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Angeblicher Betrug (Gelesen: 14.780 mal)
fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 03.08.2007 um 19:13:27
 
ich schrieb dazu: und diese auch stimmten!

Also!
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 03.08.2007 um 20:59:53
 
fons schrieb am 03.08.2007 um 19:13:27:
ich schrieb dazu: und diese auch stimmten! 

Hab ich schon mitbekommen.

Die Angaben stimmten ja nach den Postings auch, sind nur nicht vollständig!
Man kann vieles erzählen was stimmt, aber Geschichten durch Weglassen von wichtigen, aber belastenden Fakten völlig anders darstellen.

In dem Sinne.

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kohiob
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Antwort #17 - 04.08.2007 um 10:20:11
 
Könnte die Familie im schlimmsten Falle ausgewiesen werden? Oder wird sie nur aufgefordert das Land zu verlassen,falls das BAMF die Entscheidung annuliert? Was passiert dann wenn im schlimmsten Falle wenn eine der 4 Personen eine Deutsche heiratet (keine Scheinehe!),wird sie trotzdem ausgewiesen oder ausreisepflichtig?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 04.08.2007 um 11:04:58
 
Durch die Entscheidung des BAMF passiert auto-
matisch erstmal nichts. Die ABH muss dann prüfen,
was mit der AE passiert.

Bei einem dt. Ehegatten wird dies natürlich positiv
ins gewicht fallen. Mit einer Ausweisung oder Rück-
nahme/Widerruf der AE dürfte da kaum zu rechnen
sein.
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kohiob
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Antwort #19 - 04.08.2007 um 11:41:00
 
fons schrieb am 04.08.2007 um 11:04:58:
Durch die Entscheidung des BAMF passiert auto-
matisch erstmal nichts. Die ABH muss dann prüfen,
was mit der AE passiert.

Bei einem dt. Ehegatten wird dies natürlich positiv
ins gewicht fallen. Mit einer Ausweisung oder Rück-
nahme/Widerruf der AE dürfte da kaum zu rechnen
sein.


wird eine AE nach §25,2 nicht widerrufen? Denn die Gründe für §25,2 bzw. §60,1 sind dann nicht da? Erfogt dann eine Aufforderung auszureisen oder was kann passieren? Durch die Eheschließung wird dann eine AE wegen FZF erteilt?
Noch eine Frage,wenn eine der Personen,danach doch bleiben darf( durch die Eheschließung),was passiert dann mit den Zeugnissen usw,die in BRD erworben worden sind? Die Person ist auch bei der TU München immatrikuliert. Kann sie dann trotzdem weiter studieren,wenn die Angaben bzgl der Person ganz anders sind(Name,Geburtsdatum,Herkunft usw.)?
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 04.08.2007 um 13:56:21
 
Hier muss ich die Möglichkeiten der Aufhebung eines positiven Verwaltungsaktes erklären:

Ein WIDERRUF bedeutet, dass eine Entscheidung ab dem Zeitpunkt der Zustellung aufgehoben wird, weil die Voraussetzungen nicht mehr für die Zukunft vorliegen.

Bei einer RÜCKNAHME wird die Entscheidung von Anfang an, also mit Wirkung für der Vergangenheit, aufgehoben, weil die Grundlagen für eine positive Entscheidung nie vorlagen; z.B. bei Betrug oder arglistiger Täuschung.

Im zweiten Fall ist die ABH mehr oder weniger gezwungen, nach Bestandskraft des BAMF Bescheides eine Entscheidung zu treffen.

Aber auch hier gilt, dass die Ehe mit einem/einer Deutschen berücksichtigt wird.

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OlafK
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Antwort #21 - 04.08.2007 um 16:28:10
 
kohiob schrieb am 04.08.2007 um 10:20:11:
Was passiert dann wenn im schlimmsten Falle wenn eine der 4 Personen eine Deutsche heiratet (keine Scheinehe!),wird sie trotzdem ausgewiesen oder ausreisepflichtig? 


Wie soll denn die Heirat geschehen, ohne authentische Papiere? Mit den gekauften? Die dürften dann ja nicht anerkannt werden - oder?
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kohiob
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Antwort #22 - 05.08.2007 um 19:01:30
 
OlafK schrieb am 04.08.2007 um 16:28:10:


Wie soll denn die Heirat geschehen, ohne authentische Papiere? Mit den gekauften? Die dürften dann ja nicht anerkannt werden - oder?

ja,das ist ja das Problem. Die StA ist erkauft,wie auch die Papiere. Wenn die nicht anerkannt werden,dann gibt es wohl auch mit dem BAMF keine Probleme.
Mich interesiert,wie positiv die Eheschließung sich auf den Status auswirken kann in schlimmsten Situation und ob man nicht jetzt schon heiraten soll?
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kohiob
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Antwort #23 - 05.08.2007 um 19:03:42
 
Zitat:
Hier muss ich die Möglichkeiten der Aufhebung eines positiven Verwaltungsaktes erklären:

Ein WIDERRUF bedeutet, dass eine Entscheidung ab dem Zeitpunkt der Zustellung aufgehoben wird, weil die Voraussetzungen nicht mehr für die Zukunft vorliegen.

Bei einer RÜCKNAHME wird die Entscheidung von Anfang an, also mit Wirkung für der Vergangenheit, aufgehoben, weil die Grundlagen für eine positive Entscheidung nie vorlagen; z.B. bei Betrug oder arglistiger Täuschung.

