren habe ist mein kleiner Bruder auch davon betroffen , weil nämlich auch er die selbe FB bekommen hat  Griesgrämig
Zweites Problem ,jetzt steht auch Weihnachten vor der Tür und sie möchten auch die Familie besuchen und über Slowenien kommt man nicht drum herrum um ans gewünschte Ziel zu gelangen..bzw. Bosnien & Makedonien, so wie vielen balkanern wird es denen wohl bekannt sein , dass  an der slowenischen Grenze sich die Beamten immer komisch anstellen.. ich weiss ja net, ich möchte die beiden nicht einfach ins offene Messer laufen lassen..

ich werd einfach nicht klug, ich weiss das die ABH alles nachprüfen muss , bevor das langfristige Visum kommt, aber mit der FB haben sie Angst zu reisen , wenn sie dann an der Grenze stehen und dann es plötlich heißt "NÖ hier kommste ned rein" und dann dürfen sie 1000 von km wieder zurück fahren ..dann kann man sich meine Hohzeit und ihren Urlaub abschmincken.. Gäbe es doch eine andere Alternitve dazu ,sowas ähnliches wie ein Reisevisum dann gäbe es diese Probleme gar nicht..

So genug gejammert hoffe auf Antworten Durchgedreht

LG

GaDDy
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Antwort #44 - 29.11.2007 um 11:26:33
 
GaDDy schrieb am 29.11.2007 um 00:24:55:
..., aber kann man sich denn diese Bestimmung irgendwo schriftlich geben lassen? Beglaubigen lassen , so dass es deutlich wird , das diese Reglung auch rechtskräftig ist? Falls die italiener es nicht verstehen..

Also wenn du schriftlich bestätigt haben möchtest, dass Italien die Bestimmungen des SDÜ / SGK nebst dessen Anlagen anwendet, dann solltest du am besten eine italienische Auslandsvertretung kontaktieren (gibt jede Menge GKs). Zwinkernd

GaDDy schrieb am 29.11.2007 um 00:24:55:
Zweites Problem ,jetzt steht auch Weihnachten vor der Tür und sie möchten auch die Familie besuchen und über Slowenien kommt man nicht drum herrum um ans gewünschte Ziel zu gelangen..bzw. Bosnien & Makedonien, so wie vielen balkanern wird es denen wohl bekannt sein , dass  an der slowenischen Grenze sich die Beamten immer komisch anstellen.. ich weiss ja net, ich möchte die beiden nicht einfach ins offene Messer laufen lassen..

Wenn die fast vollständige Anwendung des Schengenbesitzstandes für die Beitrittsstaaten tatsächlich zum 21.12.07 kommt, dann kann man mit der FB auch via Slowenien reisen.
Die schriftliche Bestätigung müsstest du dir dann eben von einer slowenischen Auslandsvertretung besorgen.

Gruß
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