Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
FZF zur Geburt unseres Kindes (Gelesen: 6.097 mal)
yahiya
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF zur Geburt unseres Kindes
22.08.2007 um 14:56:56
 
Hallo,
ich hatte schon einmal geschrieben:
Ich, deutsch, Studentin bin im 6. Monat schwanger. Mein Mann (Orfi-Heirat) ist Ägypter. Wir beide freuen uns sehr auf unser Kind und ich möchte nach der Geburt auch mindestens das erste Jahr in Ägypten leben. Nur die Geburt und das Wochenbett einschließlich der Vorsorgeuntersuchungen möchte ich hier in Deutschland gemeinsam mit meinem Mann erleben, wegen Geburtshaus und meinem eigenen Zuhause.
Bei meiner letzten Nachfrage wurde mir eindringlich zum Ehegattennachzug geraten. Ich dachte bis dahin, eigentlich könnte dies auch mit Touristenvisum geschehen. Nun sind seine Papiere endlich vollständig und auf dem Weg hierher. Bescheid wissen also: deutsche Botschaft, Standesamt und ABH. Und eigentlich möchte ich jetzt auch dringend richtig heiraten und bin sozusagen schon auf dem Sprung nach Ägypten. Nun hat Köhler aber gestern das neue Zuwanderungsgesetz abgesegnet und damit wird das alles ziemlich unwahrscheinlich (wenigstens in den nächsten drei Monaten): Zur Zeit habe ich quasi gar kein Einkommen, ab Oktober Hartz IV und er kann kaum Englisch, geschweige denn Deutsch, da ich Arabisch kann. Nun wiß ich gar nicht mehr was wir machen sollen: Einfach die Heirat und FZF weiter durchziehen oder doch lassen und Touristenvisum (für drei Monate???) oder gar irgendwas mit Studienaufenthalt? Bitte helft uns, mein Weinen hört sonst gar nicht mehr auf.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zur Geburt unseres Kindes
Antwort #1 - 22.08.2007 um 15:19:11
 
Ganz verstehe ich deinen Sachverhalt nicht.

Im Moment bist du Studentin in Deutschland. Im Oktober ALG II Bezieher und möchtest aber nach der Geburt wieder in Ägypten leben; wie soll das legal gehen?

Jetzt deine Frage: Was ist besser Heirat in Ägypten und dann FZF oder Besuchervisum?

Wer macht den bei einem Besuchervisum die VE? Bei dir als Studentin sieht das etwas mager aus.

So wie ich die Sache einschätze, klappt das Visum zur FZF aufgrund der fehlenden Voraussetzungen nicht. Und bei einem Besuchervisum wäre die Rückkehrbereitschaft deines Verlobten zu prüfen; da ist eine Prognose immer schwer, tendiere aber auch hier zu einem "eher ablehnend".

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
yahiya
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zur Geburt unseres Kindes
Antwort #2 - 22.08.2007 um 16:16:05
 
Äh sorry, ist wohl im falschen Thema gelandet. Sollte eigentliche zu Ehe und Familie, hab aber leider keine Ahnung, wie ich das dort hinkriege.

@Trixie:
Was genau ist denn nicht ganz legal? Studentin sein und schwanger?
Oder ALG II im Urlaubssemester wegen Schwangerschaft?
Die Moralkeule hab ich die letzten Monate beim besten Willen schon von genügend Leuten serviert bekommen, darauf würde ich gerne wenigstens in diesen Forum verzichten!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zur Geburt unseres Kindes
Antwort #3 - 22.08.2007 um 16:25:30
 
yahiya schrieb am 22.08.2007 um 16:16:05:
Was genau ist denn nicht ganz legal? Studentin sein und schwanger?


nein, im Ausland leben und ALG II beziehen. Das war von Dir aber wohl sowieso nicht so angedacht.

Wenn das Kind da ist, geht FZF zum Kind auch weiterhin ohne Sprachkenntnisse und ohne LU. Allerdings sollte vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung gemacht werden (ggf. an der dt. Botschaft/Konsulat) und dann nach der Geburt eine Geburtsurkunde mit dem Vater drin. Das spart Euch später evtl. einen Haufen Laufereien.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
yahiya
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zur Geburt unseres Kindes
Antwort #4 - 22.08.2007 um 16:30:02
 
Ich weiß, aber wie gesagt geht es eben eigentlich gar nicht um eine FZF mit anschließender AE, sondern eben darum, daß er bei der Geburt und in den ersten Wochen bei uns ist, bevor wir gemeinsam nach Ägypten gehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
shibumi
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 141

im schwarzen Wald, Germany
im schwarzen Wald
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zur Geburt unseres Kindes
Antwort #5 - 22.08.2007 um 16:31:23
 