Im zweiten Fall ist die ABH mehr oder weniger gezwungen, nach Bestandskraft des BAMF Bescheides eine Entscheidung zu treffen.

Aber auch hier gilt, dass die Ehe mit einem/einer Deutschen berücksichtigt wird.

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ja und wie soll man dann deine Aussage mit der von fons verbinden? Oder bezieht sich seine Aussage allein auf die Eheschließung?
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #24 - 05.08.2007 um 19:26:11
 
fons schrieb am 04.08.2007 um 11:04:58:
Durch die Entscheidung des BAMF passiert auto-
matisch erstmal nichts. Die ABH muss dann prüfen,
was mit der AE passiert.

Bei einem dt. Ehegatten wird dies natürlich positiv
ins gewicht fallen. Mit einer Ausweisung oder Rück-
nahme/Widerruf der AE dürfte da kaum zu rechnen 
sein. 


Bei einer Rücknahme durch das Bundesamt wird die ABH reagieren müssen und auch die AE's zurücknehmen müssen, weil deren Erteilungsgrundlage von Anfang an nicht vorlagen.

Wenn du dann verheiratet sein solltest, wird die ABH überlegen. dir eine neue, auf einer anderen Rechtsgrundlage basierenden AE erteilen zu können.

Aber auch OlafK's Einwand wird bei einer Eheschließung nicht ohne Beachtung zu bleiben.

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shibumi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #25 - 05.08.2007 um 21:00:26
 
Seit wann müssen deutsche Behörden ausländische Personaldokumente anerkennen , welche durch ein " politisches Netzwerk " beschafft/hergestellt/gefälscht worden sind ?  Ärgerlich
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Antwort #26 - 06.08.2007 um 08:22:18
 
Zitat:


Aber auch OlafK's Einwand wird bei einer Eheschließung nicht ohne Beachtung zu bleiben.

proll

wie ist das denn zu verstehen? Wenn die Entscheidung der Erteilung der AE nach §25,2 wegen der Dokumenten widerrufen wird,dann bedeutet das ,dass die Dokumente als echt angesehen werden,wenn aber die "aberkannte" Person mit denselben Dokumenten heiraten will,dann werde diese nicht als 100% echt angesehen? Ist ein Absurdum.
Wie groß ist die Warhscheinlichkeit,dass die Person das Land verlassen muss,wenn sie heiratet und aberkannt wird? Sie kann ja auch ein AT zum Zwecke des Studiums auch beantragen oder? Allerdings ist die Namensänderung usw. in dem Falle dann problematisch.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #27 - 06.08.2007 um 08:29:36
 
kohiob schrieb am 03.08.2007 um 14:39:27:
wie gesagt es wurde nicht gelogen.


wie nennt man das sonst ?  hä?

kohiob schrieb am 03.08.2007 um 15:24:12:
können die deutsche Beamte nicht nach Y fahren um dort vor Ort die Identität festzustellen?


ist es nicht die Pflicht des Ausländers ?  Augenrollen

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Antwort #28 - 06.08.2007 um 08:54:16
 
kohiob schrieb am 06.08.2007 um 08:22:18:
Wie groß ist die Warhscheinlichkeit,dass die Person das Land verlassen muss,wenn sie heiratet und aberkannt wird? 


Da kann wohl keiner ohne genaue Kenntnisse der Akte eine verlässliche Prognose stellen  Wahrsagerin

Zur Eheschließung nur soviel:

Ich habe trotz intensivem Lesen der mittlerweile 27 Beiträge noch nicht abschließend herausfinden können, welche Angaben richtig sind, welche Staatsangehörigkeit vorliegt, welche Staatsangehörigkeit manipuliert wurde, etc. pp.

Ich bezweifele einfach mal, dass ein Standesbeamter da irgendetwas machen wird, solange keine hieb- und stichfesten Beweise und überprüften Urkunden und Nachweise vorliegen.

Mit welchen echten (nicht gekauften Dokumenten) Urkunden und Nachweisen können enn derzeit Staatsangehörigkeit und Personenstand belegt werden ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #29 - 07.08.2007 um 11:08:44
 
ronny schrieb am 06.08.2007 um 08:54:16:


Da kann wohl keiner ohne genaue Kenntnisse der Akte eine verlässliche Prognose stellen  Wahrsagerin

Zur Eheschließung nur soviel:

Ich habe trotz intensivem Lesen der mittlerweile 27 Beiträge noch nicht abschließend herausfinden können, welche Angaben richtig sind, welche Staatsangehörigkeit vorliegt, welche Staatsangehörigkeit manipuliert wurde, etc. pp.

Ich bezweifele einfach mal, dass ein Standesbeamter da irgendetwas machen wird, solange keine hieb- und stichfesten Beweise und überprüften Urkunden und Nachweise vorliegen.

Mit welchen echten (nicht gekauften Dokumenten) Urkunden und Nachweisen können enn derzeit Staatsangehörigkeit und Personenstand belegt werden ?

Grüße
Ronny Zwinkernd

Die Familie besitzt die StA des Staates Y, das international nicht anerkannt ist und  gehört offiziel zu einem anderen Staat Z. Die Familie hat durch das politische Netzwerk die StA des Staates X erworben. Die Staaten möchte ich allerdings nicht nennen,denn das spielt auch keine Rolle in diesem Sachverhalt.
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