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Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid? (Gelesen: 4.707 mal)
elefant
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid?
21.08.2007 um 19:14:34
 
Ich habe im Dez. 06 in Kenia geheiratet. Mein Mann versprach, das Visum zur Familienzusamenführung zu beantragen und wollte im April kommen. Seit Dez. warte ich nun schon. Immer wieder erklärte mein Mann, er hab das Visum beantragt. Doch nun mußte ich zum 3 mal dieses Jahr durch die Botschaft erfahren, dass kein Antrag vorliegt. Die Gründe meines Mannes, sind mir nicht klar. Ich weiß nicht warum er so ist. Die Vermutung liegt darin, dass er eine afrikanische Frau hat.Mein Mann ist Moslem.
Da ich diese Lügen nicht mehr aushalte und ich absolut kein mehr Vertrauen habe, denke ich, ich muß mich nun schweren Herzens scheiden lassen. In Deutschland ist die Ehe noch nicht eingetragen.
An wen kann ich mich wenden, um Auskünfte zum Scheidungsverfahren und Kosten zu erhalten? Welcher Anwalt kennt sich mit dem kenianischen Recht aus? Ist meine Ehe überhaupt rechtsgültig? Mein Mann scheint keine Ehe führen zu wollen? Kann man beim Standesamt in Mombasa die Ehe annullieren lassen, weil diese nicht gelebt wird?
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ProfDrDenis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.08.2007 um 19:25:09
 
Ich bin sicherlich kein Experte. Aber soweit ich schon gelesen habe, ist die Ehe rechtsgültig und Du musst hier in der BRD die Scheidung einreichen. Ob - über Deinen Anwalt - die Ehe als nicht vollzogen, etc. annuliert werden kann, wird er Dir sicherlich besser sagen können.

Also ab zum Anwalt.

Dir eine schöne Zeit
Wolfgang
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--&&schöne Zeit&&Wolfgang&&http://www.afrikafrika.de
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Noahpapa
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Antwort #2 - 21.08.2007 um 19:36:22
 
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EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
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trixie
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Antwort #3 - 21.08.2007 um 19:39:01
 
ProfDrDenis schrieb am 21.08.2007 um 19:25:09:
Aber soweit ich schon gelesen habe, ist die Ehe rechtsgültig und Du musst hier in der BRD die Scheidung einreichen.


M. M. nach kann die Ehe in Deutschland gar nicht geschieden werden, solange nicht feststeht, ob sie nach deutschem Recht überhaupt rechtsgültig ist. Nachdem dein Mann noch keine FZF beantragt hat, gehe ich auch davon aus, dass auch noch keine Prüfung durch den Vertrauensanwalt erfolgt ist. Wenn feststeht dass die Ehe rechtsgültig ist, kann die Ehe auch in Kenia geschieden werden, da sie in Deutschland noch nie gelebt wurde. Das kostet zwar zwischen 2000 und 3000 Euro, dürfte aber dann angenehmer sein, als eine Scheidung in Deutschland.

Die Sache erschweren dürfte die Tatsache, dass dein Mann das Certificate of Marriage in Händen hat und du bei einer angestrebten Scheidung den Nachweis erbringen mußt, überhaupt verheiratet zu sein.

trixie
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elefant
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 22.08.2007 um 07:27:33
 
Ich habe mit meinem Mann nicht zusammengelebt. Ich war nur 7x in Kenia auf Besuch. Mein Mann war letztes Jahr 5 Wochen in Deutschland. Die Heiratsurkunde habe ich mir im Dezember in Deutschland von der Stadt beglaubigen lassen.
Trixie, ich habe deine Mail erhalten, kann dir aber nicht antworten, weil ich nicht genug Beiträge geschrieben habe.
Kennt jemand einen Anwalt in Deutschland, der sich da auskennt? Oder muß es ein Anwalt in Kenia sein?
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Hobolobo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 22.08.2007 um 08:42:08
 
Hallo- Guten Morgen Elefant!

Falls hier kein passender Anwalt für dich gefunden werden kann, ist diese Seite für dich vieleicht von Interresse. In einigen Fällen wurden dort im Forum "passende" Anwälte vermittelt.

http://www.1001geschichte.de/forum/default.asp
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elefant
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat rechtsgültig bei nichtbeherrschen der Sprache
Antwort #6 - 23.08.2007 um 10:49:43
 
Ich habe meinen Mann letztes Jahr in Kenia geheiratet. Die Ehe wurde in englischer Sprache geschlossen. Da ich nur sehr schlecht Englisch verstehe, habe ich kein Wort von dem Standesbeamten verstanden. Nur als mich alle angesehen haben und auf mein Ja gewartet haben, habe ich Yes gesagt.
Mein Frage, ist meine Ehe gültig oder kann ich meine Ehe für ungültig erklären lassen, da kein Dolmetscher zugegen war?
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Tippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
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Antwort #7 - 23.08.2007 um 11:10:30
 
Hi Elefant,
hab deine Frage mal an den bestehenden Fred angehängt.

Bitte keinen neuen Fred aufmachen, führe den alten Fred weiter.

Gruß
Tippi
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 23.08.2007 um 11:15:22
 
Zitat:
Mein Frage, ist meine Ehe gültig oder kann ich meine Ehe für ungültig erklären lassen, da kein Dolmetscher zugegen war?

