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AE für bosnische Person (Gelesen: 10.187 mal)
ONeill
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30.06.2007 um 15:21:40
 
Guten Tag zusammen,

es gibt folgenden Sachverhalt.

Eine jetzt 18 jährige bosnische Person lebt seit ihrem 4 Lebensjahr innerhalb der EU.  Sie lebte zwischen ihrem 4 und 13 Lebensjahr in Deutschland. Danach bekam ihre Familie keine AE mehr und sie ist nach Holland gezogen. Dort bekam ihre Familie eine 5 jährige AE. Sie ist immer in die deutsche Schule gegangen und spricht perfekt und akzentfrei deutsch. Ihre Familie ist wegen des Krieges geflohen.

Jetzt läuft ihre AE in den Niederlanden ab und diese haben den Antrag auf verlängerung abgelehnt, da es keine internationalen und humanitären Gründe für eine Verlängerung gäbe.

Sie fühlt sich aber nicht als Bosnierin. Das Land ist ihr völlig fremd. Sie möchte in Deutschland ihr Abitur zuende bringen ( sie geht jetzt in die 13 Klasse ) und auch dort studieren.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten eine AE für Deutschland oder den Niederlanden zu bekommen, damit sie erstmal zumindest ihr Abitur machen kann und danach auch noch Studieren kann?

Können ihr diese 8-9 Jahre, die sie in Deutschland gelebt hat, nicht für eine Einbürgerung angerechnet werden? Was für Möglichkeiten gibt es?

Ihre Familie hat in den Niederlanden einen kredit den sie noch abbezahlen muss und die Eltern arbeiten in einem Restaurant, welches ihre Arbeit dringend benötigt. Desweiteren bezahlen sie alle Versicherungen, Steuern und belasten den Staat in keinster Weise. Denoch bekamen sie keine Verlängerung. Die Eltern wollen auch zurück, es geht hier lediglich um die 18 jährige Person.

Könnt ihr mir da weiterhelfen?

Vielen Dank im Vorraus
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Muleta
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Antwort #1 - 30.06.2007 um 15:45:29
 
ONeill schrieb am 30.06.2007 um 15:21:40:
Sie fühlt sich aber nicht als Bosnierin. Das Land ist ihr völlig fremd. Sie möchte in Deutschland ihr Abitur zuende bringen ( sie geht jetzt in die 13 Klasse ) und auch dort studieren.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten eine AE für Deutschland oder den Niederlanden zu bekommen, damit sie erstmal zumindest ihr Abitur machen kann und danach auch noch Studieren kann?

Können ihr diese 8-9 Jahre, die sie in Deutschland gelebt hat, nicht für eine Einbürgerung angerechnet werden? Was für Möglichkeiten gibt es?


ich sehe keine realistischen Möglichkeiten für Deutschland. Es dürfte sinnvoller sein, in Holland nach einer Lösung zu suchen.

Muleta
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ONeill
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Antwort #2 - 30.06.2007 um 15:55:56
 
Eine Bekannte von mir, die Brasilianerin ist, hat ein 12 monätiges Visum bekommen. Sie hatte vorher noch nie etwas mit der EU zu tuen. Musste allerdings einen festen Wohnsitz angeben und sich krankenversichern.

Wäre dies nich eine Möglichkeit wenigstens erstmal ihr Abitur beenden zu können. Die beiden Vorraussetzungen wären aufjedenfall gegeben.
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Antwort #3 - 30.06.2007 um 16:22:18
 
Hallo ONeill,

schön , dass Du hergefunden hast.

Einbürgerung kommt erst mal nicht in Betracht, da waren wir uns schon einig.

Hab das Thema erst mal hierher verschoben, weil es m.E. (wenn überhaupt) nur über eine befristete AE zum Abschluß der Schulausbildung in DE  (für alle : sie geht als Grenzgänger in eine deutsche Schule) gelöst werden kann.



