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US-Amerikaner illegal??? (Gelesen: 26.189 mal)
Hanni78
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04.07.2007 um 13:02:41
 
Hallo,

ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir weiter helfen... unentschlossen

Also, mein Verlobter ist US-Amerikaner und lebt seit 2005 in Deutschland.
D.h. er ist nach Deutschland gekommen und hat hier innerhalb der 3 visumfreien Monate einen Job über die US-Army bekommen, aber als Zivilist, da er nicht mehr in der Army ist.
Dort arbeitete er bis april 2006. Danach hat er einen Deutschkurs belegt und ihn im Juli unterbrochen da sein Vater verstorben ist und er in die Staaten zurück ging.
Im Oktober ist er wieder eingereist ohne Probleme und wieder mit der 3 monatigen visumfreien Erlaubnis.
Im Januar 07 hat er sich wieder zu einem Deutschkurs angemeldet, daraufhin auch die Aufenthaltsgenehmigung für den Aufenthalt bis Ende des kurses (30.05.07) erhalten.
So, und im März musste er diesen Kurs wieder unterbrechen, ist wieder in die Staaten zu Erschaftsregelungen...
Er kam am 19.05.07 wieder und ich dachte, und hier liegt das Problem, er hat wieder 3 Monate visumfrei. Er war doch fast 3 Monate ausser Lande...
Ich habe mich jetzt bei der Ausländerbehörde gemeldet, da er eine Arbeit beginnen möchte und auch schon Jobangebote hat, und wollte so ein Formular haben...
Da hat jetzt der Berater der Behörde gesagt, das er sich illegal aufhalten würde...
da ich ihn  nicht abgemeldet habe beim einwohnermeldeamt als er im März in die Staaten ging...
Der Beamte hat gesagt er müsse das melden und es kommt zu einer Ordnungswidrigkeitsklage....
Und da ich ja gesagt habe er dürfe 3 Monate hier visumfrei bleiben und Arbeit suchen.... kommt auf mich eine Anzeige wg Beihilfe dazu.....

Mein Gott, bin total geschockt....
Er muss zwar nicht gleich aureisen, da wir jetzt den Antrag auf Verlängerung der AG einreichen und next week die Bescheinigung vom evtl Arbeitgeber...
Aber die Klage droht trotzdem.

Jetzt meine Frage.....
Ist das wirklich so das ich und mein Freund nicht um eine Klage herumkommen?
Habe ich oder wir wirklich sträflich gehandelt???
Wenn dann doch unbewusst.... Ich mach doch das nicht mit Absicht....

Und noch ne Frage, er ist hier erwischt worden beim Autofahren ohne zulässige Erlaubnis... und hat eine Bewährungsstrafe...
Muss er jetzt ins Gefängnis? Ist das ein Verstoß gegen die Bewährungsauflagen???

Entschuldigung das es so lange geworden ist.....
Ich weiss nicht wo ich mich / wir uns hin wenden sollen....
Vllt kann uns jemand hier weiterhelfen...

Vielen Dank im Voraus

LG Hanni
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Antwort #1 - 04.07.2007 um 14:53:19
 
Wenn er eine Strafe bzgl. des Illegalen Aufenthaltes bekommen sollte, ist es möglich, dass die Bewährung wiederrufen wird. Das kann aber nur die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht entscheiden.

Da er bei dir gewohnt hat und du mit dem Fall betraut warst, kannst du auch eine Anzeige zur beihilfe bekommen(Unwissenheit schützt vor Strafe nicht).
Wir nehmen aber meist diesen Sachverhalt auf, leiten ihn an die Polizeiinspektion weiter welche dann die Ermittlungen aufnehmen.

Ich würde mich aber zur Not nochmals an die ABH wenden und nachfragen, ob nun tatsächlich eine Anzeige kommen wird. Evtl. kann man dies dem Sachbearbeiter nochmals genau erläutern, wie das alles so passiert ist!

Ich hoffe ich konnte zumindest etwas helfen Smiley

Grüße
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Hanni78
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Antwort #2 - 04.07.2007 um 15:01:27
 
Danke für die schnelle Antwort. Smiley

Hm, mit dem Sachbearbeiter lässt es sich sehr schwer reden, der ist total stur und ich habe es ihm ja erklärt aber er sagte... er muss das melden... sieht er ja gar nicht ein das nicht zu tun.

Gibt es eine höhere Stelle, also einen Vorgesetzten an den ich mich vllt wenden könnte?

Und stimmt das wirklich das er NICHT die 3 monatige visumfreie Erlaubnis hat wenn er doch über 2 Monate nicht in D war???
Ich habe einfach den Fehler begangen ihn abzumelden...
Dafür kann man ihn doch nicht so hart bestrafen oder?

LG Hanni
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Antwort #3 - 04.07.2007 um 15:08:11
 
Mir stellen sich allerdings noch Fragen ...

Wieso ne "OWi"? - evtl weil es gar nicht um den Aufenthalt, sondern um die nicht erfolgte Abmeldung (und die nicht erfolgte neue Anmeldung) geht?

Kommt es hier nicht zu einer komplexen Verquickung von nationaler AE und visumfreien EU-Aufenthalt? Könnte man zugunsten des Betroffenen nicht annehmen, dass am 19.5.07 eine visumfreie "erste Einreise" stattfand (die andere erste Einreise war ja Okt 06, Bezugszeitraum wäre also rum), so dass er jetzt immer noch im visumfreien Bereich wäre?

Nachtrag:
Was denn jetzt? Du hast ihn abgemeldet oder nicht?
BTW, DU kannst niemanden "abmelden". Du kannst höchstens die Meldebehörde über den Auszug informieren, die ihn dann von Amts wegen abmelden könnten. Die Meldepflicht ist eine persönliche Pflicht und wird nur in Ausnahmefällen (Famiilie, Hotels, etc) von anderen übernommen.
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Antwort #4 - 04.07.2007 um 15:15:19
 
Hallo Inge,

ja, der Beamte An der ABH sagte, ich habe den Fehler begangen da ich ihn nicht abgemeldet habe. Und somit ist für die ABH er noch da und nie weg gewesen, somit hat er sich nach Ablauf des Visums für den Deutschkurs nicht gemeldet zwecks Aufenthaltverlängerung... Und deswegen ist er illegal!!!

Aber ich muss sagen, es liegt wirklich der Fehler nur bei mir, weil ich eben dachte, ja okay er reist aus, 2 Monate später wieder ein und da er ja im halbjahr noch nicht visumfrei hier war, hat er jetzt visumfreien Aufenthalt und hat schön Zeit die Arbeitsstelle zu finden...

Jetzt soll alles kaputt gehen, nur weil ich ihn nicht abgemeldet habe...
Ich kann aber leider mit dem Beamten nicht reden, er ist vollkommen unzugänglich und hört mir nicht zu...

Und wird indirekt beleidigend.

LG Hanni
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Antwort #5 - 04.07.2007 um 15:19:00
 
Ja, sorry, also da ich ja immer der Fahrer bin... und alle Ämter in unserem Umkreis KEIN englisch sprechen und er nicht sehr gut deutsch, haben die ABH und die Gemeinde darum gebeten das ich das mit ihm zusammen mache..

Und als ich mich letztes Jahr erkundigt habe, als sein Vater verstorben war, da sagte das Einwohnermeldeamt, wenn er ja nur vorübergehend ausreist und wieder kommt braucht er sich nicht ständig an und abmelden...

So und jetzt habe ich nicht nachgefragt und bin dran...

LG

Also: er ist noch immer bei der Meldebehörde gemeldet, er ist ja auch nicht ausgezogen. Er war nur zeitweise in seinem Heimatland wg Erbschaft...
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Antwort #6 - 04.07.2007 um 15:19:16
 
Man könnte es evtl. so auslegen, dass sein regulärer Aufenthalt im März beendet war, er im Mai neu einreiste (hat aber dann keine 3 Monate Visumfreien aufenthalt, da er auch keine 3 Monate im Ausland war!!)!!

