Ich versuche nochmal, den Inhalt des Posts zu sortieren:
1. Familie hat Staatsangehörigkeit y
2. Sie erhalten wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit keine
Pässe
3. Für 3000,-- € lassen sie sich im Staat x registrieren und gleichzeitig Pässe
ausstellen, obwohl sie garnicht diese Staatsangehörigkeit besitzten. Es
handelt sich um echte Dokumente mit falschen Inhalt (= fälschlich
ausgestellte Dokumente)
4. Mit den Dokumenten reisen sie nach Deutschland und stellen einen Asylantrag
5. Im Asylantrag geben sie jedoch die richtigen Personalien (also y) an
6. Sie erhielten Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1
AufenthG und eine
AE nach
§ 25 Abs. 2
AufenthG7. Das
BAMF prüft jetzt den Widerruf/Rücknahme der Anerkennung, weil
festgestellt wurde, dass die Betroffenen - auf Grund der "erkauften"
Registrierung - die Staatsangehörigkeit y und nicht x besitzten.
Richtig ?
Dann mal folgendes:
Nach der GFK ist lediglich die unerlaubte Einreise von Flüchtlingen, wenn die Meldung unverzüglich erfolgt, nicht unter Strafe gestellt. Die Verwendung von falschen Dokumenten fällt nicht hierunter. (Die ANtwort hast du ja schon bekommen).
Ansonsten kann es tatsächlich sein, dass ihr ein Problem bekommen könntet. Die Staatsangehörigkeit Y ist nur durch eurer Aussagen behauptet, aber nicht belegt. Dagegen kann die Staatsangehörigkeit x jederzeit durch Nachweise (Pässe, Registrierung und auch durch offizielle Anfrage) belegt werden.
Was sollen die deutschen Behörden jetzt glauben ?
Betrogen habt ihr dort oder hier; dort, weil ihr euch möglicherweise eine andere Identität gekauft habt oder hier, weil ihr im Asylverfahren möglicherweise falsche Angaben gemacht habt.
Da kommen deutsche Beamte schon mal in eine Glaubenskrise ! Die kann auf Grund der Beweise gegen euch ausfallen.
Oder kannst du
glaubhaft diese Geschichte den Beamten erklären ?
Übrigens:
Es wäre einfacher, wenn du die Staaten richtig benennen würdest bei einem so verdrehten Sachverhalt. Die Anonymität ist in diesem Forum sicherlich gewahrt.
proll