Vorrangig sehe ich das allerdings auch wie muleta  Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 30.06.2007 um 16:30:46
 
Ja das hast du recht. Wollte das ganze Thema nur noch mal komplett darstellen


Aber wie sieht es jetzt genau mit dem Visum aus? Das wäre immerhin wichtig um ihr Abitur zu schaffen.


Wie sieht es mit einer Aufenthalsgenehmigung wegen eines Flüchtlingsgrundes. Immerhin ist die NATO immernoch dort unten stationiert. Obwohl ich denke dass hier die Aussichten sehr sehr schlecht aussehen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 30.06.2007 um 16:52:38
 
ONeill schrieb am 30.06.2007 um 16:30:46:
Aber wie sieht es jetzt genau mit dem Visum aus? Das wäre immerhin wichtig um ihr Abitur zu schaffen.


mit dem Zweck des Schulbesuchs in D sieht es da recht dunkel aus (§ 16 Abs. 5, normalerweise wäre dann eine privat finanzierte Schule zu finden. Einen Pass hat sie?) In dem Zusammenhang stellt sich ohnehin mehr die Frage, warum sie überhaupt an eine deutsche Schule in Deutschland(?) gehen darf. Aber wenn es so ist, soll's recht sein. Deine Bekannte hat wahrscheinlich einen privat finanzierten Sprachkurs machen dürfen.

Zitat:
Wie sieht es mit einer Aufenthalsgenehmigung wegen eines Flüchtlingsgrundes. Immerhin ist die NATO immernoch dort unten stationiert. Obwohl ich denke dass hier die Aussichten sehr sehr schlecht aussehen.


ich sehe zwar schon keinen Ansatzpunkt, aber ich gehe davon aus, dass auch nicht jahrelang geklagt werden soll.

Muleta
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Antwort #6 - 30.06.2007 um 18:30:36
 
Muleta schrieb am 30.06.2007 um 16:52:38:
mit dem Zweck des Schulbesuchs in D sieht es da recht dunkel aus (§ 16 Abs. 5, normalerweise wäre dann eine privat finanzierte Schule zu finden. Einen Pass hat sie?)


Also mit einer privaten Schule ginge es eventuell, glaube das ist aber leider nicht möglich, wegen des Geldes wohl. Was für eine Pass meinst du? Sie hat einen bosnischen Pass, ja!

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 16:52:38:
In dem Zusammenhang stellt sich ohnehin mehr die Frage, warum sie überhaupt an eine deutsche Schule in Deutschland(?) gehen darf.


Sie durfte als Grenzgänger eine deutsche Schule weiter besuchen. Sie lebt 1km von der deutschen Grenze entfernt.

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 16:52:38:
Aber wenn es so ist, soll's recht sein. Deine Bekannte hat wahrscheinlich einen privat finanzierten Sprachkurs machen dürfen.


Ich habe mich mal informiert und da hast du recht. Sie hat einen Sprachkurs gemacht, den ihr Partner bezahlt hat.

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 16:52:38:
ich sehe zwar schon keinen Ansatzpunkt, aber ich gehe davon aus, dass auch nicht jahrelang geklagt werden soll.

Meinst du hier "einen" anstatt "keinen"? Also natürlich will man nicht jahrelang klagen, dazu ist auch kein Geld da, aber es wäre eventuell ein Ansatzpunkt?

Muleta


Vielen Dank für deine Hinweise.





Es ist echt scheisse, dass man da einfach machtlos ist, wenn einem ein geliebter Mensch genommen werden soll nach 14 Jahren EU Aufenthalt, von denen man sie jetzt 3 Jahre kennt. Das ist schwer zu aktzeptieren. Als einzig realistische Alternative würde ich ja nur Heirat für Deutschland sehen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 30.06.2007 um 20:28:55
 
ONeill schrieb am 30.06.2007 um 18:30:36:
Meinst du hier "einen" anstatt "keinen"? Also natürlich will man nicht jahrelang klagen, dazu ist auch kein Geld da, aber es wäre eventuell ein Ansatzpunkt?