Wurde er nun damals abgemeldet oder nicht??

Ich muss ehrlich sagen, ich habe so auf die schnelle keinen passenden § weder im AufenthG noch in EU-Richtlinien in dieser Richtung gefunden. hä?

Er sollte nochmals mit dem Sachbearbeiter reden, die Flugtickets evtl. vorlegen und es nochmals prüfen lassen. Falls er nicht abgemeldet wurde, könnte der Sachbearbeiter auch meinen, dass er von Mai bis jetzt ohne gültigen Aufenthaltstitel gewesen ist, und dass wäre wiederum tatsächlich in illegaler Aufenthalt.

Aber bitte nagel mich nicht auf diese Aussage fest, solch einen Fall hatten wir hier noch nicht. Entweder meldeten sich die Personen ab, teilten uns die Gründe mit blieben bis zum ende.

OWI kommt bei vergessener An-Abmeldung zu tragen.
Anzeige wegen illegalem Aufenthalt.

Was hat der Sachbearbeiter denn gesagt?

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Antwort #7 - 04.07.2007 um 15:20:17
 
So da war ich zu langsam  Durchgedreht

Du kannst ja die Ausreisen mit Flugtickets belegen oder??
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Antwort #8 - 04.07.2007 um 15:23:55
 
Hanni78 schrieb am 04.07.2007 um 13:02:41:
Im Oktober [2006] ist er wieder eingereist ohne Probleme und wieder mit der 3 monatigen visumfreien Erlaubnis.
Im Januar 07 hat er sich wieder zu einem Deutschkurs angemeldet, daraufhin auch die Aufenthaltsgenehmigung für den Aufenthalt bis Ende des kurses (30.05.07) erhalten.
So, und im März musste er diesen Kurs wieder unterbrechen, ist wieder in die Staaten zu Erschaftsregelungen...
Er kam am 19.05.07 wieder und ich dachte, und hier liegt das Problem, er hat wieder 3 Monate visumfrei. Er war doch fast 3 Monate ausser Lande...
Ich habe mich jetzt bei der Ausländerbehörde gemeldet, da er eine Arbeit beginnen möchte und auch schon Jobangebote hat, und wollte so ein Formular haben...


- ob er hier noch rechtmäßig war, kann man durchaus unterschiedlich sehen.
- er muss nicht ein Formular holen, sondern ganz zackig einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen (am besten nachweislich schriftlich - auch formlos).

Ggf. ist eine kurzfristige Auseise zur Streitvermeidung sinnvoll, Schweiz oder UK bieten sich an. Dazu sollte man dann aber erstmal in Ruhe die Reaktion der ABH abwarten.

Die (fehlende) Abmeldung ist m.E. völlig irrelevant.

Muleta
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Antwort #9 - 04.07.2007 um 15:25:32
 
Zitat:
Und somit ist für die ABH er noch da und nie weg gewes

Stempel im Pass (Ausreise, bzw erneute Einreise)? Flugtickets?
Ggfs KÖNNTE es ausreichend sein, seine Ausreise und die erfolgte neue "erste Einreise" (bzgl visumfreien Aufenthalt nach Schengen-Regelung) nachzuweisen, um das Problem zu lösen.

Der SB würde sich auch leicht lächerlich machen, wenn der den durchgehenden Aufenthalt ALLEINE an der fortbestehenden Meldeaddresse festmachen würde. Dann müsste er ja auch akzeptieren, dass die AE eines Ausländers nicht erlischt, wenn dieser sich zwar 9 Monate im Ausland aufhält, sich hier aber nicht abmeldet. In solchen Fällen hält sich die ABH dann aber ja auch an den Pass (oder andere Erkenntnisse) um festzustellen, dass die AE erloschen ist.
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Antwort #10 - 04.07.2007 um 15:26:04
 
Hallo,

ja natürlich Flugtickets hat er und im Reisepass ist ja auch der Stempel.

Dann hat er vllt zumindest 2 Monate visumfreien Aufenthalt? Er war 2 Monate weg?

LG
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Antwort #11 - 04.07.2007 um 15:29:55
 
Das meinte ich ja, ich lasse mir in solchen fällen immer die Tickets vorlegen.

Wir handhaben es auch so, dass die Ausländer, welche aus den Visumfreien staaten (z.B. bei AuPair) an ihre reguläre Aufenthaltsdauer mit Aufenthaltstitel die 3 Monate Visumfrei dranhängen dürfen.

Wie gesagt es ist gut möglich, das dass andere ABH`s anders sehen!
Deshalb gebe ich hier keine verbindliche Aussage dazu ab!!

Das mit Abmeldung wäre interessant, bzgl. OWI oder Anzeige, was nun gemeint war!!
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Antwort #12 - 04.07.2007 um 15:31:28
 
ja, nur kurzfristige nochmalige Ausreise?
Und was dann? Er war doch erst weg, und ist 19.05. wieder gekommen.

Ja der SB begründet es so: für ihn war er nie weg, also ist er noch immer da nach Ablauf (30.5.07) der AE.

Aber die AE war doch nicht gültig, da er sich ja an der Deutschschule abgemeldet hat, und dann ausgereist ist.
Nur beim Einwohnermeldeamt war er nciht abgemeldet!

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Antwort #13 - 04.07.2007 um 15:33:00
 
Zitat:
Dann hat er vllt zumindest 2 Monate visumfreien Aufenthalt? Er war 2 Monate weg?

Spielt keine Rolle. Die Schengen-Regelung bzgl "Edel"-Drittstaatlern und visumfreien Aufenthalt ist nicht ganz ohne Haken und Ösen. Wenn man es geschickt anstellt, kann man sich 2 Monate und 29 Tage in D aufhalten, für einen Tag in die Schweiz fahren und direkt danach WIEDER für drei Monate einreisen. THEORETISCH (!) Ist es sogar möglich (wenn auch drei Monate illegal sind), 6 Monate am Stück zu bleiben, dann 1 Tag raus und drei Monate wieder legal rein. So sieht es jedenfalls der EUGH (s. Urteil Bot).

Das ganze ist wegen des EU-Bezug und der ziemlich hirnrissigen "Erste Einreise"-Regelung doch etwas komplexer als es auf den ersten Blick scheinen mag.
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Antwort #14 - 04.07.2007 um 15:33:38
 
Ja von einer ABH in einem anderen Kreis, habe ich die Auskunft auch, das er eigentlich nach der Beendigung der Schule sowieso wieder 3 Monate Aufenthalt dranhängen darf, aber nunja wir lebn halt in einem anderen Kreis, mit einem sehr uneinsichtigen SB.
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Antwort #15 - 04.07.2007 um 15:35:17
 
Hmm...
sollte es tatsächlich so sein, würde ich nochmals mit dem Sachbearbeiter sprechen.

Er kann ja an den Tickets uns Stempel erkennen, dass er zumindest ausgereist ist.

Zur Not, kann er sich evtl. von einer Amerikanischen Behörde bestätigen lassen bzgl. Vorsprachen Erbschaft oder so??

Also bei uns ist es zumindest nicht relevant, was das Meldeverhältnis aussagt, ansonsten könnte ich ja tatsächlich bei Personen nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt die AE nicht für ungültig erklären. Ist natürlich schwer dahinter zu kommen, wenn sich niemand abmeldet, aber manchmal spielt auch Zufall mit  Zwinkernd.

Ich würde euch empfehlen, nochmals mit der ABH Kontakt aufzunehmen, und auf jedenfall auch Antrag auf Erteilung AT stellen!!!! Ganz wichtig, so dass evtl. eine Fiktionswirkung eintritt.
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Antwort #16 - 04.07.2007 um 15:36:57
 
Der SB meinte, er wird nun eine Ordnungwidrigkeitsklage einreichen.

Obwohl ich ja andere Auskünfte habe, zb andere ABH.

Aber er kann das so machen, sagt er und andere handhaben das anders und machen sich dann wohl strafbar seiner Meinung nach...

