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2. Vornamen beantragen bei der Einbürgerung in die deutsche Staatsbürgerschaft.. (Gelesen: 2.888 mal)
sociologist
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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08.07.2007 um 00:07:13
 
Liebe Forumgemeinde,

Ich werde wahrscheinlich in einigen Wochen meine "Ausbürgerung" vom türkischen Konsulat erhalten. Bei der Einbürgerung in die deutsche Staatsbürgerschaft wollte ich sehr gerne einen deutschen Vornamen beantragen; d.h. beispielsweise Mehmet
Wilhelm
NACHNAME.
Wollte mich diesbezüglich informieren, ob so etwas Möglich wäre und wie ich diesbezüglich voran gehen müsste. (Diesbezügliche Gesetze?)

Ich bedanke mich vielmals für die Antworten!

In dem Sinne,
lieben Gruß,
euer sociologist
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.07.2007 um 00:09:15
 
Hat ja eigentlich mit Einbürgerung dann nix zu tun, hab es
daher mal hierher verschoben.
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sociologist
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.07.2007 um 00:15:30
 
Stimmt, eigentlich nicht Smiley ... aber vielleicht gibt es "Sondergesetze" bei der Einbürgerung  Durchgedreht
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.07.2007 um 00:21:05
 
Nur zur Klarstellung: sollte keine Kritik sein. Wenn ein
Fred verschoben wird, dann eben weil er wo anders
besser aufgehoben ist
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #4 - 08.07.2007 um 09:41:35
 
sociologist schrieb am 08.07.2007 um 00:07:13:
Ich werde wahrscheinlich in einigen Wochen meine "Ausbürgerung" vom türkischen Konsulat erhalten. Bei der Einbürgerung in die deutsche Staatsbürgerschaft wollte ich sehr gerne einen deutschen Vornamen beantragen; d.h. beispielsweise Mehmet Wilhelm NACHNAME. 


Hallo,

falls Du keinen Sonderstatus wie z.B. Asylberechtigter hast, wovon ich mal nicht ausgehe,weil Du von der Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit sprichst, geht eine Namensänderung erst nachdem Du die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hast.

Das könnte nach Art. 47 EGBGB gehen (siehe dazu oben im PStR den Hinweis), da ich nicht davon ausgehe, dass der Name Mehmet übersetzt werden kann. Dann dürftest Du anstelle der Übersetzung einen neuen Vornamen wählen, also Mehmet durch enen deutschen Vornamen ersetzen. Falls  Du unbedingt eine Ergänzung des Namens wünschst, also zusätzlich einen deutschen Namen willst, ginge das prinzipiell auch, würde aber einen wichtigen Grund erfordern.

Denkbar wäre auch noch, dass Deine Angaben i Profil zum Geschlecht tatsächlich stimmen (dort steht das Symbol für weiblich), denn dann wäre der Name Mehmet sicher ein wichtiger Grund , alerdings nicht für eine Änderung in den Namen Wilhelm Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Polar_Bear
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 2. Vornamen beantragen bei der Einbürgerung in die deutsche Staatsbürgerscha
Antwort #5 - 08.07.2007 um 13:38:59
 
Hey Ronny,
wie funktioniert die in Art. 47 EGBGB erwähnte Erklärung gegenüber dem Standesamt, die öffentlich beglaubigt oder beurkundet werden muss, genau?

- Ist ein formloser Antrag dafür geeignet?
- Bekommt man nach abgeschlossener Änderung eine "Namensänderungsurkunde" oder ähnliches?
- Kann man anschließend die Neuausstellung von (deutschen) Zeugnissen (etwa Abitur) beantragen?

Vielen Dank im Voraus! Smiley
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 08.07.2007 um 14:38:08
 

Hallo,

Polar_Bear schrieb am 08.07.2007 um 13:38:59:
- Ist ein formloser Antrag dafür geeignet? 


Ja, es genügt einfach nach der Einbürgerung zum Standesamt zu marschieren .

Polar_Bear schrieb am 08.07.2007 um 13:38:59:
- Bekommt man nach abgeschlossener Änderung eine Namensänderungsurkunde" oder ähnliches?


Man bekommt eine Bescheinigung mit Dienstsiegel. Wenn man das in eine Personenstandsurkunde eingetragen haben will, empfiehlt es sich die Nachbeurkundung der Geburt beim Standesamt I in Berlin zu beantragen. Die Erklärung nach Art. 47 EGBGB wird danach im Wege der Fortschreibung in den Geburtseintrag eingearbeitet.
Bei der Beantragung der Nachbeurkundung nach § 41 PStG ist das örtliche Standesamt auch behilflich. Nach dem 01.01.2009 wird die Nachbeurkundung sowieso vom örtlichen Standesamt erledigt.

Ich denke dass die Nachbeurkundung nicht sehr bekannt ist, und erwähne sie deswegen hier Zwinkernd

Polar_Bear schrieb am 08.07.2007 um 13:38:59:
- Kann man anschließend die Neuausstellung von (deutschen) Zeugnissen (etwa Abitur) beantragen? 


Nein , da die Namensänderung nur in die Zukunft wirkt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #7 - 08.07.2007 um 18:47:10
 
ronny schrieb am 08.07.2007 um 14:38:08:
Wenn man das in eine Personenstandsurkunde eingetragen haben will, empfiehlt es sich die Nachbeurkundung der Geburt beim Standesamt I in Berlin zu beantragen.

Letzteres gilt natürlich nur für Personen, die außerhalb des
Bundesgebietes geboren wurden. Für in Deutschland Geborene
ist das Standesamt am Geburtsort zuständig. Zwinkernd

Weil so etwas immer wieder mal gefragt wird, mal ganz allgemein:
Einbürgerung und Namensänderung sind völlig unterschiedliche
Dinge, die man unmöglich miteinander verbinden kann, schon gar
nicht, wenn dafür unterschiedliche Stellen zuständig sind.

Wenn die Zuständigkeit beim gleichen Amt oder sogar beim
selben Sachbearbeiter liegt, hat man evtl. Glück. Dann könnte
man eine Namensänderung evtl. schon vorher einleiten und kann
die Änderungsbescheinigung unmittelbar nach der Einbürgerung
erhalten. Die Regel ist das aber sicher nicht. Fragen kann man
aber ja mal. Zwinkernd
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