schweitzer
Global Moderatori4a-Ehrenmitglied
Offline
Das Herz hat Gründe, die der Verstand nicht kennt.
Beiträge: 9.269
*** Mecklenburg-Vorpommern Germany
Geschlecht:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
|
Guten Tag Lori,
ich frage mal ein wenig nach, weil Du als Betreff "UNMIK-Pass" gewählt hast.
Hat Dein Bruder einen UNMIK-PASS? - Wenn ja, ist er dann tatsächlich (noch) Asylbewerber???
Oder ist er einer der wenigen Asylbewerber, die tatsächlich mit einem gültigen Landespass (ich vermute dann, mit einem serbischen?) eingereist sind.
Falls die zweite Konstellation voliegt, sieht die Sache allerdings wirklich schwierig aus, denn als Asylbewerber, so sehe ich das jedenfalls, kann von ihm nicht verlangt werden, sich in die Botschaft seines Herkunftslandes zu begeben, um einen neuen Pass zu beantragen. Für eine Heirat wäre allerdings der Pass erforderlich, einen "Ersatzausweis" gibt es nicht. "Die Katze beißt sich also in den Schwanz" - Das Problem ist nicht wirklich lösbar, solange über den Asylantrag nicht rechtskräftig entschieden worden ist.
Anders sähe es aus, wenn er lediglich geduldet wäre - dann würde ihm das Aufsuchen der Botschaft zugemutet werden können, er wäre sogar hinsichtlich der Mitwirkung bei der passbeschaffung in der Pflicht.
Ist er ehemaliger Asylbewerber mit einem Aufenthaltstitel und einem UNMIK-Pass, wird man es für zumutbar halten, dass er ins UNMIK-Gebiet reist und sich einen neuen gültigen Pass ausstellen lässt oder alternativ einen serbischen Pass bei der serbischen Botschaft beantragt (wobei ich weiß, welche Schwierigkeiten das im Einzelfall bedeutet).
Andere rechtmäßige Varianten sehe ich (leider) nicht.
=schweitzer=
|