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Zweck des Visums verfallen (Gelesen: 2.920 mal)
flo-chan
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Zweck des Visums verfallen
22.08.2007 um 12:31:26
 
Hi,
folgendes Problem: Meine Freundin aus Südkorea bekam ein Visum zur Teilnahme am Deutschunterricht am Studienkolleg. Das Studienkolleg wies sie allerdings nach dem ersten Semester (erste Hälfte des geplanten Aufenthalts) im April zurück, da ihr Sprachniveau die Erwartungen übertraf. Sie bekam die Kursgebühren zurück und wohnte seitdem in Deutschland und bewarb sich für diverse Universitäten. Nun da ein Aufnahmebescheid einer Universität vorliegt, wollte sie heute eine Verlängerung des bis Dezember gültigen Visums beantragen.
Das Visum war allerdings nur unter Voraussetzung des Besuchs des Studienkollegs gültig.
Sie hat beim Antrag auf Visumsverlängerung die Exmatrikulationsbescheinigung des Studienkollegs mit abgegeben und so wirft man ihr nun vor, sie habe sich seit April illegal in Deutschland aufgehalten. Man sagte ihr, sie solle ihre Situation schriftlich erklären und an die Ausländerbehörde schicken und eine Bestätigung des Kollegs beilegen.

Mit welchen Folgen kann man denn nun rechnen?
Welche Art von Bestätigung sollte/ könnte das Studienkolleg ausstellen?
Da sie "auf freiem Fuß" ist, denke ich dass die Situation nicht allzu schlimm ist (sonst hätte man sie nicht gehen lassen sondern abgeschoben, oder?). Dennoch hat sie sich ja (wenn auch ungewollt) illegal in Deutschland aufgehalten.
Was nun?
Vielen Dank im Voraus von zwei verwirrten jungen Mädchen
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fryderyk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 22.08.2007 um 12:51:55
 
Nun, eine koreanische Staatsangehörige kann sich bis zu drei Monate visumfrei zu Besuchszwecken in Deutschland aufhalten. Wenn das Visum also im April ungültig geworden war, weil der Sprachkurs abgebrochen wurde, dann könnte man anschliessend einen visumfreien Besuchsaufenthalt annnehmen. Leider sind die drei Monate dafür auch überzogen worden.

Ich denke jedoch nicht, dass die Sache so heiss gegessen wird wie gekocht.
In jedem Falle sollte ein klärendes Gespräch mit der behörde weiterhelfen........
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #2 - 22.08.2007 um 13:18:21
 
fryderyk schrieb am 22.08.2007 um 12:51:55:
Wenn das Visum also im April ungültig geworden war, weil der Sprachkurs abgebrochen wurde, dann könnte man anschliessend einen visumfreien Besuchsaufenthalt annnehmen.


Das ist so nicht ganz richtig ... Das EuGH hat im Fall Bot festgestellt, das ein visumsfreier Aufenthalt nur durch eine sog. "Erste Einreise" begründet werden kann. Dem hat sich das BMI angeschlossen und per Erlass verdeutlicht, dass nach nationalen Aufenthalten (z.B. Studium) ein visumsfreier Aufenthalt nur dann erfolgen kann, wenn nach dem nationalen Aufenthalt eine Ausreise (nach Non- Schengen) erfolgt. Erst die anschließende Wiedereinreise ermöglicht dann den visumsfreien Aufenthalt. Insofern ist ein nahtloser (visumsfreier) Anschlussaufenthalt für bis zu 3 Monate nicht möglich.
Ergo stehen u.U. schon ca. 4 Monate illegaler Aufenthalt zur Debatte.

Daddy

Nachtrag: Wurde ähnlich auch schon hier >> http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1182883625 diskutiert.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.08.2007 um 14:01:53
 
flo-chan schrieb am 22.08.2007 um 12:31:26:
...
Sie hat beim Antrag auf Visumsverlängerung die Exmatrikulationsbescheinigung des Studienkollegs mit abgegeben und so wirft man ihr nun vor, sie habe sich seit April illegal in Deutschland aufgehalten. Man sagte ihr, sie solle ihre Situation schriftlich erklären und an die Ausländerbehörde schicken und eine Bestätigung des Kollegs beilegen. ...
Was nun?


das kommt drauf an, welche Nebenbestimmung (längerer aufgedruckter Text) in ihrer Aufenthaltserlaubnis stand. Exakter Wortlaut ist wichtig.

ggf. nicht notwendig aber hilfreich wäre eine kurzfristige Ausreise aus dem Schengen-Raum, dann (visumsfreie) Wiedereinreise, Studienplatzerhalt innerhalb der nächsten drei Monate und Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium von Deutschland aus. Krankenversicherung und Lebensunterhalt müssten die ganze Zeit gesichert sein.

Muleta
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Zeppelin
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Antwort #4 - 23.08.2007 um 09:27:37
 
flo-chan schrieb am 22.08.2007 um 12:31:26:
Man sagte ihr, sie solle ihre Situation schriftlich erklären und an die Ausländerbehörde schicken und eine Bestätigung des Kollegs beilegen.
...
Vielen Dank im Voraus von zwei verwirrten jungen Mädchen

Also für mich hört sich das außergewöhnlich entgegenkommend an, so als ob da eine grundlegende Bereitschaft vorhanden ist, die Sache noch irgendwie zu reparieren.
Also sollte Sie der Aufforderung nachkommen und sich dabei erkundigen, ob eine zwischezeitliche Ausreise sinnvoll wäre, um die Korrektheit ihrer Absichten zu untermauern.

[Off topic:] Es wäre nicht das erste mal im Leben, dass "verwirrte junge Mädchen" nicht ganz so hart angefasst werden... Darauf kann man sich zwar nicht verlassen, aber den Anschein hat es zumindest.[/off topic]

Gruß,
Zeppelin

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