nicht wirklich.

aber denken wir mal nach:

- wie lange hat sie in Deutschland gelebt und welchen Status hatte sie in dieser Zeit?
- in welchem Bundesland geht sie zur Schule?
- besteht eine Wohnmöglichkeit in der Nähe der Schule?
- sind ihre bisherigen Noten gut - mittel - schlecht?
- hat sie irgendwelche besonderen Talente?
- ist der Schulleiter bereit, sich für sie einzusetzen?
- raucht sie, trinkt sie, nimmt sie Drogen, hat sie Piercings oder blau gefärbte Haare?
- Straftaten?
- politisch oder religiös abweichend vom Mittelmaß?
- Kleidungsstil konservativ, flippig, modern, markenbewusst oder 3-Nummern-zu-klein?
- Ergänzung: trägt sie normalerweise Schuhe oder Badelatschen?
- in der Lage Anweisungen zu befolgen, insbes. auf Kommando die Klappe zu halten?
- Fähigkeit, mit Stress umzugehen?
- bestehender Kontakt zu lokalen Hilfseinrichtungen/Flüchtlingsberatungen?
- bis wann läuft ihre niederländische Aufenthaltserlaubnis?
- wann wird sie die Schule vorraussichtlich abschließen?
- kann jemand in Deutschland für den Lebensunterhalt aufkommen?

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Antwort #8 - 30.06.2007 um 20:59:02
 
Hi ONeill,

habe Dir eine PN geschickt - Versuch macht kluch - wenn die junge Frau in NRW zur Schule geht (was ich nach Deiner geographischen Beschreibung vermute) - hättest Du da kompetente und hilfsbereite Ansprechpartner - wäre vielleicht der erste Schritt ...


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Antwort #9 - 30.06.2007 um 21:04:18
 
Also mal ganz direkt:

Rein menschlich sicher verständlich das problem.
Aber rein formal/rechtlich...

aua .. wo soll da den ne Rechtsgrundlage sein nach
dt. Recht. Ich seh da wenig Chancen.

@ Muleta

was sollen die vielen Fragen, siehst du denn da in
irgendeiner Ecke ne Chance??!

Wenn ja.. wo?
etwa:
Recht auf Wiederkehr?


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Antwort #10 - 30.06.2007 um 21:16:00
 
@ fons -

meine Gedanken gehen nur in eine einzige Richtung - § 23 a AufenthG - Härtefallkommission. Da ich selbst in einer mitarbeite, weiß ich, dass da mitunter Sachen gehen, die sonst gar nicht gehen. Will hier keine falschen Hoffnungen wecken - das Ganze wäre nur ein Versuch und vorher wäre einiges zu klären (in diesem Sinne auch meine PN an ONeill).

Du schreibst ja selbst:

Zitat:
Rein menschlich sicher verständlich das problem.


Und genau deshalb denke ich in die Richtung. Und ich tippe mal, dass Muleta vielleicht was ähnliches im Auge hat. Die Frage, ob jemand für den Lebensunterhalt der jungen Frau in D garantieren könnte, könnte dann sogar das "Zünglein" an der Waage sein.

Ich weiß, dass das ganz viele Konjunktive sind, die ich hier gerade benutzt habe, aber angesichts des geschilderten Sachverhaltes, sollte man wirklich alle legalen Möglichkeiten probieren - nach dem Motto: Du hast (eigentlich) keine Chance - nutze sie!

Ist jedenfalls meine Position.

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Antwort #11 - 30.06.2007 um 21:26:48
 
o.k.

