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Einbürgerung nach 6 Jahren Aufenthalt (Gelesen: 3.266 mal)
Angele
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung nach 6 Jahren Aufenthalt
13.07.2007 um 09:55:17
 
Hallo!
Ich hab mal ein paar Fragen zur Gesetzänderung, weil ich das ganze nicht so richtig verstanden habe.
1- Wann wird denn die zugestimmte Gesetzänderung vom 08.07.2007 in Kraft Treten ?
2-Werden die in alle Länder sofort in Kraft treten oder müßen die Länder die Gesetzte noch umsetzten??
3- Bezüglich der Einbürgerung nach 6 Jahren, werden höhere Sprachkenntnisse als die der Integrationskurs
entsprechend gefördert. Wie kann man denn diese nachweisen?? Ist denn bspw. einen mit Erfolg abgeschlossenen
Hochschulstudium einen entsprechenden Nachweis??
Sorry, wenn die Fragen irgendwo schon bearbeitet wurden, ich habe nähmlich bis jetzt keine Antwort darauf gefunden.
Vielen Dank!!
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Ralf
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Antwort #1 - 13.07.2007 um 12:22:22
 
Angele schrieb am 13.07.2007 um 09:55:17:
1- Wann wird denn die zugestimmte Gesetzänderung vom 08.07.2007 in Kraft Treten ? 

Wenn der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben hat und es
im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Das wird wohl noch ein
paar Tage dauern.

Angele schrieb am 13.07.2007 um 09:55:17:
2-Werden die in alle Länder sofort in Kraft treten oder müßen die Länder die Gesetzte noch umsetzten?? 

Es ist ein Bundesgesetz. Es gilt daher überall gleich.

Angele schrieb am 13.07.2007 um 09:55:17:
3- Bezüglich der Einbürgerung nach 6 Jahren, werden höhere Sprachkenntnisse als die der Integrationskurs 
entsprechend gefördert. Wie kann man denn diese nachweisen?? Ist denn bspw. einen mit Erfolg abgeschlossenen
Hochschulstudium einen entsprechenden Nachweis?? 

Zu diesem Punkt wird man erst mal nähere Regelungen abwarten
müssen. Ich will da nicht spekulieren. Ich bin aber ziemlich sicher,
dass eine Einbürgerung schon nach 6 Jahren die absolute Ausnahme
bleiben wird.
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Angele
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Antwort #2 - 13.07.2007 um 13:08:58
 
OK!
Danke für die Schnelle Antwort!!
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