Hallo,
ich häng' meine Frage einfach mal mit hier an und hoffe, dass es so richtig ist.
Mein Mann (Türke) ist im Februar 2005 hier im Zuge des FZV zu mir (Deutsche) eingereist.
Im August haben wir fristgerecht die Verlängerung seines Aufenthalts beantragt.
Nun ist der Pass bei der
ABH, der Aufenthalt für meinen Mann schon am 12. September abgelaufen.
Wir haben eine Fiktionsbescheinigung bekommen, worin steht, dass der Aufenthalt damit wie bisher bis auf Weiteres fortbesteht.
Bereits im Frühjahr haben wir unseren Urlaub nach Marmaris/Türkei gebucht. Am 08. Oktober soll's losgehen.
Beim heute mit der
ABH geführten Telefongespräch stellte sich heraus, dass es wahrscheinlich bis zum Abreisetermin mit der Verlängerung des Aufenthaltstitels nicht klappt.
Die Mitarbeiterin sagte aber, dass eine Aus- und (ganz wichtig!) wieder Einreise mit der Fiktionsbescheinigung "kein Problem" und somit möglich ist.
Nach dem Lesen dieses Treads kommen mir doch erhebliche Zweifel!
Was stimmt denn nun?
Sollen wir unsere Reise lieber Stornieren?
Auf baldige, fachkundige Antwort hofft
Mia