Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Reisen mit Fiktionsbescheinigung (Gelesen: 32.806 mal)
ritza
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Reisen mit Fiktionsbescheinigung
03.09.2007 um 15:55:13
 
Ich bin Türke und (nachdem ich die Verlaengerung verpasst habe) lebe mit einer Fiktionsbscheinigung. Ich werde in den naechsten Tagen die AE verlaengert bekommen. Ich bin 3 mal mit der FB nach der Türkei gereist, ohne probleme (ausser dass machmal Grenzbeamte unsicher waren und ihren Chefs gefragt haben). Heute aber musste ich aber von Flughafen in Istanbul von wo ich nach Köln fliegen wollte, zurückkehren weil die THY Angestellte mich mit der FB nicht fliegen lassen wollten. Auch eine Rückfrage in Deutschland ergab dass ich damit nicht einreisen könne. Die Frage ist immer noch nicht beantwortet, wie es mit dem Ein- und Ausreisen ist, können wir oder dürfen wir nicht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #1 - 03.09.2007 um 16:04:17
 
ritza schrieb am 03.09.2007 um 15:55:13:
Ich bin Türke und (nachdem ich die Verlaengerung verpasst habe) lebe mit einer Fiktionsbscheinigung. Ich werde in den naechsten Tagen die AE verlaengert bekommen. Ich bin 3 mal mit der FB nach der Türkei gereist, ohne probleme (ausser dass machmal Grenzbeamte unsicher waren und ihren Chefs gefragt haben). Heute aber musste ich aber von Flughafen in Istanbul von wo ich nach Köln fliegen wollte, zurückkehren weil die THY Angestellte mich mit der FB nicht fliegen lassen wollten. Auch eine Rückfrage in Deutschland ergab dass ich damit nicht einreisen könne. Die Frage ist immer noch nicht beantwortet, wie es mit dem Ein- und Ausreisen ist, können wir oder dürfen wir nicht?


Mit einem ARB-Recht darfst Du reisen, mit einer FB, die die Fortgeltung des bisherigen Aufenthaltstitels bescheinigt auch, mit allem anderen nicht. Soweit die Theorie. In der Praxis empfehlen wir grundsätzlich nicht mit einer FB zu reisen, denn die Fluggesellschaften lassen Dich ggf. trotzdem stehen.

Als Vielreisender darf man die Verlängerung der AE halt nicht verpennen.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #2 - 03.09.2007 um 16:15:37
 
ritza schrieb am 03.09.2007 um 15:55:13:
Ich bin 3 mal mit der FB nach der Türkei gereist, ohne probleme (ausser dass machmal Grenzbeamte unsicher waren und ihren Chefs gefragt haben). Heute aber musste ich aber von Flughafen in Istanbul von wo ich nach Köln fliegen wollte, zurückkehren weil die THY Angestellte mich mit der FB nicht fliegen lassen wollten. Auch eine Rückfrage in Deutschland ergab dass ich damit nicht einreisen könne. Die Frage ist immer noch nicht beantwortet, wie es mit dem Ein- und Ausreisen ist, können wir oder dürfen wir nicht?

1. Den Thread den du da ausgegraben hast, ist über zwei Jahre alt, seitdem hat sich einiges in dieser Hinsicht geändert...
2. Was für eine FB hast du? Mit einer FB nach §81 Abs 4 dürftest du reisen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.456

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #3 - 03.09.2007 um 16:19:59
 
Ich habe da mal einen eigenen Thread eröffnet.

Ned die Leichen wiederbeleben.  Augenrollen

Gruß
Tippi
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
ritza
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #4 - 03.09.2007 um 16:29:46
 
Sorry, Anfaengerfehler... Ich habe §81 Abs 3 das allerdings besagt dass "der Aufenthalt (gilt) als erlaubt"
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #5 - 03.09.2007 um 16:34:38
 
ritza schrieb am 03.09.2007 um 16:29:46:
Ich habe §81 Abs 3 das allerdings besagt dass "der Aufenthalt (gilt) als erlaubt"

Der Aufenthalt hat als erlaubt gegolten als du dich noch in D aufgehalten hattest, allerdings hast du deinen Aufenthalt durch die Ausreise selbst beendet Griesgrämig

Du wirst du wohl einen Antrag auf ein Visum bei der Botschaft stellen müssen.

Was für eine AE (§§) hattest du denn vor der FB?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ritza
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #6 - 03.09.2007 um 16:48:04
 
AE nach Para. 36, mit einer Bemerkung "Die AE berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung gemäss Para. 105 Abs. 2 AufenthG."

Du magst Recht haben, aber ich verstehe trotzdem nicht wie ich 3 mal aus-und einreisen konnte. Ausserdem wurde mir im Ausländeramt klar bestätigt dass ich ausreisen und wieder einreisen könnte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #7 - 03.09.2007 um 16:54:46
 
ritza schrieb am 03.09.2007 um 16:48:04:
AE nach Para. 36

Hast du ein Kind in D?
Oder kam bei dir eine besondere Härte zum tragen?


