Hallo,
mein Mann hat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, ich bin Deutsche. Wir wollen jetzt eine längere Zeit in seinem Heimatland Kenia verbringen (während der Elternzeit, 1 bis 2 Jahre).
Jetzt haben wir gehört, daß seine
AE erlischt, wenn er länger als 6 Monate nicht in Deutschland ist. Über die Suche habe ich auch was gefunden hier im Forum, allerdings bezog sich dies auf befristete AEs.
Wie ist die Sachlage bei einer unbefristeten
AE? Und wenn die 6 Monate gelten, wie kann man diese ggf. verlängern?
Und wie ist der Sachverhalt, wenn er statt einer unbefristeten
AE eine Niederlassungserlaubnis hat bzw. ist seine unbefristete
AE nicht eine Niederlassungserlaubnis? Ich habe den Begriff erst neu gehört....
Grüße und Danke im Voraus für die Antworten.