Gibts für diesen SB einen Vorgesetzen den ich vllt fragen kann??
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Antwort #17 - 04.07.2007 um 15:38:32
 
Sicherlich gibts einen Vorgesetzten,
wende dich an den Leiter der ABH oder an den Reveratsleiter (sollte es so etwas bei euch geben).
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Antwort #18 - 04.07.2007 um 15:40:42
 
Ja mein Verlobter hat gleich den Antrag auf Verläng. der AE ausgedruckt und ausgefüllt und der geht gleich zur ABH...

Und next week wird er das Jobangebot-Formular (wie auch immer das heisst)
einreichen...

Aber von einer Anzeige sieht er nicht ab....

Ich verstehs einfachnicht, er war doch ausser Landes für 2 Monate in USA, warum hat er keine 3 Monate visumfrei nach wiedereinreise???

Sorry für die vielen Fragen, aber vielen vielen Dank an Euch, echt super Eure Hilfe Kuss
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Antwort #19 - 04.07.2007 um 15:45:15
 
Wie gesagt, Nagel mich nicht fest.

Aber wurde von einem Kollegen netterweise darauf hingewiesen, dass es einen neuen BMI erlass gibt. Somit ist es möglich, dass die Einreise doch nicht so einfach möglich war!!
Muss mich da nun erst selber durchlesen!!!

Viel glück bei der ABH
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Antwort #20 - 04.07.2007 um 15:47:59
 
Also irgendwie irritiert mich hier einiges ... Zwinkernd
Zum einen wird von "illegalem Aufenthalt" gesprochen ... gleichzeitig von "Ordnungswidrigkeit" ... passt schon mal nicht zusammen ...
Weiterhin ist festzustellen, dass es für Amerikaner aufgrund eines älteren Sichtvermerksabkommens keinen Bezugszeitraum wie für viele andere visumsfreie Ausländer gibt ... und das sollte die Behörde wissen ...
Und zum letzten ist der Amerikaner über den 41er AufenthV ohnehin besser gestellt und kann die erforderliche AE auch nach der Einreise einholen ...

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Antwort #21 - 04.07.2007 um 16:00:26
 
Danke Grista Smiley

Hallo Daddy,

also er hatte eine gültige AE mit dem Deutschkurs, der wurde unterbrochen durch Ausreise und Abmeldung an Schule aber keine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, da er ja wieder kommt/kam.

AE: 01/07
Ausreise 03/07
Einreise 05/07
Ae wäre gültig bis 30.05.07

Aber SB sagte da er nicht über EWmeldeamt abgemeldet war, zählt für ihn die Ausreise nicht und er war für die ABH seit 30.05.07 illegal hier.

Jetzt hat er gleich den Antrag auf Verlängerung gestellt.

Aber trotzdem sagte der SB er bekommt eine OWklage wegen illegalem Aufenthalt da die AE abgelaufenist, und er sich ja nicht gemeldet hat oder denAntrag verspätet stellt....

Er kann ja alles nachweisen, die Tickets den Pass mit Stempel und die Abmeldung bei der Deutschschule...

Und er weiss auch ganz bestimmt das mein Verlobter Amerikaner ist und als ich fragte ob es da keine Sonderregelungen gibt zwecks Arbeitsaufnahme / erlaubnis sagte er NEIN, da gibts generell keine Ausnahmen, Ausländer ist Ausländer!


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Antwort #22 - 04.07.2007 um 16:02:34
 
@Grista: was ist ein BMI erlass? Traurig
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Muleta
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Antwort #23 - 04.07.2007 um 16:14:23
 
Daddy schrieb am 04.07.2007 um 15:47:59:
Also irgendwie irritiert mich hier einiges ... Zwinkernd
Zum einen wird von "illegalem Aufenthalt" gesprochen ... gleichzeitig von "Ordnungswidrigkeit" ... passt schon mal nicht zusammen ...


das ließe sich mit evtl. mit § 98 Abs. 1 AufenthG oder einem Blackout des Sachbearbeiters erklären.

Zitat:
Weiterhin ist festzustellen, dass es für Amerikaner aufgrund eines älteren Sichtvermerksabkommens keinen Bezugszeitraum wie für viele andere visumsfreie Ausländer gibt ... und das sollte die Behörde wissen ...


und daraus folgt, dass sie nach Ablauf einer beliebigen Aufenthaltserlaubnis einfach hierbleiben können?

Zitat:
Und zum letzten ist der Amerikaner über den 41er AufenthV ohnehin besser gestellt und kann die erforderliche AE auch nach der Einreise einholen ...


wobei § 41 Abs. 3(!) AufenthV zu beachten ist und sich gleich wieder die Frage stellt, auf welche "Einreise" es ankommt.

Aber bevor man das gewaltsam durch die Instanzen treibt (und dann hoffentlich in 5 Jahren eine bedeutende EuGH-Entscheidung in Händen hält), ist ein Kurztrip in ein Nicht-Schengenland wohl die einfachste und billigste Alternative. Sofern die ABH nicht von selbst auf einen solchen Firlefanz verzichtet.

Muleta
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Antwort #24 - 04.07.2007 um 16:33:19
 
Hanni78 schrieb am 04.07.2007 um 16:02:34:
was ist ein BMI erlass?

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Antwort #25 - 04.07.2007 um 16:42:23
 
Das heisst wenn er jetzt zum Beispiel nach Spanien ausreist und paar Tage später einreist, kann er wieder 3 Monate visumfrei sein???

Gibts da keine Probs bei ausreise und einreise???

Danke für Eure Hilfe....

Muss jetzt ausloggen, bin aber morgen wieder da.
Und hoffe das alles gut geht!

Vielen Dank und schönen Abend
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Antwort #26 - 04.07.2007 um 16:46:31
 
Spanien hilft nicht, weil ebenfalls Schengen. Sollte schon sowas wie Schweiz oder Großbritanien sein.
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Antwort #27 - 04.07.2007 um 17:59:36
 
Hanni78 schrieb am 04.07.2007 um 16:00:26:
AE: 01/07
Ausreise 03/07
Einreise 05/07
Ae wäre gültig bis 30.05.07

Aber SB sagte da er nicht über EWmeldeamt abgemeldet war, zählt für ihn die Ausreise nicht und er war für die ABH seit 30.05.07 illegal hier.

Ich denke, dass vieles an der Interpretation der Einreise im Mai 07 hängt ... meines Erachtens könnte man eine erneute Einreise annehmen, die einen 3-Monatszeitraum begründet ... aber wenn das euer Sachbearbeiter nicht so sieht, dann wird er es euch im Ordungswidrigkeitenverfahren wissen lassen ... und ihr könnt entsprechend gegenargumentieren ...

Hanni78 schrieb am 04.07.2007 um 16:00:26:
Aber trotzdem sagte der SB er bekommt eine OWklage wegen illegalem Aufenthalt da die AE abgelaufenist, und er sich ja nicht gemeldet hat oder denAntrag verspätet stellt....

Also gehe ich einfach mal davon aus, dass er einen fahrlässigen Verstoß annimmt ...

Hanni78 schrieb am 04.07.2007 um 16:00:26:
Und er weiss auch ganz bestimmt das mein Verlobter Amerikaner ist und als ich fragte ob es da keine Sonderregelungen gibt zwecks Arbeitsaufnahme / erlaubnis sagte er NEIN, da gibts generell keine Ausnahmen, Ausländer ist Ausländer!

Na ja ... ist eben so nicht ganz richtig ...

Muleta schrieb am 04.07.2007 um 16:14:23:
und daraus folgt, dass sie nach Ablauf einer beliebigen Aufenthaltserlaubnis einfach hierbleiben können?

Nö ... weil das Merkmal der Einreise fehlt ... und die ist lt. BMI nach einem nationalen Aufenthalt und vor einem touristischen Aufenthalt erforderlich (aber das hatten wir schon in einem anderen Thread...)

Daddy

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Antwort #28 - 05.07.2007 um 08:16:24
 
So, bin nun auch auf dem aktuellen Stand Augenrollen.
Ich würde es aber nun auch so interpretieren, dass er seinen nationalen Aufenthalt beendet hat, mit der Ausreise aus dem Schengenraum und sich mit der neuen Einreise nochmals für 3 Monate Visumfrei aufhalten darf.

Aber ich weis ja nun nicht, was der Sachbearbeiter noch für Unterlagen vor sich liegen hat!

Dann einfach mal abwarten, wie die ABH entscheidet bzw. was sie entscheidet, dann könnte ihr ja nochmals euren Standpunkt vertreten und natürlich alle eure Nachweise vorlegen!!

Grüße
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Antwort #29 - 05.07.2007 um 08:56:55
 
Was soll denn eine "Ordnungswidrigkeiten-Klage" sein? OWi´s zeichnen sich eigentlich eher dadurch aus, daß sie außergerichtlich erledigt werden und ggf. mit einem Bußgeld enden. Wer soll denn da wo gegen wen klagen?
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Antwort #30 - 05.07.2007 um 12:53:14
 
Hallo @ all,

wie schon gesagt, haben wir ja nicht absichtlich so gehandelt...
Der SB sagt aber es interessiert ihn nicht, wenn ich das nicht verstehe...
Und somit ist echt schlecht reden mit ihm...

Also was genau für Unterlagen er hat weiss ich nicht, aber er sagte das aufgrund der "Nichtabmeldung" bei dem Einwohnermeldeamt, mein Verlobter nie ausgereist war...
Also nach seinen Unterlagen ab 30.05.07(Ablauf der AE für Sprachkurs) illegal ist.
Ich sagte ja ich belege ihm das mein Verlobter ausgereist war, und er sich nicht abgemeldet hat, da er ja nicht ausgezogen ist bei mir, sondern nur in die Staaten ist zur Erschaftsregelung.
Wir haben ja tickets und Stempel im Pass....

Ich habe mal bei der ehemaligen Schule für den Sprachkurs angerufen und gefragt ob wir eine Bescheinigung über die Abmeldung vom Sprachkurs haben können, und die bekommen wir auch.
Da habe ich der Angestellten die Sache kurz erklärt und die war total erstaunt, weil in dem Kreis in dem die Schule liegt, sowas ganz anders läuft, die Sprachschüler haben nach Ablauf der Schule automatisch 3 Monate visumfrei, und können sich in Ruhe um Arbeitsplatz ect. kümmern.
Vllt können wir das ja nochmal bei dem Vorgesetzten des ABH-SB vortragen, und auch auf Auskunft der Schule verweisen. Und sagen (was ja wirklich so ist) wir haben nicht gewusst das verschiedene, nebeneinander liegende Landkreise andere Regelungen haben.....
Oder???

@wassermann
Ja der SB hat es Ordnungswidrigkeitsklage genannt, und das dann ein Schreiben vom Gericht kommt, mit Vorladung und da können wir dann Stellung zu dem Ganzen nehmen... die Klage vom Staat gegen meinen Verlobten wg illegalem Aufenthalt und gegen mich wegen Beihilfe....

Super, das kostet ja ein heiden Geld, denn zum Gericht oder zur Anhörung nehmen wir doch am Besten nen Anwalt mit, oder???

@Daddy und Grista, ja so dachte ich ja.... wenn er Ausreist, ist er doch weg aus BRD und reist dann visumfrei wieder ein, da er ja im Halbjahr 3 monate visumfrei hier sein darf und im vergangenen Halbjahr hatte er ja ein visum...  Also: visum, Ausreise, Einreise, visumfrei,
alles in einem Halbjahr....

Ich bin ganz irre..... Schockiert/Erstaunt

Lg Hanni

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Antwort #31 - 05.07.2007 um 13:05:20
 
Zitat:
Ich bin ganz irre.....

Ich persönlich würde dieses Attribut nach der aktuellen Sachlage eher dem SB bei der ABH zuordnen ...

Das "Festkrallen" an der Anmeldung ist völlig abwegig.
Ebenso wäre mal zu hinterfragen, wie gut sich der SB denn überhaupt mit den melderechtlichen Vorschriften des Landes auskennt? Viele Meldegesetze erlauben zB einen Aufenthalt bis zu 2 Monaten, OHNE das eine Meldepflicht ausgelöst wird. Ein Ausländer, der sich nicht anmeldet, wäre demzufolge nicht in Deutschland?
Außerdem wäre es im vorliegenden Fall (wenn alle Daten stimmen) VÖLLIG legitim und rechtlich einwandfrei, wenn der US-Bürger am letzten Tag seiner AE in ein Nicht-Schengen-Land ausgereist wäre und am nächsten Tag wieder zurückgekommen wäre (Stempeln lassen!). Genau aus diesem Grund verzichten wohl die meisten ABHs auf diesen Vorgang und erlauben einen direkten dreimonatigen visumfreien Aufenthalt, da die Ein/Ausreise wirklich nur ein "bürokratisches" Hemmnis bei einem ansonsten stark bevorteilten Ausländer wäre.

-> Versuch mal den Abteilungsleiter bzw Vorgesetzten zu erwischen.

Nachtrag:
IMHO/IANAL: Bei der letzten Einreise handelt es sich definitiv um eine "erste Einreise" wie in den entsprechenden Schengen-Regelungen vorgesehen. Dass der Einreisende zum Zeiptunkt der Einreise über einen Aufenthaltstitel verfügte ist unerheblich, da in den enstprechenden Regelungen nicht gesagt wird, dass man visumfrei EINREISEN MUSS, sondern nur, dass man sich 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach erster Einreise visumfrei AUFHALTEN DARF. Eine Schengen-Einreise IST erfolgt, der 6-Monatszeitraum ist noch nicht rum und die 90 Tage sind nicht voll. Kein Problem -> IMHO!
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« Zuletzt geändert: 05.07.2007 um 13:15:57 von inge »  

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Antwort #32 - 05.07.2007 um 13:48:49
 
Hallo Inge,

mensch, ihr seid super.......

Vielen Dank, Du hast mich jetzt echt beruhigt...

Ich wende mich jetzt wirklich an seinen Vorgesetzten, und werde dem das so vortragen...
Ich bin ja mit Eurer Hilfe jetzt gut gewappnet....

Und nochmal ne Frage... was heisst in Deinem Nachtrag IMHO/IANAL?

Achja, der SB hat ja jetzt uns ein Formular geschickt, zur Verlängerung der AE.
Sollen wir das jetzt einreichen, oder erst warten?
Mein Verlobter hat ja next week Vorstellungsgespräche und würde dann ja die AE mit Arbeitserlaubnis einreichen...
Aber ist das richtig, die Verlängerung einzureichen, oder lieber eine neue AE???
Nicht das wieder was falsch läuft, wir haben ja kein Vertrauen mehr zu dem SB...

LG Hanni
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Antwort #33 - 05.07.2007 um 14:13:00
 
@Inge

habe die Abkürzungen verstanden....
Sorry bin noch nicht so Forum-erprobt Zwinkernd

LG
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Antwort #34 - 05.07.2007 um 14:16:00
 
Auf jeden Fall schon mal Antrag! Ob "Verlängerung" oder "Neu" ist egal. Wie der SB das haben will ...
Das andere kommt im Zweifel erst zum Tragen, wenn es um den "illegalen Aufenthalt" geht. Der voraussichtlich/evtl gar nicht illegal war/ist.
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Antwort #35 - 05.07.2007 um 14:24:50
 
Okay, dann reichen wir den Antrag mal ein, und die Arbeitgeberbestätigung dann nach...

Ich frage am Besten den SB, ob er jetzt wg dem angeblichen illegalen Aufenthalt, die OWi wirklich einreicht...
Wenn nein, ist ja alles okay,
wenn ja, gehen wir zum Vorgesetzten. Und dann hoffe ich mal er sieht das auch so wie Du.

Ich werde Bericht erstatten...

LG Hanni

Nachtrag: da fällt mir ja ein:  auch wenn der Antrag schonmal eingereicht ist, hat er ja trotzdem noch Zeit um sich eine Arbeit zu suchen, mit den 3 Monaten visumfrei.
Also, gehen wir auf jeden Fall zum Vorgesetzten, zur weiteren Klärung, damit nicht irgendein Nachteil für spätere Angelegenheiten entsteht, oder wie meint ihr?
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Antwort #36 - 05.07.2007 um 16:19:03
 
Sollte der SB wirklich weiterhin auf seiner Aussage bestehen, würde ich auch empfehlen, zum ABH Leiter zu gehen.

Es ist ja wirklich gut möglich, dass irgendetwas schief gelaufen ist!

Genau weiss man das ja nicht!

Also viel glück, und alle Unterlagen mitnehmen zum ABH Leiter!!!
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Antwort #37 - 05.07.2007 um 16:27:49
 
Ja ich spreche einfach nochmal, oder versuche zumindest mit dem SB zu sprechen.
Ansonsten ABHLeiter... dann werden wir sehen...

Wir nehmen sämtliche Unterlagen mit... auf jeden fall, dem fällt sonst garantiert noch irgendwas anderes ein...

Vielen Dank....

Bis dann Smiley

LG Hanni

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Antwort #38 - 06.07.2007 um 12:36:31
 
Hallo @ all,

also heute morgen habe ich mit dem Sachbereichsleiter gesprochen.
Erst mal habe ich die Sache nochmal dem Sachbearbeiter erklärt, aber der hat auf stur geschaltet, und gesagt, es ist ihm egal, er hat die Anzeige wg illegalem Aufenthalt weitergereicht. Und wir können uns bei Verfahrensbeginn äußern.

Dann habe ich die Nr des Sachbereichsleiter mir geben lassen, und leider nicht sofort angerufen, da ich auf Arbeit bin.
Also erst eine halbe Std später, da hat dann der SB schon bei SBL vorgesprochen.

Und der Leiter sagte, er ist der gleichen Auffassung. Und ich müsste ihm garnichts erklären, da er schon Auskunft von SB hat.

Ich habe aber trotzdem darauf bestanden ihm den Sachverhalt zu erklären, aus unserer Sicht.

Dann sagte der SBL, es ist ja alles schon eingereicht wg der OWI und er könne es ja eh nicht mehr stoppen, aber ich sollte trotzdem die Kopie des Ausreise/Einreisestempels vorlegen evtl Tickets.

Er sagt auch: für die ABH war mein Verlobter nie ausgereist und deshalb illegal!!!
Er müsse sich abmelden bei Einwohnermeldeamt.
Als ich sagte er müsse sich laut EWA nicht abmelden für einen Aufenthalt von 2 Monaten, sagte er...
okay dann hätte er sich hier in der ABH abmelden müssen.
Ausserdem gilt der 3 monatige visumfreie Aufenthalt nur wenn sich der Aufenthaltszweck geändert hat.

Aber der hat sich ja geändert: Er war hier für Deutschkurs, dann abgemeldet an Schule und wieder nach 2 Monaten eingereist.
Und jetzt war und ist er auf Arbeitssuche....
Sind doch 2 verschiedene Aufenthaltzwecke oder???

Ich denke wir müssen einen Anwalt einschalten.
Denn die OWi ist ja schon eingereicht....

So das war die Berichterstattung...
Vielleicht habt ihr noch ein paar Tips für uns?!

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Antwort #39 - 06.07.2007 um 13:39:37
 
Zitat:
okay dann hätte er sich hier in der ABH abmelden müssen.

Gegenfrage: Wo steht das? Verordnung, Gesetz oder "freie Interpretation"
Niemand (mit legalem Aufenthalt) muss sich bei der ABH "abmelden", wenn er D (auch nur vorübergehend) verläßt. Der Aufenthalt in D ergibt sich nicht durch die "Fiktion" des Hierseins, sondern ist eindeutig und klar an den Ein/Ausreisestempeln zu sehen.

Zitat:
Ausserdem gilt der 3 monatige visumfreie Aufenthalt nur wenn sich der Aufenthaltszweck geändert hat.

Gegenfrage: Wo steht das? Hierbei handelt es sich um EU-Recht. Vielleicht hat er da nicht wirklich den Durchblick. Jedenfalls verwirrt das manchmal nicht nur SBs sondern auch gestandene Vollblut-Profis im EU-Recht.

Zitat:
Ich denke wir müssen einen Anwalt einschalten.
Denn die OWi ist ja schon eingereicht....

OWi hin oder her ist erstmal schnuppe.
Antrag auf AE stellen. Ggfs vorher noch "hilfsweise" einmal aus Schengen raus und wieder rein. Was an OWi kommt würde ich erstmal abwarten, momentan ist ja erstmal nur wichtig, dass er hierbleiben kann, oder?
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Antwort #40 - 06.07.2007 um 14:07:32
 
Hi Inge,

ja wo das stehen soll, sagte der SBL natürlich nicht...

Ich bin ja froh, das Du mir so hilfst...

Ich habe bei ihm heute so argumentiert wie Du gestern geschrieben hast, da war er erstmal baff, hat erst keine Antwort gewusst, und dann kam er mit diesen Aussagen wie ich geschrieben habe...

Also ich sagte, er war ausser Landes und er muss sichn icht abmelden bei EW-meldeamt, da sagte SBL , hm aber dann bei uns... Sonst ist er für uns nie weggewesen.
Dann sagte ich, gut wir können ihnen den Pss mit Stempel geben, um ihnen das zu beweisen das er weg war, und da sagte er: egal, er hat keine 3 monate, nur wenn der Zweck sich geändert hat. Darauf habe ich gesagt: Gut, der Zweck hat sich geändert, da er ja arbeiten möchte und nicht mehr zur Schule gehen will...
Daufhin der SBL: Zur weiteren Prüfung sollen wir das bei der OWI vortragen.
Er und sein SB legen das Gesetz eben so aus, das er ilegal ist.

Ja, natürlich ist es wichtig das er erstmal hierbleiben darf, aber das ist ja fast geregelt...
AE haben wir heute eingereicht, Jobangebot oder Stellenbeschreibung folgt nächste Woche.
Damit ist das geregelt.

Ich bin immer so geschockt, wenn jemand so gegen mich ist, oder ich das Gefühl habe, und dann fällt mir natürlich nix ein um zurückzuschlagen, oder zu argumentieren, wenn ichs mir nicht zurecht gelegt habe...
Ich müsste wirklich direkt nachfragen, worauf er seine Aussagen festmacht.

Ich glaube da komme ich nicht weiter... bei ABH...

Am Besten abwarten, ja? und dann mit Anwalt bei der OWi argumentieren???

Oder soll ich nochmal zur ABH, und alles nochmal vorlegen???

Achja, und er sgate noch, laut Akte (SB ist erst seit Okt. 2006 zuständig, die SB vorher war viel lockerer, ist aber nicht mehr beim Landratsamt) wären da letztes Jahr schon Probleme...
Stimmt aber nicht.... Er hatte den Deutschkurs direkt angefangen nachdem er seine Arbeit bei der Army beendet hat. Bis dahin war er Mitglied des Zivilen Gefolges der USArmy.
Diesen Deutschkurs hat er unterbrochen, da sein Vater im Sterben lag.
Er kam dann wieder, und hat einen neuen Deutschkurs bei der gleichen Schule belegt.

Also: Ziviles Gefolge bis 04/06
Deutschkurs bis 07/06
ausser landes: bis 10/06
visumfrei bis 12/06
neuer Deutschkurs mit AE: 01/07
erneute Ausreise: 03/07
erneute Einreise: mit Änderung des Aufenthaltszwecks(Arbeitsaufnahme) 05/07

So sind alle Daten zusammengefasst...

Was bitte soll da "komisch" (lt. ABH) sein?????

LG
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Antwort #41 - 08.07.2007 um 09:10:42
 
Hanni78 schrieb am 06.07.2007 um 14:07:32:
... Er und sein SB legen das Gesetz eben so aus, das er ilegal ist.
...
Ich bin immer so geschockt, wenn jemand so gegen mich ist, oder ich das Gefühl habe, und dann fällt mir natürlich nix ein um zurückzuschlagen, oder zu argumentieren, wenn ichs mir nicht zurecht gelegt habe...
Ich müsste wirklich direkt nachfragen, worauf er seine Aussagen festmacht.

