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neue VE für neuen Besuch? (Gelesen: 1.919 mal)
zzzmick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag neue VE für neuen Besuch?
28.07.2007 um 10:23:37
 
Hallo Leute, sicherlich schon oft gefragt, konnte aber im Forum nix finden:
Schwiegervater aus Usbekistan war jetzt 4 Wochen zu Besuch und ist wieder heim gefahren...nun möchte er bald wieder kommen um zu besuchen.
Meines Wissens nach müssen wir nun eine neue VE besorgen, denn mit seiner Heimreise ist die letzte VE gegenstandslos geworden;richtig?
Danke für eure Antworten, Gruss zzzmick
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.07.2007 um 11:11:44
 
zzzmick schrieb am 28.07.2007 um 10:23:37:
Meines Wissens nach müssen wir nun eine neue VE besorgen, denn mit seiner Heimreise ist die letzte VE gegenstandslos geworden;richtig?  


Dein Schwiegervater kann innerhalb des angegebenen Visumszeitraums (normalerweise 6 Monate) 90 Tage im Schengenland bleiben, ohne dass eine neue VE notwendig wird. Hat er ein multi Schengen Visum, kann er innerhalb dieser Zeit so oft ein- und ausreisen, wie er will. Er darf allerdings die 90 Tage nicht überschreiten. Ob er innerhalb des Zeitraums nun die restlichen zwei Monate aufteilt in, acht Wochen im Stück, oder 2 x vier Wochen spielt dabei keine Rolle. Er muß aber darauf achten, dass er nicht über den angegeben Visumszeitraum bleibt - auch wenn er nicht auf drei Monate kommt - da er dann illegal im Schengen Land wäre.

trixie
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 28.07.2007 um 12:39:16
 
zzzmick schrieb am 28.07.2007 um 10:23:37:
Hallo Leute, sicherlich schon oft gefragt, konnte aber im Forum nix finden:
Schwiegervater aus Usbekistan war jetzt 4 Wochen zu Besuch und ist wieder heim gefahren...nun möchte er bald wieder kommen um zu besuchen.
Meines Wissens nach müssen wir nun eine neue VE besorgen, denn mit seiner Heimreise ist die letzte VE gegenstandslos geworden;richtig?
Danke für eure Antworten, Gruss zzzmick
Kommt darauf an, wie lange die VE gültig ist. Im Regelfall 3 Monate. (Für Visum bis 3 Monate) Du kannst aber auch VE bekommen, die wesentlich länger gültig ist. IMHO bis 5 Jahre. Die gibt es aber bei den meisten ABH s wirklich nur, wenn du finanziell sehr "frisch" bist. Ich habe für meine Schwiegermama eine 3 Jährige VE gemacht. (bzw. meine Frau)

Solange diese bei der Botschaft vorliegt (unsere bis 02/09 gültig), können immer wieder Visa beantragt werden. Das ändert aber ansonsten nichts an der Üblichen Praxis, der Visum Beantragung. Eine längerfristige VE lohnt nicht in jedem Fall. Nur wenn der Besuch, oft zu Besuch kommt, die Verschickung in das Land problematisch ist, oder wenn Schengen Visum mit Längerfristen Laufzeiten beantragt werden sollen. (Bis 5 Jahre ist möglich)

Michael

PS: Eine VE für 3 Wochen, kostet das selbe, wie eine für 5 Jahre. Beim Visum, ist es genau so.
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ChicaLoca
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Antwort #3 - 30.07.2007 um 07:58:50
 
@trixie
Das ist jedoch nur, wenn die Botschaft auch ein Visum für 90 Tage erteilt hat.
Oftmals werden aber nur Visa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen ausgestellt, da der Antragsteller auch eigentlich nur 4 Wochen o.ä. reisen wollte.

Wenn also kein Visum für 90 Tage und multiplen Einreisen im Pass klebt, wird wohl ein neues Visum beantragt werden müssen.
Und dann könnte es sein, dass die Botschaft auch auf eine neue VE besteht.
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zzzmick
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Antwort #4 - 30.07.2007 um 08:55:20
 
Danke für die Antworten!!! Ja, das Visum war für 30 Tage. Also am besten bei der Botschaft fragen, ob neue VE benötigt wird!?
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 30.07.2007 um 11:57:22
 
zzzmick schrieb am 30.07.2007 um 08:55:20:
Ja, das Visum war für 30 Tage. Also am besten bei der Botschaft fragen, ob neue VE benötigt wird!?

genau so ist es
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zzzmick
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Antwort #6 - 02.08.2007 um 23:43:03
 
OK, danke nochmal!!!!!!!!!!!!!!!!!
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