Nur .......... da der Aufenthalt zuletzt in NL stattfand, sorry....
das dürfte ein Sturm im Wasserglas sein. Viel Wirbel um Null
Chance

P.S.
.. ich würd da gern ne Lösung finden... sehen..
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Antwort #12 - 30.06.2007 um 21:37:50
 
Zitat:
da der Aufenthalt zuletzt in NL stattfand,


Das ist auch für mich das Hauptproblem - schon mit Blick auf die Zulässigkeit eines HFK - Antrages. Aber der Fall hat (soweit man das hier überhaupt beurteilen kann) viel atypisches - immerhin ist das Mädel nur und nur hier in D zur Schule gegangen und zwar vom ersten Schultag bis (fast) zum Abi. Und deshalb denke ich, sollte er mit ein paar klugen Leuten, die die Sache in der Region wo am ehesten zu unterstützen oder zu entscheiden wäre, auf jenen Fall mal detailliert besprochen werden. Wenigstens das.

Aber grundsätzlich geb ich Dir schon Recht fons - die Sache ist überaus vage - und deshalb sag ichs auch nochmal: Ich will keine falschen Hoffnungen wecken!

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Antwort #13 - 01.07.2007 um 00:28:55
 
Hallo alle zusammen, ich werde mal auf alle dinge eingehen

Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
nicht wirklich.

aber denken wir mal nach:

- wie lange hat sie in Deutschland gelebt und welchen Status hatte sie in dieser Zeit?

8-9 Jahre, da müsste man aber noch genau nachfragen.
Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- in welchem Bundesland geht sie zur Schule?

NRW, Stadt an der Niederländischen Grenze nähe Aachen ( 20 min )
Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- besteht eine Wohnmöglichkeit in der Nähe der Schule?

Ja, sie könnte bei ihrem Partner unterkommen
Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- sind ihre bisherigen Noten gut - mittel - schlecht?

Ihr Notendurchschnitt liegt bei 2,8.
Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- hat sie irgendwelche besonderen Talente?

Künstlerich sehr begabt ( Zeichnen, Malen,...). Alle ihre Bilder erhalten in der Schule 14-15 Punkte
Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- ist der Schulleiter bereit, sich für sie einzusetzen?

Das müsste man klären.
Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- raucht sie, trinkt sie, nimmt sie Drogen, hat sie Piercings oder blau gefärbte Haare?

Nein, keine Drogen, kaum Alkohol ( 1 mal im Monat ), keine Piercings/Tatoos, Normales Aussehen
Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- Straftaten?

Keine
Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- politisch oder religiös abweichend vom Mittelmaß?

Nein.
Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- Kleidungsstil konservativ, flippig, modern, markenbewusst oder 3-Nummern-zu-klein?

Modern, Schlicht, nicht sehr auffällig aber schon was stilvoll
Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- Ergänzung: trägt sie normalerweise Schuhe oder Badelatschen?

Schuhe
Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- in der Lage Anweisungen zu befolgen, insbes. auf Kommando die Klappe zu halten?

Definitiv
Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- Fähigkeit, mit Stress umzugehen?

Ja, in ihrem jetzigen Nebenjob als Barkeepering, muss sie alleine hinter der Theke für die Getränke aller Gäste sorgen und ist ständigem Stress/Druck ausgestzt, was sie aber sehr gut erledigt.
Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- bestehender Kontakt zu lokalen Hilfseinrichtungen/Flüchtlingsberatungen?

Nein
Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- bis wann läuft ihre niederländische Aufenthaltserlaubnis?

Mitte Juli, die bisherige Ablehung auf Verlängerung ist jetzt vor kurzem erst gekommen
Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- wann wird sie die Schule vorraussichtlich abschließen?

Mai nächsten Jahres mit dem Abitur
Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
- kann jemand in Deutschland für den Lebensunterhalt aufkommen?

Ja
Muleta schrieb am 30.06.2007 um 20:28:55:
Muleta



@Schweitzer

Danke sehr für den Kontakt.

@fons

Also soweit ich das sehe, wären die die Bedingungen aus §36 Absatz 1 alle erfüllt.
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Antwort #14 - 01.07.2007 um 10:26:28
 
ONeill schrieb am 01.07.2007 um 00:28:55:
Also soweit ich das sehe, wären die die Bedingungen aus §36 Absatz 1 alle erfüllt.


Du meinst sicher den § 37 Abs. 1 ??

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