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Aufenthaltserlaubnis-EU fuer Familienangehoerige von Unionsbuerger (Gelesen: 1.231 mal)
borislavai
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: bulgarische
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15.07.2007 um 18:21:27
 
Hallo zusammen:

Meine Situation ist folgende- ich bin bulgariische Staatsangehorige und bin dabei mich in Deutschland selbststaendig zu machen. Mein Mann ist tunesier und hat eine Aufenthaltserlaubnis fuer Bulgarien.
Wir wollen das er mit Besuchervisum fuer 3 Monaten nach DE einreist,da ich noch Zeit fuer die Selbsstaendigkeit brauche.
Wie sieht es aus nach dem sein Besuchervisum ablaeuft(bis dahin soll mein Geschaeft auch schon laufen), muss er dann nach Bulgarien um Familienzusammenfuehrung zu beantragen oder kann man Aufenthaltserlaubnis-EU fuer Drittsstaatler-Familienangehoerige direkt in DE beantragen ohne das er DE verlassen muss.

Ich danke euch im Voraus
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trixie
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Beiträge: 5.527
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.07.2007 um 19:29:35
 
Da du EU-Freiügigkeit besitzt, hat dein Mann eine abgeleitete Freizügigkeit, so dass du bei der ABH in Deutschland eine AE kannst.

trixie
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borislavai
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: bulgarische
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Antwort #2 - 17.07.2007 um 17:40:35
 
Vielen vielen Dank  Laut lachend
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