Hallo Forum-Teilnehmer!
Gestern Abend habe ich aus diversen Medien erfahren, dass die große Koalition neue Änderungen zum Einwanderungsgesetz beschlossen hat. In zwei Kernpunkten ändert sich die Lage der ausländischen Fachkräfte.
Zu einem, werden die Arbeitnehmer aus allen zwölf neuen EU-Ländern (inkl. BG und RO) für diverse Branchen (wie bspw. Maschinenbau) ohne Vorrangprüfung zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen.
Zum anderen, können, schon ab dem 1. Oktober 2007, alle ausländischen Studenten mit dem deutschen Hochschulabschluss, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und Fachrichtung, ebenso ohne Vorrangprüfung eine Tätigkeit in der Bundesrepublik ausüben. Diese Regel gilt erstmal für drei Jahre.
Nun die Frage. Ich, BWL-Student aus Estland, gebe meine Diplomarbeit Ende September an der Uni ab. Ab 1.10 will ich eine Tätigkeit aufnehmen. Ein Vertrag liegt vor und wurde bereits von beiden Seiten unterschrieben. Eine Arbeitsberechtigung-EU liegt immer noch nicht vor, ich und mein Arbeitgeber wollen aber in Kürze einen entsprechenden Antrag stellen.
Frage: Ist das hinsichtlich der neuen Beschlüsse überhaupt notwendig? Wie sieht die formelle Procedere jetzt in meinem konkreten Fall aus?
Ich kann mir vorstellen, dass diverse Mitarbeiter der Arbeitsagenturen und Ausländerbehörden in Anbetracht der aktuellen Situation noch keine konkreten Anweisungen erhalten haben. Trotzdem wäre ich für jeden Hinweis äußerst dankbar.
Besten Dank und Viele Grüße,
G. T.
Online-Quellen:
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/688/129469/http://www.zeit.de/2007/35/Argument-Zuwanderunghttp://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,501736,00.htmlhttp://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EAC784C4D8A51436EAC...