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Mit Duldung verreisen innerhalb D?? (Gelesen: 1.468 mal)
Manjaa23
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Beiträge: 33

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mit Duldung verreisen innerhalb D??
22.06.2007 um 21:22:32
 
Hallo
Nur mal ne kurze Frage:
Darf man mit einer Duldung eigentlich das Bundesland verlassen in dem man wohnt?
Wenn man zum Beispiel mal einen Ausflug machen möchte oder Freunde besuchen? Dürfen das geduldete Ausländer?
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit Duldung verreisen innerhalb D??
Antwort #1 - 23.06.2007 um 14:37:02
 
Die räumlich Bereich einer Duldung ist normalerweise das Bundesland, in dem man lebt. Er kann aber auch durch Auflage noch weiter beschränkt werden. Schau in die Duldung.

In Ausnahmefällen kann die ABH eine Erlaubnis zum Verlassen der räumlichen Beschränkung erteilen. Aber wie gsagt: In Ausnahmefällen. Es muss ein besonderer Grund vorliegen.

proll
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 23.06.2007 um 16:50:16
 
Hallo Manjaa,

man kann bei der ABH eine Genhmigung zum vorübergehenden Verlassen des Bereichs der räumlichen Beschränkung beantragen.

Es ist grundsätzlich so, wie Proll geschrieben hat, dass dem bei Vorliegen eines besonderen Grundes stattgegegeben werden kann.

Was ein besonderer Grund ist, wird in der Praxis der ABH nach meinen Erfahrungen allerdings recht unterschiedlich gesehen. Nicht selten spielt auch eine Rolle, wer denn die Person ist, die den Bereich vorübergehend verlassen möchte. Jemand, der scho drei mal gegen die Auflage der räumlichen Beschränkung vestoßen hat, nie Bereitschaft zur Mitwirkung zeigt etc, wird da schlechtere Karten haben, als jemand, der sich bislang weitegehend an die "Spielregeln" gehalten hat und bei dem Passlosigkeit nicht unwesentlich mit dem "Mauern" der eigenen Botschaft zu tun hat. Letztlich ist es also immer eine Einzelfallentscheidung bei der durchaus verschiedene Faktoren abgewogen werden.

Hier bei mir ist es so, dass Personen der zuletztgenannten "Kategorie" vor allem bei schon längerem Aufenthalt in Deutschland durchaus mal eine Erlaubnis für 7 oder auch 10 Tage gegeben wird, auch wenn es sich "nur" um einen normalen Besuch bei Verwandten oder Freunden handelt.

Also am besten höflich vorsprechen, die Gründe benennen, das Begehren als nachvollziehbare Bitte formulieren und dann mal gucken ... - manchmal "hilft" auch ein freundlicher und vertrauenswürdiger Begleiter, der zur Antragstellung mitgeht.

Einen Anspruch gibt es allerdings nicht - und wenn der Besuch oder Ausflug ohne die Genehmigung gemacht wird, drohen im Falle einer Kontrolle Unannehmlichkeiten ...

=schweitzer=
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