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Über 7 Jahre in Deutschland-zum Straftäter gemacht (Gelesen: 3.180 mal)
Jeanny
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Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Über 7 Jahre in Deutschland-zum Straftäter gemacht
25.07.2007 um 23:24:44
 
Meinem Freund wurde zuerst unterstellt,das er seinen Irakischen Pass nicht besorgen wollte,obwohl wir alles getan haben,da wir 09/06 heiraten wollten-30 Tagessätze vom Gericht bekommen.Jetzt wurde ihm unterstellt seine Papiere die er aus seinem Heimatland bekommen hat,die er für diesen Irakischen Pass braucht seien gefälscht,wieder 30 Tagessätze. Insgesamt 60.Was können wir tun,ich habe angst das die ihn einfach abschieben,dabei sind wir seit 7 Jahren zusammen,was können wir tun,mir kommt es vor als ob die einfach nur Gründe suchen um ihn Abzuschieben. Mir wurde gesagt ab 50 Tagessätzen wär man in Deutschland ein Straftäter stimmt das?Und erlischt dann der Schutz der Abschiebung Flüchtlinger?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Über 7 Jahre in Deutschland-zum Straftäter gemacht
Antwort #1 - 26.07.2007 um 12:33:17
 
Man wird nicht so "einfach" zu irgendetwas verurteilt. Dafür sind schon
Beweise notwendig.
Glaub mir, die ABH's haben wirklich sehr viel anderes zu tun, als bestimmten
Ausländern nachzustellen.
Traurig, es sind immer die anderen Schuld !


DC
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Über 7 Jahre in Deutschland-zum Straftäter gemacht
Antwort #2 - 26.07.2007 um 12:41:55
 
Mehr Input wäre gut.

Wie ist denn sein Status. Hat er denn eine Asylanerkennung
oder bestehen "nur" Abschiebungshindernisse bei bestehender
Ausreisepflicht?

Da er sich einen Pass besorgen soll, riecht es da wohl eher nach
letzterem.
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Über 7 Jahre in Deutschland-zum Straftäter gemacht
Antwort #3 - 26.07.2007 um 12:48:04
 
Um Fons' Fragen noch mal zu präzisieren:

1. Einreisedatum
2. Ausgang Asylverfahren (Asyl anerkannt, § 60 (1) anerkannt, § 60 
   (2) - (7) anerkannt oder alles abgelehnt)
3. Rechtsmittelentscheidungen (hat Verwaltungsgericht eine
    Entscheidung geändert ?)
4. Bestandskraft des Asylverfahrens
5. Vorlagedatum der Unterlagen
6. Worauf begründet sich die Verdachtsfälschung.

Mindestens diese Fragen sollten beantwortet werden.

proll
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 01.09.2007 um 15:58:31
 
Jeanny schrieb am 25.07.2007 um 23:24:44:
Meinem Freund wurde zuerst unterstellt,das er seinen Irakischen Pass nicht besorgen wollte,obwohl wir alles getan haben,da wir 09/06 heiraten wollten-30 Tagessätze vom Gericht bekommen.Jetzt wurde ihm unterstellt seine Papiere die er aus seinem Heimatland bekommen hat,die er für diesen Irakischen Pass braucht seien gefälscht,wieder 30 Tagessätze. Insgesamt 60.Was können wir tun?


Er möchte Berufung und später Revision einlegen, wenn die Rechtsmittelfristen noch nicht abgelaufen sind.

Gruß, ULF
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #5 - 01.09.2007 um 16:24:18
 
ulf schrieb am 01.09.2007 um 15:58:31:
Er möchte Berufung und später Revision einlegen, wenn die Rechtsmittelfristen noch nicht abgelaufen sind.


die Berufungsfrist ist eine Woche, das Thema dürfte sich also (längst) erledigt haben.

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 01.09.2007 um 17:50:37
 
Na, das finde ich ja jetzt am Besten:

Am 25.07. einen Beitrag schreiben und auf Beratung hoffen, aber auf Nachfragen dann trotz Kenntnis - und davon muss man ausgehen, weil Jeanny noch am 27. Online war (Zuletzt Online: 27.07.2007 um 15:20:33)-nicht mehr reagieren

proll
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Tippi
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Beiträge: 4.456

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 01.09.2007 um 18:42:38
 
Tja, dann isses wohl vergebliche Liebesmüh gewesen, den
Thread nochmal zu aktivieren.

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