Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ausweisung bei Trennung? (Gelesen: 2.009 mal)
zzjam
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 4
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausweisung bei Trennung?
12.08.2007 um 18:32:38
 
Hallo,

ich bin mit einem Ausländer verheiratet, seit Mai ist er hier in Deutschland. Die Ehe verläuft leider nicht so gut. Meine Frage, wenn ich mich trenne, wird mein Mann dann ausgewiesen und wenn ja, gleich oder erst nach Ablauf seiner 1-Jahres-Aufenthaltserlaubnis? Hinzu kommt noch, dass ich schwanger bin. Stimmt es, dass er dann einfach hier bleiben darf, nur weil er ein Kind hat?

Ich hoffe, ich kriege hier Antworten auf meine Fragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung bei Trennung?
Antwort #1 - 12.08.2007 um 19:01:33
 
Grundsätzlich hat ein deutsch-verheirateter Ausländer erst nach zwei Jahren gelebter Ehe in Deutschland ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Wird die Ehegemeinschaft schon früher beendet, stellt dies einen Verlust der AE dar. Durch deinen Trennungswillen, der u. U. auch beim Einwohnermeldeamt gemeldet wird, wird das "Getrennt lebend" auch der ABH mitgeteilt. Spätestens bei der Verlängerung der AE wird der ABH bekannt, dass du dich von deinem Mann getrennt hast.

Dass du nun schwanger bist ändert grundsätzlich nichts am Erlöschen der AE. Da das Kind ehelich geboren wird, hat er auch automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Übt er dieses nach der Geburt aus, kann ihm eine AE nach § 28 Abs. 1 Satz 3 erteilt werden, so dass er weiterhin in Deutschland bleiben kann. Schwierig wird die Sache nur dann, wenn er dass alleinige Sorgerecht einmal verliert und er bis dahin keine NE bekommen hat. Für die Zeit von der Trennung bis zur Geburt könnte die ABH eine Duldung erteilen.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
zzjam
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 4
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung bei Trennung?
Antwort #2 - 12.08.2007 um 19:20:44
 
danke für deine antwort trixie,

dann stimmt es wohl doch was ich so gehört habe
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung bei Trennung?
Antwort #3 - 12.08.2007 um 21:52:22
 
Zitat:
ändert grundsätzlich nichts am Erlöschen der AE.


Die AE erlischt in diesem Fall nicht. "Erlöschen" meint letztlich einen "Automatismus", der ohne das Zutun eines Dritten eintritt - ein solcher Automatismus ist hier nicht gegeben.

Die AE würde im  hier geschilderten Fall durch die ABH zurückgenommen.

Der Fakt für den Betreffenden (Verlust der AE auf der bisherigen Rechtsgrundlage) wäre zwar identisch. Im Sinne einer eindeutigen Verwendung der Begriffe und ihre Unterschiedenheit mit Blick auf § 51 AufenthG erlaube ich mir an dieser Stelle diesen Hinweis.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung bei Trennung?
Antwort #4 - 12.08.2007 um 22:19:34
 
schweitzer schrieb am 12.08.2007 um 21:52:22:
Im Sinne einer eindeutigen Verwendung der Begriffe und ihre Unterschiedenheit mit Blick auf § 51 AufenthG erlaube ich mir an dieser Stelle diesen Hinweis.
 


Vielen Dank für den Einwand!  
Du hast Recht, was die Begriffe anbelangt, sollten sie juristisch genau verwendet werden. Zwinkernd

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema