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Angeblicher Betrug (Gelesen: 14.841 mal)
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Antwort #30 - 07.08.2007 um 11:27:11
 
kohiob schrieb am 07.08.2007 um 11:08:44:
Die Staaten möchte ich allerdings nicht nennen,denn das spielt auch keine Rolle in diesem Sachverhalt.


Wenn du doch schon alles weisst was fragst du dann. Merkst du denn garnichts!
Wenn der Staat Y nicht anerkannt ist können sie auch keine Staatsangehörigkeit von Y haben sondern maximal von Z.
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kohiob
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Antwort #31 - 07.08.2007 um 12:50:06
 
ja,aber die ABH meint zur Zeit,dass sie die StA von X haben. Z gibt den Personen dieser ethnischen Gruppe (Staat Y) keine StA von Z.
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DonCamillo
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Antwort #32 - 07.08.2007 um 13:04:43
 
kohiob schrieb am 07.08.2007 um 12:50:06:
ja,aber die ABH meint zur Zeit,


Nachweispflichtig ist der Ausländer !
Die ABH wird es nicht besser wissen (vermutlich weil der Ausländer nicht wesentlich zur Klärung beiträgt !?).

DC
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ronny
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Antwort #33 - 07.08.2007 um 13:40:30
 
Hallo,

kohiob schrieb am 07.08.2007 um 12:50:06:
ja,aber die ABH meint zur Zeit,dass sie die StA von X haben.


Womit ja die ABH auch Recht zu haben scheint:

kohiob schrieb am 07.08.2007 um 11:08:44:
Die Familie hat durch das politische Netzwerk die StA des Staates X erworben.


Wenn jetzt von den Betroffenen behauptet wird:

Ich gehöre aber diesem Staat nicht an ...

..frag ich mich wie soll die ABH das anders sehen als dass sie dem Staat X angehören, wenn sie sogar echte Pässe haben ??

Zitat:
Die Familie besitzt die StA des Staates Y, das international nicht anerkannt ist


Die Irrelevanz wird doch schon in dem Satz selbst deutlich. Einem Staat der keiner ist kann niemand angehören ....

kohiob schrieb am 07.08.2007 um 11:08:44:
und  gehört offiziel zu einem anderen Staat Z.  


Lässt sich das durch entsprechende Dokumente (=Pässe !!) belegen ??

Falls nein sind wir wieder am Anfang (gähn)  Augenrollen

Die Personen gehören dem Staat an, der ihnen Pässe ausgestellt hat....

Das führt doch hier nicht weiter  unentschlossen
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #34 - 07.08.2007 um 13:42:55
 
kohiob schrieb am 07.08.2007 um 11:08:44:
Die Familie besitzt die StA des Staates Y, das international nicht anerkannt ist 

.... wenn keine Anerkennung vorliegt, gibt es diese Staatsangehörigkeit auch nicht

kohiob schrieb am 07.08.2007 um 11:08:44:
Die Staaten möchte ich allerdings nicht nennen,denn das spielt auch keine Rolle in diesem Sachverhalt

Doch, es spielt eine Rolle, nämlich 1. zum wesentlich besseren Verständnis deines doch vom Sachverhalt her verwirrenden Posts und 2. kann dies auch eine rechtliche Frage beinhalten z.B. wenn du forderst, dass deutsche Beamte nach Y fahren sollen.

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kohiob
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Antwort #35 - 07.08.2007 um 17:52:13
 
ronny schrieb am 07.08.2007 um 13:40:30:
Die Personen gehören dem Staat an, der ihnen Pässe ausgestellt hat....

unentschlossen


für 3000€ kann jeder,der hier im Forum ist theoretisch auch die StA von Z "legal" bekommen. Werden Sie dann dem Staat Z gehören?
Es geht um einen Krisenregion in Georgien,wo eine bestimmte ethnische Gruppe immer noch sovietische ungültige oder illegale Pässe besitzt. Sie können keine neue Pässe kriegen und wenn sie irgendwo um Asyl bitten müssen sie auch irgendwie erst das Land.wo sie um Asyl bitten, erreichen. Denken Sie man kann mit Kindern oder so die Grenze illegal überqueren? Klar,werden oft gefälschte Dokumente  besorgt und man wird oft an der Grenze durch Komputerregister kontrolliert ,also braucht man oft legale Visa,die man allerdings erst dann bekommt,wenn man gültige StA hat.
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Antwort #36 - 07.08.2007 um 18:16:38
 
Aha, geht es um
Abchasien = Land Y
Georgien = Land z
Russ. Föderation = Land x ?

Wenn du für 3000,-- € was Leagles hast, hast du was Legales. Es wird schwer sein, was anderes zu beweisen !

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Antwort #37 - 07.08.2007 um 19:36:25
 
Ich habe einmal meine Kontakte zum russ. Konsulat benutzt:

Das hier geschilderte "Verfahren" des Erwerbs der Staatsangehörigkeit der Russischen Förderation ist dort nicht unbedingt als "illegal" angesehen. Es sieht so aus:

Es wird dabei unter Verstoss gegen das Russische Meldegesetz eine "Registrazia" bei einem russischen OWIR (Art Einwohnermeldeamt) gemacht, welche darstellt, dass die betreffende Person im Februar 1992 einen festen Wohnsitz auf dem Territorium der Russischen Förderation hatte. Nach unserem Verständnis wäre das gerade mal eine Ordnungswidrigkeit, weil der tatsächliche Tatbestand der Dokumentenfälschung auf der Behörde in der Regel in Russland nicht nachvollziehbar und nicht nachzuweisen ist, zumal er idR. durch bestochene Amtsträger geschieht.

Ehemalige Staatsangehörige der UdSSR, welche im Februar 1992 einen festen Wohnsitz auf dem Territorium der Russischen Förderation hatten, wurden automatisch Russische Staatsangehörige (Staatsangehörigkeitsgesetz der Russischen Förderation).

Die Frage des damaligen Wohnsitzes können die deutschen Behörden sicher nicht klären, dies ist ein inner-russisches Problem. Die durch die russische Regierung seit vielen Jahren betriebenen Aktivitäten zur Korruptionsbekämpfung haben solche Vorgänge leider bisher nicht völlig zum Erlliegen gebracht.

Nachdem die russische Staatsangehörigkeit zwar evtl. aufgrund einer Falschbeurteilung oder Falschbeurkundung des seinerzeitigen Wohnsitzes, ansonsten aber vollständig korrekt nach dem Russischen Staatsangehörigkeitsgesetz verliehen wurde, sind die betreffenden Personen solange Russische Staatsangehörige, bis Ihnen jene Staatsangehörigkeit durch einen hoheitlichen Akt der Russischen Förderation entzogen wird oder sie daraus entlassen werden.

Der Asylstatus ist diesen Personen also zu entziehen. Als russische Staatsangehörige sind sie dann vermutlich ausreisepflichtig.

Auf der anderen Seite sind die Personaldokumente, welche von der RF ausgestellt wurden, echt und damit auch geeignet, damit eine Eheschliessung anzumelden.

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kohiob
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Antwort #38 - 08.08.2007 um 00:37:39
 
fryderyk schrieb am 07.08.2007 um 19:36:25:
Ich habe einmal meine Kontakte zum russ. Konsulat benutzt:

Das hier geschilderte "Verfahren" des Erwerbs der Staatsangehörigkeit der Russischen Förderation ist dort nicht unbedingt als "illegal" angesehen. Es sieht so aus:

Es wird dabei unter Verstoss gegen das Russische Meldegesetz eine "Registrazia" bei einem russischen OWIR (Art Einwohnermeldeamt) gemacht, welche darstellt, dass die betreffende Person im Februar 1992 einen festen Wohnsitz auf dem Territorium der Russischen Förderation hatte. Nach unserem Verständnis wäre das gerade mal eine Ordnungswidrigkeit, weil der tatsächliche Tatbestand der Dokumentenfälschung auf der Behörde in der Regel in Russland nicht nachvollziehbar und nicht nachzuweisen ist, zumal er idR. durch bestochene Amtsträger geschieht.

Ehemalige Staatsangehörige der UdSSR, welche im Februar 1992 einen festen Wohnsitz auf dem Territorium der Russischen Förderation hatten, wurden automatisch Russische Staatsangehörige (Staatsangehörigkeitsgesetz der Russischen Förderation).

Die Frage des damaligen Wohnsitzes können die deutschen Behörden sicher nicht klären, dies ist ein inner-russisches Problem. Die durch die russische Regierung seit vielen Jahren betriebenen Aktivitäten zur Korruptionsbekämpfung haben solche Vorgänge leider bisher nicht völlig zum Erlliegen gebracht.

Nachdem die russische Staatsangehörigkeit zwar evtl. aufgrund einer Falschbeurteilung oder Falschbeurkundung des seinerzeitigen Wohnsitzes, ansonsten aber vollständig korrekt nach dem Russischen Staatsangehörigkeitsgesetz verliehen wurde, sind die betreffenden Personen solange Russische Staatsangehörige, bis Ihnen jene Staatsangehörigkeit durch einen hoheitlichen Akt der Russischen Förderation entzogen wird oder sie daraus entlassen werden.

Der Asylstatus ist diesen Personen also zu entziehen. Als russische Staatsangehörige sind sie dann vermutlich ausreisepflichtig.

Auf der anderen Seite sind die Personaldokumente, welche von der RF ausgestellt wurden, echt und damit auch geeignet, damit eine Eheschliessung anzumelden.


interessant,aber der Erwerb der StA geschah anders. "Ein wenig" noch illegaler.
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Antwort #39 - 08.08.2007 um 07:24:54
 
Hallo,

wie legal der Erwerb stattfand, ist völlig irrelevant, solange der aktuelle Staat dagegen nichts unternimmt.

Deutschland ist es völlig egal, wie ein abchasischer Volkszugehöriger aus Georgien der heute als Russe angesehen wird , zur russischen Staatsangehörigkeit gekommen ist, solange Russland heute noch dazu steht und ihn als Russen behandelt ihm also den Besitz der Staatsangehörigkeit auch durch Passausstellung oder eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung bestätigt.

In die inneren Angelegenheiten usw. mischen wir uns nicht ein.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #40 - 08.08.2007 um 10:20:14
 
Hier nochmal ein aktueller Fall:

"abchasischer Staatsangehöriger" hat von der georgischen Botschaft in Brüssel ein Heimreisedokument erhalten.

Das spricht nicht so ganz für die Schilderungen.

proll
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fryderyk
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Antwort #41 - 08.08.2007 um 17:12:08
 
Kannst Du das dokumentieren ?
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Antwort #42 - 08.08.2007 um 17:13:58
 
ronny schrieb am 08.08.2007 um 07:24:54:
wie legal der Erwerb stattfand, ist völlig irrelevant, solange der aktuelle Staat dagegen nichts unternimmt


Und damit ist alles notwendige und relevante gesagt.

Bitte, Moderatoren, macht den Faden zu....
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Antwort #43 - 08.08.2007 um 19:57:16
 
fryderyk schrieb am 08.08.2007 um 17:12:08:
Kannst Du das dokumentieren ?

Was meinst du mit dokumentieren ?
Wenn du meinst, ob ich das verifizieren kann, dann antworte ich mit: ja, ds ist Fakt !

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Antwort #44 - 08.08.2007 um 21:06:47
 
um was ging es nochmal ....

weiss das noch einer?

Ich nicht und es reicht

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