Touristenvisum für 3 Monate ... unentschlossenglaube kaum, daß für so einen langen Zeitraum
das Visum für touristische Zwecke erteilt wird.
Außerdem muß für die Dauer des Aufenthaltes Deines Gatten eine VE ( Verpflichtungserklärung ) durch eine finanziell potente Person bei der ABH abgegeben werden. Eine Reisekrankenversicherung (income-Versicherung ) für
die Aufenthaltsdauer ist ebenfalls notwendig.
LG, shibumi
Zum Seitenanfang
  

Wer kämpft, kann verlieren.&&Wer nicht kämpft, hat schon verloren.&&B. Brecht
dth62f95@yahoo.com  
IP gespeichert
 
APP
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zur Geburt unseres Kindes
Antwort #6 - 22.08.2007 um 16:34:15
 
"Ich, deutsch, Studentin bin im 6. Monat schwanger"

--> So wie ich es verstanden habe, ist yahiya eine Deutsche und würde ALG 2 in Deutschland beziehen, oder?!  hä?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zur Geburt unseres Kindes
Antwort #7 - 22.08.2007 um 16:43:07
 
yahiya schrieb am 22.08.2007 um 16:16:05:
Äh sorry, ist wohl im falschen Thema gelandet. Sollte eigentliche zu Ehe und Familie, hab aber leider keine Ahnung, wie ich das dort hinkriege.


Das kannst du nicht selbst - hab's mal verschoben für dich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zur Geburt unseres Kindes
Antwort #8 - 22.08.2007 um 17:03:38
 
Muleta schrieb am 22.08.2007 um 16:25:30:
nein, im Ausland leben und ALG II beziehen. Das war von Dir aber wohl sowieso nicht so angedacht.  

Da schreibt sie aber etwas anderes:

yahiya schrieb am 22.08.2007 um 14:56:56:
ich möchte nach der Geburt auch mindestens das erste Jahr in Ägypten leben. Nur die Geburt und das Wochenbett einschließlich der Vorsorgeuntersuchungen möchte ich hier in Deutschland gemeinsam mit meinem Mann erleben,

yahiya schrieb am 22.08.2007 um 16:16:05:
ALG II im Urlaubssemester  

Du bist doch weiter als Studentin immatrikuliert oder nicht?

yahiya schrieb am 22.08.2007 um 16:16:05:
Die Moralkeule hab ich die letzten Monate beim besten Willen schon von genügend Leuten serviert bekommen,

Das ist nicht meine Absicht; mir war nur das von dir geschilderte Sachverhalt nicht ganz eindeutig.

yahiya schrieb am 22.08.2007 um 16:16:05:
Was genau ist denn nicht ganz legal? Studentin sein und schwanger?  

Weder das eine noch das andere; doch deine weiteren Ausführungen haben für mich anders geklungen.

Wenn du einen VE Geber mit entsprechender Bonität hast, dann kann dein Verlobter jederzeit ein Besuchervisum beantragen.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
yahiya
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zur Geburt unseres Kindes
Antwort #9 - 22.08.2007 um 17:14:22
 
Genau, Sachverhalte klären, ist genau was Sachbearbeiter tun!
Wann schließt denn Dein Amt, damit Du endlich den Computer verläßt? Merkst Du gar nicht, daß ich ein ganz anderes Problem habe, als dieses blöde ALG?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zur Geburt unseres Kindes
Antwort #10 - 22.08.2007 um 17:37:14
 
yahiya schrieb am 22.08.2007 um 17:14:22:
Wann schließt denn Dein Amt, damit Du endlich den Computer verläßt?

Ich bin weder von einem Amt, noch lasse ich mir vorschreiben, wann ich den Computer verlasse. Dass du in deiner momentanen Phase gereizt bist, kann ich durchaus verstehen; doch das habe nicht ich zu verantworten oder tragen.  Ärgerlich

yahiya schrieb am 22.08.2007 um 17:14:22:
Merkst Du gar nicht, daß ich ein ganz anderes Problem habe,

Das merke ich sehr wohl. Aber scheinbar merkst du nicht, dass deine Wunschvorstellung nur schwer möglich ist. Hilfestellungen hast du hier und auch in den damals von dir eröffneten Thread ausreichend erhalten; sie anzuwenden bleibt dir alleine überlassen.

Warum soll man hier mit Worten eine Eventualmöglichkeit schön reden, wenn die Realität ganz anders aussieht; damit ist dir sicherlich auch nicht geholfen.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zur Geburt unseres Kindes
Antwort #11 - 22.08.2007 um 17:56:33
 
yahiya schrieb am 22.08.2007 um 17:14:22:
Genau, Sachverhalte klären, ist genau was Sachbearbeiter tun!