Hattest du länger als 1 Jahr beim selben Arbeitgeber gearbeitet?
Mit anderen Worten, kommt bei dir ARB1/80 zum tragen?

ritza schrieb am 03.09.2007 um 16:48:04:
Du magst Recht haben, aber ich verstehe trotzdem nicht wie ich 3 mal aus-und einreisen konnte. Ausserdem wurde mir im Ausländeramt klar bestätigt dass ich ausreisen und wieder einreisen könnte.

Irren ist menschlich, die Behörden (Bundespolizei) haben einen (drei?) Fehler gemacht und dich wieder rein gelassen.
Wie die ABH dazu kommt dir das zu bestätigen verstehe ich nicht ganz...
Vielleicht ging man davon aus, das deine FB nach §81 (4) erteilt wurde.
Du hattest "Glück", aber das nutzt dir jetzt leider auch nichts mehr Griesgrämig

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #8 - 03.09.2007 um 18:37:50
 
ritza schrieb am 03.09.2007 um 15:55:13:
Ich bin Türke...

ritza schrieb am 03.09.2007 um 16:29:46:
Sorry, Anfaengerfehler... Ich habe §81 Abs 3 das allerdings besagt dass "der Aufenthalt (gilt) als erlaubt"


Du bist Türke und hast eine FB nach § 81 Abs. 3 AufenthG???  Schockiert/Erstaunt

Zitat:
§ 81 Beantragung des Aufenthaltstitels
[...]
(3) Beantragt ein Ausländer, der sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, ohne einen Aufenthaltstitel zu besitzen, die Erteilung eines Aufenthaltstitels, gilt sein Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt. Wird der Antrag verspätet gestellt, gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde die Abschiebung als ausgesetzt.

(4) Beantragt ein Ausländer die Verlängerung seines Aufenthaltstitels oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend.


Sorry ... aber ein visumspflichtiger Ausländer kann keine FB nach § 81 Abs. 3 bekommen, da sich dieser Absatz nur auf visumsfreie bezieht. Ausstellungsfehler?
Fakt ist aber, eine FB nach § 81 Abs. 3 berechtigt nicht zur Wiedereinreise ins Schengengebiet.

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #9 - 03.09.2007 um 18:42:58
 
Daddy schrieb am 03.09.2007 um 18:37:50:
Sorry ... aber ein visumspflichtiger Ausländer kann keine FB nach § 81 Abs. 3 bekommen, da sich dieser Absatz nur auf visumsfreie bezieht. Ausstellungsfehler? 

Seine AE war abgelaufen, er hat den Antrag erst danach gestellt.

Gruß,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #10 - 03.09.2007 um 18:51:40
 
maki schrieb am 03.09.2007 um 18:42:58:

Seine AE war abgelaufen, er hat den Antrag erst danach gestellt.

Gruß,

maki

Na und ... dann gibts trotzdem keine 81.3 ... die ist ausschließlich für visumsfreie gedacht ... schau dir bitte nochmal den Gesetztestext an ... Zitat:
Beantragt ein Ausländer, der sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, ohne einen Aufenthaltstitel zu besitzen


Und mit abgelaufenem AT kann er kaum rechtmäßig sein.

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #11 - 03.09.2007 um 19:00:01
 
Danke für den Hinweis Daddy!

Wenn ich mir die VAH des BMI ansehe, bekomme ich den Eindruck, dass nur eine FB nach §81 Abs. 5 hätte ausgestellt werden dürfen, diese wirkt sich aber genauso wie die §81 Abs. 3 aus, zumindest was die wiedereinreise betrifft.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #12 - 03.09.2007 um 19:07:03
 
maki schrieb am 03.09.2007 um 19:00:01:
Danke für den Hinweis Daddy!

Wenn ich mir die VAH des BMI ansehe, bekomme ich den Eindruck, dass nur eine FB nach §81 Abs. 5 hätte ausgestellt werden dürfen, diese wirkt sich aber genauso wie die §81 Abs. 3 aus, zumindest was die wiedereinreise betrifft.

Hi Maki ...

sorry wenn ich nochmal korrigiere ... 81.5 ist nur die Form, nicht aber der Inhalt ... Zitat:
(5) Dem Ausländer ist eine Bescheinigung über die Wirkung seiner Antragstellung (Fiktionsbescheinigung) auszustellen.
Auch ist auf den entsprechenden Vordrucken nur 81.3 und 81.4 vorgesehen ...

Daddy

Edit: Lies dir mal die Ziff. 81.4.2.1 ff. der VAH durch ...
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #13 - 03.09.2007 um 19:14:39
 
Danke nochmals, ich war etwas verwirrt von 81.4.2.3   Schockiert/Erstaunt



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Antwort #14 - 03.09.2007 um 19:24:53
 
maki schrieb am 03.09.2007 um 19:14:39:
Danke nochmals, ich war etwas verwirrt von 81.4.2.3   Schockiert/Erstaunt


Kann passieren, hilft aber dem TS nicht wirklich ...

Wie ich es lese, hat er die Verlängerung der AE deutlich zu spät gestellt (entgegen VAH 81.4.2.3) und die ABH hat -warum auch immer- eine FB nach 81.3 erteilt ... eigentlich war er ausreisepflichtig und maximal eine Duldung hätte erteilt werden dürfen ...

@ritza ... wie lange lag zwischen Ablauf der AE und Verlängerungsantrag?

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema