Hallo Manjaa,
man kann bei der
ABH eine Genhmigung zum vorübergehenden Verlassen des Bereichs der räumlichen Beschränkung beantragen.
Es ist grundsätzlich so, wie Proll geschrieben hat, dass dem bei Vorliegen eines besonderen Grundes stattgegegeben werden kann.
Was ein besonderer Grund ist, wird in der Praxis der
ABH nach meinen Erfahrungen allerdings recht unterschiedlich gesehen. Nicht selten spielt auch eine Rolle, wer denn die Person ist, die den Bereich vorübergehend verlassen möchte. Jemand, der scho drei mal gegen die Auflage der räumlichen Beschränkung vestoßen hat, nie Bereitschaft zur Mitwirkung zeigt etc, wird da schlechtere Karten haben, als jemand, der sich bislang weitegehend an die "Spielregeln" gehalten hat und bei dem Passlosigkeit nicht unwesentlich mit dem "Mauern" der eigenen Botschaft zu tun hat. Letztlich ist es also immer eine Einzelfallentscheidung bei der durchaus verschiedene Faktoren abgewogen werden.
Hier bei mir ist es so, dass Personen der zuletztgenannten "Kategorie" vor allem bei schon längerem Aufenthalt in Deutschland durchaus mal eine Erlaubnis für 7 oder auch 10 Tage gegeben wird, auch wenn es sich "nur" um einen normalen Besuch bei Verwandten oder Freunden handelt.
Also am besten höflich vorsprechen, die Gründe benennen, das Begehren als nachvollziehbare Bitte formulieren und dann mal gucken ... - manchmal "hilft" auch ein freundlicher und vertrauenswürdiger Begleiter, der zur Antragstellung mitgeht.
Einen Anspruch gibt es allerdings nicht - und wenn der Besuch oder Ausflug ohne die Genehmigung gemacht wird, drohen im Falle einer Kontrolle Unannehmlichkeiten ...
=schweitzer=