Nö, nicht nur diese,
sondern unter anderem auch die User dieses Forums, die auf die Informationslage angewiesen sind, wenn sie Dir sinnvolle Ratschläge / Informationen geben wollen.
Moralische Fragen kommen auch meist erst ins Spiel, wenn es mehr als grenzwertig wird.
Und davon ist ja bei Deiner Frage an keiner Stelle die Rede.

Aber Du wirst nicht an dem vorbeikommen, was Dir hier schon geschrieben wurde. Jede andere Aussage wäre mindestens unredlich.

M.a.W. FZF ist in der Kürze der Zeit ebenso unrealistisch, wie ein längerfristiges Besuchsvisum, wenn Lebensunterhalt und Rückkehrbereitschaft fragwürdig sind.
(Zur FZF muss ich einschränkend sagen, dass da Infos über die bisherigen einleitenden Schritte fehlen.)

Gruß,
Zeppelin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zur Geburt unseres Kindes
Antwort #12 - 22.08.2007 um 19:32:42
 
Zeppelin schrieb am 22.08.2007 um 17:56:33:
FZF ist in der Kürze der Zeit ebenso unrealistisch
Wieso FZV ?? Höchstens wenn das Kind da ist. Und nur dann, wenn das Kind in Deutschland lebt. (FZV zum Kind) Ich kann mir nicht vorstellen, das eine Orfi-Heirat, als Ehe in Deutschland angesehen wird. Nicht mal in Egypt, gilt die Orfi Ehe als Ehe ! Zumindest nicht von Staatlicher Seite.  Man kann aber damit höchstens als Ägypter zb. mit einer Frau, in einem Hotel absteigen. (Was bei nicht verheirateten, verboten ist) Also gesellschaftlich ist die schon toleriert. Aber rechtlich, kann man auch in Egypt, nichts daraus ableiten !! Kinder gelten als Unehelich, wenn man nicht durch Zufall den Mann vom Standesamt kennt, oder bestechen kann.

Also fassen wir zusammen:

FZV zur Ehefrau, ist nicht möglich, da nicht verheiratet.
FZV zum Kind erst dann möglich, wenn Kind geboren ist.
Besuchervisum ist evt. möglich, wenn Bonität vorhanden ist.
Selbst wenn die Vorhanden "wäre", sehe ich auch mit VE, praktisch keine Chancen für ein Schengen Visum in Kairo.

"Harra" würde ich sagen !


Ma Salama
Michael

PS : Zusätzlich kann das FZV  nicht nur wegen "Keinen Sprachkenntnissen " auch wegen fehlenden Unterhalt abgelehnt werden. (Neues Gesetz)
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 22.08.2007 um 19:47:35 von Mikael321 »  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zur Geburt unseres Kindes
Antwort #13 - 22.08.2007 um 19:57:04
 
Mikael321 schrieb am 22.08.2007 um 19:32:42:
Zusätzlich kann das FZV  nicht nur wegen "Keinen Sprachkenntnissen " auch wegen fehlenden Unterhalt abgelehnt werden.

Einspruch!

Nicht wenn die FZF nach § 28 Abs.1 Satz 1 AufenthG erfolgt; es kommt also auf den richtigen Visumsantrag an.  Zwinkernd

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
yahiya
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF zur Geburt unseres Kindes
Antwort #14 - 22.08.2007 um 20:25:36
 
Also vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt: Seine Unterlagen sind auf dem Weg hierher, damit ich das EFZ für die Heirat in Ägypten abholen kann. Ich rechne damit spätestens nächste Woche, hatte aber gehofft, daß alles noch vor der Änderung des Zuwanderungsgesetzes über die Bühne gehen würde.
Jetzt gibt es eben doch fehlende Sprachkenntnis und fehlender Lebensunterhalt als mögliche Ablehnungsgründe. Bisher war der Ehegattennachzug wohl noch ein halbwegs "sicherer" Visumsantrag. Die Vorstellung, bei der Geburt und die ersten Kennenlernwochen mit dem Kind allein zu sein, zumal nach all der Rennerei und den ganzen Frustrationen, finde ich einfach unerträglich. Deshalb möchte ich eben einen "sicheren" Weg gehen.
Jetzt die Heirat zu verschieben und ein Besuchsvisum zu beantragen ist sicher sinnlos, da ja alle Behörden bereits wissen, daß wir heiraten wollen und ein Kind erwarten. Wie lange kann den eine FZF zur Ehefrau und zum Kind dauern?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema