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Freizügigkeit EU- Ehegattennachzug (Gelesen: 4.244 mal)
adriana25
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04.07.2007 um 11:13:48
 
Hallo!
Ich habe eine Frage und auf die Antworte würde ich mich freuen. Also: ich bin selber bulgarin, lebe seit 6 Jahren in DE und habe Freizügigkeit -EU. Ich werde bald einen Kosovo-Albaner heiraten und wollte mich davor informieren wie es mit dem Ehegattennachzug aussieht. Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht? Ich habe schon viele Themen darüber gelesen, aber da geht es meistens um deutsche Staatsbürger, die Albaner hiraten und ich glaube das es doch etwas anders ist.
Vielen Dank im Voraus! Grüsse!
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inge
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Antwort #1 - 04.07.2007 um 12:23:29
 
Theoretisch könntet ihr einfach an der österreichischen Grenze auftauchen (mit Pässen und Heiratsurkunde), dort ein Visum bekommen, nach D weiterreisen und dann eine Aufenthaltserlaubnis-EU für deinen Mann bei der zuständigen ABH beantragen.
Praktisch kann das auch mal zu Problemen führen, insb. muss die Heiratsurkunde natürlich zumindest für Ö legalisiert sein.

Grundsätzlich am sinnvollsten: Heiratsurkunde bei deutscher Botschaft legalisieren lassen und dann Antrag auf Ehegattennachzug. Grundsätzlich ist der Familiennachzug zu EU-Bürgern eher unproblematischer, da hier allein EU-Recht zum Tragen kommt, das nationalen Gesetzen nur sehr wenig Spielraum läßt. Und nach Einreise dann halt zur ABH und eine Aufenthaltserlaubnis-EU für deinen Mann beantragen. Falls du die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit hast, bekommt auch dein Mann das Recht hier zu arbeiten. Seine Rechte leiten sich im Zweifel von deinen ab. Hast du Beschränkungen, hat er die auch. Hast du keine, hat er auch keine.

Maßgeblich für die Einreise ist RL 2004/38/EG
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_158/l_15820040430de00770123.pd...
Artikel 5!
-> Visum ist im beschleunigten Verfahren und kostenlos zu erteilen (Kosten für Legalisation fallen natürlich an!)
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adriana25
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Antwort #2 - 04.07.2007 um 13:05:17
 
Vielen Dank, Inge! Das hört sich ja gut an... Smiley Wir sind noch in der Vorbereitungsphase, aber ich werde mich bestimmt wieder melden, wenn ich weitere Fragen habe.  Danke nochmal! Es ist schön, dass es so eine tolle Website gibt, wo man Hilfe finden kann!!! Ich wünsche allen einen schönen Tag noch!
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Ulf
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Antwort #3 - 07.07.2007 um 13:26:49
 
inge schrieb am 04.07.2007 um 12:23:29:
Grundsätzlich am sinnvollsten: Heiratsurkunde bei deutscher Botschaft legalisieren lassen und dann Antrag auf Ehegattennachzug. Grundsätzlich ist der Familiennachzug zu EU-Bürgern eher unproblematischer, da hier allein EU-Recht zum Tragen kommt, das nationalen Gesetzen nur sehr wenig Spielraum läßt.


Der Lebensunterhalt sollte gesichert sein.

Gruß, ULF
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inge
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Antwort #4 - 07.07.2007 um 13:38:19
 
Zitat:
Der Lebensunterhalt sollte gesichert sein

jein ...
Wenn sie "freizügig" ist, IST sie freizügig. Außerdem spricht die EU-RL nicht von "gesichertem LU" - die Regelungen sind hier deutlich andere, zumindest darf die ABH nicht das Standard-Verfahren anwenden, sondern muss ggfs (!) eine echte Einzelfallprüfung machen.
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adriana25
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Antwort #5 - 07.07.2007 um 22:18:38
 
Danke euch! Ich habe eine unbefristete Arbeitsstelle, also auch wenn ich gesicherten LU nachweisen muss, sollte es gehen. Mich würde interessieren ob jemand von den neuen EUler schon sowas durchgemacht hat, einfach mal so die Erfahrungen auszutauschen... Zwinkernd
Liebe Grüsse, Adriana
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hansedk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 18.07.2007 um 19:15:07
 
inge schrieb am 07.07.2007 um 13:38:19:
jein ...
Wenn sie "freizügig" ist, IST sie freizügig. Außerdem spricht die EU-RL nicht von "gesichertem LU" - die Regelungen sind hier deutlich andere, zumindest darf die ABH nicht das Standard-Verfahren anwenden, sondern muss ggfs (!) eine echte Einzelfallprüfung machen.


Tja....

bei der Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug zu EU-Bürgern wird überwiegend nach den Richtlininen des Aufenthalstgesetzes verfahren (leider). LU muss bei Freizügigkeits sowieso gesichtert sein, ob es bei Antrag geprüft wird oder nicht ist von ABH zu ABH unteschiedlich. Freuen, kann man sich darüber, dass demnächt die geforderten Sprachenkenntnisse bei FZF zu EU-Bürgern nicht nachgewiesen werden müssen Laut lachend
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trixie
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Antwort #7 - 18.07.2007 um 19:24:17
 
Zitat:
LU muss bei Freizügigkeits sowieso gesichtert sein, 


Nicht wenn die Freizügigkeit aufgrund einer Erwerbstätigkeit basiert; bei Rentnern und Pensionisten sieht die Sache wieder etwas anders aus, wobei hier die Maßstäbe geringer sind.

trixie
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hansedk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 18.07.2007 um 19:50:29
 

Bei mir war das aber anders! Bei der Botschaft wurden die Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate gefordert um überhaupt den Antrag meiner Frau stellen zu können........
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