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Ledigkeitsbescheinigung trotz Scheidungsurteil? (Gelesen: 2.125 mal)
Gerechtigkeit
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05.07.2007 um 14:47:09
 
Ein Freund von mir hat sich in Ägypten scheiden lassen (Kairo, dort wo auch geheiratet wird) nun wurde bei der Scheidung die Heiratsurkunde eingezogen. Nun möchte er wieder heiraten (Unterlagen liegen zur Legalisierung der Scheidung dem Justizministerium vor).

Das Standesamt hat nun geschrieben was er alles braucht unter anderem auch

eine Ledigkeitsbescheinigung

und die Heiratsurkunde

An beide Unterlagen kommt er nun ja nicht mehr. Wird die Ledigkeitsbescheinigung nicht automatisch durch die rechtskräftige Scheidung ersetzt?

Und wo soll er nun noch eine Heiratsurkunde herbekommen?

Bin wie immer dankbar für jeden Rat.

LG Gerechtigkeit
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trixie
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Antwort #1 - 05.07.2007 um 15:23:20
 
Gerechtigkeit schrieb am 05.07.2007 um 14:47:09:
An beide Unterlagen kommt er nun ja nicht mehr. Wird die Ledigkeitsbescheinigung nicht automatisch durch die rechtskräftige Scheidung ersetzt?  


Ich würde vor kurzem von einem Standesamt über den Grund der Notwendigkeit der Heiratsurkunden aus der Vergangenheit aufgeklärt. Man möchte den zukünftigen Ehepartner damit schützen, dass keiner sagen kann er sei ledig, obwohl er vielleicht schon dreimal verheiratet war und genau so oft geschieden wurde.

trixie
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Gerechtigkeit
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Antwort #2 - 05.07.2007 um 15:25:53
 
Aber wenn die die doch in Kairo eingezogen haben ? Traurig
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schweitzer
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Antwort #3 - 05.07.2007 um 15:44:13
 
Gab oder gibt es so etwas wie ein Familienbuch - eine Abschrift daraus könnte IMHO die Vorlage der Heiratsurkunde ersetzen ...

=schweitzer=
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Gerechtigkeit
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Antwort #4 - 05.07.2007 um 15:47:06
 
Nein, leider nicht.  Traurig
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Muleta
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Antwort #5 - 05.07.2007 um 15:52:04
 
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Gerechtigkeit
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Antwort #6 - 05.07.2007 um 16:03:59
 
  Smiley das hat mir wirklich weitergeholfen. Ich werde ich Info gleich Ausdrucken und dann mitgeben.

LG Gerechtigkeit
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