Die Ehe dürfte anzufechten sein, wenn dir - aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse - die Folgen der Ehe nicht bewußt waren. Zur Anfechtung wird es sicherlich erforderlich, einen Rechtsanwalt mit der Sache zu betrauen.

trixie
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #9 - 23.08.2007 um 11:29:22
 
trixie schrieb am 23.08.2007 um 11:15:22:
Die Ehe dürfte anzufechten sein, wenn dir - aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse - die Folgen der Ehe nicht bewußt waren. 


Hi,

ich sehe das ein bisschen anders, denn allein wegen der fehlenden Sprachkenntnisse dürfte es schwierig werden.

Anfechtbar wäre die Eheschließung z.B. dann, wenn sie unter der Vorspiegelung eines anderen Geschehens zustandegekomen wäre. Wenn also die Frau Yes sagte im Glauben eine Waschmaschine zu kaufen, aber in Wirklichkeit eine Ehe geschlossen hätte. So hat sie doch genau gewußt, welche Erklärung zu welchem Rechtsgeschäft hier abgegeben werden sollte.

Wir dürfen nicht vergessen, dass wir bei Zivlgerichts sind und dass derjenige der etwas behauptet, dieses auch glaubhaft machen muß:

...ährlich Herr Richter, ich dachte ich kaufe eine Waschmaschine...

wird dazu kaum ausreichen. Und soviel bringt eine Eeaufhebung auch nicht im Vergleich zu einer (IMHO) problemlosen Scheidung.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 23.08.2007 um 11:43:38
 
ronny schrieb am 23.08.2007 um 11:29:22:
So hat sie doch genau gewußt, welche Erklärung zu welchem Rechtsgeschäft hier abgegeben werden sollte.  

Das ist sicherlich unstrittig. Doch die Rechtsfolgen einer in kenianischen Ehe sind ihr evtl. nicht bewußt gewesen.

Der Ehemann Rechte könnte gegenüber seiner Frau haben - wie es in anderen ethnischen Kreisen vorkommt - die ihr nicht bewußt waren.

Um bei deinem Waschmaschinenbeispiel zu bleiben, könnte es z. B. nur dem Ehemann vorbehalten sein, andere Leute in seine Wohnung zu lassen, oder es der Frau untersagt sein, abends alleine weg zu gehen.


ronny schrieb am 23.08.2007 um 11:29:22:
Und soviel bringt eine Eeaufhebung auch nicht im Vergleich zu einer (IMHO) problemlosen Scheidung.  

Dieses Argument wäre zu prüfen.

trixie
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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 23.08.2007 um 11:47:59
 
Dann wäre eigentlich keine Ehe zwischen Beteiligten verschiedener Nationalität gültig. Man könnte immer hinterher erklären, sich vorher nicht informiert zu haben.

lg       Lisette
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trixie
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Antwort #12 - 23.08.2007 um 11:52:11
 
Lisette schrieb am 23.08.2007 um 11:47:59:
Dann wäre eigentlich keine Ehe zwischen Beteiligten verschiedener Nationalität gültig. Man könnte immer hinterher erklären, sich vorher nicht informiert zu haben.

Deshalb verlangen ja manche Standesämter auch die Anwesenheit eines vereidigten Dolmetschers, wenn der ausländische Ehepartner der deutschen Sprache nicht mächtig ist.

trixie
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Antwort #13 - 23.08.2007 um 12:00:51
 
Zitat:
Wenn feststeht dass die Ehe rechtsgültig ist, kann die Ehe auch in Kenia geschieden werden, da sie in Deutschland noch nie gelebt wurde.


Kann oder muss?
Anders gefragt: Kann eine nie in Deutschland gelebte Ehe in Deutschland geschieden werden?

Und wie sieht es mit dem Einverständnis beider Partner mit der Scheidung, einer Trennungszeit bzw. der Anwesenheit beider Ehepartner bei der Scheidungsprozedur aus?

Ich glaube, das sind Fragen, die die Themanstarterin (und mich  Zwinkernd, unabhängig davon, dass ich weder der betreffende Kenianer bin - das dürfte ja bekannt sein Zwinkernd -noch Verbindungen zu ihm unterhalte) noch wesentlich interessieren ...


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Antwort #14 - 23.08.2007 um 12:09:44
 
schweitzer schrieb am 23.08.2007 um 12:00:51:
Kann eine nie in Deutschland gelebte Ehe in Deutschland geschieden werden?  

Und wie sieht es mit dem Einverständnis beider Partner mit der Scheidung, einer Trennungszeit bzw. der Anwesenheit beider Ehepartner bei der Scheidungsprozedur aus?

M. M. nach gilt hier kenianisches Eherecht. Nach kenianischem Eherecht, muß man drei Jahre verheiratet sein, bevor man sich wieder scheiden lassen kann. Davon kann aber abgewichen werden, wenn einer der Ehepartner bereits eine andere partnerschaftliche Verbindung eingegangen ist (bei uns würde man sagen: Ehebruch). Dann kann die Ehe sofort geschieden werden. Nach ungefähr drei Monaten ist dann die Ehescheidung über die Bühne gebracht.

trixie
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