Ich glaube da komme ich nicht weiter... bei ABH...

Am Besten abwarten, ja? und dann mit Anwalt bei der OWi argumentieren???

Oder soll ich nochmal zur ABH, und alles nochmal vorlegen???

Hallo Hanni,
ich habe hier bislang nur mitgelesen, weil Du stets schon von anderen (bessere) Antworten bekommen hattest, die mir z.T. auch eingefallen wären.

Das ganze erscheint mir ziemlich absurd und Eure ABH etwas provinziell. Das mit der OWI ist zwar eine nervende Zusatzbelasteung, aber ich denke, da müsst ihr nicht viel befürchten - vor allem nicht nach der Aussage, dass der SB und sein SBL auf ihrer bizarren Rechtsauffassung bestehen.

Insofern halte ich es für sinnlos, es nochmals direkt bei der ABH zu versuchen. Wennschon, würde ich mich ans Büro des Landrates selbst oder an das Rechtsamt des LRA wenden. Dies würde ich jedoch lassen, wenn zu befürchten ist, dass das LRA sich der Ansicht der ABH anschließt.

Ferner halte ich es für eine ünle Parole, dass sich das OWI-Verfahren nicht mehr stoppen lassen sollte, denn ich meine, die Anzeige könnte durchaus zurückgezogen werden, was aber das Eingeständnis eines Irrums durch die ABH bzw. das LRA voraussetzen würde.

Ob ihr wirklich einen Anwalt braucht? Deine Argumente sind eigentlich beredt genug, aber manchmal ist man in eigener Sache vielleicht nicht so gut in der Lage, diese Argumente auch nüchtern und sachlich anzubringen.

Nun ja, es würde mich durchaus interessieren, wie sich die Dinge weiterentwickeln.

Grüße,
Zeppelin
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Antwort #42 - 09.07.2007 um 10:36:29
 
Hallo Zeppelin,

Danke für Deine Antwort...

Wir sind wirklich ganz aufgeregt, aber zum Glück habe ich dieses Forum gefunden, und ihr habt uns schon sehr beruhigt Smiley

Ich kanns auch nicht verstehen warum die ABH sich so quer stellt...
Und der SB und SBL finden ja immer gleich eine andere Ausrede warum und wieso es so läuft wie sie sagen.
Immer wenn ich ein Argument vorbringe gegen die Aussagen der ABH, kommt gleich wieder eine andere Aussage und so firm bin ich ja auch nicht, und schlagfertig bin ich auch nicht, leider...

Wir haben am Wochenende besprochen, das wir jetzt erst mal die OWi abwarten, und die neue AE einreichen und diese Woche (hoffentlich) diesen Arbeitgeber-Zettel nachreichen können.

Und ich denke auch, es wird wahrscheinlich nichts bringen nochmal mit den SB versuchen zu reden....

Anwalt kostet eben geld... aber wie Du sagst, ich kann da schlecht ruhig bleiben, ich bin gleich so aufgeregt... Und dann vergesse ich die Hälfte Augenrollen

Und leider kann mein Freund ja nicht mit der ABH sprechen, da SB/SBL ja KEIN englisch sprechen....

Nach Eurer Hilfe denke ich wirklich, das es reine Schikane ist wie die ABH uns behandelt....(Warum auch immer...) Vllt auch Unwissenheit... Und sie wollen es nicht zu geben... Ich weiss es nicht...

Ich halte Euch auf dem Laufenden....
Wir sind auch mal gespannt wie es so weiter geht....

Also wenn jetzt nochmal was kommt von ABH dann werden wir gleich zum Anwalt gehen...
Ansonsten warten wir mal ab, bis OWi-Klage kommt....

Vielen Dank nochmal und einen schönen Wochenanfang...

LG Hanni
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Antwort #43 - 17.07.2007 um 17:04:02
 
Hallo @ all,

also die Angelegenheit geht weiter..... Ärgerlich

Wir haben letzte Woche den Äußerungsbogen wg OWi erhalten, und haben ihn ausgefüllt und alle Aufenthalte u.s.w. angegeben, und wieder eingereicht...
Diesbezüglich warten wir noch auf Antwort....

ABER... die ABH hat sich am Fr nochmal schriftlich gemeldet....

Inhalt: kein Wort mehr von dem angeblichen illegalen Aufenthalt, sondern jetzt hat die ABH eine neue Masche um einen das Leben hier schwer zu machen:

Der SB schreibt, der AE und Jobangebot sind bis spätestens 26.07. einzureichen, jedoch auch wenn die Agentur für Arbeit das Okay für die Stelle gibt, ist es in "seinem Ermessen" (SB) ob die AE erteilt wird!
Er schreibt, wie ich weiter vorne ja auch erwähnt hatte, das ihm zu Ohren gekommen ist das mein Verlobter ja mit dem Gesetz in Konflikt stand....
(1. Vergehen wg Trunkenheit im Verkehr -> Geldstrafe, 2. Trunkenheit im Verkehr und fahren ohne FS -> 2 Jahre Bewährung keine Geldstrafe; ich weiss das ist sehr schlecht, aber er hat 2 mal einen riesen Fehler gemacht, und bereut das sehr)
Deshalb wird diesbezüglich die Ermessensausweisung geprüft!!!
Bei dem AE-Antrag im Januar für die Schule hat er die Straftat glaube ich nicht angegeben...
Und das ist wohl unvollständige Angaben gemacht, und deshalb ein Ausweisungsgrund!

So wir gehen morgen zu einem Anwalt für Ausländerrecht und Abschiebung und hören mal ob wir jetzt überhaupt noch eine Chance haben.... weinend

Vorher waren wir ja auf der sicheren Seite, mit dem Anfechten des illegalen Aufenthaltes, aber jetzt..... sieht es bestimmt schlecht aus....

Wir kommen uns vor wie die Schwerverbrecher.....

Wisst Ihr irgendwelche Tips, oder Ratschläge???

Er möchte unbedingt hier leben und arbeiten, hat er es sich jetzt wirklich zu nichte gemacht?

LG Hanni
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Antwort #44 - 17.07.2007 um 17:46:29
 
Hanni78 schrieb am 17.07.2007 um 17:04:02:
Deshalb wird diesbezüglich die Ermessensausweisung geprüft!!!
Bei dem AE-Antrag im Januar für die Schule hat er die Straftat glaube ich nicht angegeben...
Und das ist wohl unvollständige Angaben gemacht, und deshalb ein Ausweisungsgrund!
 


Hallo,

welche Strafen liegen konkret vor gegen welche Vorschriften wurde verstoßen ?

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Antwort #45 - 17.07.2007 um 17:50:03
 
Hanni78 schrieb am 17.07.2007 um 17:04:02:
Wir haben letzte Woche den Äußerungsbogen wg OWi erhalten, und haben ihn ausgefüllt und alle Aufenthalte u.s.w. angegeben, und wieder eingereicht...


manchmal sollte man vielleicht doch wegen jedem Sch... einen Anwalt nehmen. Euch war bewusst, dass mit Ausnahme der Personalien überhaupt keine Angaben gemacht werden müssen?

Zitat:
...Er schreibt, wie ich weiter vorne ja auch erwähnt hatte, das ihm zu Ohren gekommen ist das mein Verlobter ja mit dem Gesetz in Konflikt stand....
(1. Vergehen wg Trunkenheit im Verkehr -> Geldstrafe, 2. Trunkenheit im Verkehr und fahren ohne FS -> 2 Jahre Bewährung keine Geldstrafe; ich weiss das ist sehr schlecht, aber er hat 2 mal einen riesen Fehler gemacht, und bereut das sehr)
Deshalb wird diesbezüglich die Ermessensausweisung geprüft!!!
Bei dem AE-Antrag im Januar für die Schule hat er die Straftat glaube ich nicht angegeben...
Und das ist wohl unvollständige Angaben gemacht, und deshalb ein Ausweisungsgrund!


naja, das wird dann wohl auch eine Ermessensausweisung werden. Wie wär's mal langsam mit einer Heirat?

Muleta
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Antwort #46 - 17.07.2007 um 17:51:18
 
Hallo ronny,

also 1. Trunkenheit im Verkehr, Führerscheinentzug für 6 Monate und Geldstrafe
Im Urteil steht Vergehen...
2. innerhalb der 6 Monate Fahrverbot, Trunkenheit im Verkehr und fahren ohne Fahrerlaubnis,
Strafe: keine Geldstrafe, 6 Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung, da Angeklagter sich einsichtig zeigt... so stehts im Urteil...

Habe die Urteile leider nicht vorliegen im Moment...

LG Hanni
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Antwort #47 - 17.07.2007 um 17:55:34
 
Hallo Muleta,

wir dachten, wir können den SB wg der OWi beweisen, das er nicht illegal ist...
Ich dachte man muss erklären warum man der Zuwiderhandlung nicht zustimmt...

Ja ich wollte nicht heiraten auf Druck....
Aber wenn es nicht anders geht, irgendwann wollten wir ja heiraten, aber eben erst wenn mal bisschen Geld und so da ist, damit das auch schön wird...

LG
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ronny
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Antwort #48 - 17.07.2007 um 18:27:17
 
Muleta schrieb am 17.07.2007 um 17:50:03:
naja, das wird dann wohl auch eine Ermessensausweisung werden. 


Würde ich bei den Strafen ohne nähere Angaben auch so sehen  § 55 Abs. 2 Ziffer 2 dürfte im Minimum vorliegen. Bis jetzt...

Wenn noch eine (durchaus denkbare ) Geschichte nach § 95 Abs.2 Ziffer 2 hinzukäme, könnte es düsterer aussehen. Sind zumindest Denkansätze in dieser Richtung erkennbar.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #49 - 17.07.2007 um 18:59:41
 
Danke für die Antworten...

§95 2/2: illegaler Aufenthalt...
Deshalb sind wir  beim Anwalt, da wir bei dem OWi Äußerungsbogen der Beschuldigung nicht zustimmen... (siehe weiter oben...)

Und eine Heirat rettet dann vor Ausweisung???
Und ist dann eine AE und Arbeitserlaubnis einfacher zu bekommen???

LG Hanni
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Antwort #50 - 17.07.2007 um 19:07:38
 
Hanni78 schrieb am 17.07.2007 um 18:59:41:
§95 2/2: illegaler Aufenthalt...
Deshalb sind wirbeim Anwalt, da wir bei dem OWi Äußerungsbogen der Beschuldigung nicht zustimmen... (siehe weiter oben...)


hallo,

Nicht dass wir uns falsch verstehen, hier geht es nicht mehr um bloßen illegalen Aufenthalt, der wäre bei Ziffer Abs. 2 Ziffer 1 zu suchen,
sondern § 95 Abs. 2 Ziffer 2 sieht vor:

Zitat:
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1

a) in das Bundesgebiet einreist oder

b) sich darin aufhält oder

2. unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel zu beschaffen oder einen so beschafften Aufenthaltstitel wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.


wenn dann ein böswilliger Richter aus dem illegalen Aufenthalt und den Falschangaben (möglicherweise noch innerhalb der ersten Bewährungsfrist) auf eine Gesamtstrafe von sagen wir einem Jahr ohne Bewährung erkennen sollte, dann verlassen wir den Bereich einer Ermessensausweisung und kommen in die Regelausweisungstatbestände.
Da könnte sogar eine gerade geschlossene Ehe evtl. nicht mehr helfen.

Sorry ..

Grüße
Ronny Zwinkernd



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Antwort #51 - 17.07.2007 um 22:01:47
 
Hanni78 schrieb am 17.07.2007 um 18:59:41:
Und eine Heirat rettet dann vor Ausweisung???


das macht die Ausweisung unwahrscheinlicher und falls es doch dazu kommt, die Sperrfristen kürzer. Aber vielleicht habt ihr ja auch schon Pläne hinsichtlich der Arterhaltung, das würde dann (aufenthaltsrechtlich) nochmals Vieles vereinfachen.

Zitat:
Und ist dann eine AE und Arbeitserlaubnis einfacher zu bekommen???


kurz gefasst: ja, erheblich.

Im Übrigen möge er sich bitte zur Abwechslung einfach mal an die deutschen Gesetze halten. Kfz-Fahrten im Suff und ohne Führerschein sind in seinem Heimatland jedenfalls auch kein Kavaliersdelikt, wie vor kurzem in allen Medien ausgiebig berichtet wurde.

Muleta
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Antwort #52 - 18.07.2007 um 09:55:23
 
Danke für Eure Antworten Smiley

Ich habe da schon Bedenken, das ich bis zum Monatsende das hin bekomme mit der Arterhaltung Zwinkernd

Und durch meinen Job (Radiologieassistentin) ist es eher unwahrscheinlich das das so schnell klappt...
Und muss ja auch gut geplant sein...

Ja natürlich sollte er sich an die Gesetze halten...
Ihm das schon bewusst das es nicht richtig ist was er tat...
Ist ja jetzt 1,5 Jahre her und seit dem ist ja alles gut...
Dummheiten machen manche Männer einfach ohne zu Denken... (bes. junge Männer Zwinkernd)
Ich heisse das ja wirklich nicht gut, nicht das ihr das denkt....
Ich bin sehr bodenständig und war noch nie mit dem Gesetz in Konflikt...
...bis jetzt... Traurig
-> Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und falschen bzw unvollständigen Angaben bei AE-Antrag!... puhhh

Heute haben wir Anwaltstermin, mal sehen welche Chancen er hat...
Werde berichten...

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Antwort #53 - 18.07.2007 um 16:59:11
 
Hanni78 schrieb am 18.07.2007 um 09:55:23:
Ich habe da schon Bedenken, das ich bis zum Monatsende das hin bekomme mit der Arterhaltung Zwinkernd


das wird knapp, aber wenn man jung ist...

Zitat:
-> Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und falschen bzw unvollständigen Angaben bei AE-Antrag!... puhhh

Heute haben wir Anwaltstermin, mal sehen welche Chancen er hat...


hmm... der Anwalt darf Euch in der strafrechtlichen Sache nicht beide beraten und verteidigen. Aber das wird er Euch sicherlich selbst sagen...

Muleta
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Antwort #54 - 19.07.2007 um 18:31:07
 
Hallo Muleta,

naja, sooo jung bin ich ja auch nicht mehr Zwinkernd
Bin schon fast 30!!! Augenrollen

Ja, wir waren gestern beim Anwalt...

Er kennt die zuständige ABH und auch den SB!!!
Er sagte: die ABH handelt gerne so, das Ausländer auch Ausländer bleiben... also "aus dem Land" sind!!!

Der SB hat überzogen gehandelt, und teilweise auch nicht nachvollziehbar... sagt der RA.

Jedoch ist es jetzt schwierig und teuer das vor Gericht zu erstreiten....

Am einfachsten meint er ist die Eheschließung, dann hat mein "dann Mann" die AE mit Arbeitserlaubnis erst für ein Jahr und dann immer verlängerung...

Oder ein Wohnsitzwechsel in einen anderen Landkreis...
Wo die ABH nicht so extreme Ansichten hat....
Er soll sich in dem anderen Kreis wohnhaft melden, und gleich zur zuständigen ABH und die fordern die Akten dann von der jetzigen ABH an...
Und der RA meint es ist sehr unwahrscheinlich das diese ABH (dem RA auch bestens bekannt, gleiche Stadt!) die Sache genauso sieht wie die jetzige....

Wg der OWi sagte er wir sollen mal abwarten, was nach der Äußerung die mein Verlobter gemacht hat kommt und wenn es nicht eingestellt wird, dann sollen wir wieder zu ihm.

Der RA sagt das das Gesetz sehr schwammig geregelt ist und das die jetzige ABH alles sehr eng setzt und die ABH in der Stadt des RA arbeitet sehr mit den Ausländern zusammen und sucht immer eine Lücke und bis jetzt hat es noch keinen fraglichen ihm bekannten Fall wg Ausweisung ect dort gegeben....

Jetzt werden wir mal überlegen was das beste ist....
Umzug zu einem Freund oder Zimmer mieten, mal sehen, ob wir was passendes finden so schnell...
Gilt auch ein Umzug zu einem anderen Familienmitglied, also zu meiner Schwester???

Ich bin ja im Moment nicht angeklagt... Deshalb fällt meine Rechtsberatung oder Vertretung ja weg...

Kennt ihr noch ein paar Tips???

LG Hanni
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Antwort #55 - 21.07.2007 um 10:58:08
 
Hallo,

schae das keiner mehr was weiss Griesgrämig

Aber jetzt habe ich noch eine Frage...

Gestern ist eine Vorladung gekommen, von der Polizei...
Befragung als Beschuldigter.... wg illegalem Aufenthalt Augenrollen

Jetzt war unser Anwalt aber nicht mehr da....
Und wir sind das aufgeregt...

Kann uns jemand sagen, warum jetzt sowas kommt???
Wir haben den Äußerungsbogen der OWi doch ausgefüllt, da steht doch alles drin...
Ich habe ihn auf deutsch geschrieben....
AUf der Polizei soll auch ein Dolmetscher da sein....

Heisst das jetzt, das der SB der OWi Klage eingereicht hat, oder Anzeige erstattet, oder wie???

Und was bringt das jetzt, der Polizei das ganze nochmal zu erklären...
Unserer Meinung nach und auch RA ist er ja nicht illegal.....

Und jetzt???

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe...

LG Hanni
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Antwort #56 - 21.07.2007 um 11:18:07
 
Klingt nach einem formalen Verfahren der Polizei.
Weiß nicht was Muleta oder Euer RA dazu sagen würden, aber ich denke, eine Aussageverweigerung würde nicht gerade zur Niederschlagung der Angelegenheit beitragen. Eher denke ich, dass bei der Vernehmung die Einzelheiten nochmals erläutert werden können und somit die Einstellung der Sache wahrscheinlicher wird.
Die Anwesendheit des RA wäre sicher sinnvoll.

Dolmetscher? Spricht/versteht Dein Verlobter so wenig deutsch? Ansonsten kannst Du ggf. als Sprachmittlerin auftreten.

Das mit dem Umzug in den Zust-Bereich einer anderen ABH halte ich kaum für zielführend, weil die sich ja auch nicht so einfach über das hinwegsetzen kann, was da nun am Laufen ist.


Gruß,
Zeppelin
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Antwort #57 - 21.07.2007 um 11:40:53
 
Hallo Zeppelin,

danke für Deine schnelle Antwort Smiley

Ja er spricht wenig deutsch...
Ich ruf mal bei der Polizei an um den Termin zu bestätigen, und werde dann mal fragen ob ich auch als Sprachvermittlerin mit kann.
Ich habe ja eigentlich die Sache die ganze Zeit versucht zu regeln...
Da die ABH ja auf eigene Aussage hin kein Englisch spricht und ich am Besten bei allen Angelegenheiten dabei sein soll...

Ja der RA hat uns geraten in den anderen LK zu ziehen, also meinem Verlobten...
Er hat es erstens dort schon einfacher eine Arbeit zu finden da wir jetzt in einem Dorf wohnen wo die öffentl. Verkehrsmittelanbindung sehr schlecht ist...

Die andere ABH würde aber den illegalen Aufenthalt nicht so sehen...
Da das ja schon streitig ist... Er ist ja am 19.05.07 eingereist um sich eine Arbeit zu suchen...

Gegen die OWi können die anderen ABH natürlich nichts mehr machen, denke ich, aber vllt haben wir ja Glück und es löst sich das Problem...

Weisst Du vllt wie das ablaufen würde wenn er sich jetzt ummeldet??
Also einfach bei der anderen Einwohnerbehörde anmelden, und dann???
Muss er sich bei der ABH im anderen Kreis melden?
Oder abmelden bei der alten ABH?
Und muss man der neuen ABH den Fall gleich schildern das die die Akte kommen lassen?

So ein Durcheinander... da blickt man kaum mehr durch.... Traurig

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Antwort #58 - 21.07.2007 um 13:03:18
 
Hanni78 schrieb am 21.07.2007 um 11:40:53:
Also einfach bei der anderen Einwohnerbehörde anmelden, und dann???  

Nur Ummelden ist zu wenig. Dein Mann müßte dort auch seine Hauptwohnung begründen.

Hanni78 schrieb am 21.07.2007 um 11:40:53:
Muss er sich bei der ABH im anderen Kreis melden? Oder abmelden bei der alten ABH?

Nein! Das geschieht automatisch über die jetzt zuständige Meldebehörde.

Hanni78 schrieb am 21.07.2007 um 11:40:53:
Und muss man der neuen ABH den Fall gleich schildern das die die Akte kommen lassen?  

Das würde sicherlich den Zeitablauf verkürzen, sonst geht es über den Dienstweg; das dauert länger.

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Antwort #59 - 21.07.2007 um 13:22:49
 
Hallo trixie,

danke für Deine Antwort.

Wir sind nicht verheiratet! Begründen kann er das doch mit der einfacheren Arbeitssuche oder??
Bei uns auf dem Dorf gibt es keine Arbeit, und Busse fahren da leider nur spärlich welche...

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Antwort #60 - 21.07.2007 um 13:47:04
 
Hanni78 schrieb am 21.07.2007 um 13:22:49:
Begründen kann er das doch mit der einfacheren Arbeitssuche oder??  

Bei irgend einer Adresse sich anmelden, das wäre schon wieder nicht korrekt und ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit; entweder er hat dort eine Hauptwohnung und hält sich überwiegend dort auf oder nicht. Die Meldebehörde hat auch die Möglichkeit, das zu überprüfen, was bei jemanden, der schon mit dem Gesetz in Konflikt steht sicherlich eher gemacht wird, als bei einem unbescholtenen Bürger.

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Antwort #61 - 21.07.2007 um 13:47:53
 
Hanni78 schrieb am 21.07.2007 um 13:22:49:
Hallo trixie,

danke für Deine Antwort.

Wir sind nicht verheiratet! Begründen kann er das doch mit der einfacheren Arbeitssuche oder??
Bei uns auf dem Dorf gibt es keine Arbeit, und Busse fahren da leider nur spärlich welche...

LG Hanni

Mit BEGRÜNDEN ist hier nicht "Rechtfertigen" gemeint, sondern die tatsächliche Verlegung des Hauptwohnsitzes (auch Lebensmittelpunkt genannt) an den neuen Wohnort.
Ihr müsst dazu nicht verh. sein. Darum geht es hierbei nicht.

Ansonsten ist triexie beizupflichten: Anmeldung und schnellstmöglich selbst Kontakt zur örtlichen ABH aufnehmen. Nicht nur aus Zeitgründen, sondern auch aus inhaltlichen.

Stell Dir vor, Du bekommst als nun zust. SB unvorbereitet eine Akte auf den Tisch geflattert und da steht drinn, dass...
Ist man darauf vorbereitet, liest man sowas auch differenzierter.

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Antwort #62 - 22.07.2007 um 11:00:51
 
Hallo,
Danke für die Antworten...

was würde denn jetzt weiter passieren, wenn er hier wohnen bleibt bei mir, und eine Arbeit bis zum 26.07. vorweisen kann???

Wenn der SB den Antrag dann ablehnt, und die AE nicht erteilt???
Was dann?
Kann man das anfechten?
Und bei einem evtl Prozess, hat mein Verlobter Chance auf Prozesskostenhilfe?

LG
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Antwort #63 - 22.07.2007 um 18:17:36
 
Zitat:
Und bei einem evtl Prozess, hat mein Verlobter Chance auf Prozesskostenhilfe?


Hier findest du ein paar Informationen dazu:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1184771021/0

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